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Skyguide Urteil Bundesgericht


Frank Holly Lake

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Natürlich kann die EASA nicht in das Justizsystem der Schweiz eingreifen. Die EASA kann aber diese Vorgänge öffentlich rügen und Empfehlungen herausgeben, wie man sich am besten gegenüber den Behörden in der Schweiz verhalten sollte, um sich möglichst wenig zu exponieren.

 

Wer ab jetzt in der Schweiz noch einen Zwischenfall meldet, ist selbst schuld. Eine Schande.

 

Organisieren die Verbände, Gewerkschaften und vielleicht nicht sogar die ILS einen offiziellen Protest gegen solche Umtriebe? Die Richter und Staatsanwälte verstehen offenbar Nullkommagarnichts von der Fliegerei.

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On 7/5/2019 at 10:18 PM, mds said:

Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Zürcher Staatsanwaltschaft, die ständig über knappe Ressourcen klagen, begannen aus irgendwelchen Gründen entsprechende Prioritäten zu setzen.

Ja, so sieht es aus! Das ist die eine Hälfte des Problems.

 

On 7/5/2019 at 10:18 PM, mds said:

Und natürlich darf man die SUST nicht vergessen, die sich längst zu einer eigenen Strafverfolgungsbehörde und Zuträgerin für weitere Behörden entwickelt hat.
...

Beim Studium von Flugunfallberichten der SUST muss man inzwischen übrigens vorsichtig sein. Sie entsprechen nicht immer dem, was alle anderen als Sachverhalt ansehen würden. Das liegt daran, dass sich Betroffene zwar zum Entwurf äussern können, aber die SUST völlig frei ist, da man die früher vorhandenen Rechtsmittel abgeschafft hat. Das setzt völlig falsche Anreize. Ansonsten wäre es eigentlich eine gute Idee, solche Berichte zu studieren …

Das allerdings ist totaler Blödsinn. Lies mal die Verordnung welche in der CH die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen regelt. Lesen, nicht durchblättern. Darin ist der Auftrag klar umschrieben und geregelt.

Die SUST muss untersuchen und einen Bericht über die Ursachen erstellen. Der Berichtsentwurf geht auch heutzutage an alle "Interessenten" (Pilot(en), Halter/Operator, Eigentümer, BAZL, Skyguide (falls beteiligt), etc. etc.). Anschliessend wird der Berichtsentwurf angepasst wo sich neue Gesichtspunkte ergeben. Am Ende geht der Berichtsentwurf an die übergeordnete Komission zur Begutachtung, mitsamt allen Stellungnahmen und den Kommentaren zu diesen. Die Komission gibt am Ende (dazwischen können einige Iterationsrunden liegen) den fertigen Schlussbericht frei und dann wird er publiziert. Damit ist die Arbeit der SUST dann abgeschlossen. Hier von Strafverfolgung zu schreiben ist unrichtig.

Es liegt nicht an der SUST, dass die Geschichten welche am Fliegerstammtisch verzapft werden, sich am Ende im Schlussbericht so nicht wiederfinden, sondern meistens in der selektiven Wahrnehmung der Protagonisten. Wenn man mal die Akten zu einem Fall studiert - wozu die "Interessenten" das Recht haben - dann gibt es so manches Aha-Erlebnis.

 

Die andere Hälfte des Problems liegt allerdings in der Verordnung (welche der Bundesrat erlassen hat). Gemäss dieser haben nämlich die Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft) das Recht auf Akteneinsicht, und das ist nicht gut. EASA und ICAO rügen dies auch, denn gemäss ICAO Annex 13 sollte dies überhaupt nicht so sein. Die Untersuchung sollte völlig unabhängig erfolgen und der Justiz keine verwertbare Munition liefern. Tut sie aber in der Schweiz und tat sie schon immer und das ist sehr schade.

 

Gruss

Philipp

Bearbeitet von Brufi
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vor einer Stunde schrieb Brufi:

Gemäss dieser haben nämlich die Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft) das Recht auf Akteneinsicht, und das ist nicht gut. EASA und ICAO rügen dies auch, denn gemäss ICAO Annex 13 sollte dies überhaupt nicht so sein. Die Untersuchung sollte völlig unabhängig erfolgen und der Justiz keine verwertbare Munition liefern. Tut sie aber in der Schweiz und tat sie schon immer und das ist sehr schade.

Das ist bemerkenswert. Hat es im Schweizer Parlament etwas soviele Luftfahrt- und Flugzeughasser?

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Urs Wildermuth
vor einer Stunde schrieb Brufi:

Die andere Hälfte des Problems liegt allerdings in der Verordnung (welche der Bundesrat erlassen hat). Gemäss dieser haben nämlich die Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft) das Recht auf Akteneinsicht, und das ist nicht gut. EASA und ICAO rügen dies auch, denn gemäss ICAO Annex 13 sollte dies überhaupt nicht so sein. Die Untersuchung sollte völlig unabhängig erfolgen und der Justiz keine verwertbare Munition liefern. Tut sie aber in der Schweiz und tat sie schon immer und das ist sehr schade.

 

Danke für die klare Erklärung, einmal mehr.

 

Ja, rügen bringt da nicht viel auch wenn es mehr als nichts ist. Eine Gesetzesänderung wäre notwendig, bzw die Verordnung sollte weg. Aber das reicht nicht, das Verständnis für die Konsequenzen muss bei der Juristengemeinde einschlagen. Und die Frage muss gestellt werden wieso die Prioritäten so gesetzt werden in letzter Zeit und wieso man da einfach macht was man will.

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Am Aviatiksymposium vom 10. April 2019 wurde ein Vortrag durch die Leiterin des juristischen Dienstes der Eurocontrol gehalten.

Darin ist festgehalten, dass grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Verstösse und destruktives Handeln nicht toleriert werden.

Wenn Menschen gefährdet werden, entscheidet ein Gericht sehr oft auf grobe Fahrlässigkeit, sei es im Strassenverkehr, bei anderen Verkehrsmitteln oder auch bei Arbeitsunfällen. Diese Festlegung durch das Gericht erfolgt aufgrund der Sachlage und ist im Ermessen des Gerichtes.

Die Folien sind hier:

https://www.aviatiksymposium.ch/images/PDFs/2019/Schmitz%20-%20Just%20Culture%20%E2%80%93%20Alles%20im%20Lot%20zwischen%20Sicherheit%20und%20Recht.pdf

 

 

 

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3 hours ago, Brufi said:

Das allerdings ist totaler Blödsinn. Lies mal die Verordnung welche in der CH die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen regelt. Lesen, nicht durchblättern. Darin ist der Auftrag klar umschrieben und geregelt.

Die SUST muss untersuchen und einen Bericht über die Ursachen erstellen. Der Berichtsentwurf geht auch heutzutage an alle "Interessenten" (Pilot(en), Halter/Operator, Eigentümer, BAZL, Skyguide (falls beteiligt), etc. etc.). Anschliessend wird der Berichtsentwurf angepasst wo sich neue Gesichtspunkte ergeben. Am Ende geht der Berichtsentwurf an die übergeordnete Komission zur Begutachtung, mitsamt allen Stellungnahmen und den Kommentaren zu diesen. Die Komission gibt am Ende (dazwischen können einige Iterationsrunden liegen) den fertigen Schlussbericht frei und dann wird er publiziert. Damit ist die Arbeit der SUST dann abgeschlossen. Hier von Strafverfolgung zu schreiben ist unrichtig.

 

Es liegt nicht an der SUST, dass die Geschichten welche am Fliegerstammtisch verzapft werden, sich am Ende im Schlussbericht so nicht wiederfinden, sondern meistens in der selektiven Wahrnehmung der Protagonisten. Wenn man mal die Akten zu einem Fall studiert - wozu die "Interessenten" das Recht haben - dann gibt es so manches Aha-Erlebnis.

 

So wie Du schreiben meiner Erfahrung eigentlich nur drei Gruppen von Personen in der Schweizer Luftfahrt:

 

1. Personen, die sich mit der SUST gut stellen wollen oder müssen, sprich fast alle, die beruflich in der Luftfahrt tätig sind, denn die SUST kann jederzeit das berufliche Ende herbeiführen.

 

2. Personen, die mit der SUST verbandelt sind.

 

3. Personen, die noch nicht zu den Betroffenen der allmächtigen SUST, die mangels Rechtsmitteln der Betroffen schalten und walten kann, wie sie mag.

 

Skyguide glaubte übrigens auch, ein ATCO könne nicht verurteilt werden. Die SUST ist die Kommission, die Du erwähnst. Die internen Abläufe bei der SUST ändern nichts daran, dass die heutige SUST eine der mächtigsten Behörden in der Schweiz ist. Sie hat weitreichende Kompetenzen, ohne sich aber verantworten zu müssen oder dass sich Betroffene zur Wehr setzen können. Davon kann ein Staatsanwalt, mit Blick auf seine Kompetenzen auch nicht von schlechten Eltern, nur träumen.

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21 minutes ago, Walter_W said:

Diese Festlegung durch das Gericht erfolgt aufgrund der Sachlage und ist im Ermessen des Gerichtes.

 

Die Frage lassen sich die Behörden normalerweise durch ein Gutachten beantworten. (Die Qualität dieser Gutachten ist häufig fragwürdig.)

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4 hours ago, FalconJockey said:

Das ist bemerkenswert. Hat es im Schweizer Parlament etwas soviele Luftfahrt- und Flugzeughasser?

Andreas,

Kleine Begriffsverwechslung. Der Bundesrat ist die Schweizer Landesregierung (nicht die Länderkammer wie in der BRD). Das hat mit dem Parlament rein gar nichts zu tun sondern mit der Regierung, der Exekutive. Diese (der Bundesrat) erlässt die Verordnung.

Aber, um dies auch noch klarzustellen: Es war in der Schweiz schon immer so, dass die Justiz das Recht auf Akteneinsicht hat bei der Unfalluntersuchungsbehörde.

Gruss

Philipp

Bearbeitet von Brufi
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2 hours ago, mds said:

 

So wie Du schreiben meiner Erfahrung eigentlich nur drei Gruppen von Personen in der Schweizer Luftfahrt:

 

1. Personen, die sich mit der SUST gut stellen wollen oder müssen, sprich fast alle, die beruflich in der Luftfahrt tätig sind, denn die SUST kann jederzeit das berufliche Ende herbeiführen.

 

2. Personen, die mit der SUST verbandelt sind.

 

3. Personen, die noch nicht zu den Betroffenen der allmächtigen SUST, die mangels Rechtsmitteln der Betroffen schalten und walten kann, wie sie mag.

 

Skyguide glaubte übrigens auch, ein ATCO könne nicht verurteilt werden. Die SUST ist die Kommission, die Du erwähnst. Die internen Abläufe bei der SUST ändern nichts daran, dass die heutige SUST eine der mächtigsten Behörden in der Schweiz ist. Sie hat weitreichende Kompetenzen, ohne sich aber verantworten zu müssen oder dass sich Betroffene zur Wehr setzen können. Davon kann ein Staatsanwalt, mit Blick auf seine Kompetenzen auch nicht von schlechten Eltern, nur träumen.

Das ist eine ziemlich verzerrte Sicht der Dinge.

Lies die Verordnung und zwar im Detail. Artikel 23 und 51. Beachten auch: Art. 24 (wichtig zu wissen!), Art. 40, 

Allmächtige SUST. Dass ich nicht lache!

 

So wie Du schreiben häufig Leute nachdem sie unverhofft als Protagonisten in einem Schlussbericht in Erscheinung getreten sind und partout nicht einsehen können, dass es unter anderem ihr eigenes Verhalten war, welches zu ebendiesem Erscheinen geführt hat. Das habe ich gemeint mit der selektiven Wahrnehmung. Die SUST ist es nicht, welche die Unfälle oder Vorfälle produziert, sie untersucht sie bloss und nennt die Ursachen. Es ist nur natürlich, dass dies einigen Beteiligten nicht gefällt.

 

Bei einem Flugunfall oder schweren Vorfall ist es eben häufig so, dass auch Strafuntersuchungen geführt werden und darüber hinaus auch noch zivilrechtliche Forderungen auf den Tisch kommen. Es ist nicht so, dass die Beteiligten bei Unfällen und schweren Vorfällen in der Fliegerei einen garantierten Anspruch auf Straffreiheit haben, das ist nirgends auf der Welt so. Wie Walter_W richtig schreibt, ist es die Justiz, das Gericht, welches darüber entscheidet, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht.

Bearbeitet von Brufi
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Urs Wildermuth

Hallo Philipp,

 

danke für Deine Ausführungen. Im Prinzip sehe ich 2 Probleme, wie Du auch, die zwar nicht ursächlich zusammengehören aber schlussendlich für das Debakel verantwortlich sind:

 

Erstens die Verordnung des Bundesrates (wer hat die eigentlich verbrochen?), die entgegen ICAO ANNEX 13 geht und die auch entsprechend kritisiert wurde.

 

Die Frage dabei ist allerdings schon, ob nicht auch bei kompletter Einhaltung des Annex 13 die öffentlichen Schlussberichte trotz allem von der Justiz missbraucht würden. So wie ich das aus verschiedenen Rückmeldungen erfahre, passiert das in vielen anderen Ländern, u.a. USA auch. Und dort ist ALLES offen, die Dockets mit jedem Interview e.t.c.

 

Damit wird das 2. Problem zum Hauptproblem: Staatsanwälte die offensichtlich ungehindert ihre eigene Rechtsauffassung von maximaler Bestrafung für jegliche Form von betrieblichen Fehlern konsequent und ohne Rücksicht auf die Konsequenzen durchziehen und die höheren Gerichte, die dies durch Bestätigung der Urteile billigen. In wie weit die höheren Gerichte überhaupt die Möglichkeit haben, solche Urteile abzuschmettern wenn sie formaljuristisch halten, was ja nicht heissen muss dass sie sinnvoll sind, ist eine Frage die Martin @mds oder Philipp Bärtschi wohl besser beurteilen kann als ich.

 

Tatsache jedoch ist, dass die Kombination dieser beiden Probleme die Just Culture de facto ausser Kraft setzt und damit die Zustände wieder einführt, die weltweit zur Einführung von Just Culture geführt haben. Die Staatsanwälte haben offensichtlich eine Auffassung, die dem Grundgedanken von Just Culture diametral entgegen steht und die die bis vor wenigen Jahren gängige Praxis erst ab nachgewiesener Grobfahrlässigkeit Anklage zu erheben gekippt hat.

 

Ebenso problematisch ist auch das obligatorische Meldewesen, welches der EASA Meldeplattform, die auf Freiwilligkeit beruht, entgegen läuft. Ich bin ebenso unsicher darüber, ob es überhaupt rechtlich haltbar ist, wenn Menschen zur Selbstbeschuldigung gezwungen werden. Vielleicht kann Martin auch dazu was sagen.

 

Was die Arbeit des SUST betrifft, so haben wir schon einige Male darüber gesprochen. Grundsätzlich bin ich nach wie vor der Ansicht, dass die Berichte des SUST inhaltlich eine hohe Qualität aufweisen und im Gegensatz von anderen TSB's im Ausland wirklich als unabhängig zu betrachten sind. Womit ich gelegentlich Mühe habe sind Sicherheits"empfehlungen" welche das Kind mit dem Bade nicht nur ausschütten sondern nachträglich noch ersäufen oder Schlussfolgerungen, die, gerade im Wissen der Situation, den Staatsanwälten Tür und Tor öffnen.

 

Beispiele dafür sind für mich etwa der Unfall einer PA32 in Saanen, wo ein alter kaputter Motor versagte, wo sowohl Aufsichtsbehörde, Pilot, Maintenance und alle Beteiligten alle Warnsignale in den Wind schossen und als Sicherheitsempfehlung die Abschaffung der "on condition" Wartung "empfahl". Oder wenn in einem Bericht über die Kollision zweier Flugzeuge seitenlang nachgewiesen wird, dass sich diese fast nicht sehen konnten und die Schlussfolgerung "Mangelnde Luftraumüberwachung" dann dazu führt, dass BEIDE Piloten und der CRI das gleiche Schicksal erfahren wie die Skyguide Lotsen. Vielleicht könnte das SUST hier versuchen, den Bedingungen unter denen sie arbeiten besser gerecht zu werden und die Prävention über die Schuldzuweisung (denn so wird eine Schlussfolgerung wie diese gelesen) zu stellen. Das würde auch dem Annex 13 mehr entsprechen, der ja ausdrücklich die rechtliche Würdigung ausschliesst.

 

Interessant wäre allenfalls, wenn das SUST eine Untersuchung dazu anstellt, wie sich die Praxis der Staatsanwälte und das damit verbundene Angstklima auf die Sicherheit der Flugverkehrsleitung und auch auf alle anderen in der Aviatik tätigen Personen auswirkt! Damit könnte das SUST unter Umständen die Grundlage für einen Politikwechsel in dieser Sache geben, an der Ihr ja auch interessiert seid. Zumindest habe ich das von Dani auch schon so gehört.

 

Auf jeden Fall muss an dieser Situation etwas verändert werden, ansonsten wird die Schweiz sehr bald viel grössere Probleme haben als jetzt. Wenn die Schweiz im Umfeld als aviatischer Unrechtsstaat wahrgenommen wird, dann wird die Kooperation von Beteiligten noch weiter zurückgehen bis die Arbeit des SUST und deren Präventionscharakter dann unmöglich wird.

 

 

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Urs Wildermuth
vor 13 Stunden schrieb FalconJockey:

Das ist bemerkenswert. Hat es im Schweizer Parlament etwas soviele Luftfahrt- und Flugzeughasser?

Andi, diese Verordnung wurde vom Verkehrsminister (= einem oder mehreren der 7 Bundesräte) erlassen vermutlich in Zusammenarbeit mit dem Justizminister, nicht vom Parlament. Das Parlament hier besteht aus Stände- und Nationalrat, der Bundesrat ist die Minister Runde.

 

Es wäre eventuell sinnvoll, wenn sich die gegenwärtige Verkehrsministerin einmal mit dieser Verordnung befassen würde und auf Grund der Proteste von ICAO und EASA allenfalls einen Entscheid fällen könnte, der die Situation entschärft.

 

Andererseits: Solange die Schlussberichte öffentlich sind, und wenn sie das nicht sind braucht man sie nicht zu erstellen, wird es immer wieder vorkommen, dass sich die Justiz bedient, wenn eben der Justiz keine Schranken gesetzt werden oder ihr das Konzept der Just Culture nicht so vermittelt werden kann, dass auch sie das verstehen.

 

Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall zur Genüge.

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Danke, mit "Parlament" meinte ich eher die "Die Politik" im Allgemeinen. Bundesrat, Parlament, Minister, egal. Es muss doch eine Lobbyorganisation PRO Luftfahrt geben, die dem Verkehrsminister ins Gewissen redet und ihm den Sachverhalt en detail darlegt, damit sogar ein einfacher Minister das versteht.

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Urs Wildermuth

Eine Reaktion aus Kanada der International Federation of Air Traffic Controllers' Associations

 

http://www.ifatca.org/2019/07/swiss-decision/

 

http://www.ifatca.org/2019/07/swiss-jc/

 

Weitere Artikel sind angekündigt.

 

Die AOPA Schweiz hat ebenfalls interveniert.

 

https://aopa.ch/public/publikationen/newsletter/newsletter-juli-2019/vfr-suspendierung

 

 

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Urs Wildermuth

Das originale VFR NOTAM scheint aufgehoben... heute geht aber wegen der Bise nix... die allerdings bisher nicht da ist.

 

B)2019JUL09 0400  C)2019JUL09 2130
E)VFR FLT SUSPENDED DUE TO ADVERSE WX COND.

 

 

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20 minutes ago, Urs Wildermuth said:

Das originale VFR NOTAM scheint aufgehoben... heute geht aber wegen der Bise nix... die allerdings bisher nicht da ist.

 

B)2019JUL09 0400  C)2019JUL09 2130
E)VFR FLT SUSPENDED DUE TO ADVERSE WX COND.

 

 

 

Hi,

 

hat aber auch noch:

Q) LSAS/QFALT/V/NBO /A /000/999/4727N00833E
A) LSZH
B) 19/07/10 04:00 C) 19/07/11 21:30
E) RESTRICTIONS APPLY TO VFR TFC, VFR SLOT REQ MAY BE REJECTED.

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Am ‎06‎.‎07‎.‎2019 um 10:39 schrieb Urs Wildermuth:

Eines muss brutal klar sein:

 

JEDER, wirklich JEDER der in der Schweiz in der Aviatik arbeitet oder betätigt muss sich klar sein, dieses Urteil betrifft ihn direkt. JEDER Vorfall, der durch die SUST untersucht wird (übrigens durchaus auch in anderen deren Betätigungsfeldern, die aber nicht durch den Annex 13 geschützt sind) kann bedeuten, dass man in jahrelange Strafverfahren mit Vorbestrafung und hohen Bussen oder Gefängnis bestraft wird für etwas, das in ALLEN anderen Europäischen Ländern unter Just Culture straffrei wäre.

 

Das war mir vor rund 10 Jahren bereits klar als ich Certifing Staff wurde, das jegliches Handeln das nicht mit Gesetzen konform ist, ein Konflikt auf mich zu kommen wird. Das Problem seh ich nicht so ganz das das neu sein soll...

 

 

Aber auch der Ju Air Absturu zeigt ja genau so deutlichw ie der Wind weht. Abläufe die Jahrelang vom BAZL kontrolliert (auditiert) wurden und als Ok befunden wurden, sind inzwischen zu einem KO Kriterium für die Ju Air geworden. So wird es auch bei Skyguide laufen. Seit der Überlingen Sache wird man auch bei Skyguide sehr genau hinschauen und versucht nun über den Gerichtsweg einhalt zu bieten. Via Secura für den Flugverkehr wie es scheint...

Bearbeitet von Oli88
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Urs Wildermuth

Hallo Oliver,

 

der Unterschied ist eher wie damit umgegangen wird als was vom Gesetz her möglich war und ist. 

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Ohne auf die Verhältnismässigkeit der Massnahmen einzugehen (kann, darf und will ich nicht) hätte ich eine einfache Frage - kann von einem Insider diskussionslos mit JA oder NEIN beantwortet werden:

 

Haben der Aeroclub, AOPA und VSF mit Skyguide Kontakt aufgenommen, um das Lobbying für eine Gesetzesänderung zu koordinieren resp. sich zu beteiligen?

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Urs Wildermuth

Gute Frage Urs.

 

Eigentlich muss man davon ausgehen, dass dies so ist. Denn die Situation geht uns alle an. Falls nicht, so sollten sich die Verbände schleunigst dahinter stellen denn hier ist ein wesentlicher Faktor, wieso in der Schweiz regelmässig das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird wenn etwas vorfällt.

 

Und dass nicht nur Fluglotsen betroffen sind müsste uns eigentlich klar sein, auch Privat- und Segelflugpiloten wurden schon vor das Bundesstrafgericht gezerrt und verurteilt. Mit den genau gleichen Voraussetzungen. Es kann wirklich JEDEN treffen hier, daher ist eine Gesetzesänderung zugunsten der Just Culture im Interesse von allen.

 

Leider muss ich sagen dass gerade für dieses Zusammengehörigkeitsgefühl die Aktionen letzter Woche nicht förderlich waren. Klar wissen wir hier am Flughafen dass das berechtigte Runterfahren der Kapazität nicht "nur" die VFR und Slow IFR Fliegerei eingeschränkt hat, es kam auch bei den Airlines zu massiven Störungen. Aber mit der Aktion wurde leider ein falsches Signal gesetzt: Wenn was ist seid Ihr die ersten die wir abschiessen. Dabei ist gerade die GA der Justiz ungeschützt ausgesetzt und im Gegensatz zu Mitarbeitern von grossen Unternehmen wie Skyguide hat ein PPL' normalerweise nicht die legalen Möglichkeiten sich gegen solche Dinge zu wehren.

 

Die Punkte, die im aktuellen Schreiben haben damit jedoch nur begrenzt zu tun mal abgesehen von dem Notam letzte Woche. Dort sehe ich schlicht, dass in langer Usanz bei jedem Problem erst einmal der VFR / Slow IFR Verkehr gegroundet wird als unterstes Glied der Nahrungskette. Das diese Probleme nun aber mal thematisiert werden ist überfällig.

 

Nach meinem Dafürhalten ist die Kapazität in Zürich seit Jahren durch u.a  aber nicht nur die angesprochenen Massnahmen beeinträchtigt, alle die Massnahmen die den Profis in Zürich in den letzten Jahren den Handlungsspielraum zusammengefahren haben zeugen für mich von einem völlig ungerechtfertigten Vertrauensverlust der Regulatoren gegenüber den ATCO's und Piloten aber auch ursächlich vor allem einem Unwillen ein vernünftiges Risikomanagement zu führen, u.a. aus berechtigter Angst, im Falle eines Falles mit den hier diskutierten Konsequenzen rechnen zu müssen. Es ist ganz klar, das in einem solchen Umfeld, wo eine Angstkultur aufgebaut wird, niemand mehr bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen als absolut nötig.

 

Dass das Fass nun zum Überlauf gekommen ist stimmt: Aber man muss klar sehen wo das Wasser herkommt. Und wenn wir dem einen Damm bauen wollen, dann geht das nur gemeinsam.

 

 

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Die Anwaltskanzlei VISCHER in Zürich hat das jüngste Bundesgerichtsurteil kommentiert und schreiben unter anderem (mit Hervorhebungen):

 

Quote

«[…] Fraglich ist insbesondere, ob die in der Flugsicherung bis anhin international wie national weithin (nicht nur von der Skyguide, sondern etwa auch Airlines wie der Swiss und dem Flughafen Zürich) gelebte, offene Fehlerkultur (sog. ‹just culture›) aufrechterhalten werden kann. Dieses System ermöglicht es Aviatik-Mitarbeitern, Fehler und Vorkommnisse, sofern diese nicht grobfahrlässig oder gar vorsätzlich begangen wurden, ohne Angst vor strafrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen zu melden, und möglichst unbefangen und vollständig an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken. Das Bundesgericht will hingegen Fluglotsen offenbar keinerlei menschliches Fehlverhalten zugestehen. Das mit der Kriminalisierung derartigen Verhaltens gesendete Signal fördert gerade nicht die Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr.

 

Kritisch ist ferner zu beurteilen, dass die Vorinstanz bei der Beurteilung des tatsächlichen Kollisionsrisikos allein auf die Analyse der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) abstellte, anstatt diese Frage im Lichte des Strafprozessrechts gutachterlich abklären zu lassen. Das Problem hierbei ist, dass Schuld- und Haftungsfragen nicht Gegenstand der Untersuchung der SUST sind und deshalb in einem gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nicht allein auf diese Erkenntnisse abgestellt werden sollte. Sinn und Zweck eines SUST-Berichts ist es vielmehr, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen künftige Unfälle und Gefahrensituationen verhindert werden können, um damit die Sicherheit im Flugverkehr allgemein zu erhöhen. Es besteht die Gefahr, dass strafprozessuale Grundsätze wie insbesondere das Selbstbelastungsverbot ins Leere laufen, wenn die Betroffenen vor der SUST zur Sachverhaltsaufklärung beitragen und diese Erkenntnisse dann ohne Weiteres zur Staatsanwaltschaft gelangen.

 

Indem es zu Lasten des Fluglotsen das Unerwartete (Hinzutreten weiterer risikoerhöhender Umstände, Ausfall sämtlicher anderer Sicherungsmechanismen) als erwartbar einstuft, macht das Bundesgericht letztlich aus einem konkreten Gefährdungsdelikt wie Art. 237 StGB ein abstraktes. Es wird ausgeblendet, dass der Fluglotse lediglich ein Glied in der notwendigerweise und bewusst mehrstufig angelegten Sicherheitskette in der Luftfahrt darstellt. Es erscheint unbefriedigend, dass leichte oder einfache Fahrlässigkeit bei einer jedenfalls technisch korrigierten (wenn überhaupt anzunehmenden) ‹konkreten› Gefährdung ohne jeglichen Personen- oder Sachschaden zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Fluglotsen führen soll. Natürlich dürfen Ereignisse wie Überlingen 2002 gar nicht erst eintreten. Doch das Strafrecht muss die ultima ratio des Rechtsstaats bleiben. Abseits Grobfahrlässigkeit und Vorsatz sollte der Fokus bei Fällen wie dem vorliegenden auf der Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt (Safety) liegen.

 

Sicherheitsfördernd wäre ein Abbau der allgemeinen Kapazitätsengpässe in der Schweizer wie europäischen Luftverkehrsinfrastruktur, etwa am Flughafen Zürich, oder die weitere Umsetzung des Single European Sky (SES). Zudem wurde bereits der Ruf nach dem Gesetzgeber laut, um dem Prinzip der just culture Rechnung zu tragen. Allenfalls Skyguide selbst sollte für (nicht grob-)fahrlässige Handlungen der Fluglotsen verantwortlich gemacht werden können. Zu erwarten ist auch, dass Skyguide wie angekündigt die zur Verfügung stehenden Sicherheitsmargen voll ausreizen oder gar erhöhen wird. […]»

 

 

https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=c8b73628-c44c-433f-b01f-c91617f80c52

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  • 3 Monate später...
Zitat

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde eines Flugverkehrsleiters von Skyguide stattgegeben. Die Richter sprachen ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs frei.

In einer Medienmitteilung von der Nacht auf Freitag zeigte sich Skyguide mit dem Urteil zufrieden.

 

Die Organisation sei aber trotz dieses erfreulichen Freispruchs davon überzeugt, dass im Schweizer Gesetz ein Rahmen für die in der Aviatik gelebte Sicherheitskultur «Just Culture» fixiert werden müsse, hiess es weiter. Damit solle es Mitarbeitern gesetzlich ermöglicht werden, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien.

Hoffentlich dient dieser Fall dazu, dies wirklich so durchzusetzen und die Ansicht allgemein zu verbreiten.

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vor 35 Minuten schrieb FalconJockey:

Die Organisation sei aber trotz dieses erfreulichen Freispruchs davon überzeugt, dass im Schweizer Gesetz ein Rahmen für die in der Aviatik gelebte Sicherheitskultur «Just Culture» fixiert werden müsse, hiess es weiter.

 

vor 35 Minuten schrieb FalconJockey:

Hoffentlich dient dieser Fall dazu, dies wirklich so durchzusetzen und die Ansicht allgemein zu verbreiten.

 

Ein Bundesgerichtsentscheid kann durchaus in diese Richtung wirken. Offenbar hat die massive Kritik an der Schweizer Rechtssprechung u.a. durch die ICAO und nahezu alle Luftsicherheitsbehörden etwas bewirkt. Nun wäre es wesentlich, die Staatsanwaltschaften dazu zu bringen, auf die zuvor jahrzehntelange Praxis zurückzugehen und Verfahren nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu eröffnen. Dann wäre die Just Culture in der Schweiz wieder möglich. 

 

Vielleicht kann man sich bei Skyguide nun überlegen, einige der massiven Restriktionen wieder zu lockern in Zürich vor allem... wäre ein Weg der GA und den anderen die sich für Sie eingesetzt haben danke zu sagen...

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