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stört eine digitalkamera die bordelektronik?


Hollywood

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wer hat hierzu ahnung, was nun stimmt

 

ich hatte nun in den letzten paar wochen mehrfach die gelegenheit mit SWISS zu fliegen. dabei hatte ich auch meinen digitalkamera dabei.

 

wo sich die crew jedoch nicht einig waren, war, ob ich bei start und landung die kamera nun eingeschaltet haben darf oder nicht. eine sagt ja, die andere nein.

 

was stimmt hier an oder aus? :confused:

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Offiziell gilt sie als elektronisches Gerät und unterliegt desshalb der Abschaltvorschrift. Es kann also verlangt werden und muss befolgt werden. Ob Sie nun tatsächlich stört, oder nicht ist unerheblich. Vorschrift ist Vorschrift.

 

Allerdings zeigt die Praxis, das bei Fotoapparaten in der Regel ein Auge zugedrückt wird. Kommt halt immer auf die Airline und aktuelle Crew an.

 

Gruss

 

Wilko

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Vor einem Jahr bei der Austrian Airlines im A320 wollten sie es bei mir mal extra nicht (als Pax im Landeanflug).

 

Neulich war es aber beim Flug mit A321 selbe Fluggesellschaft aber egal bei Start und Landung.

 

Es kommt sicher auf die Crew an. Wenn du so fotogrfierst wie "herkömlich", dann erlauben sie es.....solange sie nicht auf die Idee kommen, dass es ein "elektronisches" Gerät ist.

Die Airbus FA's schauen da jedenfalls verstärkt würde ich sagen.

 

Die paar Mal als fotografierender Pax der die Flieger mitgechartert hat ist ja in der "allgemeinen" Praxis sicher nicht ausschlaggebend ;).

 

Ansonsten: War ich meist nur im 737/777 Cockpits unterwegs und da habe ich sicher >>10.000 Bilder gemacht in allen "Lebenslagen" ;-)

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Hi,

 

im Prinzip sind die Vorschriften in Sachen elektronischem Gerät etwas übertrieben. In Zeiten von harten EMV Vorschriften darf aus den elektronischen Geräten so oder so eigentlich kaum noch Strahlung austreten. Und allein elektromagnetische Strahlung könnte (!) die Systeme des Flugzeugs beeinträchtigen. Besondere Kandidaten sind hier alle Geräte mit integriertem Netzteil oder hochgetakteten Prozessoren. Und natürlich alles was sowieso strahlt wie Funkgeräte, Mobiltelefone oder Fernsteuerungen. Digicams haben in der Regel kein Netzteil sondern laufen auf Akku. Also hier schonmal kein Problem. Sie haben allerdings einen kleinen Prozessor. Dieser hat jedoch sowenig Leistung, dass von hier keine Gefahr ausgehen kann. Auch nicht von den Speichermedien.

 

Physik hin oder her, die Vorschrift ist eben eine generelle. Man kann es den Airlines wohl kaum zumuten genau zu definieren, welches Gerät man nun verwenden darf oder nicht. Daher sind eben ausnahmslos alle verboten. Damit ist man auf der sicheren Seite. Ich für meinen Teil umgehe das Ganze einfach indem ich gar nicht erst frage. Zum einen sitzen die FA's bei Start und Landung eh auf ihren Jumpseats und zum anderen kann wie gesagt nichts passieren. So ein großes Interesse vom Himmel zu fallen hab' ich nämlich auch nicht :D

 

Gruß

Thomas

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Original geschrieben von Thomas Esser

Physik hin oder her, die Vorschrift ist eben eine generelle. Man kann es den Airlines wohl kaum zumuten genau zu definieren, welches Gerät man nun verwenden darf oder nicht.

 

Soviel ich weiß hängt die Vorschrift auch damit zusammen, dass wenn etwas passiert die Geräte nicht durch die Luft fliegen sollen und irgendjemandem auf den Kopf knallen. Die Verwendung wird daher verboten, die Geräte werden weggesperrt oder in die Sitztasche gegeben und falls was passiert fliegen sie nicht durch die Kabine herum.

 

Liebe Grüße,

 

Heber

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Nach den Zulassungsvorschriften der FAA/JAA muss jedes in einem Luftfahrzeug eingebautes „Electronic Device“ für sich selbst, gegenüber anderen eingebauten, sowie „Other External Electronic Devices“ unempfindlich und störungsresistent sein.

 

Ist dieses nicht der Fall, so gilt die Zulassung des Gerätes als erloschen.

 

Damit erlischt zunächst nicht die Zulassung des Luftfahrzeuges als Ganzes.

 

Aber:

Da diese Electronic Devices in der Regel, um es einfach auszudrücken, Bestandteil der Minimumausrüstungsliste ist, so erlischt die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges als Ganzes.

 

Genau dieses hat bereits vor Jahren die FAA den Luftfahrtherstellern angedroht. Angesichts dieser Milliardenindustrie haben die Luftfahrtbehörden keine Chancen.

Als Alibifunktion wurde die Verwendung von elektronischen Geräten in der Kabine, zumindestens als nicht „empfehlenswert“ betrachtet. Daraus haben die Luftfahrtgesellschaften, respektive die Luftfahrtbehörden des Landes ein „Verbot“ gemacht.

 

Die grosse Sauerrei besteht nun darin, das die Luftfahrtbehörden es nicht schaffen, mal kurzerhand ein Luftfahrzeug als Luftuntüchtig zu deklarieren um die Industrie zu zwingen, Geräte derart zu fertigen, das eine Störung nicht möglich ist.

 

Auf gut Deutsch: Auch unser BAZL setzt sich über eigene anerkannte Zulassungsvorschriften hinweg!

 

Natürlich werden jetzt einige Einwenden, ein Handy bringt keinen Airbus unfreiwillig auf den Boden. Stimmt. Aber: Entsprechendes „schweres“ Störgerät ist bereits auf dem Markt. Siehe Militär. Und genau damit sind Verkehrsflugzeuge durchaus unfreiwillig auf den Boden zurückzubringen.

 

UND ZWAR UNFREIWILLIG!

HIER LIEGT DIE POTENZIELLE GEFAHR!

 

Doch solange nichts geschieht, schlafen unsere Luftfahrtbehörden munter weiter ....

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von golden Cherry

Jetzt weiss ich warum alle zeiger im Landeanflug immer so rumtanzen..vielleicht sollte ich meine Kamera ausschalten...

 

Das ist vielleicht der Grund, wieso bei meinen Flügen wo ich in der zweiten Reihe sitze meist möglichst gleich ein Visuals requestet wird ;)

 

Wie sagt der Cpt immer: Es braucht nur die Schubhebel und das Steuerhorn - reicht vollkommen :).

 

(Räder und Landeklappen sollte man natürlich schon auch verwenden)

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