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Präventive Kontrollzerlegung an Kolbenmotoren


MarkusP210

Empfohlene Beiträge

An alle Halter und Betreiber von Kolbenmotorluftfahrzeugen der Schweiz:

 

Am Luftfahrzeug welches am vergangenem Sonntag bei Muhen verunglückte und das Leben des Piloten forderte ist unmittelbar davor eine durch das BAZL verlangte Kontrollzerlegung aufgrund der Tatsache dass der Motor älter als zwölf Jahre ist durchgeführt worden.

 

Neben der Tatsache dass ich den Piloten kannte und weis wie akribisch das betroffene Luftfahrzeug gepflegt worden ist, sind bei der Zerlegung keinerlei Mängel entdeckt worden. Auffällig ist hingegen dass sich just nach dem Eingriff in den bestens funktionierenden Motor ein Unfall ereignet hat bei dem sich sehr starke Verdachtsmomente auf einen Motorschaden ergeben (Feuer, klopfende Geräusche). Aus meiner Sicht kann das kein Zufall sein und es besteht eine Verbindung zwischen der Zerlegung und dem Unfall. Wenn dem so ist wird sich bewahrheiten was Motorenspezialisten schon immer vertraten: die Kontrollzerlegung eines funktionierenden Motors ist ein Sündenfall welcher ganz offensichtlich lebensgefährliche Konsequenzen haben kann.

 

Aus diesem Grund fordere ich Euch alle auf, Euch den Forderungen des BAZL nach Kontrollzerlegungen an Euren Motoren zu wiedersetzen.

 

Markus

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Hallo Markus

Sehr interessante Beobachtung. Meine TB20 mit IO540 hatte einen Motor mit über 20 Jahren auf den Zylindern - einmal wurde im Rahmen einer Kontrolle ein Z. ersetzt. Bis vor drei Monaten lief das Teil einwandfrei mit optimaler Kompression und gleichmässig verteilter Temperatur auf allen Töpfen. Leider wollte kein Wartungsbetrieb die zusätzlichen Kontrollen verantworten - es fehlten noch gut 300 Stunden bis 2000. Nun wurde der Motor total überholt - ist also quasi neu und wird derzeit eingebaut. Es gab keine "findings" !!!!

 

Testläufe stehen bevor. Nächste Woche soll alles fertig sein. Bin gespannt... Ich habe zum Glück ein EDM700 zur Überwachung.

 

Jede Idee zur zusätzlichen Beobachtung ist hilfreich.

Gruss Thomas

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  Leider wollte kein Wartungsbetrieb die zusätzlichen Kontrollen verantworten - es fehlten noch gut 300 Stunden bis 2000.

 

Du sagst also: Kein Wartungsbetrieb wollte die vom BAZL bestimmten Kontrollen ausführen?

 

Bemerkenswert. Womit die Betriebe eigentlich auch das tun, was Markus sagt: sie wiedersetzen sich der Anordnung.

 

Markus:

 

 

Aus diesem Grund fordere ich Euch alle auf, Euch den Forderungen des BAZL nach Kontrollzerlegungen an Euren Motoren zu wiedersetzen.

 

was allerdings dann wohl ein Grounding der entsprechenden Flugzeuge zur Folge hat.

 

Ich denke, was Thomas schreibt hier dürfte wohl nicht nur ihm so gehen. Es läuft damit dann faktisch darauf hinaus, dass trotz allem eine Generalüberholung erfolgt. Damit ist "on condition" de facto wohl abgeschaft.

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Urs, das BAZL hat nichts bestimmt. Das BAZL hätte wohl einem Prüfungskonzept zugestimmt. Es war die Angst vor Haftung.

Gruss Thomas

Vergessen wir es, So etwa in den letzten 20 Jaren hat sich das Unsägliche eingeschlichen, niemand will mehr hinstehen und Verantwortung übernehmen!

Und zwar in allen Sparten! Trotz Megalöhnen und goldenen Fallschirmen. Irgendeinmal führt das zum Stillstand!?!.......überreguliert und neue Gesetze produzierend, 7000 im Jahr!

Am 18. ist Wahltag.

 

Gruss

Walter

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Urs

 

Wenn wir alle so denken, dann ja

 

Markus

 

Ich denke nicht so, das weisst Du. Nur darauf läuft es hinaus wenn:

- Das BAZL diese Ueberprüfungen e.t.c. vorschreibt

- Sich die Wartungsbetriebe weigern diese auszuführen aus (berechtigter) Angst vor Haftung.

Womit sich der Eigner mit einem gegroundeten Flieger wiederfindet und als Alternative wohl nur noch die Generalüberholung hat, anderenfalls einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. In beiden Fällen ist der Flieger längere Zeit gegroundet.

 

Womit das Thema Ausflaggen durchaus wieder aktuell wird. Nur, das kann's nicht sein, die Situation gehört bereinigt.

 

 

Urs, das BAZL hat nichts bestimmt. Das BAZL hätte wohl einem Prüfungskonzept zugestimmt. Es war die Angst vor Haftung.

Gruss Thomas

 

Ok, dann hab ich Dich falsch verstanden. Also was war denn nun? Wieso hast du Generalüberholen müssen? Da müssenwir jetzt schon aufpassen, dass wir keine irreführenden Berichte haben, denn die nutzen uns im Moment nix.

 

 

Vergessen wir es, So etwa in den letzten 20 Jaren hat sich das Unsägliche eingeschlichen, niemand will mehr hinstehen und Verantwortung übernehmen!

Und zwar in allen Sparten! Trotz Megalöhnen und goldenen Fallschirmen. Irgendeinmal führt das zum Stillstand!?!.......überreguliert und neue Gesetze produzierend, 7000 im Jahr!

Am 18. ist Wahltag.

 

Gruss

Walter

 

Walter, das ist etwas zu pauschal in diesem Bereich. Trifft auf die Urheber des eigentlichen Problems zwar zu, nicht aber, in meiner Meinung, auf die Wartungsbetriebe. Wenn diese den Sinn einer Massnahme soweit in Frage stellen dass sie sich weigern diese auszuführen, dann ist das ein weiteres, deutliches, Statement gegenüber der eigentlichen Richtlinie. Und ein ziemlich starkes, denn damit entgeht der Branche doch recht viel teuer bezahlte Arbeit. Umsomehr, wenn selbst die Unterhaltsbetriebe das nicht wollen, wäre es an der Zeit, dass sich alle Akteure zusammenschliessen um gegen diese Aktion vorzugehen.

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Am Luftfahrzeug welches am vergangenem Sonntag bei Muhen verunglückte und das Leben des Piloten forderte ist unmittelbar davor eine durch das BAZL verlangte Kontrollzerlegung aufgrund der Tatsache dass der Motor älter als zwölf Jahre ist durchgeführt worden.

Bevor wir hier ein Fass aufmachen, gibt es dafür irgendeinen zitierfähigen Beleg ?

Nicht dass ich es anzweifle, aber es wäre interessant mal alle Details aus gesicherter Quelle zu erfahren.

Wer hat die Überprüfung durchgeführt? Was genau wurde gemacht? Wer hat den Widdereinbau gemacht / abgenommen? Welche Geschichte hat der Motor (hatte er ein Leben vor der YEA)? War er während der Bauphase des Flugzeugs zeitweilig einemottet? Wo stand er Stundenmäßig? Wie wurde er gewartet (regelmäßige Ölanalyse)? Welche Prüfläufe wurden nach der Kontrolle durchgeführt? Wurde etwas getauscht...

Nur um hier nicht völlig ins Blaue zu spekulieren.

 

 

Auffällig ist hingegen dass sich just nach dem Eingriff in den bestens funktionierenden Motor ein Unfall ereignet hat bei dem sich sehr starke Verdachtsmomente auf einen Motorschaden ergeben

"Auffällig" ist noch kein Beweis.

Wir sollten aufpassen, hier keinen allgemeingültigen, statistich ziemlich klaren Zusammenhang zu einem erwiesenen Zusammenhang zu erklären. 

In meinen Augen war es selten so sinnvoll, erstmal auf einen Bericht und ein paar Fakten zu warten, ehe wir hier zur Abwahl der Regierung aufrufen.

 

Wenn wir nicht wollen, wegen einem Einzelfall zu unnötiger Wartung gezwungen zu werden, sollten wir sie jetzt auch nicht wegen einem Einzelfall völlig in Frage stellen. Es gibt genug Fakten, auf deren Basis man diskutieren kann, wir müssen das jetzt nicht auf Basis von Wut machen.

 

Aber in der Sache bin ich voll dabei, die Wartung muss auf vernünftige, faktisch optimale Verfahren umgestellt werden. Eine fixe (oder genaugenommen zwei, Stunden und Jahre...) TBO ist WW2 Technologie (und meist auch in einem Handbuch aus dieser Zeit beschrieben...) und in der Großluftfahrt längst erfolgreich (=billiger und sicherer) abgelöst.

RCM muss auch in der Kleinluftfahrt zum Standard werden. Auch hier muss jede mögliche Maßnahme genau untersucht und gerechtfertigt werden, und ggfs. durch eine wirksamere ersetzt. Um die GA sicherer und preiswerter zu machen.

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
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Nur um hier nicht völlig ins Blaue zu spekulieren

 

Nein, keine Angst, das tue ich mitnichten. Das die Sonderkontrolle durchgeführt wurde und von wem ist gesichert.

 

Der Fakt dass der Motor 26 Jahre zuverlässig wie ein Uhrwerk funktioniert hat und unmittelbar nach der Sonderkontrolle ausfällt und zu einem tödlichen Unfall führt deutet mehr als deutlich auf einen kausalen Zusammenhang hin. Ich empfehle als Bettlektüre die Service Instructions von Lycoming zum Thema Kontrollzerlegung.

 

http://www.lycoming.com/Lycoming/SUPPORT/TechnicalPublications/ServiceInstructions.aspx

 

Markus

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Der Fakt dass der Motor 26 Jahre zuverlässig wie ein Uhrwerk funktioniert hat und unmittelbar nach der Sonderkontrolle ausfällt

Andere könnten sagen: "Der Fakt, dass der Motor nicht nach 12 Jahren überholt, sondern 26 Jahre betrieben, und dann nicht mal überholt sondern nur Teilzerlegt wurde...".

 

Kannst du nochmal sagen, auf welchen SIL du dich exakt beziehst? Der Link führt zu einer langen Liste.

 

Gruß

Ralf

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Der Link führt zu einer langen Liste

Genau!

 

EDIT: Na, schon drauf gekommen? Genau, es steht nichts zu dem Thema in keiner Service Instruction.

Markus

Bearbeitet von MarkusP210
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*uff* Da hätte ich selbst drauf kommen können....

Dann ist es doch alles einfach, es gibt keine Alternative, er muss nach 12 Jahren grundüberholt werden. Denn es steht ja nirgendwo eine Alternative. Wenn jemand großzügigerweise eine Tür einen Spalt geöffnet hat, dann schlag sie jetzt unbedingt lautstark zu. Bevor noch die EASA sich traut irgendetwas zu erlauben, was Lycomung ja gar nicht vorgesehen hat und auch gar nicht unterstützt.

 

P.S. Gerüchtehalber sollen Hersteller für gewöhnlich überhaupt gar kein Interesse daran haben, das ihr Produkt länger betrieben, mit Mogas betrieben, mit doppelt so lange haltenden PMA oder STC Teilen gewartet/überholt oder sonstwie misbraucht wird. Gerüchtweise verdienen sie ihr Geld mit dem Verkauf von Motoren und Austauschteilen.

 

Also mach was Lycoming sagt, überhol ihn nach 12 Jahren und jammer nicht nach 26.

 

Gruß

Ralf

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