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Wieder eine Frage zu den Flugscheinen...


Valkyrier

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Hallo zusammen!

 

Sorry wenn ich hier wieder eine weitere Frage zu den Flugscheinen stelle :o Aber mit der Suchfunktion hab ich keine Antwort gefunden.

 

Ok, folgende Frage:

Wenn ich einen Auslandsflug von der Schweiz aus nach XY-Land mache, kann ich einen Flugschein einer Schweizer Versicherung ausstellen, und der ist (noch) gültig.

 

Wie sieht es aber aus, wenn ich im Ausland einen Lokalflug mit dort einheimischen PAXen machen möchte? Kann ich ihnen auch einen Flugschein einer Schweizer Versicherung ausstellen? Oder muss ich da ein Blöckli einer dortigen Versicherung auftreiben und ihnen einen solchen Fötzel ausfüllen?

 

Grüessli Chregu

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Soviel ich weiss spielt es keine Rolle von welcher Versicherung die Blöckli sind, da das sowieso nur Werbung ist. Wichtig ist, dass Name des PAX, Abflugs- und Bestimmungsort, Preis und die rechtlichen Hinweise auf der Rückseite vorhanden sind, der Rest ist egal. Du könntest Tickets auch ganz selber entwerfen wenn du willst.

 

Im Schadensfall läuft die Sache ja über die Versicherung bei der das Flugzeug versichert ist, egal ob im In- oder Ausland, und egal welches Logo auf dem Billetblöckli steht.

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Hallo Chregel.

 

Wenn ich ergänzen darf... Es gibt auch Blöckli mit z.B. AeroClub-Werbung drauf etc., wie gesagt, nur Werbung und somit irrelevant. Auf einem Airliner-Ticket steht ja kleingedruckt das selbe wie auf unseren Ticket's, und dort ist überhaupt keine Versicherung erwähnt. :)

 

Zu Godot's Pünkten weiter ist sehr wichtig, dass der gelbe Durchschlag am Boden bzw. eben Abflugsplatz bleibt, sonst verliert der ganze Umtrieb ja seinen Sinn. Aber das leuchtet Dir ja sicher ein... ;)

 

Viele Grüsse

Johannes

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Salü Chregel

 

da du nach den neuen Versicherungsbestimmungen die Haftung mit dem Flugschein nicht mehr begrenzen kannst, machen diese Zettel auch keinen Sinn mehr. Demnach brauchst du diese im Europal-Land auch nicht auszustellen. In der Schweiz wird diese Aenderung ja auch bald umgesetzt. Das BAZL wird uns informieren, sobald sie in Kraft tritt.

 

 

Gruss

Heinz

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Hallo Heinz und alle ;-)

 

als ich vor einigen Wochen noch so ein Blöcklein bei einer Versicherung (Gleichnamig wie eine Stadt im schönen Kt. Zürich ;) ) bestellt habe, sagte mir der Agent, dass die Verordnung erst ab Herbst oder so in Kraft trete...

 

Naja, lassen wir uns mal überraschen.. zumindest bei mir sorgt diese Sache leider noch ziemlich für Verwirrung :-(

 

Gruss

Michel, etwas konfus im kopf

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Gleichnamig wie eine Stadt im schönen Kt. Zürich ;)

Gut getarnt! :) Welche der beiden es jetzt wohl ist...? :confused: :005:

 

 

Für meinen Teil ist nach den Informationen, die ich auf meine Nachforschung hin von höheren Stellen erhalten habe, klar, dass ich bis auf Weiteres Flugscheine ausstellen werde.

 

Gruss

Johannes

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Hallo zusammen!

 

Besten Dank für eure prompten Antworten!

Stimmt, dass mit Europa und den neuen Versicherungsbedingungen hab ich irgendwie versifft zu kapieren, hatten wir ja schon mal in einem anderen Thread :009: ...

 

Die Handhabung der Fötzeli in der Schweiz ist mir schon klar, hab mir aber bisher noch nie Gedanken darüber gemacht, WER denn nun genau hier der Versicherer ist. Wäre eigentlich logisch, dass es die Gesellschaft der Flugzeugversicherung ist *sichanstirnpatsch*

 

Jo, so lernt man dank FF weiter, Danke :) !

 

Muss ich aber leider denoch Michel anschliessen: so ganz klar ist mir die aktuelle rechtliche Lage nicht. Deshalb werde ich es wie Johannes machen: einfach weiter die Fötzeli ausfüllen wie bis anhin. Solange, bis mir etwas anderes von offizieller Stelle gesagt wird.... (vielleicht etwas gar naiv...)

 

Grüessli Chregu

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Äähm... Chregu...

 

Dass du mir aber ja kein Zollvergehen begehst...

 

Wenn ich mich richtig erinnere, so darf man als Schweizer mit einem Schweizerflugzeug kein EU-Bürger von einem Platz in der EU zu einem Platz in der EU befördern. Angeblich ein Problem der Verzollungsfrage...

 

Es dab doch erst ungefähr von einem Jahr ein solcher Vorfall.

Begründung war glaubs ungefähr, dass man mit einem Produkt ins Ausland geht und dort mit diesem Produkt eine Dienstleistung erbringt. Um diese Dienstleistung richtig entlöhnen zu können, musst du das Produkt zuerst verzollen...

 

Wobei ich mir aber schon lange die Frage stelle, was wohl der Zollangestellte machen würde, wenn ich jetzt dahinkommen würde, und bei ihm eine Piper Archer verzollen möchte...

Ist doch schön, dass dafür in anderen Bereichen die Zollregelungen aufgehoben wurden, wie zB beim Treibstoff, das lässt hoffen... (um es klar zu stellen, das war ZYNISCH-IRONISCH gemeint...!!!)

 

Gruss vom Dani,

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:confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

 

Mooooooooment!

 

Dani, du willst damit sagen, dass ich nun zwar in die Slowakei fliegen darf, mit meinen Eltern einen Rundflug machen darf, jedoch mein Cousinchen nicht mitnehmen darf weil sie slowakische Staatsbürgerin ist???

 

Ein nun total verwirrter Chregu....

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Salü Chregu,

 

Da hab ich meine Informationen her...

 

Gruss vom Dani, der froh ist, mittlerweile beinahe zwei Monatslöhne als Steuern abgeben zu können, damit ihm das Leben schwer gemacht werden kann... :mad:

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:mad: (zum Glück gibts keinen offiziellen Kotz-Smiley) :mad:

 

Dani: Der Thread in deinem Link entstand wohl deutlich vor meiner Zeit, hab ich bis anhin nicht gekannt.

Nach dem Durchlesen hab ich jedoch meine liebste Mühe eine klitzekleine Spur Verständnis für diese Regelung aufzubringen! Sowas ist einfach jenseits von gut & böse :001: :001: :001:

 

Danke Dani für den Link (und vielleicht fürs schlechte Gewissen, dass ich bei meinen Rundflügen haben werde :D)

 

Grüessli Chregu

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Um das ganze noch etwas zu verkomplizieren...

 

Was ist eigentlich, wenn ich als z. B. deutscher Staatsbürger eine Schweizer PPL Lizenz (nach JAR-FCL) habe, mir ein HB Flugzeug zulege und dann wieder in Deutschland fliege?? Werde ich dann, wie der Portugiese auch verhaftet? Darf ich dann jemanden mitnehmen? Oder ist so ein Fall gar nicht geregelt und ich verblüffe nur die Beamten...

 

Gruss

Thomas

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Um das ganze noch etwas zu verkomplizieren...

 

Was ist eigentlich, wenn ich als z. B. deutscher Staatsbürger eine Schweizer PPL Lizenz (nach JAR-FCL) habe, mir ein HB Flugzeug zulege und dann wieder in Deutschland fliege?? Werde ich dann, wie der Portugiese auch verhaftet? Darf ich dann jemanden mitnehmen? Oder ist so ein Fall gar nicht geregelt und ich verblüffe nur die Beamten...

 

Gruss

Thomas

 

Hoi zäme

 

Der Link von Dani zielt auf ein Thema, welches ich damals angeschnitten hatte. Auch aus purem Eigeninteresse. Meine Frau ist deutsche Staatsbürgerin. Und wie in jenem Thread erwähnt, bin ich anscheinend laufend am verletzen von EU Regeln: ich fliege mit meinen Schwiegereltern von DUS auf die Inseln, mit Kollegen von Hamburg nach Dänemark etc. und neuerdings (letztes Wochenende) in Frankreich von Troyes nach Dinard. Und da ging mir eben dieses Thema wieder einmal durch den Kopf. Ein französischer Pilot meinte, nachdem wir einige Minuten mit ihm geplaudert hatten, ob es denn legal sei, dass ich als Schweizer meine deutsche Frau auf einem Flug innerhalb der EU befördern dürfe. Ich stellte mich naiv und fragte, wieso denn dies nicht erlaubt sein solle. Er konnte mir leider die Begründung nicht geben, aber das sei innerhalb der EU gesetzlich so. Wobei in unserem Fall das wahrscheinlich nicht so ist, da der Hauptwohnsitz ausserhalb der EU ist. Dies wird mit Schengen auch nicht ändern, da die Schweiz mit der EU keine Zollunion eingeht.

 

Ich suche noch immer nach den entsprechenden Gesetzestexten, welche belegen, dass ich illegal durch Europa düse, ääähhh propellere...... :rolleyes:

 

Spinnen wir den Faden weiter: wenn es so ist und es passiert ein Unfall, bezahlt dann die Versicherung? Die ist gültig in ganz Europa nach der neuesten Vorschrift, aber zahlt die Versicherung auch im Falle von illegalen Tätigkeiten...??

 

 

Bis dann : happy flying und hoffentlich verblüffen wir noch viele Beamte...

 

Gruss

Jürg

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