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Gültigkeit ATIS Meldung Schweiz


swissglobaltraveller

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Hallo zusammen,

 

Eine kurze Frage: Wie ist die Gültigkeit einer ATIS Meldung in der Schweiz geregelt? Die Frage stellt sich dort, wo zusätzliche Informationen zu aktiven/inaktiven Lufträumen übermittelt werden.

 

Angenommen, ich höre um 16:00 auf dem ATIS, dass ein bestimmter Sektor aktiv ist. Bis wann wird dies mindestens so sein? Bis 17:00 (1 Stunde)? Oder bis um 16:20?

 

Und gibt es hierzu irgendwo Unterlagen, Standards, Informationen, etc?

 

MerciGruess

Ivan

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swissglobaltraveller
Details zu aktiven/inaktiven Lufträumen findest du in den NOTAMs resp. im DABS (Daily Airspace Bulletin Switzerland)

 

Danke, aber das war nicht die Antwort auf meine Frage. Das ATIS kann zusätzliche Informationen den Flugplatz betreffend enthalten, z.B. Schliessung von Pisten, Änderungen Betriebszustand und ähnliches. Oder, beispielsweise in Bern, ob der Segelflugsektor aktiviert ist oder nicht.

 

Die Frage steht also noch.

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In Grenchen kann auch öfter ein neues ATIS aufgeschaltet werden. Wenn wir die Segelflugsektoren ("Bravobravo") aktivieren ist dies meist nach 10-20 Minuten auf dem ATIS aufgeschaltet.

 

Die "Tango" Lufträume von Basel können innerhalt 15min aktiviert werden, man muss also die entsprechende Frequenz (kein ATIS) mindestens alle 15min abhören.

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ATIS ist nicht einfach 1 h gültig sondern METAR sind normalerweise eine h gültig, ausser sie werden durch ein SPEZI revidiert bzw. übersteuert.

Die ATIS Meldungen gelten solange sie ausgestrahlt werden bis die nächste Ausgabe kommt. Das ist normalerweise alle 30 Minuten, kann aber bei besonderen Umständen auch kürzer sein oder auch länger falls sich nix ändert (Wettermeldung und alles andere unverändert).

 

Gruss

Philipp

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Angenommen, ich höre um 16:00 auf dem ATIS, dass ein bestimmter Sektor aktiv ist. Bis wann wird dies mindestens so sein?

 

Im Prinzip doch ganz simpel: bis die entsprechende Information nicht mehr ausgestrahlt wird. :005:

Dies kann sein, weil ein neues ATIS aktiviert wird oder kein weiteres ATIS mehr ausgestrahlt wird (Flughafen geschlossen).

Eine Voraussage ist nur beschränkt möglich (bekannte und gewohnte Operationen), schliesslich dient das ATIS zur Bekanntgabe kurzfristiger und kurzlebiger Infos (Ultra-kurzfristig wäre dann direkt auf der Frequenz des Lotsen).

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ATIS mit Rwy in Use angaben geniesse ich mit Vorsicht. Neulich in Stuttgart änderte sich das An- und Abflug Procedure für mich beinahe im Minutentakt, schiesst man sich innerlich zu fest auf eine Variante ein und kriegt dann doch was anderes, gibt schnell ein "gjuffel". Expect the un-expected ;-)

 

Gruss Jan

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Danke, aber das war nicht die Antwort auf meine Frage. Das ATIS kann zusätzliche Informationen den Flugplatz betreffend enthalten, z.B. Schliessung von Pisten, Änderungen Betriebszustand und ähnliches. Oder, beispielsweise in Bern, ob der Segelflugsektor aktiviert ist oder nicht.

 

Die Frage steht also noch.

Das ATIS hat keine Gültigkeitsdauer, sie ist also 0.

ATIS dient lediglich dazu, dass du dem Lotsen mit Hilfe eines einzelnen Kennbuchstaben mitteilen kannst, welchen Informationsstand du hast. Der Lotse kann dann mit der aktuellen Situation vergleichen, und dich gegebenenfalls auf den neusten Stand bringen. Da es sich um ein reines Informationstool handelt, kannst du nie aus einem ATIS eine Freigabe ableiten. Aufgrund der Aussatrahlungsintervallen, kannst du erkennen, wie "alt" eine Information ist. Wie erwähnt üblicherweise xx:20 und xx:50, gibt aber auch Fälle von Stundenintervallen oder anderen Ausstrahlungszeiten. Aber auf die Zukunft gesehen ist die Gültigkeitsdauer nicht relevant, die Information ist solange gültig, bis sie von einem Lotsen revidiert wurde, oder bis die Information sich auf dem ATIS ändert.

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Hallo Ivan,

 

Das ATIS und das METAR sind voneinander zu unterscheiden:

 

METAR:

Das METAR hat eigentlich keine zeitliche Gültigkeitsdauer, sondern ist eine Beobachtung des AKTUELLEN Wetters zum Beobachtungszeitpunkt.

Räumlich wird das Wetter im Umkreis von ca. 8km um den ARP (airport reference Point) abgedeckt. Das METAR wird in der Regel jede Stunde um "20 nach" und "10 vor" neu ausgestrahlt. Ändert sich jedoch das Wetter zwischen zwei METARs, so muss unter gewissen Umständen ein neues METAR generiert werden (für die genauen Details siehe ICAO Doc 8886, Manual of Aeronautical Meteorological Practice). Ist im METAR ein TREND angegeben, so bezieht sich dieser auf die nächsten 2 Stunden ab Beobachtungszeitpunkt.

 

ATIS:

Im ATIS werden aktuelle Informationen aufgeführt, welche für den Flugbetrieb relevant sind. Dies, damit wir Lotsen diese Infos nicht jedem einzelnen Piloten über Funk übermitteln müssen. Dafür hätten wir schlicht nicht die Zeit...

Das ATIS beinhaltet auch ein METAR. D.h. wenn sich nichts operationelles ändert, erscheint mit dem neuen METAR jeweils um "20 nach" und "10 vor" auch automatisch ein neues ATIS.

Das ATIS kann aber zu jeder beliebigen Zeit neu erscheinen, beinhaltet es doch stets die aktuellen Informationen. Sobald sich etwas wichtiges ändert erscheint ein neues ATIS! Gültig ist jeweils nur das aktuelle ATIS.

 

Ergeben sich operationelle Einschränkungen (z.B. geschlossene Piste) mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als einer Stunde, wird der Tower zudem ein NOTAM erstellen lassen.

 

Zurück zu deiner Frage bezüglich Lufträumen:

Da das ATIS jederzeit geändert werden kann und somit keine definierte Gültigkeitsdauer besitzt, kannst du dich nicht auf's ATIS verlassen.

Der Luftraum könnte u.U. jederzeit aktiviert werden!

Hier hilft nur eins: Sich auch bei nicht aktiviertem Luftraum trotzdem anmelden. Weiss der Lotse bzw. FISO, dass du auf der Frequenz bist, wird er dich auch proaktiv über Änderungen informieren (z.B. Bâle INFO bei den T-Sektoren Basel). In Bern sind die Segelflugzonen ja innerhalb der CTR, du musst also sowieso beim TWR auf der FREQ sein. Dieser wird dich stets über die für dich relevanten Änderungen informieren.

 

Beste Grüsse,

Christian

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swissglobaltraveller

Christian & Hansruedi,

 

Besten Dank für Eure Ausführungen & Erläuterungen. Dies macht mir einiges klar - es ging ja bei meiner Frage ja nicht ums Wetter, sondern genau die Zusatzinfos.

 

Ivan

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Speedbird_reloaded

Ich glaube, dass er solch ein Verfahren, wie in Stuttgart, meint....

Schaut euch mal die grau hinterlegten Beispiele unter Punkt 2.3 an....

 

wie z.B.

 

„SONNTAG, 14:35 UTC: SEKTOR NAGOLD DEAKTIVIERT AB 14:50 UTC. FOLGENDE

SEKTOREN SIND NOCH AKTIV: SEKTOR ALB NORD BIS 6000 FUSS, SEKTOR ALB

SÜD BIS 8000 FUSS“

 

http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/fachbereiche/luftraum/Segelflugsektoren/Segelflugsektoren2013/Stuttgart2013.pdf

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Anschlussfrage:

 

Hat es z.B. in Zürich unerwarterterweise zuviel Rückenwind für die 16 und 14, müsste ja auf die 28 umgestellt werden. Leider hat es jetzt - auch per Zufall… - bei einem Ceiling von ca. 900 ft (GND) auch nur noch 3700 m Sicht. Gemäss IAC 28 würde das für Anflüge reichen (Ceiling ca. 700ft, 2,4 km Sicht), aber in einem SKYGUIDE internen Papier steht, dass für Anflüge für Piste 28 eine Mindstsichtweite von 4300 m (war auch schon mal "nur" 4000 m ) erforderlich sei. Grund: Visual descentpunkt muss geometrisch eine Sicht zumindest auf die APP Lichter ermöglichen etc. etc. Schon nur dieses interne, versteckte Minimum von 4300 m wäre eigentlich ein eigener Thread wert…

 

Aber nun zur eigentlichen Frage: Da nun weder 14 noch 16 noch 28 in Frage kommen, gäbe es da noch die 34, die gemäss AOI (Lido) immer für Emergency zugelassen wird, auch ausserhalb der DVO Zeiten.

 

Also: Die südlichen Lufträume sind nicht "geräumt" (NOTAM wäre zu kurzfristig und DVO Zeiten nicht erfüllt). Hat Zürich ein "Notverfahren" , wie es dem VFR-Verkehr mitteilt, dass jetzt plötzlich Zürich quasi "DVO Zeit" hat und im Süden der entsprechende Luftraum nun nicht mehr für VFR ohne Freigabe zur Verfügung ist???

 

Ich kenne da kein solches Verfahren oder eine Frequenz, bei der man - analog zu LFSB T1/2/3 - sich schlau machen kann. TURRICUM I / II / III ist ja mitlerweile etwas in die Jahre gekommen….

 

Wer kann helfen???

 

Andreas

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  • 1 Monat später...

Hallo Andreas,

 

Zum ILS28:

Der Grund für die erhöhten Mindestsichtbedingungen beim ILS28 liegt einerseits darin, dass die Piste 28 den internationalen Standards für einen ILS CAT1 Anflug nicht genügt (-> non instrument runway). Dies liegt vor allem an den knappen Platzverhältnissen, verbunden mit dem Abstand der parallel zur Piste verlaufenden Rollwegen. Das Signal (ILS) würde jedoch die Anforderungen für ein tieferes Minimum durchaus erfüllen.

 

Die 4300m entstammen jedoch einem Bundesverfassungsgerichtsentscheid. Fluglärmgegner im Osten hatten gegen den neuen Anflug Rekurs eingereicht.

Man hatte wohl Angst, mit einem besseren und somit sichereren Anflug mehr Flugbewegungen von Osten her erleiden zu müssen. Damit nun dank neuem ILS bei schlechter Sicht zahlenmässig nicht mehr Ostanflüge stattfinden können als zuvor, wurde das Minimum bei dem des alten Anflugverfahrens belassen bzw. durch das Gericht befohlen. Das heutige Sichtminimum hat so mehr mit Politik als mit Flugsicherheit zu tun...

 

Die Links zum Entscheid und dem entsprechenden Pressebericht findest du hier:

 

http://www.bazl.admin.ch/aktuell/medieninformation/00024/index.html?lang=de&msg-id=7276

 

http://www.fluglaerm-ost.ch/documents/news/2008/Sichtminima%20ILS28.pdf

 

Bezüglich ILS-Anflug 34 außerhalb der DVO-Zeiten:

Verunmöglicht das Wetter aus Sicherheitsgründen sowohl den Anflug auf die Piste 28 als auch auf die Pisten 14/16, darf in Ausnahmesituationen die Piste 34 benützt werden. Dazu muss der Flughafen jedoch vorgängig eine Bewilligung erhalten. Alle betroffenen Stellen würden informiert und ein NOTAM publiziert.

 

In einem Notfall (flugzeugseitig und nicht wetterbedingt) bleibt dafür natürlich keine Zeit. In einem solchen Notfall gelten jedoch andere Regeln. Die Flugsicherung darf hier alles unternehmen was nötig ist, um den Piloten zu helfen und um eine sichere Landung zu ermöglichen. Dies ist ja auch unser Auftrag!

D.h. wenn der Anflug 34 im Notfall von den Piloten gewünscht wird und dies die sicherste Option ist, würden wir einen Anflug freigeben, ungeachtet der nicht aktiven Lufträume.

 

Die betroffenen Flugsicherungsstellen (v.a. Dübendorf) würden sofort informiert, damit diese ihren Verkehr "aus dem Weg räumen" können und auch die FIC würde auf ihrer Frequenz eine entsprechende Info ausstrahlen und VFR Piloten informieren. Zudem gilt ja ungeachtet der Lufträume in VMC: visuelle Luftraumbeobachtung -> See and avoid...

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche einen schönen Nachmittag.

Gruss, Christian

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