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Luftraumverletzung?


Markus D.

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Hallo Piloten,

 

in einem anderen Thread wurde das Thema Luftraumverletzung angeschnitten. Wie sieht nun eigentlich ein solches Verfahren aus nachdem ein Controller eine Luftraumverletzung gemeldet hat?

 

. Ist ein Controller immer verpflichtet eine Luftraumverletzung zu melden sofern er eine entdeckt? Wie sieht das ganze auf Info-Frequenzen aus?

. Wird dies dem Piloten, sofern auf der Frequenz, immer gleich mitgeteilt? Habe schon gehört: INFO: "You entered the TMA of Zuerich" Pilot: "Sorry, immediate descending to 3000ft" (o.ä.) und da war mir nicht klar ob dieser Vorfall nun Konsequenzen für den Piloten hatte.

. Gibt es bestimmte Toleranzen (z.B. +/- 100ft)?

. Wie werden Luftraumverletzungen geahndet? Wird einem da gleich der Ausweis abgenommen oder gibt es Staffelungen (z.B. Geldstrafen) je nach Schwere des Vergehens?

 

Ich hoffe ich schneide hier kein heisses Thema an. Ich möchte hier nicht ausloten wie weit man gehen kann. Ich habe für mich nur festgestellt das ich auf etwaige Konsequenzen einer Luftraumverletzung (und das kann schnell gehen in unserem komplexen Luftraum) nicht vorbereitet bin und während meiner Ausbildung auch nie etwas näheres darüfer erfahren habe.

 

Freue mich schon auf einen regen Meinungsaustausch.

 

Ciao, Markus ;)

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Hallo Markus,

 

kann Deine Fragen zwar nicht abschliessend beantworten, versuche aber mal das Ganze aus Controllersicht zu schildern:

1) Ob der Controller verpflichtet ist weiss ich ehrlich gesagt nicht :confused: . Gemeldet werden sie auf jeden Fall, sofern eine Gefahr für anderen Verkehr bestand oder der IFR-Verkehr gestört wurde. Und meistens auch, wenn man Fahrlässigkeit vermutet (z.B. Fliegen mit nicht aktuellen Karten - mehrmals erlebt, seit in Frankreich die LTA stellenweise herabgesetzt wurde. Hatte schon Deutsche Piloten, die quer durch die TMA Genf flogen, da sie mit Strassenkarten navigierten :001: ).

2) Wird entdeckt, dass ein Pilot eine Luftraumverletzung macht, so wird er informiert und meistens gibt's auch Instruktionen (sofern er auf einer bekannten Frequenz ist). Zudem wird ein Pilot nach Möglichkeit informiert, sollte ATC entscheiden, eine Meldung zu machen.

3) Bewegt sich ein Flugzeug innerhalb 100ft der Limite (z.B. unter der TMA Genf auf 3600ft) so wird das sicher nicht geahndet. Die Toleranzen zur Höhenhaltung, welche bei der Ausbildung gelten 'sichern' auch ATC ab.

 

Noch eine kleine Erklärung zur Vorgehensweise: Entscheidet ein Controller, einen fehlbaren Piloten zu melden, so wird ein OIR (operational incident report) gemacht. Dieses Formular ist sowohl für Pilotenfehler als auch für alles Andere (emergencies, nearmisses usw.). Danach entscheidet das safety-management-team, ob's weitergeleitet wird. Bei Luftraumverletzungen kann ich nicht sagen, was die Kriterien sind......ich kenne sie nicht. :rolleyes:

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Ciao Markus,

 

sollte ein nearmiss entstehen, wird die ganze Angelegenheit wie folgt weitergehen:

 

Das zuständige RIT (Regional Investigation Team) sammelt die Daten. Diese werden dem BFU dann weitergeleitet.

 

Ganz gravierende Fälle (sog. A-Fälle) werden durch das direkt BFU behandelt.

 

Sind die Fälle nicht ganz so schlimm (aber trotzdem nicht gut) wird das ATIR Board über die Klassifizierung befinden. ATIR = Air Traffic Incident Report.

 

Ein solches Formular kann übrigens auch Pilotenseitig ausgefüllt werden, nicht nur von Flugsicherungsseite. Du findest das Formular übrigens im AIP. (IFR)

 

Bezüglich rechtlichen Massnahmen hat das ATIR Board aber keine Aufgaben. Es entscheidet nur über die Klassifizierung und wird bei Schwerpunkten allenfalls Korrekturmöglichkeiten vorschlagen. Diese haben aber keinen Weisungscharakter.

 

Bezüglich Strafe / Administrativmassnahme nehme ich an, dass einzig das BAZL dazu berechtigt ist.

 

Bei Fällen, wo der militärische Luftraum verletzt wird kann dies zu einer Hotmission führen. Das heisst, der Intruder wird identifiziert (gemäss Regeln im AIP) Auch hier ist dann eine Anzeige ans BAZL möglich.

 

Gruss

Roger

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Bezüglich Strafe / Administrativmassnahme nehme ich an, dass einzig das BAZL dazu berechtigt ist.

 

Genau so ist es, Roger.

In der Regel leitet das BAZL, wenn es Administrativmassnahme eröffnet wird, den Vorgang auch noch dem Bezirksanwalt zu. Dieser entscheidet dann, ob auch noch ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.

 

Summa summarum kann das alles doch sehr unangenehm werden. :confused:

 

Grüessli

Joachim

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Bei Fällen, wo der militärische Luftraum verletzt wird kann dies zu einer Hotmission führen. Das heisst, der Intruder wird identifiziert (gemäss Regeln im AIP) Auch hier ist dann eine Anzeige ans BAZL möglich.

 

Gruss

Roger

 

Selbstverständlich werden Interceptionen auch auf Flugzeuge durchgeführt, welche Zivilen Luftraum verletzen (z.B.: Airways, TMA's u.s.w.).

Allerdings muss auch gesagt werden, dass eine solche intervention weniger bei einem unbeabsichtigem "kurzen" Einflug, als vielmehr bei einer ernsthaften (gut, "kurzes abschneiden" ist genauso ernst zu betrachten) Luftraumverletzung zum tragen kommt.

Wer mit seiner Cessna über SChwyz (A9) höhenrekorde aufstellen will und bei FL130 aus sauerstoff-mangel weitersteigt bis FL 170 (alles schon vorgekommen) darf sich auf ärger gefasst machen. Denn Transponder dabei "off" zu stellen bringt ihm übrigens nichts, werden doch auch mit primärradar die höhen vermessen.

Wird so ein Flug von der Luftwaffe unter die Lupe genommen, ist ein Brief vom BAZL gewiss. Was mich dabei sehr interessieren würde ist das Straffmass, welches dabei zur anwendung kommt?! :confused:

gruess

dany

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Hi Dany,

 

merci für die präzisierung. Klar gilt dies auch im zivilen Luftraum.

 

Betreffend des Strafmasses oder der Administrativmassnahme kenne ich die Normen nicht.

 

Wenn du wieder zurück bist, könnten wir das ganze auch wieder einmal im Ausgang besprechen.... ;)

 

Gruss

 

roger

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Ja saaaag emool Markus,

 

 

Hallo Piloten,

 

 

. Wird dies dem Piloten, sofern auf der Frequenz, immer gleich mitgeteilt? Habe schon gehört: INFO: "You entered the TMA of Zuerich" Pilot: "Sorry, immediate descending to 3000ft" (o.ä.) und da war mir nicht klar ob dieser Vorfall nun Konsequenzen für den Piloten hatte.

 

;)

 

Warst Du am 18.Juli in der Luft?

Ich frage nur, weil ich beim lesen Deiner Zeilen so ein déja-vu-Erlebnis habe.... :o

 

Gruss

Konrad

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