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Frage zum Luftrecht


fm70

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Ich habe ein bisschen mit dem in einer anderen Diskussion erwähnten Prüfungsfragenprogramm rumgespielt. Dabei bin ich auf folgende Frage gestossen:

 

 

Frage: Welcher Verkehr hat Priorität im Luftraum E?

 

A) Segelflugzeuge und Motorsegler

B) Der zivile, kontrollierte Verkehr auf den ATS-Strecken

C) Militärluftfahrzeuge und Staatsluftfahrzeuge

D) Hängegleiter und Gleitschirme.

 

Richtig ist Antwort B.

 

Kann mir das jemand erklären? :confused:

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Gute Frage nächste Frage... :)

 

Nein im ernst, ich denke wen irgendwo ein Verkehrsflugzeug oder IFR Verkehr kontrolliert unterwegs ist, hat dieser Prioriät, da dieser schlecht ausweichen kann oder dich auch leicht übersehen kann.

 

Wobei ich mir dann überlege ob dieser sich dann nicht in einem TMA oder CTR bewegt. Bin mir also auch nicht ganz sicher, aber ich denke mal es geht in diese Richtung.

 

Gruss Stefan

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Tja.... Luftraum E (grosse Sichtminima (<FL100: 5 km Visi, >FL100 8 Km visi und standard Wolkenabstände (300 m rauf und runter, 1,5 beidseits links und rechts) ist eben ein kontrollierter Luftraum! Kontrolliert, aber nicht so wie C oder D oder oder... sondern "Mischraum": Wir fliegen mit Transponder und den grossen Sichtminima dort legal ohne Voice, gleichzeitig fliegt ein IFR kontrolliert auf einer ATS Route am gleichen Ort. Deshalb die grossen Sichtminima: damit wir diesen IFR-Verkehr (er fliegt unter IF-Rules, aber vielleicht manchmal in den Wolken, kommt dann raus, kurz VMC) eben mit look-and-see sehen und ausweichen!

 

Das ist der Hintergrund für die Antwort B (nehm ich mal an). Wie das aber ein Ballon oder ein Zeppelin oder ein legal kurbelnder Segelflieger machen soll, entscheidet der Richter, aber oft zu spät....)

 

Gruess Andreas

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Die Bedeutung des Luftraums E und die sich daraus ergebenden Implikationen sind mir absolut klar. Aber ich verstehe immer noch nicht, was mit dem Satz gemeint ist: "Im Luftraum E hat der zivile, kontrollierte Verkehr auf den ATS-Strecken Priorität."

 

Was ist mit "Priorität" gemeint? Vorflugrecht kann's nicht sein, das haben die Segelflugzeuge, IFR und ATS-Strecken hin oder her. Freigaben können aber auch nicht gemeint sein, da Segelflugzeuge ja VFR unterwegs sind und keine solchen brauchen. Und der ganz besondere Spezialfall des Wolkenflugs wird ja wohl auch kaum gemeint sein.

 

Ist das vielleicht etwas veraltetes oder gar ein Fehler?

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Gast Hans Fuchs
Ist das vielleicht etwas veraltetes oder gar ein Fehler?
Tönt jedenfalls ziemlich dumm. Wie soll das praktisch gehen? Im E gibts nicht mal Funkpflicht. Wie soll man da als VFR Verkehr wissen, dass der andere kontrolliert fliegt und nicht selber VFR?

 

Hans

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Ja, ist eben ein Mischraum. 124,7 Info gibt da, wenn RYANAIR sich nicht gerade wieder mal zeitraubende METARS geben lässt, einen Hinweis. Aber eben: dann muss man sich dort melden... Und INFO muss nicht, sie kann Hinweise geben....

 

Im Zweifelsfall nicht auf dem Vortritt beharren, nirgendwo und niemals, ob der "Gegner" IFR oder VFR oder sonstwie unterwegs ist.

 

Wenn der Mischraum E mal nicht mehr Mischraum sein (aus dem Sicherheitsdenken heraus), also umgestuft werden wird: Kannst sicher sein, dass E dann nicht mehr "uns" gehört, sondern raufgestuft wird: Funk wird dann Pflicht!

 

Andreas

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BEantworten kann ichs auch nicht. Als Beispiel möge Les Eplatures dienen: dort kurbelt der IFR im E rum.

Priorität heisst ja nichts anderes als Vorrang (nicht Vortritt). Ich versteh das so: 2 Flieger fliegen Les Eplatures an, einer VFR einer IR, dann hat IR Vorrang. Das ist alles. Der IR muss aber trotzdem den Luftraum überwachen und den Segelfliegern ausweichen.

 

Nichts desto trotz: Das Fach Luftrecht ist und bleibt deppert. Ist halt ein Juristen-Spielplatz.

 

Ach ja: Luftrecht kann man nicht begreifen nur auswendig lernen und dann wieder vergessen, ändert sowieso immer wieder.

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Gast Hans Fuchs
Im Zweifelsfall nicht auf dem Vortritt beharren, nirgendwo und niemals, ob der "Gegner" IFR oder VFR oder sonstwie unterwegs ist.
Stopp nein! Das ist in dieser Absolutheit falsch, wenn nicht sogar gefährlich.

 

In der Seeschiffahrt gibt es sogar eine sogenannte "Kurshaltepflicht". Man darf als Vortritsberechtigter gar nicht vorsorglich ausweichen, da die Möglichkeit besteht, dass beide gleichzeitig ausweichen und es gerade darum zu einer Kollision kommt.

 

Man kennt dann aber noch das "Manöver des letzten Augenblickes". D.h. der Vortrittsberechtigte weicht im letzten Augenblick aus, weil er annehmen muss, dass der andere ihn nicht wahrgenommen hat.

 

Obwohl in der Luftfahrt meines Wissens das nicht explizit so geregelt ist, gehe ich davon aus, dass die gleichen Prinzipien zur Anwendung kommen müssten.

 

Doch ... Was soll Priorität überhaupt sein????

Sicher ist es nicht Vortrittsrecht.

 

Man zeige mir bitte, wo dieses Wort irgendwo in einem Regelement oder einem Gesetzestext im Zusammenhang mit Luftraum ECHO vorkommt. Wenn niemand das kann, gehe ich davon aus, dass die hier zur Diskussion stehende Frage reiner Schwachsinn ist.

 

Hans

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In der Seeschiffahrt gibt es sogar eine sogenannte "Kurshaltepflicht". Man darf als Vortritsberechtigter gar nicht vorsorglich ausweichen, da die Möglichkeit besteht, dass beide gleichzeitig ausweichen und es gerade darum zu einer Kollision kommt.

 

Man kennt dann aber noch das "Manöver des letzten Augenblickes". D.h. der Vortrittsberechtigte weicht im letzten Augenblick aus, weil er annehmen muss, dass der andere ihn nicht wahrgenommen hat.

 

Obwohl in der Luftfahrt meines Wissens das nicht explizit so geregelt ist, gehe ich davon aus, dass die gleichen Prinzipien zur Anwendung kommen müssten.

 

Doch ... Was soll Priorität überhaupt sein????

Sicher ist es nicht Vortrittsrecht.

 

Man zeige mir bitte, wo dieses Wort irgendwo in einem Regelement oder einem Gesetzestext im Zusammenhang mit Luftraum ECHO vorkommt. Wenn niemand das kann, gehe ich davon aus, dass die hier zur Diskussion stehende Frage reiner Schwachsinn ist.

 

Hans

 

Hier der Beweis für Housis Aussage:

 

Art. 15 Vortritt im Allgemeinen

1 Steht einem Luftfahrzeug das Vortrittsrecht zu, so behält der Pilot Steuerkurs und

Geschwindigkeit unverändert bei. Er wird jedoch nicht von der Verantwortung

befreit, alle Vorkehren zu treffen, die einen Zusammenstoss vermeiden helfen.

2 Muss einem anderen Luftfahrzeug der Vortritt gewährt werden, so ist das Überoder

Unterfliegen oder das Kreuzen vor dem anderen Luftfahrzeug nur bei ausreichendem

Abstand und unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen von

Nachlaufturbulenzen zulässig.16

3 Bemerkt ein Pilot, dass ein anderes Luftfahrzeug gezwungen ist zu landen, gewährt

er diesem den Vortritt.

 

Aus Verkehrsregeln der Luftfahrt. Aber den Restlichen "Quatsch" habe ich nirgens gefunden:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.121.11.de.pdf

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