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Umschreiben einer Lizenz


Blue Max

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich weiß das es sich hier um ein Schweizer Forum handelt, aber ich habe auch einige deutsche Piloten gesichtet. Nun nachdem man in der Schweiz ja zur Zeit nicht weiß wie die Gesetze sind, weiß vielleicht irgendwer wie das in Deutschland läuft?? Ich habe eine Deutsche Staatsbürgerschaft und mit diesem Jahr dann eine Kanadische Lizenz und bin unter 18!! Kann ich eine 2 Lizenz bekommen(So funktioniert es beim Führerschein) oder muss die kanadische umgeschrieben werden??

 

Danke schon mal

 

Cheers Blue Max

 

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Hi BlueMax!

 

Ich habe 1994 mal meine Brasilianische PPL in eine Deutsche umgeschrieben. Allerdings musste ich dafür 24h nach Scheinerhalt als PIC geflogen sein, eine Theorieprüfung über Luftrecht machen und den üblichen Papierkrieg führen. Allerdings denke ich nicht, dass Du unter 18 einen Schein erhalten wirst.

 

Formulare erhältst Du direkt beim LBA. Schau mal bei denen auf der Homepage vorbei!

 

Gruss, Andreas

 

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Gast Hans Fuchs

LBA = Luftfahrt Bundes Amt

entspricht in der Schweiz dem BAZL = Bundesamt für Zivilluftfahrt

Beide Anstalten im Volksmund zu Recht? jeweils "Luftfahrt Verhinderungs Amt" genannt.

 

Hans

 

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Gletscherfliegen

 

[Dieser Beitrag wurde von Hans fuchs am 26. Januar 2002 editiert.]

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  • 2 Wochen später...

In Deutschland gelten noch die alten Regeln. Irgendwann im Laufe des Jahres 2002 soll auch in Deutschland JAR-FCL eingeführt werden.

 

JAA: Joint Aviation Authorities

JAR: Joint Aviation Requirements *)

FCL: Flight Crew Licencing

 

*) Dies wird bisweilen sogar vom JAA falsch interpretiert.

 

JAA ist so eine Art europäisches Super-Luftamt, das über 30 Länder umfasst. Ursprünglich zur Vereinheitlichung der Regeln (u.a. Ausweise), inzwischen aber zu einem Moloch verkommen, das alles masslos verkompliziert.

 

 

 

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Rolf Siegrist

AOPA Switzerland

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