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Funk abhören


Raffael

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Kann auch nur vermuten. Jedenfalls glaube ich, mal gehört zu haben, dass es in der Schweiz zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber eben toleriert sei - im Gegensatz zu Deutschland, wo es zwar nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht toleriert sei...

 

Nun ja, ich jedenfalls höre ab und zu in den LFSB-Funk hinein (CH und F).

 

Gruss, Michael

 

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Capt. Kört

http://www.koerte.com/fs2000/

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Hallo zusammen

 

die gesetzliche Grundlage dafür ist das Fernmelderegal. Darin steht, dass Frequenzen, auf den du nicht SENDEN darfst, auch nicht EMPFANGEN werden dürfen. Dies gilt für alle Frequenzen mit Ausnahme derer, die von Lizenzinhabern für die öffentliche Verbreitung vorgesehen sind. ( Radio / TV u.s.w. ).

 

Diese Vorschriften werden zwar nicht aktiv von der Funküberwachung und der Polizei verfolgt. Wenn du dich aber erwischen lässt (Hausdurchsuchung, im Auto, auf Strasse) gibt es eine saftige Busse und der Scanner landet im Elektronik-Schrott.

 

Ich habe da umfangreiche Dossiers aus meiner Jugendzeit. Wir haben damals (in der Schawinski Radio 24-Zeit) jeden Sonntag abend 2 Stunden auf UKW-Frequenzen Schwarzradio (in Stereo) gesendet. Das war immer ein Gaudi mit der Funküberwachung und der Polizei. Hin- und wieder wurde der Eine oder Andere von uns bei Strassensperren erwischt und verbrachte die Nacht auf dem Polizeiposten. Das waren noch Zeiten.

 

Gruss

Heinz

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  • 1 Jahr später...

hallo alle,

ist irgendwie eigenartig, der erwerb und der besitz dieser geräte ist erlaubt, nicht aber die benützung, die ist ohne lizenz bzw. anmeldung bei den behörden verboten

 

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karl

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zum thema betreffend D: als lizensierter funkamateur darf man hier selbst sender und empfaenger bauen und sie auch benutzen...natuerlich nur in dem fuer diese gruppe zugelassenen frequenzspektrum: von 160m bis in den vhf-/uhf-bereich.

 

hoere ich als funkamateur ausserhalb meiner 'erlaubten' frequenzen signale (egal ob fm, ssb, cw oder tv), darf ich deren inhalt nicht weitergeben. loesung fuer alle: einfach die lizenz erwerben...-smile.gif

 

 

zu karl: ich darf auch eine 747 erwerben und besitzen...aber fliegen wohl nicht *g*

 

ciao rolf

 

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von dl3dk:

ich darf auch eine 747 erwerben und besitzen...aber fliegen wohl nicht *g*

 

Außer du hast den ATPL und das entsprechende Typerating in der Tasche biggrin.gifbiggrin.gifbiggrin.gif ...

 

Grüße

Jürgen

 

[Dieser Beitrag wurde von Jürgen Kral am 20. Oktober 2001 editiert.]

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Oh Schreck lass nach, ich bin kriminell geworden, hättet Ihr das von mir vermutet?

Werde also schleunigst meinen Empfänger selbst verschrotten, und selbst Funkverkehr per erlaubte "Tubbeli- Funk- Geräte" generieren, wegen der rauschigen und "krosenden" Authentizität. Etwas eintönig , nur eine, nämlich meine Stimme sowohl als Pilot, als auch als Controller und Flugwettertonband- Labberer zu vernehmen. Aber was tut man nicht alles, um etwas Atmosphäre im Flightdeck zu schaffen, welche kürzlich erst wieder coupiert wurde, als mir meine ansonsten tolerante Frau unter Androhung von Catering- Verweigerung verbot, weiterhin meine speziell dafür angeschaffte Petroleumlampe mit dem überlangen Docht zwecks Immitation des unvergesslichen Kerosinbrand- Geruches, in Betrieb zu nehmen, jedesmal wenn ich das Cockpit betrete. Zum Glück wurde sie nicht vom eigentlich naheliegendsten Argument, dass es im Flightdeck nach allem, nur nicht nach Kerosin zu riechen habe, angesprungen, sonst hätte ich noch kontern müssen, dass sie im Ausgang auch nicht stärker nach Parfum zu riechen habe, als ihre Parfum- Flasche.

Gruss Walti

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Hi zusammen,

 

soweit ich es gehört habe, ist es in Deutschland nicht gestattet, den Flugfunk abzuhören...es sei denn, man ist im Besitz eines BZF-Zeugnisses (beschränkt-gültiges Zeugnis für Flugfunk). Da ich ein solchiges habe, darf ich das so wie mir in der Ausbildung gesagt wurde wohl tun. Trotzdem hab ich den Scanner immer unter der Jacke und nur den Knopf im Ohr *fg*

Vorsichtshalber hab ich aber immer meine Erlaubnis dabei. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Prüfung gerne machen, das Zeugnis ist dann lebenslang gültig, und man lernt auch ein paar nette Details über Luftraumstrukturen, Navigation und vor allem auch mal die Sprechgruppen...

 

Gruß, Volker

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Hallo zusammen

 

Das abhören von Flugfunk ist in der Schweiz erlaubt (einzige Ausnahme Militärfunk!). Die Informationen dürfen nur nicht an 3t Personen weitergegeben werden.

 

Wers nicht glaubt, der schaut hier nach.

http://tagesanzeiger.ch/archiv/96maerz/960305/117711.htm

 

Der Artikel ist zwar von 1996, ich glaube aber kaum das sich die Gesetzliche lage seit dann so stark geändert hat.

 

In Deutschland ist es dagegen verboten.

http://www.wimmer-net.de/drl/drl-5.html#ss5.1

 

Gruss

Raffael

 

Gruss

Raffael

 

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Hallo Volker,

 

ich habe immer geglaubt, zum Abhören des Flugfunks braucht man

 

a) ein entsprechendes Zeugnis (das hast Du ja)

 

b) eine genehmigte Flugfunkstelle (das ist Dein Scanner sicher nicht).

 

Gruß!

 

Hans

 

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Hallo Hans,

 

damals im Unterricht (war erst letzten Winter) hat unser Lehrer nix von einer genehmigten Funkstelle erwähnt. Wir haben dieses Thema auch erörtert, und er hat uns die Auskunft erteilt, daß wir das dann mit dem Zeugnis dürften.

Ich richtigen Leben ist dieser Lehrer Rechtsanwalt und beschäftigt sich in unserem Verein mit der rechtlichen Geschichte der Fliegerei.

Solltest Du da evtl. einen Gesetzestext haben, aus dem das hervorgeht, wär ich für eine Info recht dankbar...schließlich lernt man ja nie aus *fg*

 

Gruß, Volker

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Hallo Volker,

 

den genauen Gesetzestext habe ich nicht, es sind Dinge, an die ich mich so dunkel erinnere, denn ich habe vor langer Zeit mal das Allgemeine Sprechfunkzeunis für den Flugfunkdienst erhalten. Ich denke auch, dass bei den Flugzeugpapieren immer die Genehmigungsurkunde für die Flugfunkstelle dabei war und für das bewegliche Funkgrät existierte auch eine. Aber natürlich ändern sich die Bestimmungen laufend.

 

Nach meiner Logik darfst Du auch als Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses den Flugfunk außerhalb des Flugbetriebs nicht abhören, weil die Nachrichten in dem Moment ja nicht für Dich bestimmt sind. Auch habe ich Zweifel, ob es überhaupt vom Gerät her zulässig ist, mit irgendeinen billigen ungeprüften Fernost-Scanner die Flugfunkfrequenzen zu rasten, so ein Ding könnte ja vielleicht auch stören.

 

Insgesamt denke ich, dass Du das Abhören mit dem Scanner so lange lassen solltest, bis die Rechtslage wirklich klar ist, denn gerade bei einem Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses wird man immer annehmen, dass er die Rechtslage genau kennt, denn das gehört ja zu den Ausbildungsinhalten.

 

Da ich mich nun selber genau auskennen möchte, habe ich heute meine zuständige Genehmigungsbehörde (RegTP München, Außenstelle Rosenheim)angerufen um zu erfahren, was man alles braucht um eine Empfangsstelle für den Flugfunkdienst zu errichten. Der Mitarbeiter hat ziemlich herumgedruckst und mir dann aber versprochen, zurückzurufen, weil er sich selbst erst kundig machen wollte. Bisher ist das noch nicht geschehen.

 

Vielleicht taucht bei mir auch bald die Polizei auf. Dann finden sie meinen Scanner mit einer leistungsfähigen Außenantenne. Das ist aber kein Problem, weil dieser einen Amateurfunkbereich abdeckt und dafür habe ich eine Lizenz. Flugfunkfrequenzen habe ich sowieso nicht gespeichert.

 

Viele Grüße!

 

Hans

 

 

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Hi Volker,

 

der Mitarbeiter von RegTP konnte mir leider keine konkreten Auskünfte geben.

 

Die Verfahren haben sich geändert, es ist nicht mehr so wie ich es in meinem letzten Beitrag beschrieben habe. Seit 1998 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Danach wird nicht mehr ein Gerät genehmigt, sondern es werden Frequenzen bzw. Frequenzbereiche zur Nutzung zugeteilt. Das gilt aber nur für Sendebetrieb, nicht für den

Empfangsbetrieb. Für den Empfangsbetrieb existiert (noch) eine Vorschriftenlücke. Aus diesem Grunde konnte mir der Mann auch keine hieb- und stichfesten Auskünfte geben.

 

Entweder man sagt, was nicht verboten ist, ist erlaubt, oder man meint, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Im Konfliktfall wird wohl ein Gericht entscheiden.

 

Für den Mitarbeiter von der RegTP war es wichtig, dass man ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst besitzt und einen Empfänger mit CE-Zeichen benutzt.

Um Konflikte zu vermeiden sollte man weder die Tatsache des Empfangs noch den Inhalt der Sendungen Dritten mitteilen.

 

Eine Sache noch: Das CE-Zeichen reicht nicht, um ein Gerät auch zum Flugbetrieb zu benutzen. Dazu braucht das Gerät eine LBA-Nummer.

 

Das alles ohne Gewähr natürlich.

 

Viele Grüße!

 

Hans

 

 

 

[Dieser Beitrag wurde von Hans Tobolla am 26. Oktober 2001 editiert.]

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