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Kein Zoll beim Einflug nach Frankreich


Andreas Meisser

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Andreas Meisser

Hier der Link zum AIC France A06/09, welches besagt, dass beim Einflug aus einem Schengenstaat nach Frankreich alle Flugplätze direkt und ohne Zollformalitäten angeflogen werden können. Sogar aus der Schweiz..! Einzig die Flugplanpflicht bleibt bestehen.

 

Ein Schritt zur Vernunft?

Und wie sieht es beim umgekehrten Vorhaben, nämlich beim (Rück)Flug von Frankreich nach der Schweiz aus?

 

Gruss

Andreas

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Ein Schritt zur Vernunft?

Und wie sieht es beim umgekehrten Vorhaben, nämlich beim (Rück)Flug von Frankreich nach der Schweiz aus?

Schön wärs. Die Hoffnung stirbt ja schliesslich zuletzt...

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Hier der Link zum AIC France A06/09, welches besagt, dass beim Einflug aus einem Schengenstaat nach Frankreich alle Flugplätze direkt und ohne Zollformalitäten angeflogen werden können. Sogar aus der Schweiz..! Einzig die Flugplanpflicht bleibt bestehen.

 

Ein Schritt zur Vernunft?

Und wie sieht es beim umgekehrten Vorhaben, nämlich beim (Rück)Flug von Frankreich nach der Schweiz aus?

 

Gruss

Andreas

 

Umgekehrt wird das sicher nicht gehen, sonst gibts ja keine Gebühren mehr zu kassieren :p. Wo kämen wir denn da hin, wenn die Fliegerei plötzlich einfacher würde....

Bekanntlich werden bei uns nur unsinnige EU-Bestimmungen sofort umgesetzt.

 

Gruss

Theo

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Das der Einflug nach F auch aus der CH wirklich so bei den französichen Zöllnern gehandhabt wird, kann ich aus eigener Erfahrung (14. März 2009) bestätigen.

"Ihr kommt aus der Schweiz - das ist doch Schengen - ich will Euch nicht kontrollieren!" So hiess es dort auf dem Flugplatz Dole-Tavaux.

 

Ledier sehe ich es ebenso wie meine Vorredner, dass der Rückflug von Seiten Behörden komplizierter gemacht wird, als nötig.

Obwohl die Ankunft in Bern am Tag darauf auch keinen Zöllner interessierte.

 

Bleibt nur die Hoffnung, dass es wirklich mal soweit kommen wird, dass auch der Rückflug ähnlich einfach sein wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Gast Hans Fuchs
Und wie sieht es beim umgekehrten Vorhaben, nämlich beim (Rück)Flug von Frankreich nach der Schweiz aus?
Wenn man bei der Einreise nach Frankreich keine Formalitäten braucht, dann sicher bei Ausreise auch nicht.

 

Hans

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Hallo

 

dann sicher bei Ausreise auch nicht.

 

@Hans, es gibt nicht nur eine Ausreise, sondern oft auch wieder eine Einreise in die Schweiz.

 

Gruss

Heinz

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Gast Hans Fuchs
@Hans, es gibt nicht nur eine Ausreise, sondern oft auch wieder eine Einreise in die Schweiz.
Davon war hier nicht die Rede.

 

Mein Denkapperat ist intakt. Danke der Nachfrage.

 

Hans

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  • 7 Monate später...

Der Aeroclub CH hat kürzlich folgenden Text auf der Homepage publiziert. Wie interpretiert ihr ihn? Mir bleiben Restzweifel, auf welchen Flugplätzen ich nun landen darf oder eben nicht. Mich interessieren vor allem die Plätze in Frankreich, für die Schweiz scheint mir der Zollzwang klarer formuliert.

 

Flüge von und nach Frankreich

04-11-2009

Seit dem 29. März 2009 und gemäss der Umsetzung des Abkommens über den Beitritt der Schweiz zu Schengen gibt es keine französisch-schweizerischen Luftgrenzen mehr. Gleichzeitig hat die Schweiz, die nicht Mitglied der Europäischen Union ist, weder mit der Europäischen Union noch mit Frankreich ein Abkommen über eine Zollunion unterzeichnet.

Demzufolge unterliegen die Bewegungen von Waren und Kapital zwischen Frankreich und der Schweiz (in beide Richtungen) nach wie vor den jeweiligen Zollbestimmungen der beiden Staaten, ungeachtet dessen, welcher Art der Flug ist, und können daher Kontrollen durch die zuständigen Behörden unterzogen werden. Diese Zollkontrolle kann insbesondere das Flugzeug und das Gepäck betreffen. Der letzte Startort vor dem Überfliegen der Grenze und der erste Landeort nach dem Überfliegen der Grenze müssen dementsprechend gewählt werden: Auf schweizerischer Seite ein Zollflugplatz im Falle des Mitführens von meldepflichtigen Waren und ein «Flughafen mit toleriertem Verkehr» in anderen Fällen; auf französischer Seite ein im Rahmen des geänderten Erlasses vom 20. April 1998 über die Öffnung der Flugplätze für den internationalen Luftverkehr geöffneter Flugplatz. Angesichts der Tatsache, dass es sich um internationale Flüge handelt, besteht in jedem Falle die Pflicht, einen Flugplan einzureichen (siehe AIP France GEN 1.2-4 und ENR 1.10 Flugpläne).

 

Gruss

Markus

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Kurze Zusammenfassung:

 

Flüge zw. CH/F:

- Keine Zollformalitäten mehr auf franz. Seite

- Zoll auf Schweizer Seite wie gehabt

- Flugplanpflicht bleibt bestehen

 

Quelle, für die, die nur englisch können und nicht französich, wie ich ;-) : AIC A 06/09 France

 

Fazit: Frankreich ist super, die Schweiz leider noch nicht ;)

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Der Aeroclub CH hat kürzlich folgenden Text auf der Homepage publiziert. Wie interpretiert ihr ihn? Mir bleiben Restzweifel, auf welchen Flugplätzen ich nun landen darf oder eben nicht. Mich interessieren vor allem die Plätze in Frankreich, für die Schweiz scheint mir der Zollzwang klarer formuliert.
Leider haben die Franzosen inzwischen gemerkt, dass die Schweiz nicht zur Zollunion gehört.

 

Daher wurde das Anfangs im Thema erwähnte und von Thomas erneut kolportierte AIC 06/09 aufgehoben und durch ein neues ersetzt.

 

AIC 27/09 Französische Version: https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/dossier/aicfrancea/AIC_A_2009_27_FR.pdf

AIC 27/09 Englische Version: https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/dossier/aicfrancea/AIC_A_2009_27_EN.pdf

 

Man hat uns also wieder voll am Füdli. :D

 

Hans

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Hier das neueste AIC A27/09 vom 29.10.2009 bezüglich Zolleinflug Frankreich:

 

In Englisch:

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/dossier%5Caicfrancea%5CAIC_A_2009_27_EN.pdf

 

In Französisch:

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/dossier%5Caicfrancea%5CAIC_A_2009_27_FR.pdf

 

In Deutsch:

Sicher nicht von den Franzosen.

 

Sorry, Hans war einen Tick schneller.

 

Vive la France

Werner

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Danke für die Info, Hans. Zu Schade, also alles wieder beim Alten. Wär ja auch zu schön gewesen. Naja, wenigstens konnte ich diesen Sommer einen Flug nach Frankreich ohne Zoll machen.

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...so wie ich das sehe nicht ganz... Ein Zollflugplatz ist nur dann anzufliegen, wenn a) Güter und/oder b) Vermögenswerte mitgebracht werden, die meldepflichtig sind... die Personenkontrolle ist sowohl für den Flug nach Frankreich oder zurück in die Schweiz für beide Parteien nicht mehr nötig.

Für Frankreich und die Schweiz ist nur der Warenverkehr für die Zöllner spannend.

 

Der Flugplan sehe ich nicht als eine Hürde und die Unterstützung von "Info" - in Frankreich ist 1A. Jedesmal wieder eine Reise wert.

 

lg

 

Phil

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... Ein Zollflugplatz ist nur dann anzufliegen, wenn a) Güter und/oder b) Vermögenswerte mitgebracht werden, die meldepflichtig sind...
Das steht da sicherlich genau nicht so. Weder in Englisch noch in Französisch.

 

Wenn man Wortklauberei betreiben will, kann man alles immer etwas "anders" verstehen, zumal die Texte in beiden Sprachen relativ schwammig sind.

les vols sont donc susceptibles de faire l’objet d’un contrôle par les autorités compétentes
The flights consequently are liable to be subjected to a control by the relevant authorities

 

Bei der Anweisung einen Zollflugplatz aufzusuchen, ist das devoir mit shall übersetzt.... was hier wohl tatsächlich "muss" heisst, oder?

 

Was man aus all dem macht, ist wohl dem "Temperament" jedes einzelnen überlassen. Wenn aber mit Mode S und Flugplan direkt auf nicht Zollplätze geflogen wird, dann werden wir bald einmal wissen, ob man das ennet der Grenze nonchalante "übersehen" wird.

 

Daher, bitte hier sofort melden, wenn es jemanden erwischt hat!!

 

Hans

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Ein Zollflugplatz ist nur dann anzufliegen, wenn a) Güter und/oder b) Vermögenswerte mitgebracht werden, die meldepflichtig sind.

Das ist definitiv falsch. Jeden Einflug in die EU, egal in welches Land, muss man so gestalten, dass man nach der Landung grundsätzlich vom Zoll kontrolliert werden kann. Das heisst im Klartext, man muss einen Zollflugplatz anfliegen. Ob man dann kontrolliert wird oder nicht, wird der zuständige Zoll von Fall zu Fall entscheiden. Das ist nicht auf dem Mist eines einzelnen Landes gewachsen, sondern ist von der EU so vorgeschrieben. Wie die einzelnen Länder das konkret umsetzen, ist ihr Bier, aber eine stichprobenweise Kontrolle muss erfolgen. Frankreich ist da lediglich ein Fehler unterlaufen, den es (leider) bemerkt und korrigiert hat.

 

Bei der Anweisung einen Zollflugplatz aufzusuchen, ist devernir ist mit shall übersetzt.... welches ebefalls für mich nicht wirklich gleich zu sezten ist.

Devernir??? Ich nehme an, Du meinst devoir... Wenn Du die englischen Texte von ICAO, EASA etc. liest, siehst Du, dass da grundsätzlich immer "shall" steht. Ich habe in der Schule zwar auch gelernt, dass "shall" "soll" und nicht "muss" heisst, aber im Juristenenglisch bedeutet "shall" offensichtlich eine verbindliche Vorschrift.

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  • 2 Jahre später...

 

Daher, bitte hier sofort melden, wenn es jemanden erwischt hat!!

 

Hans

 

Das Thema gewinnt ja mit der Schliessung von französischen Zollstationen an Bedeutung. Was sind eure Erfahrungen in den letzten 2 Jahren?

 

Wenn man mit einem Motorboot über den Bodensee fährt, muss man auf der deutschen Seite nur ein Zollhafen anfahren, wenn man Wahren zu verzollen hat. Ansonsten ist man frei. Wieso funktioniert das bei der Luftfahrt nicht auch?

Anhand des obligatorischen Flugplanes weiss der Zöllner ja wo und wann man landet.

Habe gehört dass sich vor allem der Schweizer Zoll sperrt. Weiss jemand mehr?

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Nach meinem Kenntnisstand musst du immer noch auf beiden Seiten Zollplätze anfliegen weil du ja Waren (oder dann eben explizit KEINE Waren) verzollen bzw. anmelden musst. Schengen bezieht sich ja leider, wie du richtig feststellst, nur auf Personen und nicht auf Waren.

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Urs Wildermuth

Richtig. Die Schweiz ist nach wie vor zolltechnisch eine EU Aussengrenze, womit Schengen für uns Piloten gar nix bringt. Also muss von/nach Frankreich wie auch sonst überall via Zollflugplatz geflogen werden.

 

Das Frankreich diese nun der Reihe nach zumacht scheint offiziell ne Sparmassnahme, aber auch Druck gegen vor allem England und die Schweiz zu sein, die davon spezifisch betroffen sind. Auch die Kanalinseln werden damit isoliert.

 

Weh tun uns natürlich vor allem die grenznahen Plätze wie etwa Annemasse, Courchevel (den Mountain Flyers....), Colmar, Paris (Toussus) e.t.c. Ich höre auch, dass vor allem die Engländer massiv protestieren. Wäre mal gut, wenn sich die Schweizer Piloten bzw deren Vereine anschliessen würden.

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Weh tun uns natürlich vor allem die grenznahen Plätze wie etwa Annemasse, Courchevel (den Mountain Flyers....), Colmar, Paris (Toussus) e.t.c. Ich höre auch, dass vor allem die Engländer massiv protestieren. Wäre mal gut, wenn sich die Schweizer Piloten bzw deren Vereine anschliessen würden.
… und dabei gleichzeitig eine konstruktive Lösung in Analogie zum Strassen- und Schifffahrtsverkehr vorschlagen würden – wir haben hier im Fliegerforum ja auch schon über diese Möglichkeit diskutiert.

 

Martin

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Habe gehört dass sich vor allem der Schweizer Zoll sperrt.

 

Ich hatte mit der schweizerischen Zollverwaltung bezüglich der immer noch auszufüllenden Zollerklärung, welche eine systematische Erfassung und Kontrolle der ein- resp. ausfliegenden Personen darstellt, unlängst Kontakt. Auf meine Frage weshalb dieses Formular immer noch existiert und auch verlangt wird habe ich keine Antwort erhalten. Also ja, der schweizer Zoll stemmt sich entschieden gegen Veränderungen.

 

Markus

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Urs Wildermuth

Markus,

 

nicht das einzige was nicht passt. Denn diese Zollflugplätze wo man das Formular machen muss, sind ja offenbar nur für Schengen Staaten gut, heisst, ich kann nicht von diesen Plätzen aus nach Kroatien oder England fliegen. Umso mehr ist es unverständlich, wieso dann auf diesen Plätzen noch Personendaten erhoben werden und eigentlich gegen das Schengen Agreement.

 

Eigentlich müsste es wohl so sein, dass dieses Formular mit all den Daten bei Flügen ausserhalb des Schengen Raums diese dann aber ermöglichen müsste, bei Flügen im Schengen Raum aber keine Personendaten notwendig wären.

 

Dennoch müssen wir wohl froh sein, dass wenigstens das noch möglich ist. Denn wenn der Zoll bei uns wie in Frankreich handeln würde, (was ja versucht wurde) dann hätten wir ein Riesenproblem, denn dann wäre Ein-Ausflug wohl nur noch via die Landesflughäfen plus Bern und Altenrhein (Grenchen?) möglich.... :002:

 

@mds: Ich geh mal stark davon aus, dass der Zoll schon scharf gegen Schengen war, denn dadurch verloren sie ja die Personenkontrolle. Klarerweise würde sich damit der Zoll auch gegen andere Erleichterungen wehren, die ihn de facto abschafft. Siehe auch "Rien a déclarer" :) Wenn schon müsste sowas von anderswo kommen.

 

Aber selbst eine Zollunion mit der EU würde das Problem nicht lösen, denn nach wie vor wären Flüge in nicht-Schengen Staaten nur von Landesflugplätzen möglich, was nicht wirklich toll ist. Wir haben genügend Plätze in nicht-Schengen Staaten in Reichweite, wo es Unsinn ist, wenn man zuerst auf einem Zollplatz anderswo landen muss, vor allem wenn diese ständig abnehmen.

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  • 6 Jahre später...

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