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Segelfliegen unter IFR Bedingungen


horst1

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Ich habe ein tschechisches Instrumentenflugrating im Segelflug. Das bedeutet Wolkenflugberechtigung.

 

Inzwischen habe ich in der Schweiz bei der Segelfluggruppe Thun einen Instrumentencheckflug im Segelflugzeug gemacht, und bestanden.

 

Nun gibt es in der Schweiz neue Wolkenflugbestimmungen. Ein Segelflugzeug muss für den Einflug in Wolken ein Transponder benutzen, und eine Freigabe bei der Flugsicherung bekommen. Dann wird der Wolkensegelflug als IFR Flug geführt.

 

Vielleicht liest hier ein Radarlotse in der Schweiz meine Frage. Angenommen, ich bekomme eine IFR Segelflugfreigabe zum Wolkenflug, und durchsteige die Wolke. Irgend wann fliege ich aus der Wolke heraus. Im Regelfall möchte ich diese Höhe in Strecke umwandeln. Also verlasse ich IMC mit einen Kompasskurs. Wenn ich aus der Wolke heraus fliege, habe ich wieder VFR Bedingungen. Nun kann es aber sein, wenn ich mit Kompasskurs fliege, dann wieder in die nächste Wolke seitlich einfliege. Also wechsle ich ständig von IMC zu VFR. Wird der gesamte Streckenflug als IFR gewertet, oder nur solange ich in der Wolke bin?

 

Wenn ich die Wolke verlasse, melde ich Sichtflug, um nach einigen Kilometern wieder um eine IFR Freigabe bitte zum nächsten Einflug in die Wolke.

 

Wie währe das praxistauglich zu managen? Möglicherweise den gesamten Segelflug als IFR zu machen, solange ein Auf und Ab durch die Wolke zur nächsten Wolke im Segelflugzeug zu fliegen?

 

Was meint der Flugsicherungslotse dazu?:confused::009: Gilt nur im schweizer Luftraum mit deren besonderen Bestimmungen.

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Hallo,

 

Ob Du jetzt IFR oder VFR in IMC bist interessiert in diesem Fall eigentlich keinen. Wenn Du eine Bewilligung erhältst, dann ist die gültig, bis sie aufgehoben wird. Somit kannst Du problemlos zum nächsten Cumulus abgleiten und wieder in die Wolke einfliegen.

 

Ob Du hingegen seitlich in eine Wolke einfliegen darfst kann ich nicht sagen. Nach den alten Regeln durfte man meines Wissens nur von unten in eine Wolke einfliegen. Zudem muss (oder musste) sichergestellt werden, dass die Wolke nirgends Kontakt mit Granit hat - und das ist in den meisten Fällen nur möglich, wenn man unter der Basis an die Wolke heranfliegt...

 

Die wichtige Konsequenz ATC-seitig ist, dass Du von jeglichem IFR separiert (gestaffelt) werden musst. Das auch in Luftraum E, denn das 'see and avoid' kann ja logischerweise nicht mehr angewendet werden. Aus dem gleichen Grund fliegen wir mit IFR auch nie in aktive Segelflugzonen (Sorry, jetzt heissem die ja glider restricted areas oder so).

Und aus dem Grund wird's ohne Transponder auch nicht bewilligt.

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Ob Du hingegen seitlich in eine Wolke einfliegen darfst kann ich nicht sagen. Nach den alten Regeln durfte man meines Wissens nur von unten in eine Wolke einfliegen.

Nach den alten Regeln gab es dazu keine Regeln, sprich es war erlaubt. Ich bin öfter mal beim Abgleiten durch eine Wolke gebrettert statt sie zu umfliegen, just for fun. Natürlich mit regelkonform angewandtem Staffelungsverfahren und wenn klar ersichtlich war, dass sie nirgens auflag, ich bin ja nicht lebensmüde.

 

Die alte Wolkenflugregelung klappte hervorragend, und diese "Anpassung an die Standardverfahren" ist so etwa die idiotischste Neuerung der letzten paar Jahre.

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Tja, auch wir sind uns nicht immer sicher, was denn gewisse Neuerungen bringen sollen ;-).

 

Alt waren ja die Wolkenflugzonen, welche ohne clearance beflogen werden konnten, generell innerhalb aktiver Segelflugzonen - in welche wir mit IFR eh nie einflogen. Somit aus ATC-Sicht kein Problem.

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