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Mit deutschem UL in die Schweiz


Christian Schuett

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Christian Schuett

Servus, Eidgenossen :)

 

Ich lebe in Deutschland uns moechte ganz gerne endlich mal mit meinem UL in die schoene Schweiz fliegen. Ab diesem Jahr gibt bei Euch ja endlich die Ecolight-Klasse, von daher hoffe ich, dass sich dieses Jahr auch diesbezueglich die Moeglichkeit des Einfluges mit einem D-M... Fluggeraet ergibt. Kann jemand diese Hoffnung bestaetigen? Gibt es in dieser Richtung schon mehr oder weniger offizielle Verlautbarungen?

Danke.

 

Chris

EDNC

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Na, na, ganz so schlimm ist es auch nicht (mehr) ;), schau Dir mal das Alter der aufgeführten Artikel an. Mittlerweile haben wir ja 2005 und in den kommenden 6 Monaten müsste es dann soweit sein. Guckst Du mal hier... Welche "Auflagen" allerdings bei Einflügen aus dem Ausland gelten werden, entzieht sich meinen Kenntnissen.

 

Gruss

HaPe

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Gast Hans Fuchs

Chris

 

Völlig klar: ab Mitte Jahr kannst Du mit Deutschem UL in die Schweiz. Besonders mit Deutschem UL !!, da bei der Schweizer Zulassung zu 100% der Deutsche Text übernommen wird.

 

@Carmine nicht so eilig bitte! Wenn keine eigene fundierte Kenntisse vorhanden sind, so zitiere zumindest sicher nicht 2 Jahre alte Pressemitteilungen, die längst überholt sein müssen, nur weil beim Googeln die neusten Dokumente noch nicht gefunden werden.

 

Hans

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Gast Hans Fuchs

Ach ja Chris

 

Was wir nun unbedingt noch bräuchten, ist dass wir im Gegenzug mit unseren eidgenössischen STOL Flugzeugen alle Euere zahlreichen UL Plätze anfliegen dürfen. :005:

 

Hans

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Christian Schuett
Völlig klar: ab Mitte Jahr kannst Du mit Deutschem UL in die Schweiz. Besonders mit Deutschem UL !!, da bei der Schweizer Zulassung zu 100% der Deutsche Text übernommen wird.

Na das waere ja super! Ich moechte so lange schon meine Verwandtschaft in Luzern mit`m Flieger besuchen. Ueberhaupt ist die Schweiz wohl eines der schoensten Ziele ueberhaupt!

Hoffnungsfroh...

 

Chris

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Chris Barszczewski

Hallo Christian

 

 

Inzwischen darfst Du mit deinem deutschen UL vorläufig bis 31.12.2005 nach Österreich einfliegen. Das ist sicher. Wenn das ein kleiner Trost ist...

 

lg

Christoph Taildragger Barszczewski

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Völlig klar: ab Mitte Jahr kannst Du mit Deutschem UL in die Schweiz. Besonders mit Deutschem UL !!, da bei der Schweizer Zulassung zu 100% der Deutsche Text übernommen wird.

 

 

 

Hans

 

Wird aber auch langsam Zeit...werd schonmal die Floats montieren...gell Hans :D

 

Jetzt mal Spass beiseite...Ich glaubs erst wenns soweit ist...aber dann nix wie hin

 

 

 

blue skies

 

Frank

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Christian Schuett
Zwar weiss ich es nicht 100%ig, meine aber, Du must eine vollwertige JAR-Lizenz haben.

Das waere schlecht. Gerade erst habe ich mich entschlossen, meinen PPL-A nicht weiter zu verlaengern, da ich nur noch mit dem eigenen UL fliege und Oesieland sich fuer UL-er ohne PPL geoeffnet hat. Und nur wegen des Einfluges in die Schweiz moechte ich den nun auch nicht halten... :(

 

Chris

EDNC

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Gast Hans Fuchs

Ich könnte mir vorstellen, dass mit reiner UL Lizenz bei uns keine kontrollierte Lufträume beflogen werden dürfen. Doch es gibt immer noch genügend freien Luftraum in der Schweiz, dass man ohne Problem solche Räume umfliegen kann. Nach Luzern gehts allemal. Beromünster bietet sich da an, Zoll in Schupfart.

 

Frage nach DE: darf man mit Deutscher UL Lizenz in Deutschland durch kontrolliert Lufträume fliegen?

 

Hans

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Christian Schuett
Frage nach DE: darf man mit Deutscher UL Lizenz in Deutschland durch kontrolliert Lufträume fliegen?

Positiv.

Imho ist auch Charlie prinzipiell moeglich, sofern man entspr. ausgeruestet und linzensiert ist (CVFR).

 

Chris

EDNC

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Gibt es also eine CVFR und Voice Erweiterung auf der UL Lizenz?

 

Jein ...

 

In Deutschland gibt es 3 Hauptgruppen von Lizenzen

1. JAR-Lizenz

2. ICAO-Lizenz

3. Luftfahrtschein für Sportgeräteführer (UL)

 

In der JAR-Lizenz ist das CVFR enthalten.

Zur ICAO-Lizenz und zum Luftfahrtschein für Sportgeräteführer kann das CVFR zusätzlich erworben werden.

 

Die Voice, also das BZF1, BZF2 und das AZF, sind von den Lizenzen vollständig unabgängig. Diese beschränken oder erweitern lediglich deine Befugnisse.

 

Für Flüge von Deutschland ins Ausland, unabhängig welcher Lizenz, ist zwingend mindestens das BZF1 (engl.) erforderlich.

Mit alles 3 o.a. Lizenzgruppen, kannst Du prinzipiell von Deutschland aus gesehen, ins Ausland fliegen.

Ob das Zielland die jeweilige Lizenz akzeptiert, ist eine andere Sache.

 

Schon in bisschen verzwickt im geeinten Europa ....

 

Grüessli

Joachim

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Christian Schuett
Gibt es also eine CVFR und Voice Erweiterung auf der UL Lizenz?

Das ist dann also nicht eine normale PPL Lizenz?

Nein, da habe ich mich etwas ungluecklich ausgedrueckt. Mit dem UL-Schein darf man in CTR`s einfliegen, sofern man das BZF hat, II reicht aus.

In Charlie mit dem UL evtl. auch (da bin ich mir nicht ganz sicher), sofern man PPL und CVFR und BZF I hat, also unabhaengig vom UL-Schein.

 

Chris

EDNC

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Gast Hans Fuchs
BTW: Ist in der Schweiz eigendlich wie in Össiland ein ELT Pflicht ?
Joachim

 

Willkommen bei uns im Forum!

 

Für Kleinflugzeuge ist das tatsächlich so. Die abschliessenden Vorschriften für die ULs liegen zur Zeit leider noch nicht vor. Unser Bundesamt für Zivilluftfahrt hat versprochen, dass ab Juni 2005 die ersten ULs zugelassen werden können. Bald wissen wir dann also mehr bzgl. ELTpflicht.

 

Hans

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Hallo Hans,

 

Jetzt bin ich aber etwas verunsichert. Ist das ELT bei uns in der Schweiz wirklich in jedem Kleinflugzeug bereits Pflicht? Ich dachte nur bei kommerziell zugelassenen Flugzeugen.

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Hallo Namensvetter aus Hannover

 

Der Hans hat absolut Recht mit der Empfehlung bei Nicht-Kommerziellen Flügen.

Ich erlaube mir noch eins draufzusetzen. Betrachte es als eine dringende Empfehlung.

 

Bitte, bitte, so schön wie es in den Bergen auch ist, unterschätzt sie niemals.

Lasst Euch eine Alpeneinweisung geben und geniesst es ...... :)

 

Grüessli

Joachim

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Christian Schuett
Frage nach DE: darf man mit Deutscher UL Lizenz in Deutschland durch kontrolliert Lufträume fliegen?

Nochmal zum Thema CTR, Charlie usw mit UL in D. Habe gerade folgendes gelesen:

 

Flugsicherungsausrüstungsverordnung vom 26.11.2004 des Bundesverkehrsministeriums:

„§4 Absatz (6)

Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außderdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004 3095

1. Flüge in Lufträumen der Klasse C

2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes

3. Flüge über Wolkendecken.

Für Flüge bei Nacht im unkontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes ist alternativ ein automatisches Funkpeilgerät (ADF) ausreichend.“

 

Chris

EDNC

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Tja Hans, Du hast ja immer Gesetzestexte gerne schriftlich. Ist im Prinzip auch ok.

Aber bitte keine deutschen Amtsschimmel-Gesetze. Das ist nämlich eine besondere Rasse. :D

 

Warum?

Ganz einfach ..... Lese mal den Text welcher der Christian reingestellt hat.

 

Nun 2 Fragen von mir:

1. Welches UL ist denn in Deutschland für NVFR zugelassen? Keines!

2. Wie willst Du über einer geschlossenen Wolkendecke oder in Class "C" mit VOR fliegen, wenn das in den Ausbildungsrichtlinien für UL's überhaupt nicht vorgesehen ist und Du somit amtlich gesehen keine Ahnung davon hast?

 

Ist doch genial und ....... :001:

 

Grüessli

Joachim

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Christian Schuett
Nun 2 Fragen von mir:

1. Welches UL ist denn in Deutschland für NVFR zugelassen?

Ich kenne keines, aber wenn es eines gaebe...;)

 

2. Wie willst Du über einer geschlossenen Wolkendecke oder in Class "C" mit VOR fliegen, wenn das in den Ausbildungsrichtlinien für UL's überhaupt nicht vorgesehen ist und Du somit amtlich gesehen keine Ahnung davon hast?

Ganz einfach: Es gibt sehr viele UL-Piloten, die einen PPL haben, so auch mich. Und mein UL ist mit VOR ausgeruestet, also steht es mir frei, mich mit meinem UL in "C" und on-top zu bewegen.

 

Ist doch genial und ....... :001:

Ja, ich find` das genial. :)

 

Chris

EDNC

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