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Neue Medical Richtlinien ab 09.04- Frage


JulianEDFM

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Hallo zusammen,

 

wie ich heute telefonisch erfahren habe, treten ab 09.04 neue Richtlinien u.a für die flugmedizinische Tauglichkeit in Kraft. Die Richtlinie ist hier einsehbar: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:01:DE:HTML

 

Ich muss demnächst zur Erstuntersuchung für Class 1 und habe bisher Bammel gehabt, weil ich leider den Anisometropie (=der Unterschied zwischen den Augen in Dioptrie) Grenzwert überschreite (max. 2 dpt laut aktuellen Vorschriften). Habe heute auch schon mit Frau Stern vom AMC Köln und dem medizinischen Dienst der Lufthansa in Frankfurt telefoniert. Bei letzterem soll ich morgen nochmal anrufen, aber beide haben mich mehr oder weniger sofort auf die neuen Richtlinien verwiesen ohne ein klares ja/nein zu geben.

 

Für mich interessante Passage (zu finden im letzten viertel, des obigen Link):

 

(3) Bewerber, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 ausstellen lassen möchten, sind als untauglich zu beurteilen, wenn ihre Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt. Im Falle einer Verlängerung des Tauglichkeitszeugnisses sind Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt, an die Genehmigungsbehörde zu verweisen und können als tauglich beurteilt werden, falls dieser Befund die sichere Ausübung der mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte voraussichtlich nicht beeinträchtigt.

 

[...]

 

h) Bewerber mit:

 

(1) Astigmatismus;

 

(2) Anisometropie

 

können vorbehaltlich einer zufrieden stellenden augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden.

 

Frage: Deute ich die neuen Richtlinien richtig, dass Anisometropie/Astigmatismus Grenzwerte komplett wegfallen bei der Erstuntersuchung? Falls meine Werte von Belang sind:

 

RA -3.0 sph -0.5 zyl LA 0.0 sph -0.25 zyl (Ergo Anisometropie 3dpt)

Eventuelle Einschränkungen habe ich dadurch nicht, sprich ich habe keine Doppelbilder und verfüge über Binokularsehen.

 

Mir würde echt ein rießen Stein vom Herzen fallen, wenn die bisherigen Grenzwerte für die Erstuntersuchung wegfallen.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Julian

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Sehe allgemein nichts mehr von Grenzwerten, auch keine Dioptrienlimits.

 

c) Der korrigierte oder unkorrigierte Fernvisus muss:

 

(1) für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 für jedes Auge separat mindestens den Wert 6/9 (0,7) und bei beidäugigem Sehen mindestens den Wert 6/6 (1,0) erreichen;

 

(2) für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 für jedes Auge separat mindestens den Wert 6/12 (0,5) und bei beidäugigem Sehen mindestens den Wert 6/9 (0,7) erreichen. Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt, können in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde und vorbehaltlich einer zufrieden stellenden augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden;

 

(3) Bewerber, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 ausstellen lassen möchten, sind als untauglich zu beurteilen, wenn ihre Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt. Im Falle einer Verlängerung des Tauglichkeitszeugnisses sind Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt, an die Genehmigungsbehörde zu verweisen und können als tauglich beurteilt werden, falls dieser Befund die sichere Ausübung der mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte voraussichtlich nicht beeinträchtigt.

 

d) Bewerber müssen, gegebenenfalls mit der verschriebenen korrigierenden Sehhilfe, eine Tafel vom Typ N5 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von 30 bis 50 cm und eine Tafel vom Typ N14 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von 100 cm lesen können.

 

Ich habe allerdings mal gelesen, dass diese neuen Richtlinien nicht so umgesetzt werden, sondern die bisherigen Grenzwerte weitestgehend bestehen bleiben. Finde es aber nicht mehr.

 

Würde mich aber auch freuen, wenn diese Limits wirklich wegfallen. Viel Glück für's Medical, muss im APR auch wieder verlängern ;)

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Fuer Astigmatismus und Anisometropie entfallen die festen Grenzwerte in der Tat in der neuen FCL. Allerdings wurden sie durch Einzelfallbeurteilungen ersetzt. Ob das besser oder schlechter ist wird leider erst die Praxis der naechsten Jahre zeigen.

 

Wenn man 3dpt Anisometropie hat, wird es aber zumindest nicht schlechter: bisher war man untauglich, nun besteht zumindest die theoretische Moeglichkeit, dass das AMC einen als tauglich beurteilt. Dafuer muessen jetzt alle zittern, die bisher die Grenzwerte eingehalten haben.

 

Gruss,

Florian

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Dafuer muessen jetzt alle zittern, die bisher die Grenzwerte eingehalten haben.

 

und wie soll das gehen? Bei meinen drei letzten Class 1 Erneuerungen wurde nur klassisch die Sehleistung korrigiert und unkorrigiert gemessen. Was auch absolut ausreichend ist. Die detaillierte Beurteilung der Augen hat ja schon der spezialisierte Augenarzt bei der Erstuntersuchung gemacht...

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Danke für eure Beiträge. :)

 

Fuer Astigmatismus und Anisometropie entfallen die festen Grenzwerte in der Tat in der neuen FCL. Allerdings wurden sie durch Einzelfallbeurteilungen ersetzt. Ob das besser oder schlechter ist wird leider erst die Praxis der naechsten Jahre zeigen.

 

 

Gruss,

Florian

 

Das klingt ja schonmal gut! Die Medicalgeschichten sind einer der wenigen EASA Vorteile, schön dass hier mal aufgeräumt wird und teilweise die Vorschriften jetzt sogar Menschenverstand erhalten! Eine Einzelfallbeurteilung wäre in Ordnung, da mache ich mir keine Sorgen. Wichtig für mich ist nur, dass die generelle Untauglichkeit vom Tisch kommt. Interessant ist ja auch, dass das Thema Lasern erleichtert wird. Bisher war das beim Thema Anisometropie eine Grauzone: Es wurde nur gefordert, dass die Dioptriewerte pro Auge vor dem refraktiven Eingriff im Limit waren! Die Anisometropie musste nicht im Limit sein, sprich man konnte sich theoretisch reinlasern lassen. Dass ich zum Thema reinlasern lassen bei Anisometropie von AMC zu AMC komplett andere Auskünfte erhielt (von geht bis geht gar nicht) zeigt, dass die bisherige Regelungen wesentlich zu komplex und zu verallgemeinernd war.

 

Lg

 

Julian

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und wie soll das gehen? Bei meinen drei letzten Class 1 Erneuerungen wurde nur klassisch die Sehleistung korrigiert und unkorrigiert gemessen. Was auch absolut ausreichend ist. Die detaillierte Beurteilung der Augen hat ja schon der spezialisierte Augenarzt bei der Erstuntersuchung gemacht...

 

Nach MED.B.070 b.1.i muss diese "umfassende Untersuchung des Auges" in "regelmaessigen Abstaenden wiederholt" werden. Bei Astigmatismus und Anisometropie hat der Verordnungsgeber dabei kein Privileg fuer Folgeuntersuchungen vorgesehen (wie z.B. beim korrigierten Fernvisus). Daher erfolgt prinzipiell jedes mal eine Neubeurteilung.

 

Nochmal: Da sind viele unbestimmte Begriffe drin und erst die Praxis von AMC und Gerichten wird zeigen, wie das zu leben ist. Allerdings kann man auf "Papierform" festhalten, dass die neue Med fuer Bewerber die bisher gar keine Chancen hatten, ein Medical zu bekommen deutlich besser ist, fuer alle anderen auf Grund groesserer Unbestimmtheit schlechter. Und wenn sie nur dazu fuehrt, dass man in Zukunft oefter noch zusaetzliche Gutachterkosten hat...

 

Florian

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Hallo Florian

 

Merci, für die Info. Mein Medical läuft Anfang Mai ab und ich bin sehr gespannt, wie die Verlängerung ablaufen wird.

 

Was mich an "umfassende Untersuchung des Auges" ein wenig irritiert:

kann eine solche Untersuchung von einem Allgemeinmediziner durchgeführt werden? Bei uns in der Schweiz werden die Folgeuntersuchungen nicht in einem AMC durchgeführt, sondern bei vom BAZL bestimmten Ärzten in ihren Praxen.

 

Nur bei der Erstausstellung musste ich zur Beurteilung der Augen zu einem BAZL Augenspezialist und dann weiter zum AMC.

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Hoi zäme,

 

Habe mein Class 1 im Januar verlängert und bereits als EASA Medical ausgedruckt gekriegt - die Augen wurden wie immer überprüft und mein Spezialeintrag RXO (da etwas knapp am damaligen Limit) ist nur alle zwei Jahre fällig. Werde aufgrund der neuen Bestimmungen nuch aber versuchen, den RXO (Spezialuntersuchung bei einem beliebigen Augenarzt) streichen zu lassen...

 

Grüsse,

Fabian

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Nochmal: Da sind viele unbestimmte Begriffe drin und erst die Praxis von AMC und Gerichten wird zeigen, wie das zu leben ist.

Ja, wenn Du nur die Verordnung liest, ist das sicherlich so. Aber es gibt sehr viel mehr schriftliches Material, welches die medizinischen Anforderungen genauer umschreibt. Das ist alles öffentlich zugänglich auf dem Internet.

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Ja, wenn Du nur die Verordnung liest, ist das sicherlich so. Aber es gibt sehr viel mehr schriftliches Material, welches die medizinischen Anforderungen genauer umschreibt. Das ist alles öffentlich zugänglich auf dem Internet.

 

Im Internet findet sich so einiges. Die Frage ist nur immer: Ist das verbindlich und gerichtsfest oder hat das irgendwer oder irgendeine Organisation mal so aufgeschrieben. Immerhin sprechen wir hier von Class 1 Medicals, also im Falle einer Nichtverlängerung um viel Geld!

 

Florian

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Was mich an "umfassende Untersuchung des Auges" ein wenig irritiert:

kann eine solche Untersuchung von einem Allgemeinmediziner durchgeführt werden? Bei uns in der Schweiz werden die Folgeuntersuchungen nicht in einem AMC durchgeführt, sondern bei vom BAZL bestimmten Ärzten in ihren Praxen.

 

Das liegt im Ermessen des AMC bzw. AME Klasse 1 der das Medical ausstellt. Die zuständige Stelle kann allerdings Vorgaben machen (wie z.B. so eine BAZL-Liste). Ein Allgemeinmediziner wird das aber in der Regel nicht sein, sondern eher ein Augenarzt.

 

Insgesamt liest sich dieser Punkt in der neuen FCL in der Tat wie die bisherige Auflage RXO (die somit für alle Lizenzinhaber mit Astigmatismus und Anisometropie unabhängig von deren Stärke verbindlich wird).

 

Florian

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Im Internet findet sich so einiges. Die Frage ist nur immer: Ist das verbindlich und gerichtsfest oder hat das irgendwer oder irgendeine Organisation mal so aufgeschrieben.

Ich sprechen natürlich von den AMC und Konsorten. Das sind offizielle Dokumente der EASE und damit sicherlich "gerichtsfest".

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Habe jetzt nochmal rumtelefoniert, aktueller Stand: Man weiß es erst ab dem 09.04 (wenn es in Kraft tritt) :D :006:

Es gibt wohl noch Diskussionsbedarf, da (mal wieder) die deutsche Übersetzung bzw. Version von der englischen abweicht- weiß jemand worin genau?

 

Meine eingangs verlinkte Version ist ja schon auf Deutsch, bedeutet das, dass diese Version schon durch ist und sich die Diskussion auf andere Dinge bezieht?

 

Diese Ungewissheit ist einfach ein komisches Gefühl, wenn keiner genau weiß woran man ist und wie es weitergeht. Das warten geht also weiter (passt zum warten auf den Schulungsstart).

 

Lg

 

Julian

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  • 5 Monate später...

Hi Julian

 

Ich gehöre zu der Gruppe, deren Traumberuf Pilot durch höhere Einflüsse verwehrt war (zu hohe Korrekturen - ich hasse Dioptrien...). Gemäss meinen Telefonaten an diverse Stellen (Swiss Medical, SAT) ist diese Grenze fürs Medical von -6.0 tatsächlich nicht mehr gegeben. In meinem Fall hilft dies leider überhaupt nicht, weil bei Swiss die Limite noch immer gilt, unabhängig vom Besitz des Medical. Und auch eine Laser-OP wird nicht "akzeptiert", wenn die Dioptrien zu hoch waren.

 

Es betrifft zwar nicht zu 100% deinen Fall, aber vielleicht ist die Info hilfreich für andere Mitleser und Thread-Stöberer.

Ich meinsereits werde mich nächstes Jahr wieder erkundigen, ob sich unterdessen wieder etwas getan hat:cool:

Dir jedenfalls viel Erfolg!

 

Dani

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Hallo Dani,

 

ja ich habe schon öfters gehört, dass die Swiss da sehr streng sein soll. Ist die LH keine Option für dich? Klar, auch LH hat offizielle Grenzwerte aber die sind auch nicht in Stein gemeißelt und im Zweifelsfall versucht man dich durchzubringen. Probieren würde ich es auf jeden Fall, wer für seinen Traum kämpft kann viel erreichen!

 

Abschließend vielleicht noch wie es mir erging:

 

Tatsächlich waren die Augen das Thema und somit musste mein Fall an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden (LBA), allerdings bekam ich gesagt ich solle mir keine Sorgen machen "klappt schon".

 

Tja musste dann nach Köln zur Augenuntersuchung und nach guten drei Monaten kam der Brief vom LBA mit Medical: tauglich!

 

Ich glaube in dem Moment war die Freude noch größer als unmittelbar nach dem positiven Ergebnis des Auswahlverfahrens. :)

 

Wie schon erwähnt habe ich die Auflage RXO (jedes Jahr ausführliche Augenuntersuchung) bekommen und weiterhin die Auflage Kontaktlinsen zu tragen (was ich eh schon tue).

 

Das Motto "es ist erst vorbei, wenn die das sagen" gilt also sowohl für Auswahlverfahren als auch Medical. Daher: Leute wenn es wirklich euer Traum ist, versucht es! Wer es wirklich will kann es auch schaffen!

 

Liebe Grüße

 

Julian

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ja ich habe schon öfters gehört, dass die Swiss da sehr streng sein soll. Ist die LH keine Option für dich? Klar, auch LH hat offizielle Grenzwerte aber die sind auch nicht in Stein gemeißelt und im Zweifelsfall versucht man dich durchzubringen. Probieren würde ich es auf jeden Fall, wer für seinen Traum kämpft kann viel erreichen!

 

Vorsicht mit dieser Aussage. Bei Bewerbung muss man seine Werte angeben und auch auf Richtigkeit bestätigen. Trickst man hier, und einem wird eine Falschaussage nachgewiesen, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.

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Vorsicht mit dieser Aussage. Bei Bewerbung muss man seine Werte angeben und auch auf Richtigkeit bestätigen. Trickst man hier, und einem wird eine Falschaussage nachgewiesen, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.

 

 

Und wo hab ich geschrieben, dass er eine Falschaussage machen soll?

Bitte nichts reininterpretieren, wo nichts steht. ;)

 

Er kann seine Werte ja angeben, einen Versuch ist es wert.

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Gerade die Lufthansa ist sehr streng bei den Augen, das ist eigentlich in der Tat in Stein gemeißelt...

 

Negativ, zumindest ich war/bin ja bei Anisometropie drüber und bei den Dioptrie knapp an der Grenze und habe zwei Tage nach Erhalt des Medical durch das LBA auch die Lufthansa Tauglichkeit bekommen :005:

 

[bevor jetzt wieder jemand zwischen den Zeilen lesen will: Das bedeutet nicht, dass man einfach durchgewunken wird, aber die Entscheidung wird nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und wenn seitens Behörde ein Go kommt, wird da auch die LH keinen Strich durch die Rechnung ziehen, es sei denn es werden Auflagen erteilt, die sich nicht mit dem Job vereinbaren lassen (darf keine Pax mitnehmen, z.B)]

 

Liebe Grüße

 

Julian

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Anisometropie ist ein Thema für sich und wird idR bei anderen AMC garnicht groß ins Visier genommen (außer sie ist außerordentlich groß), und bei einem Sehfehler ist knapp an der Grenze halt nicht über die Grenze. Ich weiß von diversen Kollegen, dass "über die Grenze" ein Nogo ist. Ich bin übrigens auch knapp an der Grenze gewesen. Aber ausreichend.

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