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14.10.2018 l D-EFJX F172N I EDER Wasserkuppe l Flugzeug rollt in Fußgänger Gruppe nach missglückten Durchstarten


Niko

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Maxrpm:


das verwirrt mich nun etwas.

 

wenn die Startstrecke reduziert wird, dann reduziert sich das maximale Startgewicht und damit die mögliche Zuladung und / oder fuel. Bei einem derart kritischen Platz wird man doch wohl TO Performance rechnen

 

wolfgang

Danke für den Hinweis! 🙂👍 Ich hätte schreiben wollen/sollen, ob ".....eine Standart-172 mit MTOW von dieser Piste sicher starten oder durchstarten kann". Ich dachte,  das ergäbe sich aus dem Kontext.

Das Problem ist ja nicht, die erforderliche Rollstrecke zu berechnen, sondern nach dem Abheben Abstand zum Boden zu gewinnen.

Vielleicht gibt es sogar eine Regelung in der Benutzungsordnung des Flugplatzes, wonach Starts immer bergab durchzuführen sind?

Hilft aber nix, wenn man durchstarten muß und man vom Gelände "verfolgt" oder gar eingeholt wird.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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vor 9 Minuten schrieb simones:


Ich dachte die starten da nur auf der 06 bergab?

 

lg mk

Das weiß ich nicht. War zu faul, um nachzulesen. Würde aber auf jeden Fall Sinn machen.

 

Gruß

Manfred

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  • 2 Wochen später...
vor 10 Stunden schrieb Baeriken:

 

Im Spiegel wird bezüglich der Überladung etwas anderes berichtet als in diesem Artikel.

"Nach Aussagen eines Gutachters sei davon auszugehen, dass das Flugzeug beim Start in Mannheim mit acht Kilogramm »nur geringfügig überladen gewesen ist«, sagte Richter Josef Richter laut »Fuldaer Zeitung«. Auf der Wasserkuppe habe sich die Überladung durch den Verbrauch von Benzin erübrigt, sodass dies »letztendlich nicht ursächlich für den Unfall war«. Der Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Luftverkehrs sei fallen gelassen worden."

 

www.spiegel.de/panorama/justiz/fulda-toedlicher-flugunfall-auf-der-wasserkuppe-pilot-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-77557a76-854d-4ac8-a2fd-99813d3ff93b

 

Grüße

                            Thomas

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vor 7 Stunden schrieb Pallianer:

 

.................Der Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Luftverkehrs sei fallen gelassen worden."

 

...................

 

Grüße

                            Thomas

Merkwürdige Argumentation. Der Pilot hat alles richtig gemacht, nur die Opfer waren leider zur falschen Zeit am falschen Ort?

Wenn der Flieger nicht überladen war, hätte er bei Anwendung der richtigen Flugtaktik (=steigen mit max. Leistung bei Vx) keine Bodenberührung bekommen müssen. Noch besser wäre in diesem Fall natürlich gewesen, nicht durchzustarten. Gerade weil die Piste/das Gelände in Landerichtung ansteigt, wäre eine C172 aus einer Höhe von ca. 6ft auf der halben noch verbleibenden Pistenlänge sicher zu landen gewesen (vorausgesetzt, daß er nicht mit 100 KTS angebrettert kam). Wenn es am Ende doch nicht ganz gereicht hätte, und das Pistenenende mit 10 KTS überschossen hätte, wäre er auf jeden Fall noch vor der Straße zum Halten gekommen, und der Vorfall wäre keine Meldung wert gewesen.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Ich verstehe nicht, was an dem Anflug schwierig sein soll, an einem perfekten Flugtag unter besten Bedingungen. Der Pilot soll schon früher da gelandet sein, stand in irgendeinem Artikel.

 

Es wurden allerdings Einsehbarkeit des Windsacks und die Markierungen der Pistenmitte moniert. 

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vor 30 Minuten schrieb DaMane:

Merkwürdige Argumentation. Der Pilot hat alles richtig gemacht, nur die Opfer waren leider zur falschen Zeit am falschen Ort?

Wenn der Flieger nicht überladen war, hätte er bei Anwendung der richtigen Flugtaktik (=steigen mit max. Leistung bei Vx) keine Bodenberührung bekommen müssen. Noch besser wäre in diesem Fall natürlich gewesen, nicht durchzustarten. Gerade weil die Piste/das Gelände in Landerichtung ansteigt, wäre eine C172 aus einer Höhe von ca. 6ft auf der halben noch verbleibenden Pistenlänge sicher zu landen gewesen. Wenn es am Ende doch nicht gereicht hätte, und das Pistenenende mit 10 KTS überschossen hätte, wäre er auf jeden Fall noch vor der Straße zum Halten gekommen, und der Vorfall wäre keine Meldung wert gewesen.

 

Gruß

Manfred


„Der Pilot wolle freiwillig 5.000 Euro an den Familienvater zahlen und wurde zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.“ so steht es in der Presse. 
 

Keine Frage : den zwei Kindern und deren Mutter kann keine Strafe mehr helfen. 
 

Persönlich empfinde ich die 6 Monate Bewährungsstrafe sehr milde. 
 

Die 5.000 Euro sind allerdings an Hohn und Spott nicht zu überbieten. Eine Frechheit!!! Dann gar nichts oder irgendwo Spenden. 
 

Kauft man sich für diesen Betrag frei? Was soll das? Soll sich der Vater davon ein E-Bike kaufen , oder wie ist der Verwendungszweck???

 

Meine Meinung. 
 

micha

Bearbeitet von simones
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Es kommt immer darauf an, wieviel Aufwand und Einschränkung es bedeuten, diese 5000 EUR zu organisieren. Nicht jeder PPLer ist automatisch Angehöriger der oberen Mittelklasse. In Deutschland gilt man ab einem Bruttoeinkommen von 57.919 Euro bereits als "reich" und muss mit dem Spitzensteuersatz von 42% versteuern. Und wir wissen, dass es nicht sooooooo teuer ist, eine C172 in einem Verein zu mieten.

 

Und ich bin auch der Meinung, dass dieses Unglück durch eine falsche Entscheidung ("stabilized approach criteria" waren nicht erfüllt) lange vor Erreichen der Bahn UND durch das Pech, dass die Fussgägnger dort waren, so ein Ende genommen hat. Eigentlich hätte es nur einen Blechschaden geben sollen, es war nur dumm gelaufen, dass dort Leute am Boden unterwegs waren, ohne auf den anfliegenden Verkehr zu achten.

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vor 45 Minuten schrieb FalconJockey:

Eigentlich hätte es nur einen Blechschaden geben sollen, es war nur dumm gelaufen, dass dort Leute am Boden unterwegs waren, ohne auf den anfliegenden Verkehr zu achten.


Mit dem Blechschaden hast Du vollkommen Recht!

 

Dennoch :

 

Personen auf einem Fussgängerweg ausserhalb eines Flugplatzes, insbesondere Kinder, haben aber keine Verpflichtung und auch nicht die Befähigung , Fehlentscheidungen von Piloten innerhalb von Sekunden zu bewerten um ausser Gefahr zu kommen. 
 

Was wäre eigentlich deine Einschätzung, was ein Flugzeugkapitän auf dem Gehweg , der im Rollstuhl sitzt oder Gehbindert ist, hätte machen sollen? Sich in Luft auflösen oder wie?

 

lg 

 

Der Unfall macht einen fassungslos, alle sind Verlierer. 
 

lg micha
 


 

 

Bearbeitet von simones
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vor 58 Minuten schrieb simones:

Persönlich empfinde ich die 6 Monate Bewährungsstrafe sehr milde. 

 

Die 5.000 Euro sind allerdings an Hohn und Spott nicht zu überbieten. Eine Frechheit!!! 

 

Ich weiss nicht, was bei einem unabsichtlichen Unfall eine Gefängnisstrafe bringen soll ausser künstlich noch mehr Leid zu erzeugen. 

 

Der Mann muss die erheblichen Gerichtskosten tragen und mit seinem Gewissen leben. Wenn die Gefängnisstrafe auf Bewährung als Abschreckung vor Wiederholung dienen soll, wäre ein Lizenzentzug angemessener. Bei den 5000 Euro bin ich allerdings bei dir. 

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Ich nehme dem Piloten schon ab, daß er den Ausgang des Unfalles aufrichtig bedauert, und die € 5000,00 Schmerzensgeld können ihm nach Begleichung aller Gerichts- und Rechtsanwaltskosten durchaus weh tun. Auch die Vollkaskoversicherung wird ihren Selbstbehalt einfordern, der heutzutage gerne ebenfalls € 5000,00 betragen kann.

Die Belastung, einen solch tragischen Unfall verschuldet zu haben, kann ihm natürlich niemand von den Schultern nehmen. Da hat er genug zu tragen....

 

Gruß

Manfred

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vor 1 Minute schrieb Dierk:

.................

Bei den 5000 Euro bin ich allerdings bei dir. 

Ich vermute stark, daß die Höhe des Betrages sich an der  Vermögenssituation des Beschuldigten orientiert.

 

Gruß

Manfred

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vor 2 Minuten schrieb DaMane:

Ich nehme dem Piloten schon ab, daß er den Ausgang des Unfalles aufrichtig bedauert, und die € 5000,00 Schmerzensgeld können ihm nach Begleichung aller Gerichts- und Rechtsanwaltskosten durchaus weh tun. Auch die Vollkaskoversicherung wird ihren Selbstbehalt einfordern, der heutzutage gerne ebenfalls € 5000,00 betragen kann.

Die Belastung, einen solch tragischen Unfall verschuldet zu haben, kann ihm natürlich niemand von den Schultern nehmen. Da hat er genug zu tragen....

 

Gruß

Manfred


Das mag alles sein. Ich habe selber eine Familie mit zwei Kindern. 
 

Vielleicht ist es deswegen so, dass mich dieser Unfall als Pilot auch ( emotional ) betrifft. 
 

Würde mir das passieren und man würde mir 5000 Euro für den Verlusst meiner Familie geben wollen, bewertete ich das als absolute Demütigung. 
 

lg micha
 

 

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Gerade eben schrieb DaMane:

Ich vermute stark, daß die Höhe des Betrages sich an der  Vermögenssituation des Beschuldigten orientiert.

 

Gruß

Manfred

 

Mag sein. Keine Ahnung, welche Abreden es da gab. Der Betrag wurde offenbar nicht vom Gericht festgesetzt, aber bei der Urteilssprechung wohl berücksichtigt. 

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vor 7 Minuten schrieb Dierk:

 

Mag sein. Keine Ahnung, welche Abreden es da gab. Der Betrag wurde offenbar nicht vom Gericht festgesetzt, aber bei der Urteilssprechung wohl berücksichtigt. 

Eben. Und wenn der Geschädigte damit leben kann, ist das die Hauptsache.

 

Gruß

Manfred

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vor 2 Minuten schrieb DaMane:

Eben. Und wenn der Geschädigte damit leben kann, ist das die Hauptsache.

 

Gruß

Manfred


Der Vater wird nie wieder richtig leben können, 5.000 Euro oder 5 Mio. sind da nebensächlich. 
 

micha

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vor 19 Minuten schrieb simones:

..................

Würde mir das passieren und man würde mir 5000 Euro für den Verlusst meiner Familie geben wollen, bewertete ich das als absolute Demütigung. 
 

lg micha
 

 

Sorry, so darf man das nicht sehen. Niemand wollte irgend jemand "demütigen", oder absichtlich schädigen. Kein Leben läßt sich mit Geld aufwiegen, und nichts läßt sich rückgänging machen. So eine Zahlung kann immer nur Symbolcharakter haben.

Etwas anderes wäre es, wenn der Verursacher uneinsichtig wäre, so daß man ihm dazu  verhelfen  müßte. Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

 

Gruß

Manfred

 

 

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vor einer Stunde schrieb simones:

Personen auf einem Fussgängerweg ausserhalb eines Flugplatzes, insbesondere Kinder, haben aber keine Verpflichtung und auch nicht die Befähigung , Fehlentscheidungen von Piloten innerhalb von Sekunden zu bewerten um ausser Gefahr zu kommen.

Wie heisst es immer: Eltern haften für ihre Kinder. Wenn sich ein Flugzeug im Anflug befindet, bleibt man halt stehen und überquert nicht die verlängerte Pistenachse.

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vor 5 Minuten schrieb FalconJockey:

Wie heisst es immer: Eltern haften für ihre Kinder. Wenn sich ein Flugzeug im Anflug befindet, bleibt man halt stehen und überquert nicht die verlängerte Pistenachse.

 

Und wenn man den Eltern die Risiken erklärt wird mit angeblichen Kontakten zum Bürgermeister gedroht und dass es illegal sei was man hier auf dem Flugplatz veranstalte. Manche heucheln aber auch Verständnis vor. Selbst Absperrungen und Warnschilder helfen oft nicht und werden elegant umgangen oder darunter durchgeschlüpft.

 

Gruß Alex

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vor 18 Minuten schrieb FalconJockey:

Wie heisst es immer: Eltern haften für ihre Kinder. Wenn sich ein Flugzeug im Anflug befindet, bleibt man halt stehen und überquert nicht die verlängerte Pistenachse.

Paßt aber hier leider überhaupt nicht hin! Das Flugzeug kam doch über ansteigendes Gelände zig-Meter nach Pistenende über eine Kuppe, und die Getöteten befanden sich nicht im Bereich der Pistenverlängerung.

 

Aus dem Bericht:

"Die erste Bodenberührung erfolgte ca. 70 m hin-ter dem Pistenende, links neben der Pistenverlängerung, auf einer Wiese ca. 17 m vor einer quer zur Landerichtung verlaufenden Straße."

Das Flugzeug dürfte vom Standort der Getöteten erst im letzten Moment sicht- und hörbar geworden sein.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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wenn man sich die Karte anschaut, verläuft hinter der Strasse dieser Fussweg, welcher einen grossen Ausflügler-Parkplatz mit den Freizeiteinrichtungen der Wasserkuppe verbindet. Da laufen immer Leute. Und vor dem Fussweg ist die grosse Eisenschranke und davor noch die Strasse. Als Fussgänger muss man da nicht mit in den Boden einschlagenden Flugzeugen rechnen. 

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Also ich bin schon öfter dort gewesen, und kann nur bestätigen, dass man als durchschnittlicher Fußgänger oder Autofahrer kein Gefühl von drohender Gefahr oder notwendiger Vorsicht entwickelt. Das gibt die Örtlichkeit einfach nicht her, der Flugbetrieb läuft mit scheinbar sicherem Abstand. Landungen i.d.R. wohl bergauf, Starts bergab, d.h. die Straße wird eher nicht oft überflogen (ich habe das zumindest noch kein einziges mal gesehen).

Die (Land-)Straße ist gut ausgebaut, keine Schotterpiste oder so. Und die Schranke, die sie ja erwischt haben, signalisiert dir ebenfalls: ich darf hier sein (Fußgänger, Autofahrer) - das Flugzeug nicht. Die oft große Menge an Menschen (zumindest wochenends) tut ihr Übriges. Da queren und parken Wanderer, Sommerrodler, Aussichtgenießer, Biergartengäste zu hauf.

Bearbeitet von boston83
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vor 16 Stunden schrieb boston83:

Also ich bin schon öfter dort gewesen, und kann nur bestätigen, dass man als durchschnittlicher Fußgänger oder Autofahrer kein Gefühl von drohender Gefahr oder notwendiger Vorsicht entwickelt. ................

........

Gut zu wissen! Danke für deine Eindrücke.

Wenn ich als Fußgänger die verlängerte Achse einer Flugbetriebspiste quere, achte ich i.d.Regel schon aus reiner Neugierde darauf, ob gerade ein An- oder Abflug stattfindet, den ich "hautnah" beobachten kann. Aber nur wenn ich die Piste auch sehe. Und auf größeren Flugveranstaltungen, wie ich sie beispielsweise in Altenrhein oder Sion schon besucht habe, waren die Gefahrenbereiche unmittelbar nach bzw. vor der Piste auch nicht für das Publikum abgesperrt. Bei einem solchen Besuch entstanden dann auch so prickelnde DIAs (weil noch in der analogen Fotoära), wo eine zur Landung anfliegende B-25 scheinbar direkt in die Linse des Teleobjektives zielt, und mich in weniger als 5 m direkt überflog. Einen kurzen Moment dachte ich schon daran, daß der jetzt auf keinen Fall durchsacken sollte, hielt das Risiko aber aufgrund seiner geringen Wahrscheinlichkeit für vertretbar.  Das war meine freie Entscheidung.

 

Gruß

Manfred

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vor 18 Stunden schrieb FalconJockey:

Da bin ich anderer Meinung, aber was solls.

Dann nochmal:

 

Bei der Warnung  "Eltern haften für ihre Kinder" geht es um Schäden, die von Kindern verursacht werden, für die die Eltern in Regress genommen werden könnten. 

Hier waren aber Mutter und Kinder die Geschädigten.

Deshalb ist das hier total unpassend!

Oder willst du damit der Mutter eine Mitschuld am Tod der Kinder durch Aufsichtspflichtverletzung unterstellen, vor einem Risiko, das für sie gar nicht erkennbar war?

 

Gruß

Manfred

 

 

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