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ZÜP bei TMG mit neuer EASA Lizenz


horst1

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In den nächsten Jahren wird die nationale Segelfluglizenz ungültig, und dafür bekommt jeder auf dieser Grundlage eine EASA Lizenz.

Mir ist unklar, wie die EASA Lizenz und die deutsche ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung bei TMG Segelflug, auch Motorflug, gehandhabt werden soll? In der EU soll Gleichheit in der Lizenzvoraussetzungen gelten. Das gibt es aber nicht, wenn nur deutsche Privatpiloten eine ZÜP machen müssen.

 

Was wird aus den etwa 100 Deutschen mit tschechischer Segelfluglizenz und TMG Eintrag? Muss bei deutschem Hauptwohnsitz dann die deutsche EASA Lizenz beantragt werden-mit Folge deutscher ZÜP-, oder kann die tschechische nationale Lizenz in eine tschechische EASA Lizenz umgewandelt werden? Wer hat nähere Kenntnisse?

 

ZÜP bedeutet Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz gemäss deutscher Gesetzgebung

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Prinzipiell kann man auch weiterhin seine EASA-Lizenz in jedem Beliebigen JAR -Land fuehren. Allerdings kann bei begruendeten Zweifeln an der Zuverlaessigkeit das LBA nach JAR-FCL 1.010 © (2) eine solche ZÜP verlangen, wenn die Rechte der Lizenz in Deutschland ausgeuebt werden.

 

Gruss,

Florian

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