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Ecolight oder VLA Flugzeug ?


Jost

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Wie viele schon wissen wird ab Ende Juni 2005 die neue Flugzeugklasse Ecolight in der Schweiz zugelassen.

Um dies etwas näher kennen zu lernen haben wir vor kurzem in unserer Fluggruppe eine Remos G-3 probe geflogen. Die Begeisterung war sehr gross von diesem Flugzeug, da das Flugzeug sehr schön zum fliegen ist und eine super Sicht nach aussen hat.

Jedoch sind zwei Punkte, die dies etwas trüben. So können die Flugstunden nicht zum JAR-FCL Ausweis angerechnet werden. Zum andern ist die Zuladung, mit dem MTOW von 472.5 kg nur noch 180 kg ! Da die meisten Ecolight Flugzeuge ein Leergewicht von 280 kg - 300 kg haben.Bei einem VLA Flugzeug habe ich all dies nicht. Und sind die Ecolight Flugzeuge wirklich wesentlicher günstiger ? Eine Diamond DA 20-100 Katana hat den selben Motor wie der bei den meisten Ecolight Flugzeuge verwendet wird. Der Anschafungspreis hingegen ist wesentlicher höher, da das VLA Flugzeug strengere Vorschriften erfüllen muss und stabiler gebaut ist. Und gerade diese führt meiner Meinug nach dazu, dass das VLA Flugzeug eine höhere Lebensdauer haben. Ein gutes Occasion Flugzeug, ca 5 Jahre alt, hat etwa den Anschafungspreis eines neuen Ecolight Flugzeug.

Ich bin für die Einführung der Ecolight Flugzeuge und hoffe das die Einführung Ende Juni 2005 erfolgen kann. Schade würde ich es finden wenn durch Vorschriften wie, MTOW von nur 472.5 kg oder strenge Auflagen für den Ausweis dies zu nicht machen.

 

Gruss Jost

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Endlich tut sich wieder etwas in Richtung Ecolight ... weiter so!! MTOW sehe ich nicht als so grosses Problem, die nicht anrechenbaren JAR-Stunden schmerzen da mehr. Was ist aus der von mir vor langer Zeit gerüchteweise vernommenen Auflage "Ein neu zugelassenenes Ecolight muss ein bisheriges Echo-Klasse-Flugzeug (z.B. Cessna, Piper, etc.) ersetzen" geworden? Und ... gibt es eigentlich JAR certified Ecolight-Flugzeuge?

 

Ciao, Markus ;)

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  • 7 Monate später...
Heinz Richner

Grüezi

 

 

heute ist die Technische Mitteilung zu der neuen Zulassungsgruppe Ecolight vom BAZL ins Haus geflattert. Am meisten erstaunt hat mich, dass dies eine nicht ICAO-konforme, schweizerische Zulassungsform wird, womit Auslandflüge nicht möglich sind. Das heisst, mit einer dauernden oder einzelnen Bewilligung des jeweiligen Landes ist ein Flug ins Ausland möglich.

 

Auf los gehts los, gebührenpflichtige Bewilligungen sind gefragt. :006:

 

 

Viel Glück, allen Ecolightern

 

 

Gruss

Heinz

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Was mich in dieser TM von heute noch vielmehr stösst ist folgender Satz unter 5.3 Rückzug

 

„Das Bundesamt behält sich vor, das ausgestellte Lufttüchtigkeitszeugnis zurückzuziehen, sofern sich herausstellt, dass der Betrieb eines Ecolight-Flugzeuges mit aussergewöhnlichen Gefahren oder Risiken verbunden ist, die bei der Ausstellung nicht voraussehbar waren.“

 

Bewerte ich dieses über oder ist das Rechtsunsicherheit?

 

Grüessli

Joachim

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Joachim,

 

ich kenne mich mit den Zulassungsbestimmungen nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein ähnlicher Punkt auch bei den Zulassungsbestimmungen bei einem normalen SEP vorhanden ist?

 

Gruss

Michel

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... aber ich könnte mir vorstellen, dass ein ähnlicher Punkt auch bei den Zulassungsbestimmungen bei einem normalen SEP vorhanden ist?

 

Nein, es gilt der verfassungsmässige Grundsatz der Besitzstandswahrung.

 

Grüessli

Joachim

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Heinz Richner

Joachim

 

die verlangte Lösung mit Rückzug des Lufttüchtigkeitszeugnisses ist doch human, stell dir vor, das BAZL würde die Flieger dannzumal gleich einziehen :D . Dann könntest du den Besitzstand nicht mehr geltend machen.

 

 

Gruss

Heinz, Freund aller Bundesämter :confused:

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Hallo Heinz und alle anderen mitleser,

 

in grenchen steht glaube ich eine MCR mit France-hoheitszeichen hinten bei Ncs

und Nct Commander ich kenne das zuwenig kann er überall hinfliegen.

gruss Hansjörg

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Die in Genchen stationierte MCR mit F-Registration ist eine MCR4S und weder ein "UL", noch ein "Ecolight", sondern ein "VLA" mit bis zu 750kg Abfluggewicht. VLA's gibt es entweder fertig gebaut und zertifiziert (z.B. Katana, Dallach Fascination), oder sie können als Kitflugzeuge gebaut in der Experimental Klasse zugelassen werden. Auslandflüge sollten deshalb kein Problem darstellen.

 

Gruss

HaPe

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Gast Hans Fuchs
Das heisst, mit einer dauernden oder einzelnen Bewilligung des jeweiligen Landes ist ein Flug ins Ausland möglich.
Da man für unsere Ecolights die Deutschen UL Bestimmungen integral übernommen hat, hätte man gleich mit Deutschland anfangen und Flüge in dieses Land sofort erlauben können.

 

Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass da ein paar Technokraten rsp. Juristen beim BAZL den Piloten zum Vorneherein die Sache verleiden wollen.

 

Eine kleine Nachhilfe für diese Herren: Obwohl es auch bisher keine Handhabe gab, ausländische ULs nicht in die Schweiz zu lassen, sofort explizit allle meinetwegen dreiachsgesteierte ULs aller EU Nationen expilizit per Bundesbeschluss die Einflügrechte in die Schweiz gewähren. Gleichzeitig generelle Gesuche im Gegenrecht bei allen EU Staaten für Schweizerische ULs verlangen.

 

Wenn das zuviel verlangt ist: alle neuengestellten Juristen des BAZL sofort wieder entlassen, da überflüssig.

 

Hans

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Heinz Richner
Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass da ein paar Technokraten rsp. Juristen beim BAZL den Piloten zum Vorneherein die Sache verleiden wollen.

 

Das war ja von Anfang an so gedacht! Der Druck der 'Basis' hat die schlafende Fraktion in Bundesbern aufgeweckt, darauf haben sie nun etwas 'gebrünzelt' was sie gar nie wollten. Was dabei raus kommt, wenn die Behörden etwas NICHT wollen, haben wir nun auf dem Tisch: stupide Einschränkungen und Regulierungen, typisch Schweiz eben.

 

 

Gruss

Heinz

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Hallo zusammen!

 

Noch ne Frage zu diesen Bewilligungen bezüglich einem Auslandflug:

 

Wie muss ich mir dies genau vorstellen?

 

Krieg ich da als Pilot *** mit dem Flugzeug HB-W** eine einmalige Bewilligung um z.B. nach Österreich zu fliegen?

Oder könnte man als Verein ein Gesuch stellen, das Flugzeug HB-W** in Österreich sozusagen zu bewilligen und somit kann dann das Flugzeug so oft wie gewünscht und mit verschiedenen Piloten in Austria zu landen?

 

Hoffe, meine Frage kommt halbwegs klar rüber :009:

 

Grüessli Chregu

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Heinz Richner
Hoffe, meine Frage kommt halbwegs klar rüber

 

 

Hoi Chregu

 

eines ist zum voraus klar. Die zuständigen Behörden im benachbarten 'Ausland' werden sich über diese Bewilligung auch nicht im Klaren sein, handelt sich hier ja um einen schweizerischen Furz. Ich kann mir durchaus vorstellen, solange die Schweiz keine Landerechte für ULs usw. vergibt, die EU-Staaten auch keine Lande- und Ueberflugsrechte für die nicht ICAO-konformen schweizerischen Ecos abgeben.

 

Auf alle Fälle werden Halter und Piloten von Ecos mehr als eine Telefonnummer einstellen müssen, um überhaupt nur in die Nähe der 'zuständigen Behörden' zu kommen.

 

 

Gruss

Heinz

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Joachim Gothe
Hallo zusammen!

Krieg ich da als Pilot *** mit dem Flugzeug HB-W** eine einmalige Bewilligung um z.B. nach Österreich zu fliegen?

Grüessli Chregu

 

Fuer Deutschland schaut doch bitte bei http://www.dulv.de unter "Info for foreign Pilotes" oder direkt...

 

http://www.dulv.de/dulv/auslandfliegen/Einflug%20nach%20Deutschland.htm

 

Deutschland sollte nicht so kompliziert sein. :-)

 

Es gruesst, Joachim Gothe

 

http://www.d-mtsl.de

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