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PPL (A) an das PPL (H) anrechenbar?


Pascal Meier

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Ich habe eine Frage bezüglich der PPL (H) Ausbildung. Sind gewisse Stunden des PPL (A) an das PPL (H) anrechenbar? Wenn ja wie viel?

 

Ich habe eine ungefähre Kostenrechnung einer Flugschule für die Heli Ausbildung bekommen wo beim Besitz eines PPL (A) nur mit min. 30 Flugstunden gerechnet wird. Ist die Mindestflugstundenzahl nur 30 h wenn ich bereits im besitz des PPL (A) bin?

 

Habe nirgendens Infos dazu gefunden.

 

Danke für eure Antworten.

 

Gruss Pascal der gestern ein Heli Schnupperflug gemacht hat :008:

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Ciao Pascal

 

Das Reglement über die Ausweise für das Flugpersonal, nach dem die Helilizenzen ja noch ausgestellt werden (bevor wir voraussichtlich irgendwann auch für diesen Bereich auf JAR oder EASA wechseln), sagt in Art. 115, Absatz 2 folgendes:

 

"Der Bewerber muss vor der Ausstellung eines Ausweises für Privat-Hubschrauberpiloten eine praktische Ausbildung von 40 Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen, wovon:

 

a.

höchstens 5 Flugstunden durch Übungen auf einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt anerkannten Übungsgerät nach einem genehmigten Programm ersetzt werden können;

 

b.

mindestens 10 Stunden Alleinflug auf Hubschraubern unter Aufsicht eines Hubschrauberfluglehrers, wovon 5 Stunden Überlandflug mit einem Flug von wenigstens 180 km (100 NM), während welchem je eine vollständige Zwischenlandung (full-stop landing) auf 2 verschiedenen Flugplätzen oder Hubschrauberflugplätzen durchgeführt werden muss.

 

2 Träger eines Ausweises für Motorpiloten oder Segelflieger können bis zu 10 Flugstunden auf Flugzeugen oder Segelflugzeugen anrechnen; die vorgeschriebene Flugzeit im Alleinflug muss jedoch auf Hubschraubern ausgeführt worden sein."

 

(Hervorhebung durch meinereiner)

 

Das Angebot der Flugschule hat die 10 Stunden also berücksichtigt.

 

Viel Vergnügen beim vertikalen Schrauben!

 

Dan

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