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Warum Strobe?


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Hei Leute!

Mir ist gerade mal eine Frage eingefallen, die sich mir eigentlich schon seit meinem letzten realen Flug Anfang Januar aufdrängt.

 

Warum gibt es überhaupt das Strobe? Und warum muss es auch für Runway-Überquerungen eingeschaltet werden?

 

Danke für eure Antworten!

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Warum gibt es überhaupt das Strobe? Und warum muss es auch für Runway-Überquerungen eingeschaltet werden?

 

Sehen und gesehen werden!

 

lg

 

Joseph

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Hi!

 

Es gilt offenbar als standard-procedure, auf der RWY die Strobes einzuschalten. Sieht man auch, wenn die grade gelandeten Maschinen auf den taxiway abbiegen. Dann werden die Strobes zumeist immer ausgeschaltet.

 

Wenn man des Nächstens auf den Himmel schaut dürfte einem klar werden, warum es diese Dinger gibt. Die Strobes und die Antikollisionslichter (rot) sind auch aus mehr als 10 Kilometern Entefernung bestens zu sehen. Also wie mein Landsmann Joseph vorher schon geschrieben hat...

 

Tipp um Frauen und Kumpels (mehr oder weniger) zu beeindrucken: In der Nacht auf cruise alt einen Airbus zu identifizieren: Doppelstrobe; MD-11 dreifach ;) Kann mich diesbezüglich auch noch an die Zeiten des häufigen Einsatzes der guten alten Tupolew 154 und 134 erinnern. Die konnte man mit Übung enroute bei geschlossener Wolkendecke am Sound erkennen...DAS hat einem aber dann niemand mehr geglaubt :)

 

Heutzutage "erhöre" ich die Avros, die im Anflug über die Wiener City mitunter schräge Sounds produzieren (also nicht nur im Inneren), weiss der Geier warum. Speedbrakes am Heck?

 

Gruß

Johannes

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Markus Burkhard
Warum gibt es überhaupt das Strobe? Und warum muss es auch für Runway-Überquerungen eingeschaltet werden?
Die Regelung für Strobes ist folgende:

Wenn airborne, IMMER ON.

Am Boden, Strobes ON sobald man die Clearance erhält auf eine Runway zu rollen (Line-Up) oder diese zu überqueren. Also NICHT erst wenn man auf der Runway ist sondern sobald die Clearance dazu vorhanden ist. Soll den Leuten welche den Flieger sehen sagen "ich bin freigegeben um auf eine Piste zu rollen".

Strobes OFF sobald Runway vacated.

 

Gruess

Markus

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Die Regelung für Strobes ist folgende: ...
Sind die Dinger überhaupt für jedes Flugzeug vorgeschreiben? Dunkel erinnere ich ich da an einige Themen hier im Forum zum Thema Lichter. Allgemein vorgeschrieben ist aus der Erinnerung doch nur das "Beacon" und bei Nacht zusätzlich Positionslichter, oder? Der Rest wäre dann eine Kann-Bestimmung / Firmenvorschrift, wobei natürlich zur Steigerung der Sicherheit die Verwendung weitere Beleutungseinrichtungen in gewissen Grenzen nicht ausgeschlossen wäre.
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Carsten,

 

die Antwort von Oski auf meine vor einiger Zeit gestellte Frage, wo denn bei der BAC 1-11 die Strobes sind: Da kannst du lange suchen. Die BAC 1-11 hat einfach keine Strobes!.

 

Gruss Jack

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Hallo Carsten

 

Bei Kleinflugzeugen ist es sicher so, dass nicht alle Strobes haben. Wir hatten in der Flugschule, bei welcher ich fliegen lernte, verschiedene C152, wobei einige über Strobes verfügten, andere nicht.

 

Gruss

 

Daniel

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Am Boden, Strobes ON sobald man die Clearance erhält auf eine Runway zu rollen (Line-Up) oder diese zu überqueren. Also NICHT erst wenn man auf der Runway ist sondern sobald die Clearance dazu vorhanden ist. Soll den Leuten welche den Flieger sehen sagen "ich bin freigegeben um auf eine Piste zu rollen".

Strobes OFF sobald Runway vacated.

 

Das wuerde dann aber heissen, dass es alle, die die Strobes auch auf dem Taxiway noch anhaben, es falsch machen, oder?

 

Habe dies naemlich schon oefters beobachtet...

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Markus Burkhard
Das wuerde dann aber heissen, dass es alle, die die Strobes auch auf dem Taxiway noch anhaben, es falsch machen, oder?
Naja "Falsch" ist relativ. Meine Beschreibung ist nur der eigentliche internationale Standard von ICAO. Andere Länder andere Sitten, andere Airlines andere Sitten. In der Fliegerei ist Vieles standardisiert, aber eben doch nicht Alles.

 

Jedoch gibt es auch die Clearance "behind departing B737 line-up RWY XX behind"... am Beispiel von Zürich und der Piste 28 kann man dieses Spiel theoretisch mit 10 Flugzeugen von beiden Seiten machen, jedes soll hinter dem vorherrollenden auflinieren, dann hast Du theoretisch 10 Flugzeuge auf den Taxiways beidseits der Runway, alle mit Strobes ON. Es ist als nicht unbedingt falsch wenn ein Flugzeug auf dem Taxiway Strobes ON hat, kann gut sein, dass es schlicht und einfach die Crossing- oder Line-Up Clearance bereits erhalten hat.

 

Gruess

Markus

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Hallo Zusammen

 

Markus schreibt, dass in der Luft die Strobes immer eingeschaltet sein müssen. Grundsätzlich ist das richtig. Bei kleineren Flugzeugen kann aber der eingeschaltete Strobe in IMC bei Nacht eine Desorientierung der Besatzung begünstigen. Daher kann das Ausschalten der Strobes beim Durchflug einer Wolkenschicht ev. die Flugsicherheit erhöhen.

 

Lesenwert zu diesem Thema ist dieser Flugunfallbericht (Seite 51 und 75 ) http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/1829_d. Wie so oft ist die Vorgehensweise der Besatzung bezüglich den Strobes aber nur ein (mögliches) Element der Kausalkette, die zum Absturz führte.

 

Gruss, David

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Allgemein vorgeschrieben ist aus der Erinnerung doch nur das "Beacon" und bei Nacht zusätzlich Positionslichter, oder?

Nicht mal das muss man haben: Unsere DH82A hat kein Bordnetz und keine einzige Lampe, nichts Postionslicht, nichts Beacon. Früher hätten sie damit sogar Nachtflüge gemacht - so jedenfalls die Legende...

Gruss

Thomas

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Die einschlägigen Verordnungen hier in D. schreiben nur ein Zusammenstoßwarnlicht (=Beacon) vor, sobald das Luftfahrzeug sich in Betrieb befindet, zusätzlich noch bei Nacht Positionsleuchten.

 

LuftVO § 17 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
 
(1) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben im Betrieb befindliche Luftfahrzeuge die Lichter nach Anlage 1 zu führen;
 
...
 
(2) Das Zusammenstoß-Warnlicht nach § 3 der Anlage 1 ist von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen am Tage und in der Nacht zu führen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Ausnahmen zulassen.

 

  • Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (
Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu §§ 17 und 19 Abs. 7 LuftVO))
 
§ 2 Positionslichter
 
(1) Flugzeuge haben folgende Positionslichter zu führen
 
posli.jpg
(Abb. 1):
a)
ein rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
b)
ein grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
c)
ein weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links und nach rechts über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben und unten scheint.
 
(2) Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder Blinklichter sein. Falls Blinklichter verwendet werden, dürfen zusätzlich folgende Lichter geführt werden:
a)
ein rotes Blinklicht am Heck, das in den Blinkpausen des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes am Heck leuchtet und/oder
b)
ein weißes Blinklicht, das aus allen Richtungen zu sehen ist und in den Blinkpausen der in Absatz 1 beschriebenen Lichter leuchtet.
 
(3) Die Lichtstärke der in Absatz 1 Buchstaben a und b beschriebenen Lichter darf nicht weniger als 5 Candela und die Lichtstärke des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes nicht weniger als 3 Candela betragen.
 
(4) Falls die in Absatz 1 Buchstabe a und b beschriebenen Lichter weiter als 2 m (6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen Begrenzungslichter an den Tragflächen geführt werden. Die Begrenzungslichter müssen Dauerlichter sein; ihre Farbe muß der Farbe der dazugehörigen Positionslichter entsprechen.
 
§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
 
(1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als Blinklichter so einzurichten und anzubringen, daß sie möglichst aus allen Richtungen zwischen 30 Grad über und 30 Grad unter der Horizontalebene des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu beeinträchtigen. Die Art der Ausführung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1 beschriebenen Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.

 

Es spricht viel für die Verwendung von Strobes, nur sind die eben wohl nicht allgemeine Vorschrift sondern fallen unter die Kategorie "freiwillig /Firmenvorschrift", selbst Landescheinwerfer sind optional. Vergleiche auch die VVR der UVEK

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Wenn ein Flugzeug die Strobes beim auflinieren nicht eingeschaltet hat, heisst das nicht zwangsläufig, dass die Crew etwas falsch gemacht hat. Beim einigen Learjet-Typen (ev. bei allen) sind die Strobes mit dem WOW-Switch verbunden und schalten sich erst nach Lift-Off ein. Wir schalten deshalb die Puls-Lights ein wenn wir die Piste kreuzen oder auflinieren. Kommt die T/O-Clearance dazu, werden noch die Landing-Lights hinzugefügt und los gehts.

Wie so oft, gibt es immer wieder Ausnahmen.

 

Gruss Fredy

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