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Die Freiheit


Johannes H.

Empfohlene Beiträge

Hallo miteinander,

 

ich habe in der Aero in etwa dieses gelesen: Die Airline XY hat die x. Freiheit und darf deshalb nach XY fliegen. Alles klar? Bei mir nicht. Das XY und den Kram müsst ihr natürlich mit der Airline öder dem Land ersetzten bzw. das x. durch eine Zahl. Aber was bedeuten dann diese Freiheiten? Wie erlangt man sie?

 

Dann nehme ich mir noch die Freiheit ein zweites Thema anzuschneiden: Beim Airliner-Kauf gibt es einen ganzen Dschungel an Begriffen. Da wären Festbestellung, Option und Absichtserklärung. In meinen Augen sind die letztgenannten Begriffe heiße Luft! Was bringt der Airline eine gehaltene Option? Hat sie durch die irgendwelche Vorteile oder Pflichten? Oder ist das ganz egal ob ich eine Option habe oder eben nicht?! Und wozu brauche ich dann auch noch Absichtserklärungen?

 

Genau! Ich erkläre hiermit die Absicht euch zu grüßen und mich für heute zu verabschieden. Es ist spät! Und ich löse diese Erklärung auch ein:

 

Gruß Johannes

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Original geschrieben von jonny-boy

Hallo miteinander,

 

ich habe in der Aero in etwa dieses gelesen: Die Airline XY hat die x. Freiheit und darf deshalb nach XY fliegen. Alles klar? Bei mir nicht. Das XY und den Kram müsst ihr natürlich mit der Airline öder dem Land ersetzten bzw. das x. durch eine Zahl. Aber was bedeuten dann diese Freiheiten? Wie erlangt man sie?

 

Hallo Johannes,

 

Also damit eine XY ;) von A nach B fliegen darf gibt es jede Menge Zulassungen und Abkommen zu erfüllen.

 

Meistens überfliegt man dabei auch Hoheitsgebiete von C und vielleicht auch D, E...... da brauche sie natürlich dann auch aktuell gültige Überflugsgenehmigungen. Auch die kosten Geld und werden meist nur für den Flugzeugtype eingeholt, die da fliegen werden.

 

Es währe ja etwas sinnlos, wenn z.b. Swiss für die Saab2000 oder ERJ Überflugsgenehmigungen mit Indien aushandelt :). wohl aber für MD11 und A330.

 

Und manche Länder z.b. XYZ erteilen Landegenehmigungen nicht innerhalb von einigen Monaten. Muß man dahin dann eine größere Anzahl von Paxen bringen, dann wird dem PIC schon mal eine größere Menge an US$ mitgegeben...zum bezahlen der "ortsüblichen" "Abgaben"..... natürlich auch zum tanken :)

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Hallo Johannes,

 

ich hoffe mal, dass ich die "Freiheiten der Luefte" aus dem Kopf korrekt hinbekomme :

 

1. Freiheit : Das Gebiet eines anderen Staates ueberfliegen zu duerfen (z.b. die Schweiz auf einem Flug Wien-Paris)

 

2. Freiheit : Im Gebiet eines anderen Staates einen technischen Stop zu machen (z.B. zum Auftanken)

 

3. Freiheit : Passagiere und Fracht vom Heimatland der Airline in ein anderes Land zu befoerdern (z.B. Austrian Wien-Paris)

 

4. Freiheit : Passagiere und Fracht aus einem anderen Land in das Heimatland der Airline zu befoerdern (z.B Austrian Paris-Wien)

 

5. Freiheit : Passagiere und Fracht zwischen zwei fremden Laendern zu befoerdern, unter der Voraussetzung, dass der Flug im Heimatland der Airline beginnt oder endet (z.B. der Swiss-Flug Zuerich-Bangkok-Singapur, auf dem die LX auch lokal Tickets von BKK nach SIN verkaufen darf)

 

6. Freiheit : Passagiere und Fracht zwischen zwei fremden Laendern zu befoerdern, mit Transit im Heimatland der Airline. Dies ist grundsaetzlich eine Kombination der 3. und 4. Freiheit (z.B. Austrian Airlines Berlin-Wien -> Transfer auf Austrian Flug Wien-Athen)

 

7. Freiheit : Passagiere und Fracht zwischen zwei fremden Laendern zu befoerdern, ohne das Heimatland der Airline zu beruehren und ohne, dass der Flug dort beginnt oder endet (z.B. Ryanair Hahn-Bergamo)

 

8. Freiheit : Cabotageverkehr, d.h. Inlandsverkehr in einem fremden Land (z.B. Ryanair London-Prestwick)

 

Die EU-Airlines haben innerhalb der EU saemtliche Freiheiten, selbiges gilt auch fuer Airlines des Europaeischen Wirtschaftsraums (EWR), zu dem auch Norwegen und Island gehoeren.

 

Grundsaetzlich beruhen die Freiheiten der Luefte auf der Chicago-Konvention von 1944, wo unter anderem auch die ICAO gegruendet wurde. Damals konnten sich die USA mit der von ihnen angestrebten vollkommenen Liberalisierung nicht durchsetzen (war auch nicht ganz selbstlos von den USA, denn welches Land ausser ihnen hatte 1944 nennenswerten zivilen Luftverkehr?). Es wurden mehrere Abkommen und Zusatzprotokolle unterzeichnet, bei denen mal mehr und mal weniger Staaten unterschrieben.

 

Generell wird allerdings die Anwendbarket der Freiheiten durch bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Staaten (nicht zwischen Airlines!) bestimmt. Dabei wird dann unter anderem festgelegt, welche Freiheiten ueberhaupt gelten sollen, dazu gibt es in der Regel ein "Memorandum of Understanding", in dem z.B. einzelne Airlines designiert werden, die die Strecken fliegen duerfen, entweder namentlich festgelegt oder als Maximalzahl angegeben, es koennen auch Kapazitaeten oder Frequenzen festgelegt werden, ob die Luftfahrtbehoerden der beiden Staaten die Tarife absegnen muessen oder nicht und und und.... die Bandbreite zwischen eng regulierten Abkommen und "Open Skies" ist breit.

 

Innerhalb der EU/EWR ist der Luftverkehr seit 1993 dereguliert, d.h. jede EWR-Airline kann jede Strecke fliegen und dabei die Preise beliebig selbst festsetzen. Da fuer die Frage des Heimatlandes einer Airline massgeblich ist, dass sie "mehrheitlich im Besitz von Buergern (oder Institutionen) eines Landes und von diesen effektiv kontrolliert wird" kann es manchmal zu unterschiedlicher Anwendung der Freiheiten kommen. Ein Beispiel dafuer ist die belgische Virgin Express, die von der Britischen Virgin Atlantic kontrolliert wird. Fuer die Fluege der Virgin Express innerhalb der EU ist das kein Problem, aber wenn sie z.B. von Bruessel nach Istanbul fliegen moechte, so hat sie als eigentlich britische Airline zwischen Belgien und der Tuerkei keine Verkehrsrechte... es sei denn, ihr wird von beiden Staaten die 7. Freiheit eingeraeumt.

 

Im Juni hatte der EU-Gerichtshof uebrigens bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen einzelnen EU-Mitgliedern und Drittstaaten fuer ungueltig erklaert, wenn die anderen EU-Mitglieder durch die o.g. Eigentuemerklausel diskriminiert werden.

 

Die von Siegfried angesprochenen Ueberfluggenehmigungen werden von den Airlines eingeholt und sind eher eine Folge der Luftverkehrsabkommen, die ihrerseits wie oben schon erwaehnt zwischen Staaten geschlossen werden.

 

Gruss,

 

Thomas

-z.Zt in England, daher der Text ohne Umlaute ;) -

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Original geschrieben von jonny-boy

Dann nehme ich mir noch die Freiheit ein zweites Thema anzuschneiden: Beim Airliner-Kauf gibt es einen ganzen Dschungel an Begriffen. Da wären Festbestellung, Option und Absichtserklärung. In meinen Augen sind die letztgenannten Begriffe heiße Luft!

 

wenn eine airline z.b. 10 flugzeuge kauft bzw. bestellt mit der option auf 5 weitere, dann heisst das dass sie die 5 flugzeuge spaeter zum gleichen stueckpreis bekommen kann wie die 10, auch wenn der preis inzwischen steigt.

 

wies mit ner absichtserklaerung rectlich aussieht weiss ich allerdings nicht

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Hallo,

 

@Siegfried, Thomas: Danke! Jetzt bin ich umfassend informiert. So etwas war ja schon fast zu vermuten!

 

@all: Was haltet ihr von Optionen und Absichtserklärungen (siehe oben)?

 

Edit: Ich sehe Harry hat sich gemeldet. Vielen Dank! Bin aber trotzdem auf genauere Antworten gespannt.

 

Liebe Grüße,

Johannes

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Also zu Optionen muss ich noch was sagen. Manche Airlines bestellen ja auch nur Optionen und diese kosten auch geld, da es schon Lieferplätze sind (zb. Airbus A320 Nummer 1243 etc. ) die dann eingelöst werden können, sodass man nicht so lange auf ein Flugzeug warten sollen. Ich denke bei Kaufabsichten sind vieleicht schon verträge etc. ausgehandelt oder so, weiß es aber auch nicht so genau :confused: :confused: :confused: .

 

mfg

Benny

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