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  1. Pied Piper

    Fragen zu "Weiternutzung" US-Visum

    (Kontext: Hab' [mittlerweile schon] vorletztes Jahr die PPL nach FAR erworben und möchte jetzt zurück in die USA, um weiterzumachen – zuerst wohl einmal IFR-Rating, Zusätzliches je nach Zeit- und Energiereserven. Obwohl ich mit meiner letzten [und zugleich ersten] Schule sehr zufrieden war, reizt es mich, 'was Neues kennenzulernen. Näher ins Auge gefaßt hab ich bislang aber noch nichts.) Nun ist das so, daß wenn ich von etwas noch weniger Ahnung habe als vom Fliegen selbst, dann von der Bürokratie, die dem Fliegen vorgelagert ist... Daß ich ein neues I-20-Formular brauchen werde, hab' sogar ich begriffen, aber was ist mit dem Visum selber? Wenn ich mich richtig erinnere (was durchaus nicht der Fall sein muß), wurde mir damals (2014) auf der Botschaft etwas gesagt wie, "aha, Sie möchten so-und-solange beantragen, dann machen wir das noch vier Wochen länger, damit Sie noch ein kleines Polster haben". Da mir es einfach wichtig war, daß die einzelnen Punkte/Formulare bewilligt wurden, hab' ich das Zeugs gar nicht so genau angeschaut. Wenn ich jetzt aber auf die Dokumente blicke, kann ich weder beim I-20 noch beim Visum etwas von diesem "Vier-Wochen-Polster" erkennen: Beim I-20 ist zwar ein kleines Zeit-Polster vorhanden, das war aber bereits vor dem Botschaftsbesuch von der Flugschule eingetragen worden. Das Visum wiederum ist zu meinem Erstaunen bis 2019 (!) gültig – allerdings steht unter "Annotation" der konkrete Name meiner damaligen Flugschule. Deshalb meine Frage: Wenn ich mich bei einer anderen Flugschule anmelde (die zudem in einem anderen Bundesstaat liegt), kann ich dieses Visum trotzdem noch einmal nutzen, oder muß ich wieder ganz von vorne beginnen, erneutes Botschaftsinterview und der ganze Krempel? Und was brauche ich neben I-20 und Visum sonst noch neu/wieder? Weiß da jemand von Euch bescheid, vielleicht sogar aus Eigenerfahrung? Was alles noch einmal verkomplizieren könnte: Mein Paß (in dem das Visum klebt) läuft Ende Oktober '16 ab. Gibt da, glaub' ich, so eine Muß-bei-Ausreise-noch-sechs-Monate-gültig-sein-Regelung, richtig? Falls ja, und falls ich das reißen sollte (ich beispielsweise also erst im Juni abreise), das Visum aber noch nutzbar gewesen wäre, kann ich das Visum dann heraustrennen [und in den neuen Paß kleben?] oder einfach zusätzlich den [dann] alten Paß mitnehmen?
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