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Alpenflug am 12. Februar 2012


CH-48362

Empfohlene Beiträge

Ciao Hans,

 

Ja, für länger Flüge auf FL150 sollte man sich ab und zu einen Schluck Sauerstoff gönnen.. Das Turbodieseli würde locker weiter steigen, aber ist nicht dafür Zugelassen! Es war übrigens auf 15000ft, -23 Grad und hatte einen Ostwind von 55 Knoten. Es waren jedenfalls keine Flieger mit Ski`s an den Rädern unterwegs ;-)

 

Grüsse Samuel

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Das Turbodieseli würde locker weiter steigen, aber ist nicht dafür Zugelassen! Es war übrigens auf 15000ft...
Eine Frage, die ich mir noch nie gestellt habe. Gibt es tatsächlich eine Obergrenze, über der ein Flugzeug legal nicht mehr betrieben werden darf?

 

Service ceiling ist ja per Definition etwas anderes?

 

Hans

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Gute Frage Hans

 

Service ceiling für die DA40 TDI 2.0 ist: 16400 ft (5000 m)

Also höher als ich meinte...

 

Aber Du hast Recht, wie hoch man laut BAZL/EASA mit SEP fliegen darf ?

Ev. weiss ja einer hier im FF Bescheid.

 

Grüsse Samuel

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Steht im AFM jeweils im Kapitel 2 Limitations.

 

Bei der DA40 TDi heisst es:

 

2.11 Operating Altitude

The maximum demonstrated operating altitude is 16400 ft (5000 m) pressure altitude.

Das ist eine etwas softe Formulierung, macht aber klar, dass man zum Testpiloten wird oberhalb der maximal demonstrierten operating altitude.

 

Andere Hersteller verwenden auch etwas andere, griffigere Formulierungen, z.B. Piper bei der Turbo-Arrow IV:

2.23 Operating Altitude Limitations

Flight above 20,000 ft is not approved. Flight up to and including 20,000 ft is approved if equipped with oxygen in accordance with FAR23.1441 and avionics in accordance with FAR 91 or FAR 135 .

Gruss

Philipp

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wie hoch man laut BAZL/EASA mit SEP fliegen darf ?

 

Da gibt's doch keine Einschränkung, oder etwa schon?? Irgendwann brauchst du einfach eine Clearance, aber SEP/VFR ist ja im Airspace C & D unbeschränkt erlaubt, ich würde auch sagen gegen oben hin. Und die Alpen sind ja nicht von Airspace A gedeckelt, da wäre wohl für die Meisten Schluss. ;)

Spätestens wenn du mit der DA40 FL330 meldest, werden sie stutzig :D

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Ciao Rölli

 

Der Airspace ist klar geregelt. Südlich der Alpentrenlinie auf der ICAO Karte Schweiz darf bei MIL-Off bis FL150 ansonten bis FL130 im Luftraum E geflogen werden. (Ausser z.B A9) Dann gibt es noch den Luftraum Golf, 2000ft Ground. Das heisst, man könnte bei MIL-ON über dem Eigergipfel auch auf 15000ft steigen. Darüber ist Luftraum C und da fliegt keiner ohne Freigabe. Im übrigen ist man in den Alpen auf diesen Höhen sowieso mit ZRH Info in Kontakt. Ich lasse mir das Steigen auf diese Höhen auch immer bestätigen, so weis Skygide, wer da so Hoch fliegt. Oft gibts dann auch einen Transponder Code.

 

Grüsse Samuel

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Klar, eine Freigabe brauchts. Aber du könntest dich ja bei Züri Info anmelden und Request Enter Airspace Charlie machen. Ich glaube kaum, dass es eine juristische Service Ceiling für SEP's gibt (nicht so wie die gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 250 kts in Airspace G. Oder wars E? Hab die Cessna noch nie dermassen gehetzt :D)

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