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Luftraumeinschränkung während Bürgenstock-Konferenz von Do 13.06.24 bis und mit Mo 17.06.24 ?


Suricato

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Gemäss den Medien gilt:

 

Zitat

Für alle übrigen Aktivitäten wird der Luftraum von Donnerstagmorgen bis Montagabend gesperrt. Davon betroffen ist ein Korridor von 40 Kilometern rund um den Bürgenstock. In diesem Bereich kann man weder den Modellflieger steigen lassen, noch Tandemsprünge machen. Faktisch besteht damit ein Flugverbot in der ganzen Zentralschweiz.

https://www.srf.ch/news/schweiz/ukraine-gipfel-auf-buergenstock-biken-braeteln-und-ballonfahren-sind-waehrend-der-konferenz-tabu

 

 

Gruss

Fridolin

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Geschrieben (bearbeitet)

Wie darf man bei diesem klassisch kryptischen Medientext das "Korridor von 40 Kilometern rund um" verstehen?

Ist damit ein Kreis mit eine Radius von R 20 km um den Bürgerstock gemeint?

Oder gilt dann wie beim WEF ein Radius von R 40 km um den Bürgerstock und werden damit faktischen die Flugplätze Triengen, Beromünster, Buttwil und Hausen mit einem Flugverbot belegt?

 

Gruss

Fridolin

Bearbeitet von Suricato
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vor 13 Stunden schrieb Flieger-Chrigel:

Danke.

 

Damit ist das mit den 40km geklärt.

Was machen die Flugplätze in dieser Zone? Werden dort vorgängig die Flugzeuge nach Birrfeld und Grenchen ausgeflogen?

 

Gruss

Fridolin

 

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Flieger-Chrigel

Wir jedenfalls werden auf dem Rückweg von unserer Flugreise 10.-14.6. notgedrungen den Flieger von Triengen in Birrfeld abstellen.

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On 5/8/2024 at 6:35 AM, Flieger-Chrigel said:

"Update 14.5.24:
Am 13.5.24 fand die Orientierung der Luftwaffe über die geplanten Restriktionen statt. Vorbehältlich des Bundesratsentscheids am 22.5.24 wird es innerhalb der 25NM grossen Restricted Area einige Fluggebiete geben, in denen Flüge im Gleitwinkelbereich und mit maximal 300m AGL für jeden Piloten möglich sein werden. Zusätzlich wird es etwas näher zum Bürgenstock auch noch einige Fluggebiete geben, in denen ausschliesslich Flugschulung und kommerzielle Tandemflüge erlaubt sind. Thermik- und Streckenflüge werden in der gesamten 25NM-Zone mit Ausnahme des Bereichs südlich des Alpenhauptkammes strikte verboten sein. Detaillierte Informationen erfolgen nach dem 22.5.24."

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