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BAZL: EASA-Regelung kommt per 1.1.23


HP. Rutschmann

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vor 17 Stunden schrieb Suricato:

Nebenbei, wieviel Joule überträgt eine Drohne, die 900 Gram schwer ist und aus 120m Höhe runter fällt oder mit 19 m/s herum flieg auf einen Menschenkopf?

Vereinfacht ausgedrückt (dh ohne Integral 😅 )

E(pot) = m g h = 0.9kg * 9.81 m / s^2 * 120 m = (gerundet) 1,06kJ

 

E(kin) = 1/2 m v^2 = 0,5 * 0.9 kg = (19m/s)^2 = (gerundet) 162J

 

(Wenn ich mich nicht verrechnet habe, es ist schon 45 Jahre her seit dem Physikunterricht...)

Bearbeitet von HP. Rutschmann
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Aus 120m und bei dieser Form bremst da der Luftwiderstand schon spürbar. Man müsste also die zweite Formel (kinetische Energie) nehmen unter der Annahme einer Aufprallgeschwindigkeit am Boden, respektive diese realistisch abschätzen/berechnen. Ohne Luftwiderstand wäre man bei 46 m/s. Nehmen wir an, mit Luftwiederstand beschleunigt das Ding nur auf 36 m/s, dann halbiert sich die Aufprallenergie nahezu.

 

LG Felix

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@Urs Wildermuth

 

Ich war vor wenigen Tagen knapp dran, noch vor Weihnachten die C1 zertifizierte Drohne mit den drei Buchstaben samt Fernsteuerung käuflich zu erwerben, so sehr brannte in mir das Verlangen, endlich einmal in den Modellflug einzusteigen. Nun siegte bei mir bis auf Weiteres mein Verstand und ich spare lieber auf den Flugsimulator Rechner hin, um Euch endlich einmal hauseigene MSFS Videos präsentieren zu dürfen, gaaaanz viele  😉

 

LG Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
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vor 18 Stunden schrieb Urs Wildermuth:
vor 20 Stunden schrieb HP. Rutschmann:

also weit weg von bewohnten Gebieten und Erholungsgebieten

Also nirgends in der Schweiz.

Ja, das ist in der Tat etwas, was ich noch nirgends genau definiert gesehen habe, was denn alles als "Erholungsgebiete" definiert wird vom BAZL. Dass die bekannten Naturschutzgebiete/Wildruhezonen/... drin sind ist klar. Aber sonst? Wald mit Vitaparcours drin? Nur Wald? Wanderwege mit 150m links und rechts? Mir kommen grad die abstrusesten Ideen... 🤬

Aber dann kommt mir wieder ein lieber Kollege in den Sinn mit seinem Zitat: "Fragen schränkt ein."

 

Desweiteren bin ich gespannt auf die "Selbstdeklaration, sich an die Richtlinien des SMV zu halten". Das tönt ja fast wieder nach Scheunentor.

Bearbeitet von HP. Rutschmann
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E = W

 

W kin = W pot

 

W pot = 1.059 J

 

W kin = 1.059 J

v = 48,51 m/s

 

( Die Geschwindigkeit ( Aufschlag-Geschwindigkeit) einer 900 Gramm schweren Drohne aus 120 Metern Fallhöhe unter Erdbeschleunigung )

 

Bearbeitet von sharkbay
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Ich habe in einem anderen Forum den Link auf das Dokument mit der Berechnung der terminal velocity und der Risikobewertung gefunden (und warum es die 250 g Grenze gibt).

 

https://www.hsdl.org/?view&did=788722

 

Die Berechnung findet sich ab Seite 8 im Dokument.

 

Die terminal velocity ist bei einer Höhe von 500 Fuss deutlich geringer als die free-fall velocity. Übrigens auch bei 900 Gramm...

 

Zitat

Referencing information from a 2012 MITRE report (which further references a United Kingdom Ministry of Defense 2010 study), an object with a kinetic energy level of 80 Joules (or approximately 59 foot-pounds) has a 30% probability of being lethal when striking a person in the head.1

 

Solving for mass and velocity, this equates to an object weighing 250 grams traveling at a terminal velocity of 25 meters/second or approximately 57 miles per hour.

 

Zitat

Pevent = 4.7x10-8, or less than 1 ground fatality for every 20,000,000 flight hours of an sUAS

 

Considering that the acceptable risk levels for commercial air transport are on the order of 1x10-9 , and general aviation actual risk levels are on the order of 5x10-5, this level of risk at 4.7x10-8 seems to present a reasonably acceptable risk level to the Task Force for sUAS that meet the aforementioned assumptions. 

 

Based on that calculation, the Task Force recommends that the FAA exempt from the registration requirement any unmanned aircraft weighing 250 grams or less.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Drone einem vereinzelten Wanderer in Graubünden auf den Kopf fällt, dürfte erheblich geringer sein (aufgrund der geringen Konzentration von Wanderern pro Quatratmeter) als die Drone über z.B. einem italienischen Strand in der Adria zur Hochsaison und Mittagszeit fliegen zu lassen.

 

Vielleicht sollte man den Begriff "Erholungsgebiet" dynamisch operativ definieren, d.h. dass eine Mindestkonzentration an "sich Erholenden" vorhanden sein müssen, damit das Gebiet den Status "Erholungsgebiet" erhält. Dieser Status wäre dann zeit-, saison- und wetterabhängig.

 

Also die Drone abends im Winter über den Adriastrand fliegen zu lassen: wäre kein Problem, weil der Strand im Winter nicht massenhaft von Erholungssuchenden aufgesucht wird.

 

Bearbeitet von Dierk
Erholungsgebiet
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Der Luftwiderstand ist selbstverständlich mit einzubeziehen. Der Luftwiderstand bremst jede Masse während des freien Falls.

 

In der klassischen Berechnung der kinetischen Energie findet der freie Fall im Vakuum statt ( der Luftwiderstand wird nicht mit einbezogen ).

 

Die Wahrscheinlichkeitsrechnung und die Statistik sind wesentliche Aspekte bei der Beurteilung der Gefahr beim Kontrollverlust einer Drohne über unbesiedelten und besiedelten Gebiet.

 

Grundsätzlich finde ich die mit 01.01.2023 in Kraft tretende EASA Verordnung einer Zertifizierung von Drohnen richtig, vor allem zum Schutz der zivilen und militärischen Luftfahrt ( Identifizierung von Drohnen, die vorsätzlich den Anflug von Luftfahrzeugen stören oder gefährden ).

 

Natürlich ist es sehr ärgerlich für all diejenigen, die sich vor der EASA Verordnung Drohnen gekauft haben wie bei Urs. In diesem Fall kann ich gut verstehen, den Krempel und das Hobby hinhauen zu wollen.

 

Aber ich denke dass auch in solchen Fällen sich wieder die Freude am Modellflug einstellen wird, sobald eine neue C1 zertifizierte Drohne unseren dafür vorgesehenen Raum schmückt.

 

Ich selbst verfolge mit grosser Aufmerksamkeit diesen Thread hier, wurde mein Interesse am Modellflug geweckt und aus dem Dornröschenschlaf geholt. Ich bleibe dran, zuerst aber kommt ein ordentlicher Flugsimulator für den MSFS ins Haus.

 

🙂

 

Gregor

 

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vor 7 Minuten schrieb sharkbay:

Natürlich ist es sehr ärgerlich für all diejenigen, die sich vor der EASA Verordnung Drohnen gekauft haben wie bei Urs. In diesem Fall kann ich gut verstehen, den Krempel und das Hobby hinhauen zu wollen.

 

Na ja, ich sehe es eher als eine Schutzklausel für Drohnenhersteller und Vertriebe in Europa gegen die Chinesen. Dort kriegt man GPS Drohnen für 120 Fr, aber natürlich ohne Gütesiegel. Also muss man halt 1000 Fr hinlegen, damit dann der Kleber drauf ist.

 

Denke wen das vor allem abhält sind Einsteiger, die mal schauen wollen wie das so ist, ohne gleich die Bank zu sprengen. Nun ja, dann lässt man es halt. Der Trend geht eh in die Richtung, dass vor lauter Datenschutz bald selbst Handys mit Kamera verboten werden müssten (oder Meldepflicht mit Kompetenznachweis...). Denke mit den Handyfotos auf Social Media wird viel mehr Privatsphäre verletzt als mit Drohnen. Oder mit Google Maps e.t.c. Aber kleine Gruppen kann man halt viel eher unterkriegen als grosse.

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vor 20 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

eine Schutzklausel für Drohnenhersteller und Vertriebe in Europa gegen die Chinesen.

Das ist wohl etwas kurz gegriffen, da viele Hersteller mit grossem Marktanteil gerade aus China kommen..

Wohlverstanden: Ich schreibe hier immer über - sagen wir mal - "Consumer Level" < 10kFr.

 

Ohne zu polemisieren: Ich glaube, hier entwickelt sich ein weiteres Gebiet, auf dem sich Europa selbst zu Tode reguliert..

"Wir" schützen uns vor uns selber - zu jedem Preis.

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Eine rechtswissenschaftliche Diplomarbeit zu dem Thema: klick (pdf)

 

Ich frage mich, wann AI die Steuerung übernimmt, weil das visuelle System des Menschen mit den technischen Möglichkeiten nicht mehr mithalten kann.

 

 

Bearbeitet von Dierk
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vor 4 Stunden schrieb HP. Rutschmann:

Ohne zu polemisieren: Ich glaube, hier entwickelt sich ein weiteres Gebiet, auf dem sich Europa selbst zu Tode reguliert..

"Wir" schützen uns vor uns selber - zu jedem Preis.

 

Tatsache ist wohl ,dass Europa so dicht besiedelt ist, dass jeder der auch nur den Fuss vor die Tür setzt den nächsten irgendwie stört.

 

Tatsache ist genau so, dass es hier mittlerweile sehr viele Leute gibt, die gestört sein WOLLEN um sich anschliessend aufzuregen und seinen Nachbarn den störenden Effekt zu verbieten.

 

Ebenso ist es immer absurder wie die Privatsphäre zum JeKaMi Argument mutiert, mit dem man alles verbieten kann, dies in einem Zeitalter in dem wirklich jeder nur durch die Tatsache, dass er ein Handy benutzt,  99% der Privatsphäre bereits an Google oder Apple abgetreten hat. Aber ne Drohne ist halt sichtbar und macht Geräusch....

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Am 7.12.2022 um 10:43 schrieb sharkbay:

Grundsätzlich finde ich die mit 01.01.2023 in Kraft tretende EASA Verordnung einer Zertifizierung von Drohnen richtig, vor allem zum Schutz der zivilen und militärischen Luftfahrt ( Identifizierung von Drohnen, die vorsätzlich den Anflug von Luftfahrzeugen stören oder gefährden ).

Die EASA Verordnung einzuführen ist richtig und wichtig. Das Problem der ganzen Geschichte ist meiner Ansicht nach nicht die allfällig fehlende technische Zertifizierung der Drohne sondern die fehlende oder ungenügende Zertifizierung des Bedieners. Das grösste Problem liegt bei den meisten zwischen den Ohren. 

 

Gruss Jan 

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Versehentlich im falschen Thread gepostet, Beitrag daher von mir gelöscht.

 

Bearbeitet von sharkbay
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vor 18 Stunden schrieb HB-JAN:

Die EASA Verordnung einzuführen ist richtig und wichtig. Das Problem der ganzen Geschichte ist meiner Ansicht nach nicht die allfällig fehlende technische Zertifizierung der Drohne sondern die fehlende oder ungenügende Zertifizierung des Bedieners. Das grösste Problem liegt bei den meisten zwischen den Ohren.

 

Für den Hobbydröhnler, der im Naturschutzgebiet (Achtung, Polemik) Nahaufnahmen von Vogelnestern macht, mag das stimmen. Mein Gegenargument ist, dass weder A1/A3 noch A2 wirklich geeignet sind, den Bediener anspruchsvoll zu zertifizieren, auch wenn wir von der Open-Kategorie reden. Da war/ist die DUE des Drohnenverbands schon anspruchsvoller und für (semi-) professionelle Anwender sinnvoll.

Was ich bedeutungsvoller finde: Alle die oben aufgeführten Anwendungen, die über besieldelten Gebiet stattfinden (müssen), sind automatisch SPECIFIC. Und das bedeutet (aktuell) so hohe Bewilligungsaufwände (nicht nur finanziell), dass da eine "Industrie" absterben dürfte.

 

Zweitens: Ich hatte untedessen sehr netten Kontakt mit Hrn. Petitpierre vom AeCS, der meine Anfrage an info @ modellflug beantwortet hat bezüglich des Kodex. Er findet sich hier:

https://www.modellflug.ch/documents/D-SMV Code of Good Practice.pdf

(Das einzige, worin ich bis dato nicht compliant war, ist erstens die Phraseo und zweitens die Ankündigung der Landung in der Approach-Phase, hab immer nur im short final gerufen "Achtung, Drohne landet".

 

LG

HP.

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Am 9.12.2022 um 08:12 schrieb HP. Rutschmann:

Was ich bedeutungsvoller finde: Alle die oben aufgeführten Anwendungen, die über besieldelten Gebiet stattfinden (müssen), sind automatisch SPECIFIC. Und das bedeutet (aktuell) so hohe Bewilligungsaufwände (nicht nur finanziell), dass da eine "Industrie" absterben dürfte.

Ich arbeite in dieser "absterbenden Industrie" und setze mich mit aktuell mit der speziellen Kategorie auseinander. Ich sehe es als Chance, sich früh damit zu beschäftigen und ein Experte in diesem Thema zu werden, anstatt dass wir uns von den neuen Regelungen einschüchtern lassen. Kann dann gerne berichten, wenn ich mein erstes SORA erfolgreich eingereicht habe.

 

LG Felix

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Am 9.12.2022 um 08:12 schrieb HP. Rutschmann:

Für den Hobbydröhnler, der im Naturschutzgebiet (Achtung, Polemik) Nahaufnahmen von Vogelnestern macht, mag das stimmen.

 

Die Frage ist dann halt schon, soll sich jeder ne Drohne kaufen dürfen? Oder umgekehrt, wäre es nicht sinnvoll, Kunden zu schützen, in dem man eben Drohnen nur noch erwerben kann, wenn man die notwendigen Papiere vorlegt? 

 

Ansonsten geht es vielen so, dass sie sich irgendwo ne Drohne kaufen weil sie auf Youtube gesehen haben was für tolles Zeug man damit machen kann, um dann herauszufinden, dass sie die gar nicht fliegen dürfen. Daher wäre es wohl angebracht, wenn Drohnen nur noch durch einen Fachhandel und gegen entsprechende Qualifikationen abgegeben werden. 

 

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vor 4 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

 

Die Frage ist dann halt schon, soll sich jeder ne Drohne kaufen dürfen? Oder umgekehrt, wäre es nicht sinnvoll, Kunden zu schützen, in dem man eben Drohnen nur noch erwerben kann, wenn man die notwendigen Papiere vorlegt? 

 

 

Willst du jetzt wegen ein paar Kids, die ihre zu Weihnachten geschenkte Drohne im Vorgarten fliegen lassen, und wegen dem gelegentlichen Spinner, der meint, Regel sind für andere, eine Zuverlässigkeitsprüfung für alle einführen? 

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vor 8 Minuten schrieb FalconJockey:

....oder die Leute bringen die Drohnen im Auto aus dem Ausland mit.

 

Ein guter Punkt.

Wer kontrolliert all die 26 BAZL-ähnlichen Organsationen sowie "Geschäftspartner" im Ausland dass diese Bewilligungen streng nach dem EASA-Vorschriften vergeben und es keine Korruption gibt?

 

Und was nützt diese Verordnung wenn Touristen aus Asien wie auch schon auf der Luzerner Seebrücke ihre unzertifizierte mitgebrachte Drohne auspacken und herum fliegen? Was nützt da diese Verordnung?

 

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Naja, manche wollen in ihrer Freizeit im Garten oder Balkon Ruhe haben. Und wahrscheinlich nicht jede und jeder mag es wie von Groupies von Drohnen verfolgt zu werden. Und wer erinnert sich noch an die Geschichte Georg Orwell 1984?

 

 

vor 8 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

 

Die Frage ist dann halt schon, soll sich jeder ne Drohne kaufen dürfen? Oder umgekehrt, wäre es nicht sinnvoll, Kunden zu schützen, in dem man eben Drohnen nur noch erwerben kann, wenn man die notwendigen Papiere vorlegt? 

 

Ansonsten geht es vielen so, dass sie sich irgendwo ne Drohne kaufen weil sie auf Youtube gesehen haben was für tolles Zeug man damit machen kann, um dann herauszufinden, dass sie die gar nicht fliegen dürfen. Daher wäre es wohl angebracht, wenn Drohnen nur noch durch einen Fachhandel und gegen entsprechende Qualifikationen abgegeben werden.

 

Jeder kann sich ein Auto oder wenn man das Geld hat eine alte UH-1 kaufen, nur nicht jedes Auto erhält eine Zulassung und nicht jeder darf mit diesem auf der Strasse herum fahren. Das selbe gilbt doch eigentlich auch für die Luftfahrt.

Wenn man der Verkauf einschränkt, dann basteln sich ein paar eine Drohne aus kleinen Elektromotoren und eine "Fernsteuerung" aus anderen Bereichen als Modellflug/Drohnen. Wie möchte man das Verhindern? Meines Erachtens ist der Ansatz falsch und wirtschaftsschädigend.

 

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Am 8.12.2022 um 07:31 schrieb HP. Rutschmann:

Das ist wohl etwas kurz gegriffen, da viele Hersteller mit grossem Marktanteil gerade aus China kommen..

Wohlverstanden: Ich schreibe hier immer über - sagen wir mal - "Consumer Level" < 10kFr.

 

Ohne zu polemisieren: Ich glaube, hier entwickelt sich ein weiteres Gebiet, auf dem sich Europa selbst zu Tode reguliert..

"Wir" schützen uns vor uns selber - zu jedem Preis.

 

Wieviele Anbieter von Drohnen und Modellflugzeugen, welche den administrativen Aufwand dieser Regelung bewätigen können, gibt es in Europa?

Mir konnt da gerade nur ein Anbieter mit drei Buchstaben in den Sinn der sich ausserhalb von Europa befindet. Und da möchte vordergründig Europa sich von anderen Unabhängig machen in dem man eine eigen Chip-Produktion aufbauen möchte aber mit dieser Regelung macht man gerade das Gegenteil?

 

 

/OFF TOPIC

Am 8.12.2022 um 13:24 schrieb HB-JAN:

Die EASA Verordnung einzuführen ist richtig und wichtig. Das Problem der ganzen Geschichte ist meiner Ansicht nach nicht die allfällig fehlende technische Zertifizierung der Drohne sondern die fehlende oder ungenügende Zertifizierung des Bedieners. Das grösste Problem liegt bei den meisten zwischen den Ohren.

 

Wenn das Problem zwischen den Ohren liegen würde, wäre es dann nicht Sinnvoll auch diese dort zu lösen?

Gemäss Psychologen wie Dr. M Spitzer bildet das zwischen den Ohren "nur" das Umfeld ab. Wäre es daher nicht das Beste auf das Umfeld Einfluss zu nehmen und somit die Medien-, Internet-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik zu überdenken anstelle Symptombekämpfung zu betreiben?

/OFF TOPIC

 

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Am 10.12.2022 um 15:33 schrieb Dierk:

Willst du jetzt wegen ein paar Kids, die ihre zu Weihnachten geschenkte Drohne im Vorgarten fliegen lassen, und wegen dem gelegentlichen Spinner, der meint, Regel sind für andere, eine Zuverlässigkeitsprüfung für alle einführen? 

 

Ich bestimmt nicht, aber so wie es aussieht die EASA.

 

Die Frage ist dann halt, wird es Leute geben die aus Unkenntnis oder auch wegen der nun doch sehr komplexen Regelung absichtlich ausserhalb der Registrierung fliegen und halt drauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Mit anderen Worten, fördert eine solche strikte Regelung verbotenes Tun indirekt?

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vor 12 Minuten schrieb Urs Wildermuth:

Die Frage ist dann halt, wird es Leute geben die aus Unkenntnis oder auch wegen der nun doch sehr komplexen Regelung absichtlich ausserhalb der Registrierung fliegen und halt drauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Mit anderen Worten, fördert eine solche strikte Regelung verbotenes Tun indirekt?

 

Auf jeden Fall. Gegen eine nicht-existente Regelung kann man nicht verstossen. Je strikter die Regelung, desto mehr potentielle Verstösse dagegen... sei es nun aus Unwissenheit oder aus Absicht. Wobei die Unwissenheit klar überwiegen dürfte...

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  • 1 Jahr später...
HP. Rutschmann

Über ein Jahr später...

 

Beruhigenderweise wurde auch diese Suppe nicht mehr soooo heiss gegessen.

Unterdessen lässt sich (meiner Meinung nach) folgendes zusammenfassen:

  1. So langsam kommen die Cn-klassierten Drohnen auf den Markt, siehe https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/inline-images/UAS_class_marking_table_25_Jan_2024.png. Anscheinend sind die Lärmemissionen ein limitierendes Element, sodass zB die DJI M3 und M30 auf "high altitude"-Propeller umgerüstet werden müssen, bevor sie das Papier bekommen. (Am Rande: Cool, dass auch eine Schweizer und eine französische Firma dabei sind und nicht nur Chinesen)
  2. Bezüglich "Bestandsdrohnen" (alle, die keine Cn-Klassierung mehr kriegen) sind wir in der Schweiz SEHR GUT dran. Nicht der komatöse Drohnenverband (man möge mir meine angestaute Polemik verzeihen), sondern der Verein Rehkitzrettung Schweiz hat mit dem BAZL eine Lösung erarbeiten können, die meines Wissens sehr viel lockerer ist als alles im übrigen EASA-Land. Siehe https://www.rehkitzrettung.ch/go/informationunterkategoriea3erklaervideo
  3. Zitat

    "Am 31. Dezember 2023 waren nahezu 70 000 Personen oder Unternehmen auf der Plattform www.uas.gate.bazl.admin.ch registriert.", so meldet das BAZL am 11.1.2024 auf ihrem Portal - und weiter; "In der Schweiz haben 2023 mehr als 46 000 Fernpilotinnen und -piloten einen Kompetenznachweis erworben."

    Was mich anbetrachts dieser Zahlen erstaunt: Es existiert meines Wissens keine Organisation, die für diese Interessengruppe lobbyiert. Woran mag das liegen? Sind die Interessen zwischen FPV-Racern, Immobilienverkäufern, Rehkitzrettern, Landschaftsfotografen und Geometern einfach zu unterschiedlich, reden wir zuwenig miteinander?
    Oder wartet jeder (Nutzerkontext) auf den anderen?

 

Bearbeitet von HP. Rutschmann
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