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Teilweise Entwarnung zum Thema neue LTrV


MarkusP210

Empfohlene Beiträge

- Flugschein; JA! gemaess Art. 5 der Verordnung.

und dies hat rein gar nichts mit der Versicherung zu tun! Zudem ergibt sich aus Art 5, Ziffer 4 bereits die erwähnte 'Ausnahme', falls kein Flugschein ausgestellt wird.

 

Zusammenfassend : Art 5, Ziffer 1-3 besagen, dass ein Flugschein ausgestellt werden muss, Ziffer 4 erläutert, dass sich an der Haftung nichts ändert, wenn man KEINEN Flugschein ausstellt, obwohl man dies muss.

 

Da haben Juristen aber schwer gebrütet.

 

 

Gruss

Heinz

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