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28.06.2015 | REGA Heli (AW109SP) | HB-ZRY | Alp Oberkäseren, Amden SG | Notlandung im Gelände nach Kontakt mit Telefonleitung


bhoeneis

Empfohlene Beiträge

Die SUST hat einen Schlussbericht veröffentlicht zu einem Unfall eines Rega-Helikopters, der eine Telefonleitung durchtrennte. In der Folge wurde eine Drittperson erheblich verletzt:

 

     https://www.sust.admin.ch/inhalte/AV-berichte/2279_D.pdf

 

Die Telefonleitung war nicht eingetragen in der Datenbank von Luftfahrthindernissen und sehr schlecht erkennbar. 

Die SUST verweist am Ende auf eine früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlung (Nr. 417), namentlich die zweite Massnahme:
 

Zitat

Das BAZL sollte folgende Massnahmen zur Verbesserung der Informationen über Kabel und Leitungen prüfen:

  • Vereinfachung der Meldewege, insbesondere die Optimierung von Schnittstellen.
  • Einführung einer allgemeinen Meldepflicht von potenziell gefährlichen Kabeln und Leitungen ohne Höhenbegrenzung verbunden mit der Schaffung einer zentralen Stelle, welche eine Risikobeurteilung vornimmt und über eine Publikation entscheidet.
  • Die gemeldeten Kabel und Leitungen sollten unverzüglich in einer öffentlich zugänglichen Datenbank gebührenfrei verfügbar sein.
  • Abschaffung aller Meldegebühren für Eigentümer von Kabeln und Leitungen.
  • Die Möglichkeit, besonders gefährliche Kabel und Leitungen ohne Höhenbegrenzung in die Hindernisdatenbank aufzunehmen.
  • Sofortmassnahme: Anbringen von Hinweisen auf Homepage und Meldeformularen bezüglich der Wünschbarkeit der Meldung von gefährlichen Kabeln und Leitungen ausserhalb der Meldepflicht.

 

Die Telekom-Unternehmen, namentlich die Swisscom, verfügen über ein relativ genaues Verzeichnis aller Leitungen. Ich frage mich, warum man beim BAZL nicht systematisch die Datenbank von Luftfahrthindernissen mit den Informationen der Telekom-Unternehmen abgleicht. (Dasselbe wäre natürlich auch auf andere Betreiber von Freileitungen anwendbar. )

 

Neben den (Rettungs-)Helikoptern würde eine möglichst umfassende und genaue Datenbank der Luftfahrthindernisse auch für Notlande-Übungen (bzw. echte Notlandungen) von Flächenflugzeugen die Sicherheit erhöhen. Auch für Gleitschirmpiloten, Ballone, etc. dürfte das hilfreich sein.

 

Gruss,

 Bernie

 

Bearbeitet von bhoeneis
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On 4/29/2020 at 6:56 PM, bhoeneis said:

Ich frage mich, warum man beim BAZL nicht systematisch die Datenbank von Luftfahrthindernissen mit den Informationen der Telekom-Unternehmen abgleicht. (Dasselbe wäre natürlich auch auf andere Betreiber von Freileitungen anwendbar. )

Ich denke, Freileitungen und Transportbahnen-auch Provisorische) sind in der Pflicht-und auch da hapert es in der Realität.

Zum Einen, weil die Besitzer möglichst spät im Projekt die Leitungsführung festlegen und ungenaue Karten publizieren, um die Rekurse klein zu halten, zum Andern eil es zur Mentalität passt (ehemalige Staatsbetriebe). Das Resultat ist, dass es Beschwerden oder Unfälle *(manchmal) braucht, bis das Register korrigiert ist.

UND: Dritte haben keine Chance, Real existierende Gefahrenstellen eintragen zu lassen, das kann nur der Besitzer+Gemeinde!

 

*In meinem engsten Familienkreis gab es einen Gleitschirmunfall, weil die junge Flugschülerin in den ersten Höhehenflügen Minuten nach dem Start oberhalb 3000 m AMSL in einem dünnen, rotbraunen Stahlseil 150 m AGL hängen blieb, das nirgends verzeichnet war. Auch die Fluglehrer wussten nicht, dass dort ein Heuseil war.

Bearbeitet von cosy
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