Zum Inhalt springen

Frekuenzen der Air-Zermatt


bpshop

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Kennt jemand von euch die Funk Frequenzen der Air-Zermatt? (Heli 1 und Heli 2)

Wenn ich mich recht errinnere war das etwas im 160 MHz Bereich ?!?

 

Ich habe meinen Zettel leider verlegt :002:

 

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo pbshop

 

(Bitte jeweils mit dem richtigen Namen unterschreiben.)

 

In meinem Frequenzbuch steht:

Helikanal1 158,675MHz

Helikanal2 159,850MHz

 

Ist aber allgemein und nicht Air Zermatt spezifisch.

 

 

Gruss Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Air Zermatt hat einen eigenen Kanal, Heli 1 und Heli 2 gelten in der ganzen Schweiz als allgemeine Heli-Kanäle.

 

Gruss Tino

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo pbshop

 

(Bitte jeweils mit dem richtigen Namen unterschreiben.)

 

In meinem Frequenzbuch steht:

Helikanal1 158,675MHz

Helikanal2 159,850MHz

 

Ist aber allgemein und nicht Air Zermatt spezifisch.

 

 

Gruss Michael

 

Danke schön

 

Noch 2 Fragen: Was ist die spezifische Frequenz der Air Zermatt?

Wo kann man das Frequenzbuch kaufen? Vielleicht beim Bakom?

Wie kann ich mein Pseudo noch ändern? Ich habe die jeweilige Funktion im "Kontrollzentrum" nicht gefunden!

 

mfg Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HAllo Daniel,

 

Das kannst Du nicht ändern. Schreibe der Administration eine Mail, die regeln das für dich.

 

 

 

gruss Consti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja die Firmen, welche auf eigener Frequenz kommunizieren sind natürlich nicht erpicht, die Frequenzen gross weiter zu geben... Denn plötzlich haben die Hobbyfunker im Kanal, welche das Geschehen nur unnötig stören...

 

Gruss

Adrian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Denn plötzlich haben die Hobbyfunker im Kanal, welche das Geschehen nur unnötig stören...

 

Warum sollten die Hobbyfunker stören? Die Flugfunkscanner senden kein Signal aus nein sie empfangen nur. Niemand merkt, dass jemand mit hört.:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ähm, Hobbyfunker sind die jenigen die SPRECHEN, als FUNKEN

Du meinst die Spione :D

 

 

gruss Consti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hobbyfunker sind die jenigen die SPRECHEN, als FUNKEN

 

Kleiner Exkurs zum Thema Funken:

 

Hobbyfunker gibts eigentlich nicht, denn ohne Lizenz ist funken (wie sollte es in unserer regulierten Welt auch anders sein) natürlich unter Androhung drakonisch hoher Bussen von bis zu CHF 100'000.- verboten. Dasselbe gilt für den Verkauf solcher Funkgeräte in Fachgeschäften an nicht-lizenzierte Leute.

 

Amateurfunker hingegen dürfen - dafür bezahlen sie eine jährliche Lizenz und viel Gebühren - in bestimmten Frequenzbändern funken, aber auch nur mit Auflagen. Sie dürfen aber, das ist ihr kleines Privileg, solche Funkgeräte für die obigen Frequenzen besitzen, wenn auch nicht auf diesen Frequenzen gebrauchen.

 

Die oben genannten Frequenzen sind keine Amateurfunkfrequenzen (und eigentlich auch keine Flugfunkfrequenzen), daher dürfe es eigentlich nicht vorkommen, dass da einfach jemand plaudert. Selbstverständlich kann man solche Funkgeräte selber basteln oder im Ausland erwerben, aber damit zu funken (oder auch nur deren Verwendung als Scanner) ist ziemlich strafbar.

 

Tatsächlich gibt es in der Nähe grösserer Flughäfen (Kloten, Dübendorf, etc.) spezielle Peil-Empfangsantennen und - ich nehme an - Einrichtungen zum Anpeilen von Sendern. Man sollte sich also hüten, wenn man illegal sendet, dies immer vom selben Ort zu tun. Peilempfänger sind erstaunlich genau!

 

Lediglich die Verwendung eines Scanners ist gestattet, das Abhören der obigen Frequenzen aber bereits dunkle Grauzone. Ich wage zu behaupten, dass es illegal ist, sofern es nicht 'versehentlich' passiert und die empfangenen Infos nicht weiterverwendet werden.

 

(Das soll aber keine Belehrung oder Zurechtweisung sein, höchstens eine Info zum Thema.)

 

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Zusammen, salü Daniel

 

Die Air Zermatt braucht die allgemeinen Funkfrequenzen, also wie von Michael schon erwähnt, Helikanal1 158,675MHz, Helikanal2 159,850MHz! Jedoch empfängst du sie in Freiburg nur (Dort wohnst du doch!?) wenn sie in höheren Lagen operieren (z.B.: Matterhorn). Dies weil Funkgeräte immer etwas nach "unten" strahlen und nicht waagrecht! Dann kommt noch hinzu ob evt. noch andere Berge im Weg stehen, dann hörst du auch wieder nichts mehr. Es kam aber auch schon öfters vor das man im VS Heliswiss, HeliTicino, Air Grischa etc. hörte!

Soviel ich weiss, aber ohne Gewähr(!!!!), ist nur "zuhören" erlaubt. Dies würde ich aber zuerst abklären (Gesetz)!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Zusammen, salü Daniel

 

Die Air Zermatt braucht die allgemeinen Funkfrequenzen, also wie von Michael schon erwähnt, Helikanal1 158,675MHz, Helikanal2 159,850MHz! Jedoch empfängst du sie in Freiburg nur (Dort wohnst du doch!?) wenn sie in höheren Lagen operieren (z.B.: Matterhorn). Dies weil Funkgeräte immer etwas nach "unten" strahlen und nicht waagrecht! Dann kommt noch hinzu ob evt. noch andere Berge im Weg stehen, dann hörst du auch wieder nichts mehr. Es kam aber auch schon öfters vor das man im VS Heliswiss, HeliTicino, Air Grischa etc. hörte!

Soviel ich weiss, aber ohne Gewähr(!!!!), ist nur "zuhören" erlaubt. Dies würde ich aber zuerst abklären (Gesetz)!

 

Hallo

 

Danke für die Infos.

 

Bis jetzt wusste ich nicht das Heli1 und 2 allg. Frequenzen sind, ich dachte die wären spezifisch für die Air Zermatt. Jetzt hab ichs aber gecheckt!

 

Das man auf diesen Frequenzen nicht sprechen/funken darf ist mir schon klar und ein absolutes Tabu für mich. Ich werde mich beim Bakom mal genau erkundigen wie das mit dem Abhören bestimmter Frequenzen so ist. Klar ist auf jeden Fall das auch fürs Abhören eine gewisse Lizenz erforderlich ist, so wie sie z.B. die meisten Bergfürher etc. besitzen.

 

mfg Daniel

 

PS: Nein, ich wohne in Neuenburg am See, und ich bin ca. 100% der Sommerferien in Zermatt :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiss, aber ohne Gewähr(!!!!), ist nur "zuhören" erlaubt. Dies würde ich aber zuerst abklären (Gesetz)!

 

Voilà: Eine kurze Suche in unserer Online-Gesetzessammlung (http://www.admin.ch) und dem BAKOM (http://www.bakom.admin.ch) ergibt folgendes:

 

Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997:

Art. 50: Unbefugtes Verwerten von Informationen: Wer mit einer Fernmeldeanlage nichtöffentliche Informationen empfängt, die nicht für sie oder ihn bestimmt sind und sie unbefugt verwendet oder Dritten bekanntgibt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bestraft.

 

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzession vom 6. Oktober 1997:

Art. 7, Buchstabe 1: Konzessionspflichtig ist jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz.

Art. 8, Buchstabe 1: Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen mit:

a. [...]

b. [...]

c. [...]

d. Funkempfangsanlagen, die ausschliesslich für den Empfang von öffentlichen Frequenzen wie zum Beispiel Flugfunk, Amateurfunk oder Jedermannsfunk benützt werden;

e. [...]

 

Die Frage ist also, ob die weiter oben genannten Frequenzen zum Flugfunk gehören oder ob sie öffentliche Frequenzen sind. Ich wage mal zu behaupten, dass für beide Fragen ein 'Nein' die wahrscheinlichere Antwort ist, aber im Zweifelsfall (hoffentlich kommts nie so weit) zählt das Wort eines Richters. Dann bleibt noch die Frage, was unbefugte Verwendung ist. In der Schweiz sind mir keine diesbezüglichen Gerichtsurteile bekannt (Deutschlands Richter sind da viel bekannter).

 

Nochmals, ich will nicht etwa Saubermann sein, sondern nur die Sachlage zu erklären versuchen. In der Praxis ist sicher nicht zu empfehlen, einen Scanner (oder unerlaubte Funkgeräte) zur Schau zu stellen. Das habe ich einmal im Gartenrestaurant im Speck beobachtet, wie ein Gast ein nicht zugelassenes Gerät schön vor sich auf dem Tisch aufgestellt hatte, als wollte er seinen Stolz allen zeigen. An solchen Orten muss man doch einfach mit Leuten rechnen, welche die Vorschriften kennen.

 

Interessant in der obigen Verordnung ist übrigens, dass die Frequenznutzung mit Funkempfangsanlagen für Flugfunk (schöne juristische Formulierung) in der Schweiz explizit von der Konzessionspflicht befreit ist. Das wussten wir ja eigentlich schon irgendwie, aber hier haben wirs endlich mal schwarz auf weiss.

 

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Bis jetzt wusste ich nicht das Heli1 und 2 allg. Frequenzen sind, ich dachte die wären spezifisch für die Air Zermatt. Jetzt hab ichs aber gecheckt!

 

 

Ich meine man kann viel Geld sparen, wenn ein Unternehmen nicht eigene Frequenzen hat. Für Solche muss man meines Wissens ja auch wieder bezahlen. Oder Heinz??

 

Danke Heinz für deine Infos!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich meine man kann viel Geld sparen, wenn ein Unternehmen nicht eigene Frequenzen hat. Für Solche muss man meines Wissens ja auch wieder bezahlen. Oder Heinz??

 

Die Konzessionskosten für eine eigene Frequenz sind nicht sehr hoch (für Betriebsfunk beispielsweise nur Fr. 12.- pro Gerät und Monat gemäss Online-Preisliste des BAKOM). Dafür hat eine eigene Frequenz, wenn man sie bekommt, aber ein paar entscheidende Vorteile:

 

  • Man hat exklusive Nutzung und muss nicht wie beim normalen Flugfunk dieselbe Frequenz mit vielen anderen teilen.
  • Der gesetzliche Schutz gegen Abhören ist besser als beim Flugfunk (siehe oben). Damit hat ein Betreiber eine gewisse Sicherheit, dass in den Lokalblättern oder im Blick nich dauernd die "internen Probleme" abgedruckt sind.
  • Bei vermutetem Missbrauch (Störung oder Abhören) kann der Betreiber das BAKOM einschalten und professionelle Hilfe erwarten, quasi als Gegenleistung für die Konzessionsgebühren.
  • Zum noch besseren Schutz gegen Abhören könnte - wie bei der Polizei - der Funk verschlüsselt werden. (Auch wenn wir alle immer gerne neugierig sind, so müssen wir doch verstehen, dass eine Firma ihre interne Kommunikation schützen will. Das gilt für Funk im Prinzip gleichermassen wie für e-Mail oder das Telefon. Darauf haben Firmen und Privatpersonen eigentlich einen gesetzlichen Anspruch.)

 

Hoffe das hilft.

 

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Ich werde mich beim Bakom mal genau erkundigen wie das mit dem Abhören bestimmter Frequenzen so ist.

 

Hast du eine Antwort gekriegt? Ich meinerseits hatte ebenfalls beim BAKOM angefragt und mittlerweile eine Antwort mit einer langen Liste (4 Seiten!) ungeschützter Frequenzbereiche gekriegt. Frequenzen in diesen ungeschützten Bereichen können lizenzfrei abgehört werden; die obig genannten Helifrequenzen sind nicht dabei, normaler Flugfunk jedoch schon. In der Antwort machte mich das BAKOM noch auf eine andere Verordnung aufmerksam (http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_102_11/index.html), in deren Artikel 2 ebenfalls lizenzfreie Bänder detailliert aufgelistet sind, wobei dort noch zwischen Senden und Empfangen unterschieden wird.

 

Dies nur noch als Nachtrag und zur - hoffentlich - weiteren Präzisierung, weil die Frage des erlaubten Abhörens immer wieder aufkommt.

 

Es sei noch positiv erwähnt, dass mir das BAKOM bei Anfragen stets nützliche und sehr kompetente Auskunft erteilt hat.

 

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hast du eine Antwort gekriegt? Ich meinerseits hatte ebenfalls beim BAKOM angefragt und mittlerweile eine Antwort mit einer langen Liste (4 Seiten!) ungeschützter Frequenzbereiche gekriegt. Frequenzen in diesen ungeschützten Bereichen können lizenzfrei abgehört werden; die obig genannten Helifrequenzen sind nicht dabei, normaler Flugfunk jedoch schon. In der Antwort machte mich das BAKOM noch auf eine andere Verordnung aufmerksam (http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_102_11/index.html), in deren Artikel 2 ebenfalls lizenzfreie Bänder detailliert aufgelistet sind, wobei dort noch zwischen Senden und Empfangen unterschieden wird.

 

Dies nur noch als Nachtrag und zur - hoffentlich - weiteren Präzisierung, weil die Frage des erlaubten Abhörens immer wieder aufkommt.

 

Es sei noch positiv erwähnt, dass mir das BAKOM bei Anfragen stets nützliche und sehr kompetente Auskunft erteilt hat.

 

Heinz

 

Hallo

 

Danke für deine Antwort. Ich persönlich habe mich noch nicht erkundigt, aber das ist jetzt wohl erledigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe die letzten Beiträge gelesen. Die verwirren mich aber ein bisschen. Ist der Flugfunk abzuhören legal oder ilegal?

 

Auf den Frequenzen 118-137Mhz ist das Mithören des Flugfunkes offiziell erlaubt.

Dies gilt aber nur für Schweiz nicht für Deutschland.

 

Selbst auf den militärsichen Flugplätzen gibt es keine Probleme. Sonst wäre ich schon längst verhaftet worden.:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf den Frequenzen 118-137Mhz ist das Mithören des Flugfunkes offiziell erlaubt.

Dies gilt aber nur für Schweiz nicht für Deutschland.

 

Selbst auf den militärsichen Flugplätzen gibt es keine Probleme. Sonst wäre ich schon längst verhaftet worden.:D

 

Also ich wäre nicht gerade scharf darauf, wenn mir beim fliegen ein paar "Hoppyfunker" zuhören würden. Es soll ja eigentlich Firmenintern bleiben.

 

mfg Sandro

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich wäre nicht gerade scharf darauf, wenn mir beim fliegen ein paar "Hoppyfunker" zuhören würden.

 

mfg Sandro

 

Was soll denn daran so schlimm sein?:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Das ist naheliegend. Wenn mal eine Rettung oder sonstwas nicht ganz glatt läuft, möchtest du sicher auch nicht dass das jeder erfahren könnte und dass sowas direkt in der Presse erscheint.

 

Dein Telefon wird ja auch nicht angezapft (ausser du seist von Interpol gesucht und gehörst der Mafia an :D )

 

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...