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Fallschirmspringer absetzen


elnino

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Hallo,

 

Wer hat Erfahrungen mit Absetzen von Fallschirmspringern aus einem Heli?

 

Was braucht es damit man die Einweisung machen kann? Was ist der Inhalt der Einweisung? Habe beim BAZL kein Formular dafuer gefunden.

 

Gibt es Vorgaben bezueglich dem Heli? Muessen spezielle Lizenzen eingeholt werden wenn man Fallschirmspringer absetzen will(abgesehen von der Einweisung und dem Heli)?

 

Bin dankbar wenn mich hier jemand aufklaeren koennte.

 

Danke und Gruss Nino

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Hallo Nino

 

Folgende Artikel sind hier anwendbar

 

VJAR-FCL art. 2 Abschnitt 3a und

RFP Art. 133 c

 

Um Fallschirmspringer absetzen zu können, musst du also

 

- CPL (H) Inhaber sein (hier hat der Gesetzgeber PPL-Piloten wohl vergessen ?) und

- eine Einweisung erfolgreich bestanden haben (Bestätigung im Logbuch)

 

Die Einweisung kann durch einen Heli-Pilot mit Absetzerfahrung erfolgen (Fluglehrer muss er nicht unbedingt sein).

 

Herzliche Grüsse

Jonathan

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Hallo Jonathan

 

Schön von Dir hier im Forum zu hören? Wie doch die Zeit vergeht!

 

Bist Du Dir mit Deiner Aussage zum PPL (H) ganz sicher? Das habe ich nicht gewusst. Ich bin mir fast sicher, dass wir schon von PPL (H) Llizenz Inhabern abgesetzt wurden.

 

Wir sind auf jeden Fall auch unten angekommen!:D

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Hallo Beat

 

... auch schön etwas von dir zu "lesen".

 

Nun gemäss RFP Art. 118 "rechte des Trägers PPL/H" ist das Absetzen von Fallschirmspringer nicht aufgeführt (im Gegensatz zu Berufspiloten). Da sie das Recht nicht haben, dürfen sie auch nicht absetzen.

 

Für den Fallschirmspringer spielt es eigentlich keine Rolle, da diese als Pax dabei sind, keine Verantwortung tragen und sowieso jederzeit ein Exit machen können.

 

Herzliche Grüsse

Jonathan

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Hoi Jonathan

 

Ein PPL(A) darf absetzen ein PPL(H) nicht - komisch:006:

 

Art. 56

Ein Privatpilot darf, sofern er die Bedingungen von Artikel 15 Absätze

1 und 2 erfüllt, nichtgewerbsmässige Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern

durchführen, wenn er zusätzlich folgende Voraussetzungen

erfüllt:

a.Er muss wenigstens 100 Flugstunden auf Flugzeugen, wovon

50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachweisen; daran

können bis zu 50 Hubschrauber-, Segelflug- und Motorseglerstunden

angerechnet werden.

b. Er muss wenigstens 20 Flugstunden als verantwortlicher Pilot

auf mindestens dreiplätzigen Flugzeugen nachweisen.

c. Er muss von einem Piloten, der selbst wenigstens 50 Flüge

zum Absetzen von Fallschirmspringern ausgeführt hat, mit

Erfolg eingeführt worden sein; die Einführung ist im Flugbuch

zu bestätigen.

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Hallo Bruno

 

Ja, ich weiss ... darum mein Spruch: hier hat der Gesetzgeber PPL/H-Piloten wohl vergessen.

 

Hinweis nochmals: Der Auszug von RFP Art. 56 gilt für PPL/A Piloten. Für PPL/H Piloten hingegen ist RFP Art. 118 massgebend.

 

 

Herzliche Grüsse

Jonathan

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