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Abschaffung der fotografischen Panoramafreiheit in der EU


Walter_W

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Am 9. Juli 2015 werden die Parlamentarier des Europäischen Parlamentes über die Abschaffung der sogenannten Panoramafreiheit entscheiden. Damit wäre es nicht mehr möglich, ohne Einwilligung des Besitzers, z.B. den Kölner Dom (oder andere öffentliche Bauten, Kunstwerke etc.) abzufotografieren und in Medien zu veröffentlichen, also auch hier im Forum. Diese Regel würde sowohl für Berufs- wie auch Hobbyfotografen gelten. Hier ein erläuternder Link: http://photoscala.de/Artikel/EU-droht-die-Panoramafreiheit-zu-beschr%C3%A4nken-%E2%80%93-wirklich

 

Obwohl die Schweiz die Abschaffung dieser Panoramafreiheit selber nicht plant, wäre sie, bzw. ihre Touristen doch auch davon betroffen, wenn diese in der EU Ferienerinnerungsbilder machen möchten.

 

Was meint der Spezialist dazu?

 

Gilt die heutige Panoramafreiheit eigentlich auch für Flugzeuge? Oder gibt es bereits heute Flugzeuggesellschaften, die es bereits heute Spottern verbieten, ihre Maschinen zu fotografieren?

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Die spinnen einfach, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Doch, eines noch: die entsprechenden Bauwerke einfach nicht mehr besuchen, mal schauen wie sie das finden.

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Es geht ja noch dämlicher: der Eiffelturm darf bei Tag photographiert werden, in der Nacht aber nicht mehr, weil die Beleuchtung urheberrechtlich geschützt ist :blink:

 

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article130853217/Nachtfotos-vom-Eiffelturm-koennen-teuer-werden.html

Bearbeitet von AnkH
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Es geht ja noch dämlicher: der Eiffelturm darf bei Tag photographiert werden, in der Nacht aber nicht mehr, weil die Beleuchtung urheberrechtlich geschützt ist :blink:

 

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article130853217/Nachtfotos-vom-Eiffelturm-koennen-teuer-werden.html

Ja, hab ich auch gesehen. Naja es ist knapp dümmer. Nach dem neuen Gesetz dürfte er ja dann auch bei Tag nicht mehr photographiert werden. Oder zumindest das Bild dann nicht mehr veröffentlicht. Jedenfalls seh ich schon ein potential für vieeele Arbeitsplätze, bei denen auf unsere Kosten das Internet nach verbotenen Fotos durchforstet wird. Toll!

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Auch wenn das Vorhaben ärgerlich erscheint, so ist doch am Ende erstmal "Kirche im Dorf lassen" angesagt.

............ noch veröffentlicht werden....

 

 

Da wäre doch erst Mal zu klären, was Du mit  "Öffentlichkeit" meinst. Eigentumsrechte würde ich akzeptieren, wenn ich ein Bildband erstellen und verkaufen wuerde. Wenn ich aber in einem Forum veröffentliche ist das eine andere Öffentlichkeit und diese hat eine andere Qualität, vergleichbar dem, ich zeige Photos in einem Bekanntenkreis. 

 

Es sind wohl eher Rechtsanwälte die sich wieder neue Wirkungsfelder ausgedacht haben....

 

 

Gruss einstweilen

 

Bernhard (LSZH)

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Hi,

ich hab genau zu diesem Thema bereits mehrere deutsche EU-Politiker angemailt (verschiedene Parteien, aber alle Politiker davon Mitglied des Ausschusses für Kultur und Bildung) und diese um Stellungnahme bzw Unterstützung gegen diesen Vorstoß gebeten. Mir gings vor allem um die aktuellen Befürchtungen zu Fotos auf Wikipedia, wo massive Einschränkungen zu befürchten sind. Vielleicht interessieren ja die Antworten, die ich bisher erhalten habe:

 

 

[...]

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Sorge, die Sie darin zum Ausdruck gebracht haben, nehmen.

 

Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden könnte, um Verwerfungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.  Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der Kommission.  Die Kommission will im nächsten Halbjahr einen Legislativvorschlag zum Urheberrecht erarbeiten, der dann von Parlament und Rat beraten wird. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments im nächsten Plenum im Juli hat also keinerlei Auswirkungen auf deutsches Recht.

 

Der  EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern  zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.

 

Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.  Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen.

 

Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff "dauerhaft", als auch der Begriff "physische öffentliche Orte" in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden.

 

Ich hoffe Ihnen Ihre Sorge nehmen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Verheyen, MdEP

 

 

[...]

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Panoramafreiheit.“ Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Initiativantrag zur “Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft” abstimmen, um die politischen Leitlinien für die EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts vorzugeben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag befindet sich auch ein Antrag von französischer liberaler Seite, der die von Ihnen angesprochene Panoramafreiheit einschränken soll. Im Rechtsausschuss des Parlaments wurde dieser Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen. Jetzt muss es darum gehen, in der Endabstimmung dieses Berichts im Plenum, diesen Beschluss wieder umzukehren. Mein Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte  Panoramafreiheit zu erreichen, dass also Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und veröffentlicht werden dürfen -  auch in sozialen Netzwerken oder Wikipedia veröffentlicht werden dürfen – und zwar unabhängig davon, ob die Nutzung kommerziell ist oder nicht.

Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher Erlaubnis – etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes – eingeholt werden müsse. Das ist völlig weltfremd und stiftet nur Verwirrung. Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Benrath, dem Wuppertaler Rathaus oder der Müngstener Brücke gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Jedermann kann solche Werke tagtäglich mehr oder weniger ungehindert betrachten und soll sie daher auch fotografieren können. Die (bewusste) Aufstellung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum bringt zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet wird. Aus dieser Zweckbestimmung rechtfertigt sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildung verwerten darf. Das schließt die gezielte gewerbliche Verwertung einzelner geschützter Werke, die im Straßenbild sichtbar sind, mit ein. Dies ist im deutschen, aber beispielsweise auch im österreichischen Urheberrecht zu festgelegt und wurde in Deutschland bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Dabei muss es auch bei einem vereinheitlichten europäischen Urheberrecht bleiben. Alles andere hätte unübersehbare Folgen, nicht nur für jeden einzelnen von uns, sondern auch für Journalisten, Fotographen, für Bildbände und Reiseführer, aber auch für Dokumentationen und Reportagen, die Bilder vom öffentlichen Raum abbilden.

Ich werde mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass die Aufgabe der Panoramafreiheit keine Mehrheit im Parlament findet. Am Ende wird es aber darauf ankommen, ob die Europäische Kommission, die noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts dem Parament und dem Rat zur Diskussion und zur Abstimmung vorlegt, einen solchen, aus meiner Sicht völlig unsinnigen Vorschlag, aufgreift. Noch ist also nichts verloren.

Ich hoffe, dass diese Antwort Ihrem Anliegen entgegenkommt und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Ihre Petra Kammerevert

 

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Urs Wildermuth

 

Und selbst wenn man wie ich eigentlich grundsätzlich gegen Verbote ist, muss man schon die Frage erlauben, warum eigentlich jeder das Recht haben muss, dass 5-millionste Bild der Elbphilharmonie im Sonnenuntergang zu veröffentlichen. 

 

Und wieso nicht?

 

Wir müssen uns mal überlegen, was für eine Spielwiese für Leute wie die allseits geschätzten Abmahnanwälte dieses Gesetz geben würde!

 

De Facto bedeutet dies nichts anderes als dass ein sehr grosser Teil der heutigen Internetplattformen wie Foren, Facebook, Twitter, e.t.c. aber auch Wikipedia, Google Earth mit der Streetview und viele mehr schlicht in Europa nicht mehr operieren könnten. Es würde bedeuten, dass sich jeder, der auf irgend eine Plattform, die hochgeladene Bilder in irgendeiner Weise kommerziell nutzt, strafbar macht. Mit anderen Worten, das Internet müsste hier in einer Art und Weise eingeschränkt werden, die es eigentlich sinnlos macht.

 

Würde auch heissen, dass es in Europa eigentlich nicht mehr möglich wäre, eine Zeitschrift mit Bildern zu veröffentlichen, ebensowenig Reiseführer, Bildbände, e.t.c., weil all diese Dinge kommerziell sind und damit für JEDES EINZELNE BILD eine Bewilligung notwendig wäre. Damit wäre die Fotographie in Europa eigentlich tot, ausser was man für sich privat auf der Festplatte rumträgt.  Sowas gibt es wohl nicht mal in Nordkorea!

 

Die Frage in wie weit der Selfiedrang und all das moralisch und gesellschaftlich sinnvoll ist, hat damit nur sehr am Rande zu tun, das Hauptproblem ist aber eindeutig, dass mit dieser Regel, wird sie so umgesetzt, dann setzt sich jeder von uns dem Risiko des persönlichen finanziellen Ruins aus, wenn er irgendwelche Fotografien veröffentlicht. Das werden findige Anwälte auch schnell ausnutzen und unbegrenzt abzocken.

 

Für mich ist klar: Kommt dieses Gesetz durch, muss ich selbst als Einwohner eines nicht betroffenen Landes meine gesamten Onlineinhalte sofort vom Netz nehmen, ohne das muss ich jede Minute mit horrenden Klagen und finanziellen Forderungen rechnen. Das wäre für mich das Ende meiner Onlinepräsenz, zumindest für Reiseberichte und alle anderen bebilderten Beiträge.

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Hallo Bernhard,

 

Ich koennte jetzt abstrakt etwas von "unbestimmten Personenkreis" oder so was schreiben, aber in diesem Fall ist es viel einfacher: Öffentlich ist es zumindest dann, wenn Du nicht mehr kontrollieren kannst, wer die Bilder sieht und wer nicht. Im Bekanntenkreis kennst Du ja die Leute, denen Du die Bilder zugaenglich machst und weisst, dass Dich von denen keiner verklagen bzw. beim Rechteinhaber melden wird. So lange Du den Kreis so klein haelst kann Dir das Urheberrecht ziemlich egal sein...

 

Interessant finde ich Dein Beispiel: Leute, die Photos auf Facebook hochladen raeumen naemlich FB genau das re ht ein, so einenBildband zu erstellen und zu verkaufen....

 

Florian

Florian,

 

vielleicht könnte man auch einfach akzeptieren, dass durch neue Technologien (Internet) andere und vor allem  bezüglich der Anzahl grössere Formen von Bekanntenkreis, Freundeskreis, Kollegen etc. sich ergeben. Die kommerzielle Verwertung als rechtliche Barriere scheint mir am praktikabelsten. Bis vor Jahren war es verboten, bei Konzerten z.B. von Clapton oder Knopfler Photos zu machen. Heute fragen sie auf ihren Hompages ob jemand gute Photos gemacht hat. Sie haben ihre Lektionen gelernt, v.a. haben sie jetzt auch die Kontrolle über wirklich gute Photos, die es auch Wert wären, veröffentlicht zu werden.

 

Gruss einstweilen

 

Bernhard (LSZH)

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Warum funktioniert heute eine Welt, in der man z.B. Zaha Hadid fragen muss, wenn man ein Bild des von ihr gestalteten Stuhls veroeffentlichen will, aber sie wuerde untergehen, wenn ich das gleiche bei einem von ihr gestalteten Gebauede machen muesste?

Davon abgesehen, dass ich ersteres auch ziemlich pervers finde, steht dieser relativ selten im öffentlichen Raum.

Irgendwann wird dann noch das sehen bestimmter Dinge verboten, oder zumindest mit einer automatischen Abbuchung auf dem Konto verknüpft.

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Solche Sachen fangen wirklich an, mir Angst zu machen. Ehrlich.

 

Warum hängt Paris die Beleuchtung an den alten Eisenturm? Um Touristen anzulocken.

Und wie lockt man die am einfachsten an? Indem man die Leute fotografieren und diese Fotos verbreiten lässt (früher durch gedruckte Kataloge, heute eher über Websites etc.) Und das soll jetzt nur noch gehen, wenn man vorher individuell beim "Architekten" anfragt und sich mit ihm handelseinig wird?

 

In diesem Fall wird es aber eh die Stadt Paris sein, die das Urheberrecht mit der Entlöhnung des Künstlers diesem abgekauft hat.

Wer bestimmt, welches "Kunstwert" urheberrechtlich geschützt ist?

Bearbeitet von kuno
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Wir befinden uns in der Phase der spätkapitalistischen Dekadenz. Es geht immer schneller dem Ende zu, dies sind die Symptome.

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..............................

Und selbst wenn man wie ich eigentlich grundsätzlich gegen Verbote ist, muss man schon die Frage erlauben, warum eigentlich jeder das Recht haben muss, dass 5-millionste Bild der Elbphilharmonie im Sonnenuntergang zu veröffentlichen. 

.................

Gegenfrage: Warum eigentlich nicht? Es gibt keinen vernünftigen Grund, nach 4.999.999 Bildern damit aufzuhören. Es ist eine Frage des Gleichbehandlungsprinzips :)

 

Das Kernproblem ist doch, dass es heutzutage vielen Menschen offenbar nicht mehr reicht, frei nach dem alten "wenn Du kein Photo hast, warst Du nicht da" nicht nur alles und jeden im Urlaub zu knipsen, sondern die so gemachten "Kunstwerke" müssen auch noch veröffentlicht werden....

 

 

Florian

Ok, ich finde auch, daß das meiste überflüssig ist, aber wem schadet es?

 

Gruß

Manfred

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Ist das heute denn bei Autos oder Flugzeugen so, die staendig durch den oeffentlichen Raum fahren/fliegen und nicht unter die Panoramafreiheit fallen?

Die Sonnenbrille auf Deinem Profilbild - fuer die gilt heute auch keine Panoramafreiheti- wie viele - Abmahnungen hast Du deswegen schon bekommen?

 

Was ich eben nicht verstehe, ist, warum bei allen Dingen fuer die heute schon das Urheberrecht problemlos gilt, dessen Anwendung bei. Odernen Gebaeuden ploetzlich alles radikal aendern wuerde?

Weil es da schon Unsinn war und man Unsinn nicht noch weiter treiben muss?

Warum blendet Wiki Warnhinweise ein, die Bilder seien gefährdet? Warum heisst es jetzt schon, Eifeltrum bei Nacht geht nicht mehr?

Nur weil mir der wohl chinesische Hersteller meiner 5€-Sonnenbrille keine Abmahnung (die es zum Glück in der Form fast nur in Deutschland gibt) geschickt hat, ist noch lange nicht alles in Ordnung.

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Also, der Knackpunkt bei der ganzen Diskussion ist ja dieser kommerzielle Ansatz. Für einen selbst darf man ja auch weiterhin auf Teufel-komm-raus alles knipsen, und wenn mans zu Hause der Oma zeigt gibts auch kein Problem - nur das reicht nicht mehr. Heute möchte man am liebsten allen die man kennt zeigen wo man war, was man erlebt hat (auch was man gegessen hat). Am besten eignen sich hier die sog. sozialen Medien.

 

Und genau hier wird's tricky! Mal ganz ehrlich:

 

Wer von euch hat das kleingeruckte bei FB so intensiv studiert, dass er ohne die aktuelle Berichterstattung gewußt, hätte, dass ihn ggf. dieses kommende Gesetzt betreffen könnte? 

 

Oder wie sieht es bei unseren wohlbekannten Spotterplattformen aus? Bisher wurde hier immer nur diskutiert, dass ein Bild ungefargt irgendwo aufgetaucht ist, und der Spotter sein Urheberrecht (wie ich finde zu Recht) gefährdet sah.

 

Überhaupt, das Problem an der künftigen Gesetzeslage sind nicht die staatlichen Aufpasser, sondern viel mehr vereinzelte, windige Anwälte die daraus ein Geschäftsmodell entwickeln. Ähnlich wie es immer wieder mit Nutzer Streaming-Seiten (unverhofft) trifft.

 

Persönlich mache ich mir insofern nur wenige Sorgen, da diese Medien nur sehr begrenzt nutze, aber grundsätzlich sehe ich diesen Kontrollwahn doch sehr skeptisch.

 

Gruß Marco

Bearbeitet von Marco Burger
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Überhaupt, das Problem an der künftigen Gesetzeslage sind nicht die staatlichen Aufpasser, sondern viel mehr vereinzelte, windige Anwälte die daraus ein Geschäftsmodell entwickeln. Ähnlich wie es immer wieder mit Nutzer Streaming-Seiten (unverhofft) trifft.

 

Marco; ich glaube, da muss ich dir widersprechen - das ursprüngliche Problem sind nicht die "windigen" Abmahnanwälte, wie du sagst sondern die "künftige Gesetzeslage" die zu deren Praktiken erst das Fundament bildet.

 

So. Jetzt fotografierst du in der nicht allzufernen Zukunft deine Freundin vor dem beleuchteten Eiffelturm. Ihr gefällt das Foto und sie lädt es auf Facebook hoch....

...und eines schönen Tages bekommst du eine Abmahnung mit einer gesalzenen Anwaltsrechnung.

 

Du kannst natürlich jetzt den Standpunkt vertreten, dass du primär deine Freundin fotografiert hast und dich eigentlich gar nicht so für die Lämpchen im Hintergrund interessiert hast...

...das wiederum interessiert den Abmahnanwalt nicht.

 

Die Chancen wären vielleicht sogar gut, dass du den Fall vor Gericht gewinnen würdest. Nur bist du ihn gewonnen hast investierst du dann viel Zeit, Energie und wahrscheinlich auch Geld.

 

Man kann das Thema natürlich locker sehen udn es einfach auf einem zukommen lassen. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn sich die Abmahnanwälte "Kunden" wie dich lieber aussuchen als einen Saudi-Prinz, der seine Frauen grad neben dir vor dem gleichen Lichterkunstwerk fotografiert hat - der letztere hätte zwar wahrscheinlich mehr Geld als du, wohl aber noch weit weniger Lust etwas zu zahlen. Und wenn man ihn doch zu sehr ärgern sollte, dann kauft er die Lichterkette dem "Künstler" enfach ab und zieht den Stecker raus.

 

---

 

Was mir bei der EU etwas Sorgen macht; die haben ja aktuell echte Probleme und kommen sogar selber langsam davon ab, zu behaupten, dass alles glänzend läuft. Welches dieser substantiellen Probleme kommt der Lösung einen Schritt näher, wenn man sich intensiv mit den Urheberrechten der Lämpchen am Eisenturm in Paris beschäftigt?

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Urs Wildermuth

Mal abgesehen davon, dass Frankreich ja heute schon die Panoramafreiheit nicht kennt.. daher ist das Beispiel mit dem Eifelturm fehlleitend, denn schon unter heutigem Recht wäre es so, dass man in Frankreich verklagt werden könnte, wenn denn jemand klagen würde.

 

Frankreich scheint ja auch einer der Initiatoren der neuen Ordnung zu sein...

 

Für mich stellt sich das Problem schlicht in die Richtung, dass mit der neuen EU weiten Gesetzgebung eine Situation geschaffen wird, in der praktisch die gesamte Bevölkerung die sich an sozialen Medien beteiligt kriminalisiert, bzw den Launen von Abmahnanwälten und anderen ausgesetzt wird.

 

Ebenso stellt sich die Frage, in wie weit die neue Regelung die Pressefreiheit aber auch das Internet als Ganzes in Frage stellt, zumindest immer dann, wenn es um Fotografie geht.

 

Und es geht hier nicht darum, ob dann auch wirklich geklagt wird. Ein Gesetz dass Tür und Tor für den Missbrauch öffnet, taugt schlicht nichts. Vor allem, wenn die ursprüngliche Idee genau das Gegenteil war, nämlich die Panoramafreiheit EU weit zu verankern.

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Im Jahre 2013 wurde ich tatsächlich in Paris darauf hingewiesen, dass ich kein Abend-Foto des illuminierten Eifelturmes machen dürfe. Mein Hinweis, dass ich das Bild ja nicht veröffentlichen werde, sondern es nur im kleinen Kreis bleiben werde, wurde mit der Androhung einer Strafanzeige beantwortet, das Fotografieren sei verboten. Tja andere Länder, andere Sitten. Ich hätte aber eine Ansichtskarte kaufen dürfen.

Grundsätzlich ist der Hinweis schon richtig, dass im Innern von Gebäude die Panoramafreiheit nicht gelte, meistens sind in Museen etc. sogar explizite Fotografierverbote erlassen. Aber diese Verbote sind durchsetzbar. Dies im Gegensatze für die Objekte im Freien, oder will man tatsächlich Wächter zur Durchsetzung anstellen, alà Paris?

Oeffentliche Objekte wurden ja nicht als reine unscheinbare Zweckbauten erstellt, sondern sollten den Betrachter auch anregen und erfreuen und dass er heute seine Erinnerungen auch auf Bildern heimtragen will, ist in der heutigen Gesellschaft naheliegend. Diese Objekte wurden übrigens in der Regel mit staatlichen Mitteln, bzw. Steuergelder erschaffen. Dazu müssen oftmals die Architekten als Schöpfer alle Rechte an den Eigentümer abtreten.

Der Staat oder die EU soll Regeln erstellen, die der Gesellschaft im Allgemeinen zu Nutzen sind, verständlich sind und Umsetzbar. Alles andere veranlasst die Gesellschaft sich immer mehr vom Staat abzuwenden. Ein grosser Teil der Bevölkerung, auch Touristen werden verärgert und meiden künftig die EU und eine Berufsgruppe von Rechtsgelehrten wittert neue Geschäftsfelder. Will man wirklich das erreichen? Es geht ja nicht nur um rein kommerzielle Nutzung von Fotos, auch ideelle Foren und private Homepages sind vom Verbot der Panoramafreiheit betroffen.

Länder, welche die Panoramafreiheit nicht kennen, als Argument hinzuzuziehen, dass man sie nun flächendeckend einführen sollte kann doch nicht vernünftig sein. Ebenso unvernünftig ist es, Gesetze zu schaffen, die kaum oder gar nicht durchgesetzt werden können.

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@Florian/Chipart: Natürlich wird es in der Realität nicht Abmahnungen hageln. Alleine die Möglichkeit, dass man sich eine Abmahnung einhandeln könnte, wird aber bei vielen Leuten für Angst oder Zweifel sorgen. Und das darf nicht sein! Wir sind eine freie Gesellschaft, wir predigen "Demokratie und Freiheit", schaffen sie aber Stück für Stück ab. Wir bewegen uns auf eine Diktatur der wirtschaftlichen Interessen zu. Wenn wir das nicht aufhalten, werden uns unsere Nachfahren große Vorwürfe machen. Warum sollten wir die Freiheiten wieder aufgeben, die mit Blut und Schweiß erkämpft und erstritten wurden? Nur weil ein paar Firmen den Hals nicht voll genug kriegen. Und: Die versuchen es Schritt für Schritt zu machen, damit man sich daran gewöhnt. Das ist alles Taktik.

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@Florian/Chipart: Natürlich wird es in der Realität nicht Abmahnungen hageln. Alleine die Möglichkeit, dass man sich eine Abmahnung einhandeln könnte, wird aber bei vielen Leuten für Angst oder Zweifel sorgen. Und das darf nicht sein!

 

Es geht ja nicht mal um die "Abmahnungsanwälte" etc. Sobald sowas gesetzlich verankert ist, kann damit leider auch Schindluderei betrieben werden. Beispiel: ich könnte aus persönlichem Frust einfach mal lustig Anzeigen erstatten über Fotos von Personen im Netz mit einem Gebäude/Auto/Flugzeug/was-weiss-ich im Hintergrund, welche mich gerade nerven. Viel Spass dem Staat damit...

Bearbeitet von AnkH
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Florian; auf deine Frage von oben – ja; ich habe bereits eine Abmahnungsandrohung bekommen. Diese basierte einzig auf der VERMUTETEN Verwendung eines Fotos an welchem jemand VERMUTLICH die Urheberrechte haben wollte. 

Bearbeitet von kuno
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Warum auch? Es ist eine Kunst, ein Bauwerk auf professionelle Art in Szene zu setzen. Das kann auch der Architekt oder der Bauherr nicht. Darum ist das Foto geschützt. Wenn ein Bauwerk nicht fotografiert werden soll, dann sollte man es abreissen, fertig.

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Urs Wildermuth

Florian,

 

tut mir leid, aber dann ist es für mich klar, dass man im Endeffekt die Fotografie in Europa sowie die gesamten sozialen Medien und Foren aus reinem Selbstschutz zumachen muss.

 

Google Street View, Facebook, Wikipedia, all diese Dinge sind dann mit einem viel zu hohen Haftungsrisiko behaftet, als das man noch irgendetwas damit anfangen könnte.

 

Flug- oder Reiseberichte in einem Forum mit Bildern? Vergiss es.

Bebilderte Reiseführer in Buchform? Vergiss es.

Zeitschriften müssten de facto ohne Bilder erscheinen.

Fernsehstationen müssten jeden um Erlaubnis fragen, wenn sie ausserhalb des Studios drehen wollten?

 

Was für ein Irrsinn soll das sein? Sowas gibt es nicht mal in Nordkorea!

 

Interessant übrigens mit Frankreich, hab ich auch erst jetzt rausbekommen, das die das schon haben. Ist damit als Reiseland für mich tot. Schade. Aber so nicht.

 

Ich stimme mit Andreas voll überein: Unsere hyperregulierte Gesellschaft schafft alle Freiheiten, die sie sich in langer Arbeit geschaffen hat, nach und nach ab.

 

Was kommt als nächstes? GEMA Gebühr für alle Kameras zu 1 Euro pro Bild? Gemeinden erheben Urheberrechtsforderungen wenn man ihren Dorfbrunnen knipst?

 

Hier wäre es gut, wenn Google und alle anderen weltweiten Firmen, die das direkt betrifft, im Falle einer Ratifizierung zum Kahlschlag ansetzen und alle, wirklich alle Bilder Europas konsequent entfernen. Mal sehen wie lange die Tourismusindustrie das aushält. Denn auch jeder Reisekatalog, jede Reisewebseite, ja das gesamte Internet wäre dann so voll von illegalen Inhalten, dass es nicht mehr sinnvoll zu betreiben wäre.

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Florian; auf deine Frage von oben – ja; ich habe bereits eine Abmahnungsandrohung bekommen. Diese basierte einzig auf der VERMUTETEN Verwendung eines Fotos an welchem jemand VERMUTLICH die Urheberrechte haben wollte. 

 

Ging es um das Urheberrecht am Foto, oder um das Urheberrecht an dem, was auf dem Foto abgebildet ist?

 

Gerade die Fotografen sind heute nämlich überhaupt nicht zimperlich, wenn es darum geht, andere wegen Urheberrechten abzumahnen. Nur sie selber wollen niemanden fragen müssen, was sie fotografieren...

 

Florian

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Hallo Florian,

 

das ist eben nicht kindisch, sondern wir müssen da wirklich auf der Hut sein. Wehret den Anfängen! Und wie Christian und Urs dargestellt haben, öffnet so ein Gesetz diversen zwielichtigen Personen Tür und Tor. Du trittst jemandem, der wirklich etwas Illegales getan hat, auf die Zehen und er schiesst so zurück. Am Ende bist dann Du der Dumme.

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