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Eintrag der NVFR Berechtigung


metal

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Hallo,

 

wer darf die Nachtflugberechtigung in die (JAR)Lizenz eintragen. Der Fluglehrer, der die Ausbildung durchgeführt hat oder (nur) die Behörde?

 

Viele Grüsse

Andreas

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Spitfire Mk XIX

Ciao Andreas

 

Wie bei allen Berechtigungen wird das entsprechende Formular mit dem Ausbildungsnachweis - in diesem Fall FOCA Form 60.211 - an das BAZL geschickt. Dieses stellt einen neuen Ausweis aus, in dem die Berechtigung neu eingetragen ist.

 

Hingegen bestätigt der FI die Ausbildung im Flugbuch des Piloten.

 

Mit vielen Grüssen

 

Dan

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Wie bei allen Berechtigungen wird das entsprechende Formular mit dem Ausbildungsnachweis - in diesem Fall FOCA Form 60.211 - an das BAZL geschickt. Dieses stellt einen neuen Ausweis aus, in dem die Berechtigung neu eingetragen ist.

Ob das von den JAA-Jungs mit "This qualification will be endorsed on the licence" witklich so gemeint war ;-) Ich hätte gehofft, das sei ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung wie auch die Verlängerungseinträge auf der Rückseite der Lizenz...

 

Grüsse

Andreas

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PS Laut JAR muss ein Fluglehrer nun zuerst einem Experten beweisen, dass er fähig ist, VFR-Nachtflug auszubilden. Da dies (fast) niemand weiss müssen es vermutlich nur diejenigen, welche sich beim BAZL oder einem Experten danach erkundigen.... :confused:

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... und wo muss der Experte nun wieder beweisen das er die geistige Kompetenz besitzt einen Fluglehrer zu beurteilen?

Vielleicht beim gelernten Maurer in der BAZL-Geschäftsleitung .... :D

Es wird immer surrealer ..... :confused:

 

Grüessli

Joachim

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Gast Hans Fuchs
.... müssen es vermutlich nur diejenigen, welche sich .................. danach erkundigen:
Eine alte Weisheit, die bei allen Behörden weltweit gilt.

 

Seit ich alt, sorglos und vergesslich geworden bin, lebt es sich für mich sehr viel leichter. :006:

Unwissen soll zwar nicht vor Strafe schützen, aber da man als "Hirnamputierter" auch kein schlechtes Gewissen haben und Unsicherheit ausstrahlen kann, wird man kaum erwischt. :D

 

Hans

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... und wo muss der Experte nun wieder beweisen das er die geistige Kompetenz besitzt einen Fluglehrer zu beurteilen?

Um welche Art von "Experten" es sich handelt, ist in JAR-FCL 1.325(b)(2) festgelegt:

Ein "zur Durchfürhung der FI(A)-Ausbildung anerkannte[r] FI(A)".

 

Grüsse

Andreas

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