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AIP GER VFR Luftfahrthandbuch ab 2023 Kostenfrei


Trini_Tom

Empfohlene BeitrÀge

https://www.aerokurier.de/praxis/aip-vfr-luftfahrthandbuch-ab-2023-kostenfrei/?fbclid=IwAR2YiIJeWrcltRdHyehSZr-3imowUXp7fEWvuobVGzEOajTor1EBM1S780w

 

Good news aus DE fuer alle die ab und zu noerdlich der schweizer grenze kurven. Ich nehme an das wuerde in der schweiz nie passieren, right? 😄

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Tja.... kommt drauf an ob hier auch ein Pilot Klage einreicht....  (so geschehen in Deutschland, und die DFS scheint sich darauf wohl fĂŒr den gĂŒnstigeren und aussichtsreicheren Weg entschieden zu haben).

 

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IMO mĂŒsste das vollstĂ€ndige AIP auch in der Schweiz auch öffentlich und insbesondere gebĂŒhrenfrei zugĂ€nglich sein. Das BAZL ist nach Art 138 LFV verpflichtet, AIP und NOTAM zu veröffentlichen, und die im AIP veröffentlichen Verfahren (z.b. Anflugswege auf den VACs) sind fĂŒr die Kommandaten rechtlich verbindlich, ausserdem wird in den Artikeln der VRV-L ausgiebig auf das AIP verwiesen.

 

Dass verbindliche Vorschriften des Bundes nur gegen Bezahlung zugÀnglich sind, ist im Prinzip unhaltbar. Und verstösst evt. auch gegen Art. 13a des Publikationsgesetz.

Bearbeitet von HB-ADI
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On 7/14/2022 at 5:55 PM, HB-ADI said:

IMO mĂŒsste das vollstĂ€ndige AIP auch in der Schweiz auch öffentlich und insbesondere gebĂŒhrenfrei zugĂ€nglich sein. Das BAZL ist nach Art 138 LFV verpflichtet, AIP und NOTAM zu veröffentlichen, und die im AIP veröffentlichen Verfahren (z.b. Anflugswege auf den VACs) sind fĂŒr die Kommandaten rechtlich verbindlich, ausserdem wird in den Artikeln der VRV-L ausgiebig auf das AIP verwiesen.

 

Dass verbindliche Vorschriften des Bundes nur gegen Bezahlung zugÀnglich sind, ist im Prinzip unhaltbar. Und verstösst evt. auch gegen Art. 13a des Publikationsgesetz.

Sehr spannende fakten! 

MĂŒsste dies ein Aviatik anwalt sicht nicht mal zu herzen nehmen? liest hier einer mit? 

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  • 1 Monat spĂ€ter...

WÀre sicher spannend, so eine Klage in der Schweiz. Das BAZL stellt sich momentan auf den Standpunkt, dass das VFR-Manual im Gegensatz zum AIP eine international nicht verpflichtende Publikation ist und gemÀss LFG Art.49 nicht andersweitig als durch den Verursacher finanziert werden darf.

Siehe auch meinen Beitrag hier: https://www.flightforum.ch/board/topic/110045-skyguide-vfr-manual-abo/?do=findComment&comment=1043784

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