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Darf ich im Ausland (ausländisch registrierte Flugzeuge) mit meinem PPL fliegen?


JWonderstellar

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Momentan bin ich an meiner PPL dran. Ich weiss bereits, dass ich in der Schweiz keine (Im Ausland registrierte) Flugzeuge fliegen darf. Wie ist das aber wenn ich z.B in einem Europäischen Land z.B. in Slowenien im Urlaub bin und mir da ein Flugzeug mieten möchte? Was muss ich beachten, beantragen usw. ? Kann mir jemand helfen ?

Schonmal Danke und liebe Grüsse

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Hallo Wonderstellar,

 

Rein lizenztechnisch gesehen kannst du mit der EASA Lizenz Flugzeuge fliegen, die in einem EASA Land registriert sind.

Was praktisch sicher ist: der Vercharterer wird eine Einweisung wollen, eventuell noch andere Hürden wie Depot, Mitgliedschaft im Verein usw. Für mich deswegen fraglich ob es im näheren Ausland Sinn macht, nur mal während dem Urlaub zu chartern. Ich würde halt gleich mit dem Flieger von hier dahin fliegen 😇 Alternativ mit einem Fluglehrer dort den gewünschten Sightseeing Flug machen, das ist wohl am Einfachsten. 

 

Ach ja, hier im Forum jeweils mit Vornamen unterschreiben. 

Bearbeitet von Michi Moos
Rechtschreibung
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Hallo Michi,

 

Super Danke für deine Info, hat mir sehr geholfen!
Natürlich werde ich das mit dem Vornamen in Zukunft machen 😉

Grüsse 
Michael

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vor einer Stunde schrieb JWonderstellar:

Ich weiss bereits, dass ich in der Schweiz keine (Im Ausland registrierte) Flugzeuge fliegen darf.

Diese Aussage ist nicht ganz korrekt, respektive muss differenziert werden.

 

Du darfst mit deiner EASA Lizenz welche vom BAZL ausgestellt wird, Flugzeuge innerhalb der Schweiz fliegen die im Ausland immatrikuliert sind, (N-Reg).

 

Vorausgesetzt die Flugzeuge sind in der Schweiz Homebased und Zolltechnisch ordentlich eingeführt worden. 

 

Schau dir mal das Angebot von Pilot und Flugzeug an, dort kannst du in Deutschland zu guten Preisen eine der beiden Leserflugzeuge chartern. Vorausgesetzt du machst eine US-Validierung deiner EASA Lizenz.

 

Link:

Pilot und Flugzeug | Leserflugzeug

 

Bei Fragen einfach melden!

 

 

Bearbeitet von Andy_Fly2Sky
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Hallo Michael,

 

wie Michi bereits schrieb ist nicht das Land entscheidend, in dem ein Flugzeug steht, sondern die Lizenz, die der Pilot hat. Die tolle Sache an unseren EASA-Lizenzen ist doch, dass man in EASA-Ländern registrierte Flugzeuge fliegen darf, generell! Ich bin 2014 mit einer in Tschechien zugelassenen C182 im südlichen Afrika unterwegs gewesen, war kein Problem! Der Besitzer wollte vorher nur sicherstellen, dass die entsprechende Erfahrung und Kompetenz vorliegt, in meinem Fall reichte ihm mein Hintergrund, sowie drei Solo-Platzrunden vor Ort. Das war ein Glücksfall bzgl. der Einfachheit. Wie Michi erwähnte, wirst Du bei 99,9% der Vermieter einen Checkflug machen müssen - das lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn man ein Flugzeug für mehrere Tage ausleihen und herumreisen will. Für eine kurze Runde/einen Tag wäre dann wohl ein Flug mit Fluglehrer angebrachter.

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vor 28 Minuten schrieb Andy_Fly2Sky:

Du darfst mit deiner EASA Lizenz welche vom BAZL ausgestellt wird, Flugzeuge innerhalb der Schweiz fliegen die im Ausland immatrikuliert sind, (N-Reg).

Cool, das wusste ich auch nicht! Also einfach jeweils im entsprechenden Land des Lizenzgebers gilt das? Wenn ich also meine Lizenz zum LBA verschiebe, könnte ich mit den Leserflugi ohne FAA Validation durch Deutschland gondeln?

 

Genau, das von dir angesprochene Problem ist zollrechtlich mit ausländischen Flugzeugen im Land deiner gemeldeten Adresse. Das gilt als Einfuhr, wie mit einem ausländischen Auto. Als ich beispielsweise in Spanien lebte, hätte ich mit dem dortigen Flieger problemlos einen Flug in die Schweiz machen können. Ebenso kannst du mit EASA Flugis, die rechtmässig in die Schweiz eingeführt wurden, frei rumfliegen. 

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vor 16 Minuten schrieb Michi Moos:

Wenn ich also meine Lizenz zum LBA verschiebe, könnte ich mit den Leserflugi ohne FAA Validation durch Deutschland gondeln?

 

Genauso ist es.
 

Am besten mal bei einem USA Urlaub die FAA Validation durchführen, das eröffnet dann einem noch ein paar Möglichkeiten mehr. (Am besten auch gleich dein EASA IR mit validieren lassen, das ist nur eine überschaubare Theorie Prüfung die du ablegen musst.)

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vor 8 Stunden schrieb JWonderstellar:

Wie ist das aber wenn ich z.B in einem Europäischen Land z.B. in Slowenien im Urlaub bin und mir da ein Flugzeug mieten möchte? Was muss ich beachten, beantragen usw. ?

Meine bescheidene Sicht der Dinge, man darf am Doppelsteuer überall fliegen, soviel man will / bezahlen kann. Es ist dann eben nicht PIC time. Für einen kurzen Rundflug "just because why not" würde mir da kein Zacken aus der Krone fallen. Wenn ich länger fliegen möchte, insbesondere auch als PIC, dann sehe ich keinen Grund darin, das Flugzeug nicht gleich aus der Schweiz "mitzunehmen". Slowenien retour addiert bescheidene 4 Stunden zu Deiner Flugerfahrung. Du kennst den Flieger und den Vercharterer und bist versicherungstechnisch gut abgestützt.

Ich war mal in Holland und habe einen Flug gemacht auf einer PH- Maschine, halt nicht als PIC dafür war das mit einem Telefon (kein Akten/Vertrags/Policen-Studium) organisiert. Und wenn man sich in der Schweiz einen Flieger leisten kann, liegt im Ausland auch der FI-Lohn mit drin...   

Am anderen Ende der Skala - ich fliege regelmässig im Ausland ausländisch registrierte Flieger mit meiner FOCA-EASA Lizenz, bin da aber auch Vereinsmitglied und die sind auf diese Kundengruppe auch eingerichtet. Nur die (zolltechnische) Feuerprobe, mit einem solchen Flieger tatsächlich mal in die Schweiz zu fliegen, die steht mir noch bevor...

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