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26.08.2016 | HB-EQN | DR40 | Löhningen SH | Kleinflugzeug stürzt in Sonnenblumenfeld


cavokey

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Muss man zur Kenntnis nehmen, es entspricht ja auch durchaus den gängigen Medienbetrachtungen und den dortigen Kommentarschreibern, die bei jeder Gelegenheit Strafe Strafe Strafe schreien und auch gelegentlich mal auspeitschen für Falschparker fordern...

 

Wenn ein Pilot einen Fehler macht, weswegen es Verletzte oder gar Tote gibt, dann sollte man Deiner Meinung nach was mit ihm tun? Nicht bestrafen, weil er ein Pilot ist?

 

Chris

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10 minutes ago, Pioneer300 said:

 

Wenn ein Pilot einen Fehler macht, weswegen es Verletzte oder gar Tote gibt, dann sollte man Deiner Meinung nach was mit ihm tun? Nicht bestrafen, weil er ein Pilot ist?

 

Chris

Ja genau.

 

Aber nicht weil er ein Pilot ist, sondern weil er ein Mensch ist. Einen Menschen fuer einen Fehler zu bestrafen ist Unsinn. Das solltet ihr mal begreifen. Um den ueblichen schwachsinnigen Vergleich mit dem Strassenverkehr aufzugreifen, auch da macht es keinen Sinn jemand fuer einen Fehler zu bestrafen.

 

Ohne Strafe heisst nicht, das man nicht fuer die Schaeden aufkommen muss. Das natuerlich schon.

 

Jonas

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vor 31 Minuten schrieb AirJon:

Um den ueblichen schwachsinnigen Vergleich mit dem Strassenverkehr aufzugreifen, auch da macht es keinen Sinn jemand fuer einen Fehler zu bestrafen.

 

Ohne Strafe heisst nicht, das man nicht fuer die Schaeden aufkommen muss. Das natuerlich schon.

 

Jonas


Und wenn morgen früh meine Kinder auf dem Schulweg im Dunklen von einem Volldeppen überrollt werden, weil der den Fehler gemacht hat , die Nacht was anderes zu machen, als zu schlafen und mit verkrusteten Augen im Auto nichts sehen konnte, dann kommt der für welchen Schaden wie genau auf?

 

Und weil der Schaden nicht zu beheben ist, es keine Folgen für Ihn hatte, feiert der dann zwei Jahre später wieder und fährt wieder ......

 

Selten was dümmeres gelesen hier im Forum. 
 

micha

Bearbeitet von simones
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12 minutes ago, simones said:


Und wenn morgen meine Kinder auf dem Schulweg Im Dunkeln von einem Volldeppen überrollt werden weil der den Fehler gemacht hat , die Nacht was anderes zu machen als zu schlafen und mit verkrusteten Augen im Auto nichts sehen konnte, dann kommt der für welchen Schaden wie auf?

Wahnsinn, gleich die Kinderkeule... Das ist nicht dumm. Is klar...

 

Jemand der durchgezecht mit dem Auto unterwegs und jemanden ueberfaehrt mit einer Person zu vergleichen die sich gewissenhaft vorbereitet wobei ihm ein Fehler unterlaeuft ist viel schlauer. is klar...

 

Jonas

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Jonas,

 

ich wollte Dir nur den Spiegel vorhalten. Deine Aussage „Fehler“ kannst Du doch nicht so pauschal in den Raum werfen. 
 

Es wäre auch nen Fehler, wenn der z.B. seine Brille vergisst und weil der Termin so wichtig ist mit - 1.9 Dioptrien fährt. 
 

Da kannst Du tausende Beispiele finden, wo selbstverständlich durch „ Fehler „ jemand strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hätte.  
 

So wird das auch überall auf der Welt gehandhabt, das muss ja einen Grund haben. 
 

Einer ist z.B. die Abschreckung, dass man eben keine Fehler machen soll ...

 

schönen Abend. 
 

micha

Bearbeitet von simones
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Tja, beide diametralen Ansichten hier haben nach längerem Studium gewisse Logik, zugegeben! 

Von "auspeitschen nach Falschparken" allerdings hat niemand hier gerufen: Weiss nicht wer sich dies aus den  Fingern gesogen und vor allem nicht von wo..

 

Um beim aktuellen Unfall zu bleiben:

Irgend jemand hat also Mist gebaut, soviel klar, ansonst der Flieger ja nicht die Botanik geküsst. Drei Verletzte, ein Toter, Flugzeug Totalschaden, Kosten der Bergung, Feuerwehr, Aerzte, Spital usw.  sicher weit über der Million. 

 

Alle wähnen sich unschuldig, vom Piloten, Halter, Mechaniker und und. Die Polizei zusammen mit Luftfahrtuntersuchung stellt daher Fakten zusammen, hat haber weder Macht noch gesetzliche  Befugnis jemand zur Zahlung zu zwingen.

 

E R G O: Der Unfall muss von A bis Z von einem Gericht untersucht, Fakten gewichtet werden. Allein der Richter hat Macht/Befugnis jemand zur Zahlung zu verdonnern. Unterlegene kann infolge natürlich das Urteil anfechten, weiter ziehen sofern nicht einverstanden.  Liegt dann zusätzlich zu allem Übel sogar noch "Fahrlässigkeit" vor (Nonchallance, eben lässiges Tun, so wie's leider vieler Ort's) oder im schlimmsten Falle gar "Vorsatz" vor,  ja dann  m u s s  der Richter wohl oder übel solches fahrlässige Tun auch strafen. 

 

Wär ja noch schöner wenn solche Verursacher (Avionik-, Strassen- oder Eisenbahnverkehr oder sonst was) fahrlässig Millionenschäden fabrizieren und danach unbehelligt, frisch und frei umher spazieren.. 

 

 

habe ? fertig

gruss jens

 

 

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8 minutes ago, simones said:

Es wäre auch nen Fehler, wenn der z.B. seine Brille vergisst und weil der Termin so wichtig ist mit - 1.9 Dioptrien fährt. 
 

 

So wird das auch überall auf der Welt gehandhabt, das muss ja einen Grund haben. 
 

Einer ist z.B. die Abschreckung, dass man eben keine Fehler machen soll ...

 

Hast Du bei HPL gefehlt? Man kann Fehler nicht verhindern. Schon garnicht mit Strafandrohung. Man muss mit ihnen umgehen.

 

Brille vergessen und trotzdem losfahren ist kein Fehler sondern Vorsatz.

 

2 minutes ago, kruser said:

Wär ja noch schöner wenn solche Verursacher (Avionik-, Strassen- oder Eisenbahnverkehr oder sonst was) fahrlässig Millionenschäden fabrizieren und danach unbehelligt, frisch und frei umher spazieren..

 

 

Ich gebs auf. Schoen das fuer manche Menschen alles schwarz/weiss ist. Zwischen bestrafen fuer menschliche Fehler und unbehelligt, frisch,frei bei grossen Schaden ist noch eine ganze Menge. Aber es ist einfacher was ich nicht verstehe zu verbieten oder in den Schmutz zu ziehen.

 

Angehmen Abend

 

Jonas

 

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Hi All,

7 minutes ago, kruser said:

 

Tja, beide diametralen Ansichten hier haben nach längerem Studium gewisse Logik, zugegeben! 

Von "auspeitschen nach Falschparken" allerdings hat niemand hier gerufen: Weiss nicht wer sich dies aus den  Fingern gesogen und vor allem nicht von wo..

 

Um beim aktuellen Unfall zu bleiben:

Irgend jemand hat also Mist gebaut, soviel klar, ansonst der Flieger ja nicht die Botanik geküsst. Drei Verletzte, ein Toter, Flugzeug Totalschaden, Kosten der Bergung, Feuerwehr, Aerzte, Spital usw.  sicher weit über der Million. 

 

Alle wähnen sich unschuldig, vom Piloten, Halter, Mechaniker und und. Die Polizei zusammen mit Luftfahrtuntersuchung stellt daher Fakten zusammen, hat haber weder Macht noch gesetzliche  Befugnis jemand zur Zahlung zu zwingen.

 

E R G O: Der Unfall muss von A bis Z von einem Gericht untersucht, Fakten gewichtet werden. Allein der Richter hat Macht/Befugnis jemand zur Zahlung zu verdonnern. Unterlegene kann infolge natürlich das Urteil anfechten, weiter ziehen sofern nicht einverstanden.  Liegt dann zusätzlich zu allem Übel sogar noch "Fahrlässigkeit" vor (Nonchallance, eben lässiges Tun, so wie's leider vieler Ort's) oder im schlimmsten Falle gar "Vorsatz" vor,  ja dann  m u s s  der Richter wohl oder übel solches fahrlässige Tun auch strafen. 

 

Wär ja noch schöner wenn solche Verursacher (Avionik-, Strassen- oder Eisenbahnverkehr oder sonst was) fahrlässig Millionenschäden fabrizieren und danach unbehelligt, frisch und frei umher spazieren.. 

 

 

habe ? fertig

gruss jens

 

 

 

Jetzt wartet doch erstmal ab. Kann auch sein, dass was ganz anders (z.B. mit der Zulassung des Flugzeugs) nicht gestimmt hat und das club-intern verheimlicht wurde....

 

Stellt Euch mal vor, Ihr fliegt mit bestem Wissen und Gewissen in der Annahme von völlig falschen Rahmenbedingungen durch die Gegend - nur, weil die Dokumente einfach nicht passen?

 

Da würde ich schon wollen, dass die Verantwortlichen eruiert und zur Verantwortung gezogen werden. Wäre nicht der erste Fall, dass sowas passiert...

 

Gruss

Tobias

 

 

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vor 7 Minuten schrieb AirJon:

Brille vergessen und trotzdem losfahren ist kein Fehler sondern Vorsatz.

 

 

 

Angehmen Abend

 

Jonas

 


Deswegen hatte ich das Beispiel genommen, ist eben kein Vorsatz ( Ordnungswidrigkeit , 25 Euro ...), hat der halt schlicht vergessen.  Und wenn die Brillenpflicht nicht im 40 Jahre altem Lappen eingetragen ist, muss der die auch nicht tragen. 
 

Da der auch öfters gut ohne Brille am Tag fahren konnte, dachte er das geht auch gut in der Dämmerung , war halt sein Fehler ....
 

Ich denke Du verstehst es jetzt .....

 

lg micha

Bearbeitet von simones
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vor 45 Minuten schrieb AirJon:

 

 

Hast Du bei HPL gefehlt? 
 

Angehmen Abend

 

Jonas

 


Gabs vor 25 Jahren noch nicht und ich bin unabhängig davon auch nicht mit allem einverstanden was gelehrt wurde/wird.  
 

Eines davon ist, dass z.B. Unfälle immer eine Verkettung von Ereignissen sind ( wird gerne in Fliegerzeitungen mit Käselöchern dargestellt ).

 

M.M. nach genauso nen Unsinn wie „die Fahrt zum Flugplatz ist das Gefährlichste“ ... ( O-Ton Fluglehrer im Klassenzimmer damals .....)

 

Das Einhämmern auf die Flugschüler mit der Verkettung hat nämlich den Nachteil gehabt, dass ein Grossteil der Schüler das für ultimativ ansahen und es quasi DEN einen Fehler gar nicht gibt ..... man kann sich ja mal den einen oder anderen leisten, passiert ja nix. 

 

Starten und tanken vergessen ist aber so was .... und dieser Unfall evtl auch, wobei ich mich damit jetzt nicht so beschäftigt habe ....

 

lg  Micha

Bearbeitet von simones
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Am 7.12.2019 um 01:25 schrieb Urs Wildermuth:

Was die Flugzeugkonstruktion betrifft, ist das schon lange etwas, wo ich die Zertifizierungsbehörden nie verstanden habe. Sehr viele Flugzeuge können ihre Sitze NIEMALS legal befüllen und noch brauchbare Treibstoffreserven mitnehmen. Von ULś ganz zu schweigen, die oft nicht mal 100 kg Zuladung für 2 Personen haben. Auch andere Flieger sind hier kafkaesk, bis hin zu gewissen Jet Prop Typen, die ganze 30 kg full fuel Zuladung haben und ähnlichen Nonsense. Das hätte man von der Zulassung her längst abstellen können mit einer Regulation etwa wie das ein Flieger dieser Katheogrie IMMER mindestens genug Underload für die Minimum Crew plus (falls mehr Sitze vorhanden) mindestens einen Pax haben muss und das mit realistischen Zahlen. 

 

 

Aus diesem Grund sehen die neuen Bauvorschriften für UL's mit 600 kg MTOW diefolgenden Gewichte vor:

 

LTF-UL 25    Massegrenzen - Höchstmasse 

Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie: 

2.  nicht  kleiner  ist  als  die  Masse,  die  sich  aus  der  Leermasse  inkl.  der  geforderten 
Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 110 kg für 
ein  einsitziges  Flugzeug  oder  einer  Insassenmasse  von  mindestens  200  kg  für  ein 
doppelsitziges  Flugzeug  zuzüglich  eines  Kraftstoffvorrates  für  mindestens  eine  Stunde 


Das bedeutet: MTOW (600 kg) abzüglich 2 x 100 kg für die beiden Insassen, abzüglich Treibstoff für Flugzeit von einer Stunde bei Max. Cruise Speed = Leergewicht. Je nach Treibstoffverbrauch des Motors beträgt dann das OEW ca. 380 - 390 kg.

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Am 7.12.2019 um 13:56 schrieb spornrad:

........... bei Schwerpunktlage ausserhalb des zugelassenen Bereichs reicht die Hebelkraft des Höhenleitwerks u.U. einfach nicht mehr, um die Fluglage zu kontrollieren.

 

Bitte nicht vergessen: Die vordere Schwerpunktbegrenzung ist durch die Steuerbarkeit (vgl "Höhenrudervolumen") und die hintere durch die (dynamische) Stabilität gegeben. Ist man zu weit hinten, so hat man die bestmöglichen Flugleistungen (vgl "umgekehrte" Ente), kann dann aber den Steuerknüppel nicht mehr loslassen, weil das Kistchen sonst zu schwingen anfängt und dann entweder in den Stall oder in die Vne gerät (oder nicht mehr aus einer Vrille kommt, welche man dann besser gar nicht erst einleitet)...

 

Stefan

 

Bearbeitet von teetwoten
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vor 20 Stunden schrieb simones:


Gabs vor 25 Jahren noch nicht und ich bin unabhängig davon auch nicht mit allem einverstanden was gelehrt wurde/wird.  
 

Eines davon ist, dass z.B. Unfälle immer eine Verkettung von Ereignissen sind ( wird gerne in Fliegerzeitungen mit Käselöchern dargestellt ).

 

M.M. nach genauso nen Unsinn wie „die Fahrt zum Flugplatz ist das Gefährlichste“ ... ( O-Ton Fluglehrer im Klassenzimmer damals .....)

 

Das Einhämmern auf die Flugschüler mit der Verkettung hat nämlich den Nachteil gehabt, dass ein Grossteil der Schüler das für ultimativ ansahen und es quasi DEN einen Fehler gar nicht gibt ..... man kann sich ja mal den einen oder anderen leisten, passiert ja nix. 

 

Starten und tanken vergessen ist aber so was .... und dieser Unfall evtl auch, wobei ich mich damit jetzt nicht so beschäftigt habe ....

 

lg  Micha

Vielleicht hast du das Käsemodell nicht verstanden. 

 

Tanken und Starten vergessen: es passiert nichts. 

Tanken vergessen und Starten: da gibt es vor dem Starten noch viele Käsescheibchen, welche das Starten hätten verhindern können. Vorflugcheck, Checkliste usw. 

 

Wäre im übrigen interessant, das Käsemodell auf diesen Unfall anzuwenden. 

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vor 21 Stunden schrieb AirJon:

Hast Du bei HPL gefehlt? Man kann Fehler nicht verhindern. Schon garnicht mit Strafandrohung. Man muss mit ihnen umgehen.

 

Nein. Aber Du siehst das zu eng. Es gibt Fehler, die man verhindern kann, weil zum Beispiel eine absichtliche Unterlassung (etwa keine Schwerpunktberechnung durchgeführt) oder ein absichtliches Fehlverhalten vorliegt (etwa wesentlich zu schnell Auto gefahren) und es gibt Fehler, bei welchen man nur durch Training die Fehlerrate senken kann. Du sprichst hier nur von der zweiten Kategorie und das ist unvollständig.

 

Bei den Fehlern von denen Du sprichst, die man nicht verhindern kann, etwa etwas übersehen, unpräzise fliegen, auf Ereignisse ungeschicket reagieren, etc. hilft Schulung, um die Rate zu senken, und nicht Strafandrohung. Und die Rate wird nie Null werden. Deshalb sollten solche Fehler nicht als Fahrlässigkeit gewertet werden.

 

Es gibt aber schon auch Fehler, die man verhindern will, durchaus auch mit Strafandrohung. Etwa wesentlich zu schnell Autofahren, vor dem Start keine Schwerpunktberechnung durchführen, etc. Wenn dann etwas passiert, gilt das als Fahrlässigkeit.

 

Um zu sehen, ob es bei einem Unfall die eine oder andere Art von Fehler war, braucht es eine gerichtliche Beurteilung, ob es Fahrlässigkeit war. Liegt sie vor, verlangen unsere Gesetze eine Bestrafung, war es Schicksal und nicht Fahrlässigkeit, ist eine Bestrafung unsinnig.

 

Im aktuellen Fall ist es aus meiner Sicht aus der vorliegenden Information nicht möglich, zu beurteilen, ob es Fahrlässigkeit war. Hat er die Schwerpunktberechnung mit dem schweren Passagier hinten durchgeführt und wurde nur durch die falsche Gewichtsangabe irregeleitet, wäre das aus meiner Sicht keine Fahrlässigkeit; hat er aber die Schwerpunktberechnung mit dem schweren Passagier vorne durchgeführt und der Schwerpunkt war am hinteren Limit und dann hat er ihn trotzdem hinten sitzen lassen, könnte das allenfalls als Fahrlässigkeit gewertet werden. Ich masse mir da kein Urteil an.

 

Peter

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vor 2 Stunden schrieb Dierk:

Vielleicht hast du das Käsemodell nicht verstanden. 

 

Tanken und Starten vergessen: es passiert nichts. 

Tanken vergessen und Starten: da gibt es vor dem Starten noch viele Käsescheibchen, welche das Starten hätten verhindern können. Vorflugcheck, Checkliste usw. 

 

Wäre im übrigen interessant, das Käsemodell auf diesen Unfall anzuwenden. 


 

Gut, ... denn das ist meine Kritik an diesem Käse-Model , Du könntest noch das Aufstehen und die Hinfahrt zum Flugplatz mit reinbringen. Da der Pilot zu schnell gefahren ist wurde der von der Polizei angehalten und war bei der Vorflugkontrolle einfach noch zu aufgeregt ...
 

Man kann um alles was herum Konstruieren, das muss aber direkt was mit dem Unfall zu tun haben. 
 

Wenn ich das richtig verstanden habe , lässt sich der Unfall hier darauf zurückführen, dass der Schwerpunkt einfach zu weit hinten war. 
 

Der Flieger ist kein A380 und AUCH wenn die eigenen Gewichtsangaben der Passagiere richtig gewesen wären, der Pilot kann ja trotzdem einen Zahlendreher in der Rechnung haben oder sich schlicht verrechnen, sollte ja vorkommen. Dann passt es auf dem Papier aber das ist dem maximalem Auftrieb des Höhenruders egal. 
 

Bei so einem Flugzeug MUSS es dem Piloten sofort klar sein, dass das eine ganz schlechte Idee ist hinten zwei recht hochgewichtige Personen zu platzieren. Da müssen sofort die Alarmsysteme anspringen die einem sagen : Lass es sein. 
 

Und man kann ja viele Fehler beim Fliegen machen ( Lichter vergessen , Anflug zu schnell , Halbflug-Regel nicht beachtet , ect..... ). 
 

Nur gibt es gewisse Fehler die man nur einmal macht und die muss man kennen und eben auch den Flieger. 
 

Dazu gehört Z.B. , dass man die Stallspeeds des Fliegers bei Aufwecken nachts in jeder Lage und Konstellation runterbeten kann ....
 

By the way, ich würde im Traum nicht darauf kommen vollkommen unbekannte Leute auf einen Flug mit zu nehmen. Weder weiss ich wie die reagieren ( Panik direkt neben mir ) , noch dass mir nicht jemand beim Anflug den Knüppel Richtung Wald drückt, beabsichtigt oder unbeabsichtigt. 
 

Genauso wenig würde ich bei einem vollkommen unbekannten PPler einsteigen. 
 

Alles mein Senf, schönen Abend

Micha
 


 

 

Bearbeitet von simones
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Micha 

 

Zitat

ei so einem Flugzeug MUSS es dem Piloten sofort klar sein, dass das eine ganz schlechte Idee ist hinten zwei recht hochgewichtige Personen zu platzieren. Da müssen sofort die Alarmsysteme anspringen die einem sagen : Lass es sein

 

Peter hat oben den Unterschied zwischen den Szenarien, die hier vorliegen gut dargestellt. Ich habe für eine Robin keine Daten zur Verfügung mit denen ich spielen könnte, aber  die Szenarien sind stichhaltig. 

 

Wenn die Wnb mit den angegebenen Pax Gewichten gemacht wurde und auch der korrekten Verteilung, heisst die beiden Männer hinten die Frau vorne, dann ist die Ursache für den Schwerpunkt hinten raus in der Differenz der angegebenen und aktuellen Gewichte zu finden. 

 

Wurde sie aber mit einer falschen Ladeverteilung gemacht, dann ist das 100% ein schwerer Pilotenfehler.

 

"Muss klar sein" was ein Flieger kann oder nicht ist meist genau so eine schlechte Idee. WnB muss aktuell sein, muss mit den aktuellen Gegebenheiten überein stimmen und nur dann macht sie Sinn. Daher sind auch solche elektronischen Lösungen zu bevorzugen, wo man innert sehr kurzer Zeit eben z.b. die Ladeverteilung ändern kann und den Effekt sofort sieht. 

 

Hier wollte die Frau offenbar unbedingt vorne sitzen. Ist die WnB "korrekt" gemacht worden, also mit den beiden Männern hinten dann hat der Pilot wohl gesehen dass er nach wie vor in den Limiten ist. Mit 40 aktuellen KG mehr eben nicht mehr. 

 

Ja, es ist sicher so, man muss seinen Flieger kennen. Aber ohne korrekte Ladeberechnung geht schlicht gar nix. Und ich denke, nach diesem Unfall und dieser hier Diskussion werden viele sich schnellstens ne Waage besorgen und halt die Paxe überprüfen. 

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Die Schwerpunktlage erklärt aber nicht, wieso der Flieger angeblich nach links rollte und der Pilot Quer- und Seitenruder am Anschlag hatte. 

 

https://www.shn.ch/region/klettgau/2017-12-27/schlussbericht-zum-flugzeugabsturz-stroemungsabriss-und-kontrollverlust

 

https://www.shn.ch/region/klettgau/2019-07-24/flugzeugabsturz-in-loehningen-pilot-legt-einspruch-gegen-urteil-ein

Bearbeitet von Dierk
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vor 9 Minuten schrieb Dierk:


Drehmoment um die Längsachse entgegen des rechtsdrehenden Propellers.... (?). Ruderkräfte sind bei zu geringer Geschwindigkeit dann unzureichend um das aus zu gleichen ..... (???). 
 

lg micha

Bearbeitet von simones
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vor 14 Minuten schrieb Dierk:

Die Schwerpunktlage erklärt aber nicht, wieso der Flieger angeblich nach links rollte und der Pilot Quer- und Seitenruder am Anschlag hatte.

 

"Augenzeugen nördlich des Flugfeldes beobachteten, wie das Flugzeug stark angestellt aus geringer Höhe plötzlich über den linken Flügel abkippte und auf den Boden prallte"

 

Ein Strömungsabriss würde das durchaus erklären. Da braucht es nur eine kleine Asymmetrie zum Abkippen.

Und die Schwerpunktlage hätte zur starken Anstellung, bzw. dass der Pilot diese nicht verhindern konnte, führen können.

 

Es wird interessant sein, ob die Nachuntersuchung noch weitere ursächliche oder beitragende Faktoren aufdecken wird.

 

Peter

 

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  • 1 Jahr später...
Urs Wildermuth

Der Pilot wurde nun letztinstanzlich vom Vorwurf der Fahrlässigen Tötung freigesprochen.

 

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts stellt hierbei fest, dass dem Pilot keine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist, da es kein verpflichtendes Verfahren gibt, dass verlangt, die Passagiere zu wägen. Ebenso sei es üblich, dass sich Piloten in diesem Fall auf die Aussagen der Passagiere verlässt, was der Pilot getan habe. 

 

Die Berufungskammer revidierte damit ein Urteil, dass sich auf einen seither zurückgezogenen SUST Bericht gestützt hat. In eigenen Gutachten hat die Kammer sowie auch ein vom Piloten beauftragter Gutachter festgestellt, dass die Startstreckenberechnung des Piloten korrekt war und damit dem Piloten kein Flugfehler nachgewiesen werden konnte. Der SUST Bericht warf dem Piloten unter anderem vor, er habe die Startstrecke falsch berechnet.

 

Betreffend der Gewichtserhebung bei Passagierflügen dürfte dieses Urteil ein Präzedenzurteil darstellen, da es gerichtlich feststellt, dass Piloten sich auf die Angaben von Passagieren verlassen dürfen.

 

https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/zoff-um-gewicht-der-passagiere-bruchpilot-von-schaffhausen-in-letzter-instanz-freigesprochen-id16656993.html

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vor 17 Minuten schrieb Urs Wildermuth:

Die Berufungskammer des Bundesgerichts

 

... eher Bundesstrafgericht.....

 

N.B. Wäre auch schon froh gewesen, wenn das Bundesgericht eine Berufungskammer hätte, um die Narrenfreiheit etwas einzuschränken....

 

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Urs Wildermuth
vor einer Stunde schrieb teetwoten:

.. eher Bundesstrafgericht.....

 

Jup muss so sein, hab's angepasst.

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https://bstger.weblaw.ch/cache/pub/cache.faces?file=20210529_CA_2019_29.htm&ul=de

 

Quote

 

Die Wägung von Passagieren war gemäss den Darlegungen des gerichtlichen Gutachters (CAR pag. 5.401.028) weder vorgeschrieben noch üblich, und zwar nicht nur generell nicht, sondern auch nicht als zusätzliche Vorsichtsmassnahme in Fällen, in denen das Maximalfluggewicht lediglich knapp nicht erreicht wurde.

[...]

Nicht beizupflichten ist dem angefochtenen Entscheid auch insofern, als davon ausgegangen wurde, der Beschuldigte hätte sich bei der Ermittlung der Passagiergewichte nicht auf die Angaben der Passagiere verlassen dürfen. Vielmehr scheint das Erfragen der Passagiergewichte dem in der nichtgewerblichen Aviatik üblichen Vorgehen entsprochen zu haben.

[...]

Aus den Ausführungen des Gutachters ergibt sich - worauf der Beschuldigte zutreffend hingewiesen hat (CAR pag. 2.100.041) - ausserdem, dass nicht mit Toleranzwerten gerechnet werden muss.

[...]

Entgegen der Ansicht der Vorinstanz kann die relative Nähe zum maximalen Abfluggewicht nicht als Umstand betrachtet werden, der den Beschuldigten zu weiteren Erkundigen hätte veranlassen müssen. Das aus Gründen der Flugsicherheit bestimmte Maximalgewicht legt die Grenze fest, bis zu welcher das gefahrenfreie Fliegen möglich ist und ab welcher nicht mehr geflogen werden darf. Ist der Grenzwert bezüglich des Maximalgewichts nicht erreicht, lässt sich naturgemäss nicht zuverlässig bestimmen, für welchen Gewichtsbereich sich zusätzliche Abklärungen aufdrängen. Es gibt dafür letztlich kein objektivierbares richtiges Mass.

[...]

Der Vorwurf der Vorinstanz schliesslich, dass sich der Beschuldigte bei den Angaben zur Treibstoffmenge [durch Ablesen der Tankanzeige] auf Schätzungen verlassen habe [...], lässt sich ebenfalls nicht halten. Einerseits bestehen auch diesbezüglich keine allgemeinen Verhaltensanweisungen. Andererseits hat der gerichtliche Gutachter das konkrete Vorgehen des Beschuldigten bei der Festlegung und Bestimmung der mitgeführten Treibstoffmenge [durch Ablesen der Tankanzeige] schlüssig als nachvollziehbar bezeichnet [...].

 

 

Phew, hat sich der gesunde Menschenverstand doch noch durchgesetzt 😅

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