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Auslandsaufenthalt USA - Als Flughelfer?


skydiver

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Hallo,

 

Um mein Englisch etwas aufzubessern möchte ich nach dem Abitur evtl für einige Monate ins Ausland, am liebsten in die USA/Rocky Mountains.

 

Mir kam heute die spontane Idee dort als Flughelfer anzuheuern. Da ich aus dem norddeutschen Flachland komme, habe ich keinerlei Erfahrung als Helfer.

Allerdings könnte ich auf einen Lohn verzichten, wenn mir z.B. die Unterkunft gestellt werden würde.

Was meint ihr, besteht da überhaupt eine Chance? Wo bekomme ich die Kontaktdaten der Firmen her? Werde gleich mal ein wenig googlen.

Mir ist es völlig egal wo, würde halt die Rockys präferieren.

 

Vielleicht hat ja auch jemand Kontakt nach Übersee?

 

Danke schonmal,

 

mfg Johannes

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Ist das so abwegig? War halt ein schneller Gedanke, vll ja auch ne Schnapsidee. Aber wüsste schon gerne woran es sehr wahrscheinlich scheitern würde. Kein Bedarf? Ausbildung doch zu aufwendig?

Als Alternative vll irgendein andere kleiner Job in der Aviatik?

 

Danke, mfg Johannes

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Hallo Johannes,

 

Scheitern wird es daran, dass Du keine Arbeitsbewilligung für die USA erhalten wirst. Auch wenn Dir ein möglicher Arbeitgeber die Unterkunft bezahlen sollte, kommt dies ja einem Entgeld - quasi einer Naturalleistung - gleich. Die Visa-Bestimmungen für die USA sind sehr streng, so darfst Du beispielsweise mit einem Studentenvisum nach Beendigung der Schule noch höchstens einen Monat als Tourist im Land bleiben, denn ein Studentenvisum ist kein Touristenvisum. Auch bei einer mehrmaligen Ein- und Ausreise nach Mexiko bzw. Kanada beginnt die 90-Tage-Frist beim Visa Waiver Programm (VWP) nicht mehr von neuem (VWP = visumfreie Einreise für Touristen aus einigen ausgewählten Ländern wie die Schweiz, Deutschland, Australien etc.; diese Frist kann unter keinen Umständen verlängert werden). Bei Visa mit Arbeitsbewilligungen sind die Bedingungen noch viel härter, da die Amerikaner selbst genügend Arbeitslose haben. Auch würde der Arbeitgeber ein sehr hohes Risiko eingehen, wenn er Dich illegal beschäftigen würde.

 

Fazit: Legal wird es nicht funkionieren, und somit lass es lieber sein. Ansonsten wirst Du vielleicht das letzte Mal in den USA gewesen sein - die Amerikaner verstehen da keinen Spass und nehmen die Visa-Bestimmungen sehr genau. Hierzu noch ein abschliessendes Beispiel: Wenn Du bspw. mit dem Visa Waiver Programm als Tourist in die USA einreist, hast Du gegen den Entscheid des Immigration Officers keine Rekursmöglichkeit; wenn ihm also etwas verdächtig vorkommt, dann kann er Dir direkt an der Grenze die Einreise ohne Angabe von Gründen oder der Mögichkeit an eine höhere Instanz zu gelangen, die Einreise verweigern und Du sitzt ruckzuck im Flugzeug zurück nach Europa.

 

Lg, Daniel

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ok, das ist ja schonmal was.

Also kann ich einen Aufenthalt in den USA im Prinzip abhaken, wenn ich nicht den vollen Unterhalt von zu Hause bekomme? Das wäre im Zweifelsfall möglich, angenehmer jedoch wenn man dort etwas nebenher arbeiten könnte (und sei es als Kellner oder sowas). Und das ist scheinbar nur mit einer Arbeitsbewilligung möglich, die man in der jetzigen Zeit nur schwer bekommt.

Soweit richtig?

 

Gibts da Alternativen, andere Möglichkeiten?

 

Danke, mfg Johannes

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ok, das ist ja schonmal was.

Also kann ich einen Aufenthalt in den USA im Prinzip abhaken, wenn ich nicht den vollen Unterhalt von zu Hause bekomme? Das wäre im Zweifelsfall möglich, angenehmer jedoch wenn man dort etwas nebenher arbeiten könnte (und sei es als Kellner oder sowas). Und das ist scheinbar nur mit einer Arbeitsbewilligung möglich, die man in der jetzigen Zeit nur schwer bekommt.

Soweit richtig?

 

Gibts da Alternativen, andere Möglichkeiten?

 

Danke, mfg Johannes

 

 

Hallo Johannes,

 

Ja, soweit richtig. Ich konnte 1997 von meinem Arbeitgeber (eine schweizerische Grossbank) ein halbjähriges Praktikum bei einer Korrespondenzbank in den USA absolvieren, und obwohl ich damals während der ganzen Zeit von der Schweiz aus bezahlt worden bin, war es schon vor 12 Jahren eine riesige Geschichte, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten. Ich denke, heute ist dies noch viel schwieriger. Ob Du nun als Kellner oder Flughelfer arbeiten möchtest, spielt keine Rolle. Sobald Du für eine Tätigkeit eine Entschädigung erhälst, brauchst Du eine Arbeitsbewilligung. Mit dem Visa Waiver Programm kannst Du als Tourist maximal 90 Tage ohne Visum in den USA sein; wenn Du länger bleiben willst, musst Du ein Visum bei der US-Botschaft beantragen und zum Interviewtermin antraben. Wenn Du in den USA eine Schule besuchen möchtest und sei es auch nur für 2 Wochen, brauchst Du ebenfalls ein (Studenten-)Visum; die Erwerbstätigkeit ist sowohl beim Touristen- als auch beim Studentenvisum ausgeschlossen.

 

Lg, Daniel

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Hallo Johannes

 

Das Ganze wird auch noch auf eine andere Weise relativ schwierig.Gerade in Nordamerika gibt`den eigentlichen Job als Flughelfer bei einer Helifirma kaum. Wenn Du nur bei solchen Firmen suchst wirst Du kaum Erfolg haben.Vielfach sind die Flughelfer Angestellte z.B. einer Holz Logging Firma oder einer Gasfirma,je nach dem was für ein Gebiet Du findest. Da ist es in Europa doch einiges einfacher "reinzurutschen".

Also vielleicht zuerst bei einem Forstamt,Touristencenter oder einer sonstigen Firma anfragen ob eine Arbeit in diesem Bereich erhätlich ist.

Dass mit dem Visum kommt natürlich noch zusätzlich hinzu.

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ok vielen Dank für die Infos.

Ich werde nun etwas im Internet recherchieren, und Freunde welche im Ausland waren mal etwas ausquetschen und ggf. nochmal auf euch zurückkommen.

 

Danke, Gruß Johannes!

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