Zum Inhalt springen

PCR-Test nur für Einreise per Flugzeug


F-LSZH

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb derfisch:

Unser "Zöllner" war in T-Shirt und kurzer Hose. Habe Zweifel, ob dies wirklich ein offizieller Zöllner war.

Zöllner oder Grenzer? Zöllner sind an mitgebrachtem Geld oder Hinweisen auf Wertsachen interessiert, denen sind COVID&Co. völlig egal. Die Grenzpolizei ist dafür zuständig. Es kommt halt darauf an, wer auftaucht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb derfisch:

Sehr interessant. Ich vermute, dass das Ganze sehr zufällig ist. Je nachdem, wer grad verantwortlich ist. Unser "Zöllner" war in T-Shirt und kurzer Hose. Habe Zweifel, ob dies wirklich ein offizieller Zöllner war.

 

Bei euch?

Hattet ihr Tests, geimpft oder als Crew ohne irgendetwas?


Wir waren 1 PIC und 1 Pax, beide mit gültigem Antigentest. Die Kontrolleure haben eher nach medizinischem Personal ausgesehen, als nach Zöllner.  Interessant auch, dass wir in Lido bei der Ausreise nach Kroatien (nicht aber bei der Einreise aus der Schweiz) COVID-kontrolliert wurden.

 

In Kroatien (Losinj) sind wir dann explizit nicht kontrolliert worden. O-Ton Zöllnerin: in case you are wondering, why we are not checking your COVID certificate: it’s because Italy is a green zone now. 🤷🏻‍♂️

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich war in den letzten 12 Monaten häufig im Ausland (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Russland usw) mit dem Flugzeug unterwegs.

 

Weder die Paxe noch wir/ich als Crew wurden jemals irgendwo auf Zertifikate oder Status (Crew/Pax?) überprüft.

Die einzige «Kontrolle» fand in der Flugplatz-Gaststätte Tannheim statt, als wir uns vor 2 Wochen verpflegen wollten. Bestanden 😃.

(Für uns CH-er etwas ungewohnt betreffend Restaurant besuch und den 3G).

 

Es lohnt sich die jeweiligen Einreiseverordnungen der Länder zu konsultieren, die Ausnahmeregelungen sind halt meist klein geschrieben, aber ziemlich deutlich, sodass einem Auslandflug nichts im Wege steht. Geht fliegen, geniesst es, viele Flugplätze sind froh wenn auch wieder ausländische Besucher vorbeikommen.

 

Happy Landings, Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Diesen Sonntag von Triengen via Portorotz nach Pula.

In Portorotz hat COVID niemanden interessiert. Masken Pflichten im Terminal, aber keine entsprechenden Papiere notwendig.

In Pula wurde versucht, unser Impfzertifikat zu scannen. Hat nicht funktioniert, aber keine Diskussion. Die Kids hatten einen Antigen Schnelltest. Das Resultat wurde händisch in ein Formular eingefügt. Wurde angeschaut, ob es notwendig wäre, ist nicht klar.

 

Italien und Frankreich next……

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

FR war ich vor 1.5 Wochen (LFRU). Zwar 24hr PPR für Customs, Papiere und Zertifikate haben aber keinen Fisch interessiert. Platz war komplett verlassen ausser dem Tankwart und dem Türmer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zwischenzeitlich wieder einige Male zwischen Deutschland und die Schweiz geflogen. Gab ab und zu nur Besuch vom Deutschen Zoll, die aber nur an mitgebrachte Waren interessiert waren. Covid hat niemand interessiert.

 

Am 26.6.2021 um 13:21 schrieb FalconJockey:

Zöllner oder Grenzer? Zöllner sind an mitgebrachtem Geld oder Hinweisen auf Wertsachen interessiert, denen sind COVID&Co. völlig egal. Die Grenzpolizei ist dafür zuständig. Es kommt halt darauf an, wer auftaucht.

Wie ist das bei den Italienern eigentlich aufgeteilt? Es gibt die "Guardia di Finanza" die ja sowohl Pass- als Zollkontrollen machen. Parallel gibt es aber auch noch die "Dogana", welche sich bestimmt nur für Güter interessieren. Und dann gibts noch die "Polizia", welche wiederum nur Passkontrollen machen? Also bei den Italienern blicke ich da wirklich nicht mehr durch, wo welche Einheit, welche Aufgabe hat. In Lido kommen eigentlich nur Zivilbeamten die sich nicht wirklich ausweisen (wollen), wodurch man keine Ahnung hat, mit welche Instanz man es zu tun hat. In Aosta kommt die "Guardia di Finanza" jeweils in Uniform.

Bearbeitet von E-A
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Die letzten paar Tage unterwegs gewesen. Mit der Familie (2 Erwachsene und 2 Kids).

LJPZ (Portorosch) - Zoll war da, COVID hat niemanden interessiert

LDPL (Pula) - Zoll war da, COVID hat niemanden interessiert

LSZL (Locarno) - Zoll war da (musste kommen da Extra-Schengen Einflug. Sie haben versucht mit Zertifikat zu scannen, was sie aber nicht hingekriegt haben. Dann haben sie es bleiben lassen. den Rest der Familie wollten sie gar nicht prüfen.

LFMV (Avignon) - Polizei war da. Wollte meine Lizenz sehen. COVID hat niemanden interessiert.

LFKJ (Ajaccio, Korsika) - Zoll hat alle Papiere (Pässe und Zertifikate) ins Büro genommen. Ob und was sie wirklich angeschaut haben, ist unklar. Vor allem, da wir den Inbound Zoll schon gemacht hatten. Der Antigen Schnelltest der Kids war zu diesem Zeitpunkt seit 1 h abgelaufen (48h Gültigkeit). War aber kein Thema.

 

Für die Einreise nach Frankreich wird eigentlich noch ein Sworn - Statement verlangt, in welchem jeder unterschreibt keine Symptome und keinen Covid Kontakt gehabt zu haben. Mussten wir auch nicht zeigen.

 

Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass es situativ anders ist. Je nachdem war grad dienst hat, wird wohl mehr oder weniger geprüft. Mit leeren Händen, sprich ohne die entsprechenden Papiere, würde ich es trotz obiger Erfahrungen nicht riskieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Slowenien war die Einreise zwischen 3. Juli und heute gänzlich ohne Bestimmungen möglich, da die CH ebenfalls als grünes Land galt/gilt. Per 5. Juli wurde auch die Maskenpflicht komplett aufgehoben, mit Ausnahme von ÖV und Trafikas. Es waren drei herrliche Tage in Piran und Portoroz, ohne diesen ganzen - entschuldigt meine Wortwahl - Schwachsinn der überall sonst abgeht.

 

Leider ist seit heute wieder die 3G Regel in Slowenien in Kraft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist vielleicht untergegangen, aber am 26.06.2021 wurde die alte Covid-19-Verordnung vom 27.01.2021 gestrichen und durch die neue Version ersetzt, die aktuell noch in Kraft ist. 

 

Entsprechend hat das BAZL am 25.06.2021 Erleichterungen kommuniziert: 

 

Zitat

 25.06.2021 - Erleichterte Einreisebestimmungen in die Schweiz ab 26. Juni 2021

Grundsätzlich:
Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen grundsätzlich ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) für den Flug vorweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem geimpfte und genesene Personen (alle Ausnahmen in Art. 7, Abs. 5). Nicht von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen, die aus einem Land oder einer Region mit einer immunevasiven Virusvariante (gemäss Anhang 1, Ziffer 1) einreisen. 

 

Allerdings besteht die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten bei Einreise in die Schweiz weiter (Ausnahme: berufliche Tätigkeit oder kein Zwischenhalt in der Schweiz).

 

Abgesehen davon enthält die Verordnung vom 26.06.2021 im Detail ähnliche Logikfehler wie schon die Verordnung davor... so richtet sich die Anweisung zur Testpflicht zum Beispiel nur an Luftfahrtunternehmen, die Passagiere befördern, nicht an die Passagiere selbst, d.h. ein Luftfahrtunternehmen muss von seinen Passagieren die Testung verlangen, um sie befördern zu dürfen. Ein Privatpilot ist aber weder Passagier noch Luftfahrtunternehmen und die Passagiere, welche bei ihm mitfliegen, werden daher auch nicht durch ein Luftfahrtunternehmen befördert. Es finden sich bei genauer Analyse weitere Inkonsistenzen in den Texten vom 27.01.2021 (nicht mehr in Kraft) und 26.06.2021 (in Kraft), die nicht korrigiert wurden. Ich zähle sie jetzt nicht alle auf. 

 

Er stellt sich die Frage, inwieweit das BAZL selbstständig grenzpolizeiliche sanitarische Massnahmen anordnen kann, die sich so nicht in der Verordnung finden und die von der Natur der Sache her auch gar nicht in die Kompetenz/Zuständigkeit des BAZL fallen, jedoch einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Freizügigkeit der Reisenden darstellen? Damit meine ich die mit der nicht-kommerziellen Luftfahrt Reisenden. Oder gibt es weitere Verordnungen, die mir entgangen sind?

 

Beim Aeroclub datiert die letzte diesbezügliche Meldung übrigens vom 11.02.2021 und seitdem gab es (trotz der Erleichterungen vom 26.06.2021) kein weiteres Update auf dem Blog. Schade. 

 

Mir kann es aktuell egal sein, mein Covid-Zertifikat läuft noch bis 06/22. Ich finde es nur schade, dass man es nicht fertigbringt, eine bereits überarbeitete Verordnung rechtssicher auf den Weg zu bringen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

Wie sieht es mit den respektiven PLFs derzeit aus? Ich möchte nach Italien und das PLF dazu https://app.euplf.eu/ lässt sich nicht wirklich mit einem privaten GA Flugzeug ausfüllen...

Wie habt ihr das gehandhabt? Rückreise Schweiz ebenfalls.

 

Grüsse

Pascal

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb involatus:

Hallo zusammen,

 

Wie sieht es mit den respektiven PLFs derzeit aus? Ich möchte nach Italien und das PLF dazu https://app.euplf.eu/ lässt sich nicht wirklich mit einem privaten GA Flugzeug ausfüllen...

Wie habt ihr das gehandhabt? Rückreise Schweiz ebenfalls.

 

Grüsse

Pascal

 

Ich habe das dPLF gerade ausgefüllt, weil ich morgen mit dem Töff ins Aostatal fahre. Laut einer belgischen FAQ ist das Formular sogar dann noch auszufüllen, wenn man allein zu Fuss einreist. Dann soll man aber "Auto" auswählen, weil zu Fuss nicht vorgesehen ist. Das Formular kann eindeutig nicht alle Situationen abdecken. Entsprechend wird empfohlen, einfach "0000000" einzugeben, wenn es nicht passt. Bei "Airline" kannst du ja "private GA flight" oder Nullen eingeben, und wenn du die Sitze bei einem Zwei- oder Viersitzer nicht nummeriert hast, interessiert das auch keinen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor zwei Wochen war ich privat per FLP VFR Sion-Annemasse-La Rochelle geflogen, dann zwei Flüge lokal (bis Bretagne), 4 Tg danach wieder La-Rochelle Buochs.

 

Heute Sion-Montbeliard und wieder zurück (Sanetsch) am Nachmittag.

 

Fazit:

- vereinfachte Zolldeklaration funktioniert (wieder) sowohl in Annemasse als auch in Montbéliard.

Man kriegt jetzt von Cli-douanne... eine Antwortmail mit expliziter Erlaubnis (bis 2020 musste man tel. nachfassen)

hier ein Wortlaut:

 

Bonjour,
 
Préavis de vol accepté sous réserve de respect des mesures sanitaires. Pour toute question, veuillez contacter par mail la brigade compétente : bsi-montbeliard@douane.finances.gouv.fr
 
Cordialement,
ACP2 COUILLAUD
 
Direction régionale des douanes de Nancy
Centre Opérationnel Douanier Terrestre
 
25 Avenue Foch 57000 METZ
Tél : 09.70.27.74.01
 
 
 

De: "CLI-LYON" <cli-lyon@douane.finances.gouv.fr>
À: "CODT METZ" <codt-metz@douane.finances.gouv.fr>
Envoyé: Mercredi 21 Juillet 2021 14:44:48
Objet: Fwd: préavis de vol pour demain
 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..und wir wurden überhaupt nicht gefragt wegen der COVID-Mechanismen.

 

Zur Erinnerung:

Einreise nach Frankreich bedingt folgende Tasks:

 

CH-Abflugort:

- Alle Insassen (Pilot und Gäste) müssen im Genuss der Personenfreizügigkeit sein [in CH Aufenthaltsberechtigte: prüfen]

- Fluganmeldung (lokal)

- Flugplan max 24h vorher, min 1+h vorher

- Zollanmeldung (ausser wenn ständig besetzter Zoll vorhanden): je nach Regelung meist einige Stunden bis ein Tag vorher

- gültiger COVID PCR Test oder gültiger Impfausweis (muss mind. 24h vorher gemacht werden, man kann aber abfliegen bevor das Resultat eintrifft)

- Jeder im Flugzeug muss eine Attestation unterschreiben und auf sich tragen(Tag der Ausreise)- worin bezeugt wird, dass man in den letzten 14 Tagen weder in nächster Umgebung noch im weiteren Kontakt mit Personen war , die wissentlich an COVID erkrankt sind.

 

FR-Ankunftsort:

- falls PPR natürlich Anfrage / Anmeldung

- Zollmeldung, viele Standorte publizieren ein Formular, womit die Flugbewegung (inbound sowie outbound EU) vermerkt werden müssen. Diese Anmeldung hat je nach Platz mind. 4h bis zu 48h vorher zu erfolgen (meist 6-24h). Ohne positive Antwort darf man nicht einfliegen.

- Maskenpflicht, Ausgangssperren, Beschränkungszonen beachten.

 

Cosy

 

 

Bearbeitet von cosy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 22.7.2021 um 20:12 schrieb cosy:

Zur Erinnerung:

Einreise nach Frankreich bedingt folgende Tasks:

 

CH-Abflugort:

- Alle Insassen (Pilot und Gäste) müssen im Genuss der Personenfreizügigkeit sein [in CH Aufenthaltsberechtigte: prüfen]

Die Frage ist ja nicht, was auf dem Papier verlangt ist. Wichtiger ist, was in der Praxis praktiziert wird.

Nach 4 Wochen "GA" Ferien in Kroatien, Slovenien und Frankreich mit verschiedensten Grenzübertritten, wurden einzig beim Inlandflug nach Korsika, unsere COVID Dokumente mal entgegengenommen. Ob sie auch angeschaut wurden, kann ich nicht sagen.

An zwei Stellen wurden unsere COVID Dokumente definitiv geprüft:

- Eifel Turm
- Disneyland Paris

 

Das Schweizer Covid Zertifikat (Geimpft) hat einwandfrei funktioniert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Hoi Zämä

 

Am 8. September hatte der Aeroclub Frankreichs (FFA) eine News an alle Members und Clubs gerichtet betreffend COVID-Regeln. Hier kurz gefasst:

  • Aeroclubs sind nicht verplichtet, die Mitglieder, Benutzer, Gäste betr. COVID-Pass zu prüfen
  • Hingegen sind bei Flügen mit Einnahmen (sog. 'Schnupperflüge' und auch 'Lufttaufen' mit zahlenden Publikumsgästen) wie auch Flüge von Piloten für Wettbewerbe und Veranstaltungen entspechende Kontrollmassnahmen notwendig.
  • Es ist erwünscht, dass bei Doppelsteuerflügen (Ausbildung/Schulung) sowohl Pilot als auch Instruktor die Auflagen betr. "COVID Pass" erfüllen.

(O-text:

Les aéroclubs font partie des établissements assimilés « Plein air », qui lorsque l’accès ne fait pas habituellement l’objet d’un contrôle des adhérents et de leur famille, n'ont pas à contrôler  le « pass sanitaire ».

En revanche, s’agissant des vols de découverte, des vols en compétition ou de manifestations ouvertes à des  non-membres (par exemple une journée portes-ouvertes), il conviendrait d’appliquer les mesures de contrôle du « pass sanitaire ».

Il parait souhaitable que pour un vol en double commande, instructeur et pilote s’assurent que chacun répond aux exigences du « pass sanitaire ».

Par ailleurs, le critère de « jauge » concernant l’accueil de pratiquants ou de public n’est pas conservé, sauf décision préfectorale contraire. )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...