Zum Inhalt springen

TMG in der Schweiz?


Benjamin Treu

Empfohlene Beiträge

Einen schönen abend allerseits!

 

Heute bekam ich die wunderbare Nachricht dass meine bereits als abgelaufen geglaubte Segelfluglizenz (war schon seit llängerem nicht mehr aktiv), tatsächlich mit MEdical und den notwendigen Start/Landungen und Stunden wieder aktiv wird. Bin natürlich aus dem Häusschen da ich berteits dachte dass diese bereits komplett verfalen wäre.

 

Habe nun 2 Fragen:

 

Habe damals im schönen Oesterreich meien Lizenz erworben, ist quasi noch ein "alte" Lizenz.

 

1.) Wie schaut es da mit ner Umschreibung (nach erlangter Gültigkeit" in JAR aus?

 

2.) Darf ich mit dieser Lizenz ohen weiters (habe 100h Motorsegler zB SF25) auch hier in der Schweiz fliegen? Mein Medical wurde hier in der Schweiz ausgestellt.

 

3.) Gibt es in der Schweiz eine Art TMG Lizenz, sprich mit werlcher ich mit nem Motorsegler ganz normal von A nach B fliegen darf? Wenn ja, wie schazt der Umstieg vom Segelflugschein aus?

 

4.) In Oesterreich gabs unter drer damaligen Rechtslage die Auflage das ich mich (da ja offiziell nur Segelflugschein mit Hilfsmotorstart, hiess so in AT) nicht weiter als 15KM vom Flugplatz entfernen durfte und nur in Ausnahmefällen Aussenlandungen machen durfte.

 

Ich würde mich freuen wenn mir jemand zu obigen Fragen eien (oder mehrere) Antworten geben könnte.

 

Ich danke Euch vielmals und wünsche ein schönes WE!

 

Ben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Chrigi Spaltenstein

Ciao Ben!

 

In der Schweiz läuft die TMG-Ausbildung nach RFP und die Ausweise werden nach ICAO ausgestellt, nicht nach JAR.

Grundsäzlich verlangt das RFP eine gültige Segelfluglizenz. Weiter muss die PPL-Theorie absolviert werden (ich habe diese nach JAR gemacht), Voice empfiehlt sich auch, sowie die Passagierberechtigung, für welche 30h Segelflug nach der Prüfung nötig sind (ohne die, darfst du nur alleine fliegen)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Schweiz findest du hier http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_222_1/index.html ab Artikel 158.

Mit der Schweizer TMG-Lizenz darfst du fliegen wie mit einem PPL-Flugzeug. Eine Kilometer-Einschränkung gibt es nicht. TMG ist ja auch kein Segelflugzeug mit Hilfsmotor, sondern eher ein Motorflugzeug mit einer etwas besseren Gleitzahl und einem nach oben auf 770kg beschränkten maximalen Abfluggewicht.

 

Hoffe, etwas weiter geholfen zu haben und wir müssen ja mal zusammen fliegen gehen, ich habs nicht vergessen, unsere Dimona ist im Moment eben in der Wartung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ciao Chrigi!

 

Danke für Deine ausführliche Antwort, klingt ja echt super dass ganze!

 

Mal eine letzte Frage: Da ich ja die komplette PPL Theorie mache, inkl RT, ist die TMG Lizenz dann nur auf die Schweiz beschränkt oder darf ich damit auch woanders hin?

Hast Du evtl. den Link fürs Schweizer Flugiregister? Würde mich interessieren was es hier für MoSes gibt.

 

Bin in Oesterreich zb dass geflogen:

 

HB-23

03-2002_36_copy.jpg

 

01-2002_33_copy.jpg

 

Einfach nur ein Hammer Ding.

 

Ciao,

Ben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin mit dem TMG schon durch halb Europa geflogen. Manche Länder kennen das aber nicht so, so dass es unter Umständen rechtlich etwas grauzonig sein kann. Ich habe deswegen aber noch nie Probleme gehabt.

 

Das Flugzeugregister findest Du auf der Homepage des BAZL (http://www.bazl.admin.ch) im Bereich "für Fachleute" oder so ähnlich. Kompetente Auskunft über die Bedingungen, unter denen Du Deine Lizenz in der Schweiz ausüben oder umschreiben/erweitern kannst, findest Du auch beim BAZL, Du kannst da auch einfach mal anrufen, die geben in der Regel recht hilfsbereit Auskunft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Luzern-Beromünster fliegt unter anderem eine Scheibe SF 25C Rotaxfalke

 

Gruss Franz

 

 

Ciao Franz!

 

Merci vielmal!

 

Aber genau der C-Falke ist der mit dem ich nichts mehr zu tun haben wollte. Oder evtl. liegts daran dass mein damaliger schon rund 40 Jahre als war und mir dementsprechend "unsympathisch"...:-)

 

Merci

Ben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sali Ben

 

Auch das Fricktal kann mit 2 Stk G-109 dienen (SGB, SGF). Einer davon mit 130 PS Turbomotor wird zeitweise zum Schleppen verwendet (neben den beiden Huskies).

 

lszi_jsm_01.jpg

 

Grüess vom Freakdaal

 

- niggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Wenn man eine Segel- und Motorfluglizenz (PPL) hat, kann man dann die TMG-Erweiterung in beiden Lizenzen eintragen? Und kann ich dann wählen, für welche Lizenz ich die geflogenen Stunden anrechnen will? Oder muss ich mich für eine Variante entscheiden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Chrigi Spaltenstein

sali thomas!

tmg kann man mit segelflug und/oder ppl fliegen. das bedeutet im klartext, du kannst entweder von der motorflugseite her oder von der segelflugseite her die ausbildung machen. allerdings darfst du den motor nur dann ausschalten, wenn du auch eine segelfluglizenz hast, denn so zu fliegen ist etwas ziemlich anderes als mit eingebauter thermik. :-)

auch die prüfung um den eintrag zu erhalten unterscheidet sich stark. vom sehelflug her, darf jeder fluglejrer, der die tmg-betechtigung hat, dir die prüfung abnehmen, vom ppl her (weil nach JAR) braucht es einen BAZL experten.

danach bist du dann frei. du musst dich nicht unbedingt schon vor dem flug für einen der beiden ausweise entscheiden (falls du beide hast), nur wenn du den motor ausschaltest ist klar in welches flugbuch der flug eingetragen werden muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Ergänzung zu Chrigis Ausführungen:

 

Wenn Du den TMG als Segeflieger machst, dann werden die Stunden an den Segelflug angerechnet. Wenn Du sie als Motorflieger machst (das ist dann ein Classrating wie z.B. auch SEP), dann kannst Du sie an die Motorflugzeit anrechnen. TMG und SEP sind in diesem Fall übrigens gegenseitig voll anrechenbar. Falls Du beide Varianten besitzt, darfst du einen Flug dennoch nur in jeweils ein Flugbuch eintragen, in welches, steht Dir dann frei.

 

Betrieblich macht es keinen Unterschied, ob Du den TMG als Segel- oder Motorflieger betreibst: Solange der Motor läuft, bist Du verkehrstechnisch ein Motorflugzeug. Als Motorflieger darfst Du den Motor nicht absichtlich abstellen, als Segelflieger kannst Du keine Nacht- oder IFR-Erweiterung machen. Letzteres ist aber irrelevant, da die existierenden TMGs ohnehin nicht dafür zugelassen sind.

 

Im Ausland kann es eventuell lizenzrechtlich einen Unterschied machen, so kannst Du z.B. in Frankreich eine Altiport-Einweisung nur als Motorflieger machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...