Frank Holly Lake Geschrieben 1. September Geschrieben 1. September (bearbeitet) -- Bearbeitet 2. September von Frank Holly Lake gelöscht Zitieren
SirGalahad Geschrieben 1. September Geschrieben 1. September Eine Verständnisfrage: " ... Es gab kein FAA Antrag 7711-1 welcher das Manöver zu genehmig hat ..." Was hat ein Formular/eine Genehmigung der amerikanischen FAA mit einem Flug in Kapstadt/Südafrika zu tun? Gelten amerikanische Gesetze automatisch auch im Ausland? Danke für die Hilfe. Stefan 3 Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 1. September Geschrieben 1. September (bearbeitet) Natürlich nicht, das ist Quatsch. Die Veranstaltung war von der Südafrikanischen Luftfahrtbehörde bewilligt. Ob es allerdings klug war steht auf einem anderen Blatt umso mehr wenn man die einigermassen heftige Korrektur des Leaders um die Querachse über dem Stadion anschaut, es entsteht dadurch der Eindruck als ob der PF von der geringen Höhe überrascht war. Trotz alledem gehört der Thread nicht in die Rubrik Unfälle, könnte man das bitte ändern? Bearbeitet 1. September von MarkusP210 Zitieren
Frank Holly Lake Geschrieben 1. September Autor Geschrieben 1. September (bearbeitet) .. Bearbeitet 2. September von Frank Holly Lake gelöscht 2 1 Zitieren
Frank Holly Lake Geschrieben 1. September Autor Geschrieben 1. September Die Rubrik heißt Vorfälle/Unfälle War das ein Vorfall oder nicht? Grüße Zitieren
SirGalahad Geschrieben 1. September Geschrieben 1. September Airlink (ehemals SA Airlink bzw. auch South African Airlink) ist eine südafrikanische Regionalfluggesellschaft mit Sitz in Johannesburg und Basis auf dem Flughafen O. R. Tambo. Die US amerikanische FAA kann einer regionalen südafrikanischen Fluglinie das AOC entziehen???? Stefan 1 Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 2. September Geschrieben 2. September vor 21 Stunden schrieb Frank Holly Lake: Die zivile Luftfahrtbehörde muss sich an die FAA Vorgaben halten. Das ist die Voraussetzung zur Erteilung des AOC Steht zumindest auch in andern Foren drin. Sprich die FAA kann in dem Fall gegen diese Luftfahrtbehörde ermitteln. "Die zuständige Luftfahrtbehörde ordnet den Entzug des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC – Air Operator Certificate) auf FAA Anweisung an, wenn eine Fluggesellschaft die gesetzlichen Sicherheits- oder Betriebsanforderungen .... gravierend verletzt." Das ist ein Auszug aus dem Deutschen Vorschriften, welche sich nach den FAA Vorgaben richten. Mit allem gebotenen Respekt, das ist absoluter Quatsch. Über sämtliche betriebliche Aspekte entscheidet die nationale Luftfahrtbehörde. Die FAA könnte lediglich über den Betrieb von Luftfahrzeugen einer ausländischen Organisation auf dem eigenen Staatsgebiet entscheiden. Und nein, das war kein Vorfall da es sich um einen geplanten Überflug handelte. 1 Zitieren
Baeriken Geschrieben 2. September Geschrieben 2. September In Südafrika leben sehr mutige Piloten und noch mutigere Zuschauer im Stadion. Respekt ! Zitieren
Niko Geschrieben 2. September Geschrieben 2. September vor 22 Stunden schrieb Frank Holly Lake: Steht zumindest auch in andern Foren drin. Verlink doch mal zu den anderen Foren. Deine Quelle würde mich interessieren. Zitieren
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