Zum Inhalt springen

Per sofort höhere Haftpflicht Deckung im Ausland nötig


BH47

Empfohlene Beiträge

Alternativ kann man natürlich auch eine PAX Versicherung abschliessen, für ca. Fr. 500.-/Jahr und Sitzplatz, so kann man sich die Fr. 6.- locker sparen... ;)

 

Hans-Peter Du sagst „Alternativ kann man...“.

Vergess es, Du must! Respektive du wirst müssen. :rolleyes:

 

Ich zitiere Auszugsweise aus dem BAZL-Schreiben 41-00/41-00-04 vom 25.04.2005 an alle Luftfahrzeughalter.

 

„Am 30.04.2005 tritt die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 ...... in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Luftfahrzeuge, welche EU-Flughäfen anfliegen oder das Gebiet überfliegen, diesen neuen Versicherungsanforderungen entsprechen.“

.....

„Anderseits muss für private Flüge neu auch eine Passagierhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.“

....

„...beträgt die Mindestversicherungssumme 250'000 SZR (1SZR=ca. Sfr.1.90) je Fluggast.“

 

Natürlich könntest Du jetzt einwenden, die Schweiz ist nicht in der EU.

Das ist zwar richtig, aber ich zitiere weiter:

 

„Nach Inkrafttreten in der Schweiz gilt diese Verordnung ebenfalls für Inlandsflüge. Das Inkraftsetzungsdatum ist zurzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich wird dies im Laufe dieses Sommers der Fall sein. Sobald das Inkraftsetzungsdatum bekannt ist, erfolgt eine neue Information.“

 

Nun, für mich ist das insofern erledigt, da ich die neuen Versicherungsnachweise (blaue Karte), auch für die EU, bereits in der blauen Mappe habe.

Ich wage zu behaupten, das die meisten Charterkunden in der Schweiz davon schlicht noch keine Kenntnis haben und unter Umständen seit dem 30.04.2005 in oder über EU-Gebiet illegal, sprich ohne Versicherungsschutz, geflogen sind.

 

Grüessli

Joachim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Joachim,

 

und was heisst das nun? Müssen wir Charterkunden in Zukunft keine Flugscheine mehr ausfüllen und dafür nach einem blauen Kärtchen in den Flugdokumenten suchen?

 

Ciao, Markus ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heinz Richner

Hallo

 

ihr Charterpiloten müsst ganz einfach abklären, ob der Halter des Flugzeuges die Versicherung angepasst hat oder ev. noch nicht. Dies ist aus der Versicherungsdokumentation ersichtlich, die ihr mit all den anderen Zulassungspapieren jeweils mitführt, oder solltet. Falls ihr in eine Kontrolle geratet, die Versicherung noch nicht dem neusten Stand entspricht, wäre die Folge eine Boden- und nicht mehr Luftfahrt.

 

 

Gruss

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Hans Fuchs
Dies ist aus der Versicherungsdokumentation ersichtlich
Insbesondere ist die Rückseite des weissen Versicheungsnachweises zu konsultieren. Wenn dort steht:

 

" In Europa und allen Mittelmeer-Randstaaten gilt diejenige Garantiesumme, welche das beflogene Land vorschreibt, sofern diese höher ist als die auf der Frontseite eingetragen Summe."

 

Dann ist die Deckung auch nach neusten Vorschriften OK. Telefonisch abgeklärt bei der Allianz.

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich zitiere Auszugsweise aus dem BAZL-Schreiben 41-00/41-00-04 vom 25.04.2005 an alle Luftfahrzeughalter: „Am 30.04.2005 tritt die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 ...... in Kraft.
Stimmen die Informations- und Inkraftsetzungstermine tatsächlich so, oder wurden die Halter schon vorher angeschrieben? 5 Tage? Wäre ja krass, da kann man ja nur den Kopf schütteln... :001:.

Werde das dann Morgen gleich mal abklären.

 

Gruss

HP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmen die Informations- und Inkraftsetzungstermine tatsächlich so, oder wurden die Halter schon vorher angeschrieben? 5 Tage? Wäre ja krass, da kann man ja nur den Kopf schütteln... :001:.

Werde das dann Morgen gleich mal abklären.

 

Das stimmt in der Tat! :)

Die EU-Verordnung wurde am 21.04.2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

In dieser Verordnung heisst es:

"Diese Verordnung tritt zwölf Monate nach dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft"

 

Da ich meine Versicherung am 12.04.2005 verlängern musste, hat mich die Versicherung darauf hingewiesen.

War also in sofern purer Zufall das ich davon Kenntnis hatte.

 

Auf meinem Versicherungsnachweiss steht jetzt: "Certificate of Insurance for Third Party Liability and Passenger Legal Liability in accordance with Regulation EC 785/2004. Geographical Limit: Wordwide, excluding the USA"

 

Das BAZL-Schreiben ist in der Tat vom 25.04.2005.

 

Grüessli

Joachim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Hans Fuchs
5 Tage?
Genauso verhielt es sich! Ist nun mal die Arbeitsweise unseres BAZL. Wir müssen immer sofort spuren, aber wenn sie dran sind, dann sind Jahre für jeden Güggelmist völlig selbstverständlich und wir müssen Verständnis zeigen. angry-smiley-009.gif

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hans, sich übers BAZL noch aufzuregen ist nicht mehr "IN" :008:

 

Hinweis für Dich:

Auf dem Luftfahrt-Versicherungsmarkt gehts z.Z. mal wieder wie auf dem Bazar zu.

Natürlich wollte man nach oben hin anpassen.

Dann ein kategorisches NEIN von mir und die unmissverständliche Aussage das eine Verlängerung nur in Betracht kommt, wenn wir auf eine runde Summe abrunden.

Wurde akzeptiert.

 

Also, mal Ausnahmsweise ganz laut brüllen ...... :D

 

Grüessli

Joachim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

... und wenn man genau nachfragen möchte beim BAZL (per Telefon), dann hast du mit grosser Wahrscheinlichkeit schlichtweg "Pech"... :004:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...