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Vorsicht vor unsauberen Vericherungsmachenschaften!


Gast Hans Fuchs

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Gast Hans Fuchs

Folgender Fall:

 

Totalschaden eines Vollkasko versicherten Flugzeuges. Die Versicherung sucht Ausflüchte, um sich vor dem Zahlen zu drücken. Sie findet sie in folgender Kleinigkeit:

 

Der für die Versicherung zuständige Mann der Haltergemeinschaft, die das betroffene Flugzeug betreibt, versäumt der Versicherung mitzuteilen, dass einer der 4 namentlich eingetragenen Piloten vor ein paar Monaten sein langjähriges BB nicht erneuert hat und daher nun normaler PPL Pilot ist.

 

Die Versicherung zahlt darauf den Schaden nicht, und behauptet die Versicherung sei ungültig wegen wissentlich falscher Angaben. Da hilft es wenig, dass der betreffende Pilot in der Gruppe der weitaus erfahrenste ist und jährlich immer 100 Stunden und mehr geflogen hat, vor und nach dem BB.

 

Dieses Verhalten ist meiner Meinung nach in höchstem Masse sittenwidrig, und widerspricht klar und eindeutig in Sinn und Geiste dem mit der Versicherung geschlossenen Vertrag.

 

Sollte die betreffende Versicherung sich in diesem Fall darauf versteifen, werde ich nicht davor zurückschrecken, sie hier beim Namen zu nennen und zu deren Boykott aufzurufen.

 

Hans

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Hans

 

das läuft aber nicht nur bei Flugzeugversicherungen so. Ich kenne einen Fall, da hat einer nachweislich Krankentaggelder zugute. Die Versicherung stützt sich auf die heute geltenden, zum Vetragsabschlussdatum geänderten Versicherungsbedingungen. Fazit : der Versicherungsnehmer bekommt kein Geld und müsste gegen die Gesellschaft prozessieren - dafür hat er aber kein Geld.

 

hübsch, nicht wahr.

 

Gruss

Heinz

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Naja Hans, das mit dem Boykott ist so eine Sache ....

 

Den Namen der Versicherung kann man schon nennen.

Das sage ich auch nicht ganz uneigennützlich, zumal demnächst auch bei mir die Erneuerung der Versicherung ansteht.

 

Heinz, nicht ohne Grund sagen viele, das eine Versicherung die Möglichkeit des legalen Betruges ist.

 

Grüessli

Joachim

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Hallo,

 

ich werde demnächst nach Zürich ziehen. Früher war ich über meinen Fliegerclub mitversichert (über die Beiträge). Wenn ich jetzt Flugzeuge von (z.B. EFOS) in Zürich leihe, brauche ich dann eine Zusatzversicherung?

 

Gruss,

Christian

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Wilko Wiedemann

BB: Beschränkte Berufspilotenlizenz. Gibt es nach JAR nicht mehr. Die bestehenden BB-Lizenzen gelten noch, es werden jedoch keine neuen mehr ausgestellt.

 

Gruss

 

Wilko

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...es werden jedoch keine neuen mehr ausgestellt....

 

Hallo Bruno

 

Was sich in Zukunft auf den Rundflugbetrieb der Vereine auswirken könnte.

 

Gruess

Tom

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Gast Hans Fuchs

Zur Zeit laufen noch direkte Verhandlungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. Sollten sie nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führen, werden sicher noch Ross und Reiter genannt werden.

 

Einstweilen soll dieser Vorfall allen ein Beispiel sein, dass man absolut jeden Mist, den man zu Ungunsten des Versicherungsnehmers auslegen könnte, per eingeschriebenem Brief seiner Versicherung meldet.

 

Gleich mehrere Kollegen, denen so eine Absurdität nie in den Sinn gekommen wäre, haben nun ihre Versicherungen infomiert, dass sie ihr BB nicht erneuert haben. Habe bisher noch nicht gehört, dass sich dadurch die Bedingungen oder Prämien verändert hätten.

 

Bleibe an der Geschichte dran.

 

Hans

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Und wenn dem Versicherungsnehmer beim allerbesten Willen kein Fehler nachzuweisen ist?

 

Kein Problem für eine Versicherung, sie erfindet einfach einen und zieht damit vors Gericht. Dann gibt es Gutachten und Gegengutachten, und Gegengegengutachten usw, usw. Das kostet, kostet, kostet....

 

Ich kenne Leute, die kündigen konsequent alle Versicherungen, zu denen sie nicht gesetztlich verpflichtet sind, und legen die eingesparten Prämien lieber mit Zinseszins auf die hohe Kante, für Notfälle.

 

Gruß!

 

Hans

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