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ACHTUNG! Einflug in schweizer Luftraum mit ausländisch imatrikuliertem UL/ULM


Pioneer300

Empfohlene Beiträge

Ich verlinke mal in ein anderes Forum:

Einflug in die Schweiz

 

Zitat BAZL:

Guten Tag Herr Xyz

Besten Dank für Ihre Anfrage

Ja, die Benutzung des Luftraumes ist Bewilligungspflichtig. Die Kosten sind unterschiedlich, Bewilligungen bis zu einer Woche kosten CHF175 , solche die länger gültig sind CHF 260. Das Maximum beträgt 2 Monate pro Kalenderjahr.

Die Liste der einzureichenden Unteralgen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/luftfahrzeuge/lufttuechtigkeit-flugmaterial/sonderbewilligung-fuer-auslaendische-luftfahrzeuge-der-sonderkat.html

Freundliche Grüsse und einen schönen Tag

Xyz

 

Der schweizer Luftraum ist damit de Facto für ausländische UL gesperrt.

 

Chris

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Wer das gemerkt und richtig einordnet oder nicht weiss ich nicht, nur falls das jemand noch nicht weiss habe ich es hier gepostet. Aktiv bekannt gemacht wird das im Ausland ja nicht. Bisher gab es die bekannte Liste einflugberechtigter Typen, diese gilt nicht mehr. Und bevor jemand in den Schweizer Luftraum einfliegt in der Annahme, dass die bisherige Liste gilt und eine saftige Busse kassiert, dachte ich mir, dass ich das hier verlinke.

 

Chris

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Normalerweise wird das Dokument MLA Flying in Europe der European Microlight Federation (EMF) regelmässig nachgeführt. Darin werden die wichtigsten länderspezifischen Details für ULS gelistet. Der Autor ist über die Schweizer Änderungen im Bild, diese werden im nächsten Update dabei sein. Aber ja, bin ebenfalls nicht erfreut über solche Mehrkosten (denke als Laie, dass das alte System mit der öffentlichen Liste der zugelassenen Typen gut funktioniert hat).

Bearbeitet von ArminZ
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7 hours ago, Pioneer300 said:

Ich verlinke mal in ein anderes Forum:

Einflug in die Schweiz

 

Zitat BAZL:

Guten Tag Herr Xyz

Besten Dank für Ihre Anfrage

Ja, die Benutzung des Luftraumes ist Bewilligungspflichtig. Die Kosten sind unterschiedlich, Bewilligungen bis zu einer Woche kosten CHF175 , solche die länger gültig sind CHF 260. Das Maximum beträgt 2 Monate pro Kalenderjahr.

Die Liste der einzureichenden Unteralgen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/luftfahrzeuge/lufttuechtigkeit-flugmaterial/sonderbewilligung-fuer-auslaendische-luftfahrzeuge-der-sonderkat.html

Freundliche Grüsse und einen schönen Tag

Xyz

 

Der schweizer Luftraum ist damit de Facto für ausländische UL gesperrt.

 

Chris

In der von Dir verlinkten Verordnung steht aber auch dies:

"... Eine Einflug- resp. Sonderbewilligung für die Benützung des schweizerischen Luftraums ist nicht erforderlich für im europäischen Wirtschaftsraum registrierte Luftfahrzeuge, die eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) mit folgender Formulierung mit sich führen: «Diese Fluggenehmigung ist gemäß Verordnung (EU) 2018/1139 Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe (b) ausgestellt und bescheinigt, dass das Luftfahrzeug im Rahmen der nachstehenden Flugzwecke und unter den nachstehenden Bedingungen gefahrlos fliegen kann; sie gilt in allen Mitgliedstaaten».

.."

 

Inwieweit damit die bereits bestehende Liste der zugelassenen Typen abdeckt, müssten die Halter von solchen UL's in Frankreich, Deutschland und Italien beurteilen.

 

kleiner Nachsatz: wir (Schweiz) sind ja gar kein Mitgliedsstaat!! (oups- duck mi weg)

 

Cosy

Bearbeitet von cosy
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  • Wie auch im anderen Forum schon erwähnt - auch gewisse EU- und EFTA-Staaten (z.B. Dänemark, Norwegen, Estland) verlangen eine separate Bewilligung für ausländische ULs. Meist ebenfalls zeitlich begrenzt. Im Unterschied zur Schweiz ist diese (zumindest in den genannten Staaten) jedoch kostenlos.
  • Die grundlegenden technischen Anforderungen bezgl. Einflug in die Schweiz sind immer noch dieselben wie vor der Neuerung: das Luftfahrzeug erfüllt die deutsche LTF-UL oder die British standard BCAR Section S .
  • Link auf die BAZL-Liste der 'akzeptierten' Typen hier

 

@cosy Deine Bemerkung bezüglich folgendem Absatz war übrigens sehr gut

Quote

Eine Einflug- resp. Sonderbewilligung für die Benützung des schweizerischen Luftraums ist nicht erforderlich für im europäischen Wirtschaftsraum registrierte Luftfahrzeuge, die eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) mit folgender Formulierung mit sich führen:

«Diese Fluggenehmigung ist gemäß Verordnung (EU) 2018/1139 Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe (b) ausgestellt und bescheinigt, dass das Luftfahrzeug im Rahmen der nachstehenden Flugzwecke und unter den nachstehenden Bedingungen gefahrlos fliegen kann; sie gilt in allen Mitgliedstaaten».

 

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dieser Absatz treffe auch auf ausländische ULs zu 

Hab mir gerade einen Permit to Fly für ein UL angeschaut, und damit wurde einiges klarer:

  • Für ein UL verweist der Text des Permit To Fly auf eine nationale Verordnung (und nicht auf "...(EU) 2018/1139 Artikel 18 ..." )
  • Für ein UL verweist der Text des Permit To Fly im Schlusssatz einzig auf den Staat, in dem das UL zugelassen ist (und nicht "...gilt in allen Mitliedsstaaten")

Der Absatz ist also für ULs nicht anwendbar (betrifft offensichtlich gewisse EASA Luftfahrzeuge mit Permit To Fly).

Bearbeitet von ArminZ
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Sehe ich das total falsch wenn ich davon ausgehe, dass diese Regelung vor allem gegen Schweizer Nutzer von (französischen) UL's geht?

 

Ich sehe 2 Sachen hier, die offenbar im Fokus stehen:

- Offenbar will man erreichen, dass nur Leute ein Flugzeug in der Schweiz operieren dürfen, die zumindest ein LPPL haben, also zielt das primär gegen Dinge wie die französische UL Lizenz.

- Ebenso war die Einstellung gegen UL's des BAZL seit jeher eine klare Sache. Und auch hier will man offensichtlich verhindern, dass UL's die nach Ansicht des BAZL ohne entsprechende Zertifizierung unterwegs sind.

 

Man will ganz offensichtlich diese Art Fliegerei hier nicht, kann sie aber nicht völlig verbieten. Also macht man sie unattaktiv.

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vor 8 Minuten schrieb Urs Wildermuth:

Sehe ich das total falsch wenn ich davon ausgehe, dass diese Regelung vor allem gegen Schweizer Nutzer von (französischen) UL's geht?

 

Es zielt klar gegen UL's im Allgemeinen.

All die mühsam erreichten Fortschritte und Erleichterungen der letzten Jahre wurden damit zunichte gemacht.

 

Chris

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8 hours ago, ArminZ said:

Der Absatz ist also für ULs nicht anwendbar (betrifft offensichtlich gewisse EASA Luftfahrzeuge mit Permit To Fly).

Es gibt doch so Grundsätze, wonach Verwaltungen und staatliche Autorität handeln müssen.

Eine davon ist, dass sie sich in der (den) Landessprache ausdrücken müssen (macht BAZL regelmässig nicht- english only)

eine andere, dass Verordnungen, Erlasse, Gesetzestexte möglichst verständlich und ohne unnötigen Ballast und Verschleierung verfasst wird (machen sie offenbar auch nicht so gern)

 

Cosy

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Andreas Meisser

Andere Länder, gleiche Sitten......

 

Zitat aus dem Fliegermagazin:

 

Straftat! Deutsche dürfen keine ausländischen ULs fliegen

Piloten mit Wohnsitz in Deutschland machen sich strafbar, wenn sie hierzulande ein UL mit ausländischer Zulassung betreiben.

 

Zum Artikel

 

Gruss

Andreas

Bearbeitet von Andreas Meisser
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vor 37 Minuten schrieb Andreas Meisser:

Andere Länder, gleiche Sitten......

 

Aber wenigstens muss ein ausländischer Pilot nicht umständlich und teuer eine dämliche Permit beantragen, um den Luftraum ankratzen zu dürfen.

 

Chris

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vor 3 Stunden schrieb Andreas Meisser:

Straftat! Deutsche dürfen keine ausländischen ULs fliegen

Piloten mit Wohnsitz in Deutschland machen sich strafbar, wenn sie hierzulande ein UL mit ausländischer Zulassung betreiben.

 

Dann ist wohl die Frage, wann das auf N-reg Flugzeuge ausgedehnt wird

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vor 11 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

 

Dann ist wohl die Frage, wann das auf N-reg Flugzeuge ausgedehnt wird

Zwar nicht für Flugzeuge, aber für Lizenzen ist das am 22.06. der Fall:

 

https://aopa.de/2021/12/20/duldung-von-third-country-lizenzen-in-europa-laeuft-aus-absolute-last-call-der-europaeischen-kommission/

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