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Schlepp an Schwerpunkkupplung nach Winterpause


seitla

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Ciao zäme!

 

Irgend wann gab es vom BAZL eine Regelung, dass man nach der Winterpause erst X Starts mit der Bugkupplung machen muss, bevor man mit der Schwerpunktkupplung darf...

 

Weiss noch jemand, wo das geregelt ist? Und wieviele Starts das genau sind?

 

 

Besten Dank

 

Stefan

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Georg Wilckens

http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00524/00767/index.html?lang=de

 

-> 318.14.180 GLD Startarten mit Segelflugzeugen

 

Schleppstarts mit anderen Luftfahrzeugen von Segelflugzeugen (motorisiert oder nicht

motorisiert), die nicht mit einer Bugkupplung (gemäss TM 10.010-11) ausgerüstet sind,

sind nur zulässig, wenn der Pilot des geschleppten Segelflugzeuges mindestens fünf

Schleppstarts innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt hat, oder wenn er in den

letzten drei Monaten einen Kontrollflug im Flugzeugschlepp am Doppelsteuer bestanden

hat; der Fluglehrer bestätigt die Durchführung dieses Kontrollfluges im Flugbuch des Piloten / des Schülers.

 

Es reicht also ein Checkflug an der Bugkupplung, um danach Schwerpunktkupplung fliegen zu dürfen.

 

Gruss,

Georg

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