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PCR-Test nur für Einreise per Flugzeug


F-LSZH

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Neu brauchen alle Einreisenden in die Schweiz einen PCR-Test, wenn sie per Flugzeug reisen - egal von welchem Land.

 

Ich muss diese Woche meinen Flieger zur Wartung ins Ausland bringen. Das heisst, ich muss jetzt vor der Ausreise einen PCR-Test organisieren, damit ich ein paar Stunden später wieder einreisen kann. Was mich um die 150 CHF und ca. 4 Stunden meiner Zeit kostet. Ausserdem muss ich mich mit Hunderten anderen potenziell Infizierten während über einer Stunde in ein Testzentrum setzen, obwohl ich sonst fast ausschliesslich daheim bleibe und mein Risiko minimal halte, mich zu infizieren.

 

Die gleiche Geschichte per Auto, Bahn oder Bus würde keinen Test erfordern. Wer hat sich das wieder ausgedacht?

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Hallo F-LSZH

 

Ich würde trotz allen Irrsinns mal beim BAG oder beim Einreisekanton um eine Exemption fragen.

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vor 2 Stunden schrieb F-LSZH:

Ich muss diese Woche meinen Flieger zur Wartung ins Ausland bringen. Das heisst, ich muss jetzt vor der Ausreise einen PCR-Test organisieren, damit ich ein paar Stunden später wieder einreisen kann. Was mich um die 150 CHF und ca. 4 Stunden meiner Zeit kostet.

Friedrich, wenn du dein Flugzeug hinfliegst, und gleich wieder zurückfliegst (wie kommst du zurück, holt dich ein Kollege mit SEP ab?) brauchst du das nicht, gemäss Art. 8:


 

Zitat

 

Art. 8 Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht 1 Von der Test- und Quarantänepflicht nach Artikel 7 ausgenommen sind Personen:

...

e. die sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben;

 

 

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vor einer Stunde schrieb Andy_Fly2Sky:

Friedrich, wenn du dein Flugzeug hinfliegst, und gleich wieder zurückfliegst (wie kommst du zurück, holt dich ein Kollege mit SEP ab?) brauchst du das nicht, gemäss Art. 8:

Laut BAG Hotline fällt ein Hin- und Rückflug ins Ausland NICHT unter "Transit"...

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vor 2 Stunden schrieb CS_72:

Ich würde trotz allen Irrsinns mal beim BAG oder beim Einreisekanton um eine Exemption fragen.

Die spielen alle das Spiel vom Passierschein A38:
 

 

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Mal abgesehen von der Absurdität, wenn man im Testcenter auftaucht und gefragt wird, wofür man den Test braucht - "Für die Einreise in die Schweiz"...

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So, ich habe jetzt eine positive Antwort von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die ich gerne mit Euch teilen möchte. 😷 Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen Privatpiloten:

 

Zitat

Ihre Angaben sind absolut korrekt, Sie sind als Privatpilot nicht im Rahmen einer beruflichen, grenzüberschreitenden Tätigkeit unterwegs. Wie soeben mit der Rechtsabteilung abgeklärt fallen Sie somit auch nicht unter Ziffer 7 der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs. Für Sie ist Ihr Flugzeug als privates Transportmittel analog eines Fahrzeugs zu behandeln. Somit sind Sie nicht verpflichtet sich selbst einen negativen PCR Test vor Abflug vorzuweisen. Als Privatpilot sollten sich im GAC auch keine Probleme betreffend Corona-Tests ergeben, falls wider Erwarten trotzdem eine zu klärende Situation auftaucht, dürfen Sie dieses Schreiben als offizielle Bestätigung zur Ausnahme der Testpflicht vorweisen.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen betreffend Risikogebieten des BAG welche besagt, dass Sie verpflichtet sind, sich nach Aufenthalt in einem solchen bei der Einreise in die Schweiz, unabhängig vom Verkehrsmittel, Ihre Angaben vorgängig der Reise über swissplf.admin.ch anzugeben sowie sich nach Ankunft in der Schweiz für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.

 

Puh, das stellt mein Vertrauen in die Behörden doch wieder her, dass dort XMV anzutreffen ist... 😅

 

Am Abend vor Inkrafttreten der Massnahmen hatte ich übrigens bei den Polizisten im GAC angefragt, wie das dann gehandhabt würde, und diese waren der Meinung, ich würde als Privatpilot grundsätzlich einen negativen Test benötigen. Ehrlicherweise hatten sie aber auch gesagt, sie müssten noch sehen wie das dann konkret kommen würde.

Bearbeitet von F-LSZH
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vor 17 Stunden schrieb Michi Moos:

Frag sonst mal beim Batzel ob Crews davon ausgenommen sind - Passierschein A39 zur Rettung! 😅

Batzel hat schon von Anfang an immer ans BAG und andere Stellen verwiesen, ich hatte da schon im Frühjahr Fragen zu einer Ausbildung auf dem eigenen Flieger... also eher A38 als A39.

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Den Passierschein A38 habe ich mir sehr gerne auch wieder mal reingezogen, vielen Dank!

Mit AOPA Newsletter 2-21 kam 16:47 die Meldung, dass für die Einreise mit Privatflugzeug (A/C welches nicht einem AOC unterliegt) KEIN Test vorgelegt werden muss.

 

Happy Crossborder Flying!

Bearbeitet von bleuair
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vor 4 Stunden schrieb Andy_Fly2Sky:

Als Crew eines Luftfahrzeuges gilt dies auch im Ausland, kein PCR Test notwendig, unabhängig ob AOC oder nicht.

Da würde ich mich nicht so generell drauf verlassen... oder hast Du da eine Quelle?

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Am 10.2.2021 um 17:38 schrieb bleuair:

Den Passierschein A38 habe ich mir sehr gerne auch wieder mal reingezogen, vielen Dank!

Mit AOPA Newsletter 2-21 kam 16:47 die Meldung, dass für die Einreise mit Privatflugzeug (A/C welches nicht einem AOC unterliegt) KEIN Test vorgelegt werden muss.

 

Happy Crossborder Flying!

Happy Chaos Flying...

Mit Korrigendum zum AOPA Newsletter 2-21 kam 16:30 die Meldung, dass;
 

Zitat

Newsletter 2-21 muss leider widerrufen werden, weil sich zwischenzeitlich die Sachlage bzw. die Aussagen geändert haben.


Ein Verweis auf diese Seite wird angeführt: https://www.aopa.ch/deutsch/news/covid-19/

 

Zitat

Die Bundesämter BAZL und BAG, sowie das SEM (Staatssekretariat für Migration) legen die Verordnung unterschiedlich aus.


Wieso haben wir gestern geglaubt, dass es für einmal klar und mit GMV aufgesetzt worden wäre??? 😄

Bearbeitet von bleuair
forum macht link nicht automatisch :-p
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Es ist einfach unglaublich was hier abgeht. Sind die Regulationen eigentlich mit Bleistift geschrieben und jedes Amt passt die so an wie es passt? Genau dieses Chaos ist einfach nur noch peinlich. 

 

 

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Definitiv, das ist nicht tragbar, insbesondere der verzweifelte Hinweis man soll sich selber informieren, für was haben wir Verbände und den Aeroclub?

 

Wenn jeder die Verordnung nach seinem Gusto auslegt, können wir das freilich auch tun, gemäss nachfolgendem Ansatz:

 

Zitat

Art. 8 Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht

……….

Von der Test- und Quarantänepflicht nach Artikel 7 ausgenommen sind Personen:

……………….

e.) die sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben;

 

So könnte dann immerhin der Schulungsbetrieb oder auch daily-missons (Ferry Maintenance usw) ins nahe Ausland durchführen, ohne einen Test vorweisen zu müssen.

 

Ich bin unbedingt dafür das wir dieser Pandemie Einhalt gebieten müssen, aber nicht so.

 

 

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Zitat

Berufspiloten:

 

Piloten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Personen oder Güter befördern, sind gemäss geltender Verordnung aufgrund Art. 8, Abs. 1, Buchstabe b von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen. Art. 5 ist nicht anwendbar, da sie keine Passagiere sind. Die Ausnahme von der Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Piloten von Privatjets, die beruflich Passagiere transportieren (oder das Flugzeug selber). Für Passagiere von Privatjets gilt die Regelung nicht.

Privatpiloten:
Piloten, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in die Schweiz einreisen, werden mit der geltenden Verordnung gemäss Art. 8, Abs. 1, Buchstabe b nicht von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Das heisst, alle Personen, die mit einem Privatflugzeug einreisen, einen negativen Covid19-Test (PCR) vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem ist für jede Einreise in die Schweiz (egal mit welchem Transportmittel) ein Einreiseformular auszufüllen, welches zur Kontaktdatenerhebung (Contact Tracing) dient.

 

Das BAZL hat obige Information hier publiziert.

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Das hat mich auch gewundert: das französische NOTAM nennt btr. die COVID-Testpflicht (PCR) explizit , dass es für die kommerzielle Luftfahrt gelte. Somit könnte im Umkehrschluss angenommen werden, dass nicht - kommerzielle recreational GA nicht Testpflichtig sei.. zu überprüfen..

 

Cosy

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vor einer Stunde schrieb cosy:

Das hat mich auch gewundert: das französische NOTAM nennt btr. die COVID-Testpflicht (PCR) explizit , dass es für die kommerzielle Luftfahrt gelte. Somit könnte im Umkehrschluss angenommen werden, dass nicht - kommerzielle recreational GA nicht Testpflichtig sei.. zu überprüfen..

Das würde auch Sinn machen. Aber leider setzen sich unsere Verbände (Aeroclub Schweiz, AOPA usw) zu wenig, oder nicht öffentlichkeitswirksam für unsere Anliegen ein. Man bekämpft lieber English only oder faselt/träumt von listening Squawk als Lösung von Airspace Verletzungen.

Sorry.  

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Ich müsste bald ein Flugzeug in Frankreich zur regulären Inspektion vorführen.

 

Aus gegebenem Anlass habe ich mich erkundigt, und zwar....

 

a) bei einem Fluglehrer , den ich gut kenne

b) die Publikationen des BAG und des BAZL quergelesen

c) die NOTAMS geprüft

d) das Büro C des Airport Sion angerufen

 

a) und d) wollen sich nicht festlegen und verweisen mehrmals auf die offiziellen Richtlinien und den Bundesrat sowie das BAG.

b) ist betr. BAG unklar resp. undifferenziert.

c) ist zumindest für die Rückreise in die CH klar:

laut diesem Link gilt:

- reise ich mit Schiff, Auto, Bus oder Zug ein: kann ich einfach einreisen (nichts extra zu tun)

- reise ich mit dem Flz ein und bin nicht Crew Member einer kommerziellen Gesellschaft:

PCR -Test, der nicht älter als 72h ist, ohne Entry-Form

spacer.png

Die CH-NOTAM's btr dieser Influenza-Welle:

 

LSSN/A0820/20
Covid-19: flight restriction Restrictions as prescribed by Swiss federal council, travellers who have stayed in one of the countries or regions, mentioned here (updated regularly):
http://www.bag.admin.ch/entry BFR entering Switzerland obliged to go directly to their apartment or other suitable accommodation immediately AFT entry. They must stay there permanently for 10 days AFT entry quarantine.
FLW persons exempt from obligation to quarantine:
- Persons who, on a professional basis, transport persons or goods across borders by road, rail, sea or air,
- Persons who, in the course of their professional ACT in rail, bus, ship or air transport companies, transport persons across borders and who have stayed for this purpose in country or area with an increased risk of infection,
- Persons who, as transit PAX, have stayed for less than 24 hours in a state or territory with an increased risk of infection. More exemption can be found in the corresponding ordonnance to be found on: http://www.bag.admin.ch/entry

LSSN/A0830/20
Covid-19: PAX RQMNTS Wearing of face masks mandatory for PAX on board of SKED or charter flight OPR from or to Switzerland and at all interiors of the airports. Exceptions:
A) children under the age of 12
B) people who cannot wear a face mask for special or medical reasons

 

Das FR-NOTAM :

 

LFFA/F0101/21
Covid-19: health measures :
I - the following health measures apply to air transport in accordance with decree 2020-1310 dated 29 October 2020 modified.
II - passengers shall present to the air carrier, before boarding, a sworn statement that they do not show any symptom of covid-19 and that they have no knowledge of having been in contact with a confirmed covid-19 case within 14 days before the flight. Failure to provide this document shall result in boarding denial by the air carrier.
III - the air carrier may require passengers to undergo a temperature check before boarding. It may deny boarding to passengers who refuse screening.
IV - the air carrier denies boarding to any person aged eleven years or older who does not wear a surgical mask. This requirement shall not prevent the passenger from being asked to withdraw it for the purpose of identity check.
V - the air carrier shall ensure, to the extent practicable, physical distancing on board of each aircraft to avoid passengers seating next to each other whenever possible.
VI - the air carrier shall inform the passengers on board, in particular by means of sound announcements, about hygiene and social distancing measures known as 'barrier measures', and about health measures put in place on arrival.
VII - the air carrier shall ensure the distribution and collection of locator forms (see ICAO annex 9, appendix 13, and the order of 9 July 2014 relating to the passenger locator form) and verify thay they are filled in by every passenger before disembarking.
VIII - the air carrier shall allow access to a water and soap point or to hydro-alcoholic gel for passengers.
Ix - the air carrier shall inform its passengers of the provisions referred to in paragraphs II to IV as soon as possible before the flight.

 

Link zur Selbstdeklaration en (mit meinem Vorzeigetermin habe ich keine Probleme, die Reise anzutreten- der wird anerkannt).

 

Hinweise im FR Gesetzestext zuhanden der Luftfahrt:

- Kommerzielle Pax-Transporte zwischen fr. Polynesien, Wallis & Futuna, Neu-Caledonien und Frankreich sind untersagt. Ebenfalls untersagt sind kommerzielle Pax-Transporte innerhalb Kontinental-Frankreich (also z.B. T/O in Marseille Ldg Paris). Transporte von/zu und in St. Bartelemy, St. Martin und St. Pièrre et Middelon sind nur in berechtigen Ausnahmefällen gestattet. Ausnahmen können gem. Art. 11 mittels der Selbstdeklaration bewilligt werden.

- Alle Paxe >11 Jahre müssen einen neg. PCR-Test vorweisen, der <72h alt ist

- Art. 13: der Zugang zu den Fluplätzen wird limitiert auf PAX und Personal

 

Luftsportliche, private  Aktivitäten sind nicht erwähnt.

 

Sowohl der FFA wie auch die FFPLUM (Ultralights) haben widersprüchliche Aussagen zur Aktivität ihrer Vereinsmitglieder festgestellt. Dies könnte darin den Grund haben, weil die Präfekte diverse weitreichende Kompetenzen haben, die dann einen Flickenteppich von Regularien zur Folge hat.

 

Der französische Aviatikverband FFA hat auf höchster Ebene zusammen mit den 2 grössten Versicherern eine juristische Expertise der verschiedenen ges. Erlasse machen lassen:

- Insofern die luftsportliche Aktivität das Dekret N°2020-1582 vom 14 décembre 2020 nicht verletzt, ist die Aktivität versicherungstechnisch unbedenklich- unter Einhaltung aller Hygieneauflagen.

 

Eigentlich ist (geografisch-) Europa in einem Art Kriegszustand. Nur ist der Gegner unsichtbar und die allermeisten höhren tragische Einzelnachrichten von mehrfach übermittelten Hören-Sagen-Geschichten.

 

Ich hoffe, diese wellenartig auftretende Influenza specificus wird bald Geschichte sein...

 

Cosy a.k. Bruno

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb cosy:

Eigentlich ist (geografisch-) Europa in einem Art Kriegszustand. Nur ist der Gegner unsichtbar und die allermeisten höhren tragische Einzelnachrichten von mehrfach übermittelten Hören-Sagen-Geschichten.

 

Ersteres ist richtig, es ist durchaus mit einem Krieg zu vergleichen und müsste eigentlich auch so behandelt werden. 

 

Zweiteres ist in meinem Fall definitiv anderst. Ich kenne mittlerweile sehr viele Leute die da durch mussten und leider auch einige die es nicht geschafft haben und daran gestorben sind. Von denen die da durch mussten sind zumindest einige bis heute nicht vollständig wiederhergestellt. 

 

Ich denke wir müssen schlicht abwarten bis die Impfungen endlich in Gang kommen dann hört auch der ganze andere Mist über kurz oder lang auf. Und bis dahin können wir wirklich nichts anderes tun als verhindern, dass wir diesen Mistkäfer noch im Endspurt kriegen. 

 

Daher wird wohl auch ohne Test nix gehen. So wie auch vom BAZL kommuniziert für uns PPL Piloten. 

 

https://staysafe.admin.ch/de/covid19-test-und-quarantaeneplicht-fuer-berufs-privatpiloten/

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12 hours ago, Urs Wildermuth said:

Daher wird wohl auch ohne Test nix gehen. So wie auch vom BAZL kommuniziert für uns PPL Piloten. 

 

https://staysafe.admin.ch/de/covid19-test-und-quarantaeneplicht-fuer-berufs-privatpiloten/

 

Dieser kleine Abschnitt könnte falsch ausgelegt werden:

"Die Ausnahme von der Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Piloten von Privatjets, die beruflich Passagiere transportieren (oder das Flugzeug selber). Für Passagiere von Privatjets gilt die Regelung nicht."

 

Ich höhre von einem Insider in Sion, dass die Paxe von Privatjets nicht darauf geprüft werden (wurden), ob sie ein entsprechendes  PCR-Testergebnis auf sich haben.

 

Hat das BAZL da sagen mit "..gilt die Regelung nicht" die Test und Quarantänepflicht gemeint, und nicht die "Ausnahme von der Pflicht" ??? Kleiner Unterschied, der in einem kleinen Skandal enden könnte. Es könnte auch sein, dass die Weisung (?) willentlich fehlinterpretiert wird.

 

Was auf jeden Fall der Logik entbehrt:

Buse mit bis zu 50% gefüllten Plätzen sowie Züge (SBB vom hörensagen bis 75%) dürfen Paxe reinkarren ohne Testpflicht. Im Vergleich zur PPL-PAX-Gefährdung ein Hohn, sitzt man doch im Zug tw. näher am unbekannten Nachbar als im Flugzeug.

 

Das BAZL könnte klar unterscheiden betr. Gefährdungsstufe: Leben die Menschen in einem Flugzeug sowieso zusammen in der gleichen Wohnung, sollte z.B. die PCR-Pflicht entfallen sowie die Maskentragpflicht, unter Auflage dass das Flugzeug danach 24h nicht von Dritten benutzt wird. Wenn dies nicht eingehalten werden kann, müssten kritische Punkte desinfiziert werden.

 

Der Bundesrat hat ja auch nicht verboten, Dienstfahrzeuge zu benutzen ohne vorher einen <3tg neg. PCR-Test vorzuweisen. Hinsichtlich biologischer Kontamination stellt ein Dienstfahrzeug höheres Gefährdungspotential dar als ein Kleinflugzeug. Zuoberst in der Gefährdungsliste sind öffentliche Toiletten und Lavabos, so z.B. in den Zügen und in öffentlich zugänglichen Anlagen von Ämtern und Firmen. Das hat mir ein Familienmitglied aus dem Familienkreis gesagt, der an einer Uni im Biolabor analytisch beschàftigt ist.

 

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Es tut sich was: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2021/94/de

 

Luftverkehrsunternehmen können bald auch Passagiere mit einen Schnelltest akzeptieren, allerdings ist ein bei der Einreise selbst offenbar in Artikel 7 unverändert ein PCR-Test vorgeschrieben. 🤨

Bearbeitet von HB-ADI
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  • 1 Monat später...

Ein Schweizer Pilot ist nach Tschechien geflogen und hat die vor Ort geltenden Bestimmungen nicht beachtet und wird nun gebüsst. 

 

Sorry hab dazu nix gescheiteres gefunden als einen Blick Artikel:

Tschechien: Schweizer Pilot droht Strafe wegen fehlendem Corona-Test (blick.ch)

 

Original auf Tschechisch:

Švýcar přiletěl soukromým letadlem na Henčov, platným testem na covid se ale neprokázal | Krimi | Jihlavská Drbna - zprávy z Jihlavy a Vysočiny

 

 

 

 

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