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Verlängerung Class Rating SEP mit UL-Flugstunden


Himmelsstürmer

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Hallo zusammen,

 

Die EASA hatte 2019 den Prozess zum Erhalt der PPL-Lizenz mit UL-Flugstunden angestoßen - mittlerweile ist das Verfahren in Deutschland möglich (man glaubt es kaum!). 

(Anpassung des AMC und GM (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material) zur "1178". Darin heißt es in "AMC1 FCL.140.A; FCL.140.S; FCL.740.A(b)(1)(ii) Recency and revalidation requirements"). "Leider" bin ich noch im Besitzt einer CH-Lizenz, die ich eigentlich auch aufgrund der vielerlei Vorteile im Hinblick auf Bürokratie etc. nicht hergeben möchte.

 

Ist ein derartiges Vorgehen auch für die Schweiz geplant? Ein Telefonat beim BAZL Ende vergangenes Jahr ergab lediglich die mündliche Aussage "Rufen Sie doch nochmals zum Herbst 2021 an (Anm: Beginn 2. Jahr meiner Lizenzverlängerung), ...". Für mich eine ungewohnte Reaktion, sind die Damen und Herren in Bern doch sonst pragmatischer. 

 

Gerade im Hinblick auf die potenzielle Anschaffung (bitte keine Diskussion bzgl. "ein UL ist kein Flugzeug") wäre etwas mehr Information wünschenswert und hilfreich. 

 

Beste Grüße,

Jörn 

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Hm, gibt es hier (CH) denn die (Dreiachs-)UL-Fliegerei...? Soweit ich weiss (vielleicht falsch) braucht man hier einen LAPL oder PPL um UL zu fliegen, d.h. es gibt keinen UL-Schein wie in Deutschland? Ich würde mich freuen wenn das BAZL UL-Stunden ebenfalls anerkennt, aber ich vermute dass sie kaum etwas anerkennen werden was es hier nicht gibt?

 

 

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Das BAZL müsste die AMC genauso wie jede andere nationale Behörde eigentlich akzeptieren, klarer geht's wohl kaum:

 

Quote

ARA.GEN.120 Means of compliance

 

(a) The Agency shall develop Acceptable Means of Compliance (AMC) that may be used to establish compliance with Regulation (EC) No 216/2008 and its Implementing Rules. When the AMC are complied with, the related requirements of the Implementing Rules are met.

 

.. ausser man fragt das LBA:

 

Quote

Welche Verbindlichkeit haben [AMC] der EASA für die zuständigen nationalen Luftfahrtbehörden?


[AMC] haben den Character einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde. Diese hat von der Erfüllung der Regelungen in den EU-Vorschriften auszugehen, sobald vom Antragsteller die Inhalte des zutreffenden AMC korrekt angewendet und nachgewiesen worden sind. [...]

 

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Am 11.2.2021 um 11:34 schrieb MikeWhiskey:

Hm, gibt es hier (CH) denn die (Dreiachs-)UL-Fliegerei...? Soweit ich weiss (vielleicht falsch) braucht man hier einen LAPL oder PPL um UL zu fliegen, d.h. es gibt keinen UL-Schein wie in Deutschland? Ich würde mich freuen wenn das BAZL UL-Stunden ebenfalls anerkennt, aber ich vermute dass sie kaum etwas anerkennen werden was es hier nicht gibt?

 

 

Wohnsitz ist mittlerweile Deutschland - und bis dato hat alles wunderbar funktioniert (von abgelaufenen Sprachzertifikaten bis über Renewal SEP Rating). Hatte deshalb - und auch auf Anraten mehrere Piloten, die ihre "Akte" im Ausland haben - nie die deutsche Lizenz gezogen (alleine schon die ZÜP wäre der Grund). Sollte das BAZL jedoch diese Regelung nicht übernehmen... ich käme ins Grübeln.

 

Jörn

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