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Aufhebung zollfreies AvGas 100


Art Buck

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Flavio schrieb:

Offensichtlich fehlt es nicht nur meinerseits am Vertrauen in die Verbände, so habe ich ein Schreiben an den Bundesrat vorbereitet, welches bei mir unter Angabe der E-Mailadresse als Word-Dokument bezogen werden kann (schickt mir eine PN!). Damit diese Aktion überhaupt wahrgenommen wird, ist das Ziel, dass möglichst viele ein solches Schreiben einsenden.

Super Idee, lieber Flavio, sich mit einem Protestbrief direkt an den verantwortlichen Bundesrat zu wenden! Vielen Dank für die promte Zusendung des Musterbriefs!

 

Ich kann mich Flavios Aufruf nur anschliessen: Schickt dem Bundesrat einen Protestbrief! Nur so bekommen die Verantwortlichen mit, dass eine grosse Zahl Betroffener mit der neuen Benzinzollregelung nicht einverstanden ist.

 

Der Brief ist bereits fertig formuliert. Er kann via PN an Flavio abgerufen werden. Private Nachricht an Flavio

 

Viele Grüsse

Thomas

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Offenbar hat man bei der AOPA Schweiz die Sache Ernst genommen. Im Position Report 195 wählt der Präsident Dr. Rudolf Gerber in einem rot markierten Last Minute Editorial sehr klare Worte.

 

Bravo Rudolf und dran bleiben!

 

Wir werden dafür auch der AOPA als Mitglieder die Stange halten, und wer noch nicht dabei ist, dem sage ich : Nur zu ! nicht immer ist alles abwendbar, doch immerhin werden unsere Anliegen durchaus ernsthaft vertreten.

 

Hans

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Hier im Einverständnis ein Auszug aus einer Vorabklärung des Präsidenten des AeCo. Weitere Infos folgen sobald erhältlich.

 

 

Zitat:

 

Der ganzheitliche Wegfall von zollfreiem Flugzeug-Treibstoff für Private Flüge ins Ausland

 

Im Zusammenhang mit der Mitteilung von Peter Schneider, über den Bundesratsbeschluss vom 27. Okt 2004, die Mineralölsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 anzupassen, informiere ich wie folgt:

 

 

Ø Bisher war zollfreier Flugzeug-Treibstoff nur erhältlich für Länder, welche Gegenrecht halten. So war es beispielsweise konform, wenn nach Deutschland und umgekehrt kein zollfreier Flugzeug-Treibstoff erhältlich war. Sollte dies dennoch anders verrechnet worden sein, ist es möglich, dass der Flug als gewerbsmässig deklariert wurde, oder aber bei einer Zollrevision der Betrag nachverlangt werden kann.

 

Ø Die Länder, welche Gegenrecht halten sind in der beiliegenden Liste von der Oberzolldirektion enthalten. Bei den uns interessierenden „Nachbarstaaten“ (noch bis Ende Jahr) habe ich entsprechenden Kommentar dazugeschrieben.

 

 

In den kommenden AeCO Nachrichten werde ich darüber informieren. Dazu erhalte ich von der Peter Iseli, OZD / EZD die notwendigen Informationen über die eigentlichen Gründe die dazu geführt haben.

 

Gruss

Pesche

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  • 4 Wochen später...

Liebe Fliegerkameraden

Mit Interesse habe ich die verschiedenen Berichte gelesen. Ich selber fleige relativ oft ins Ausland und bin auch nicht glücklich, dass das zollfreie AVGAS abgeschafft wird. Bei einer P28 oder C172 verteuert sich der Stundenpreis um ca. Fr. 32.--, dafür sind im Ausland oftmals die Landetaxen gratis. Oder man zahlt eine Landung und kann dann soviele Trainings-Landungen machen wie man will. Wie gesagt, ich bin auch enttäuscht , dass der zollfreie Treibstoff abgeschafft wird, aber der Fairness halber sollte man die Folgen korrekt darlegen.

Was die Flugsicherheit betrifft, so finde ich die 12 Stunden in zwei Jahren viel schlimmer.

Noch ein Wort zu AOPA ect.:

In den meisten Vereinen und Clubs besteht das gleiche Problem. Die bestehenden Mitglieder werden halt nun mal älter und Junge kommen nur spährlich dazu. Die führt notgedrungen zu einer Ueberalterung.

Es ist natürlich immer einfacher, zu kritisieren von aussen, als selber in einem Club oder Verein aktiv mitzuarbeiten. Dies ist die Voraussetzung dazu, dass man etwas bewegen oder verändern kann.

Wie heisst es so schön:

Nur gemeinsam sind wir stark!!

So soll jeder an seinem Platz versuchen, die Situation zu unseren Gunsten zu verändern.

Mit Fliegerkameradschaftlichen Grüssen

Hans

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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Ich möchte Euch die Antwort von Bundesrat Merz in dieser Angelegenheit nicht vorenthalten, wenn sie auch ziemlich nichtssagend und nach Begründungen ringend ausgefallen ist (immerhin kam eine Antwort). Danach könnt Ihr den Text meines erneuten Schreibens lesen (unter Weglassung meines letzten Abschnittes, der meine Enttäuschung politischer Natur ausdrückt und deshalb in diesem Forum nichts verloren hat). Ich bin immer noch sehr ärgerlich über diese Nacht- und Nebelaktion, welche - wie die AOPA richtig feststellt - nichts in einem demokratischen Rechtsstaat verloren hat.

 

Antwort Bundesrat Merz:

Für Ihr Schreiben vom 5. November 2004, worin Sie mich ersuchen, von einer Inkraftsetzung der Änderung der Mineralölsteuerverordnung per 1.1.2005 abzusehen, danke ich Ihnen.

 

Nach Art. 131 der Bundesverfassung (SR 101) und Art. 1 des Mineralölsteuergesetzes (SR 641.61) erhebt der Bund auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den aus ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen eine Verbrauchssteuer. Der Verbrauch dieser Erzeugnisse unterliegt der Mineralölsteuer ohne Rücksicht auf den Ort des Verbrauchs (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Maschinen).

 

Der Bundesrat hat nunmehr entschieden, dass ab dem 1. Januar 2005 auch die bisher von der Mineralölsteuer befreiten Treibstoffe für Privatflüge ins Ausland der Steuer unterliegen. Damit werden diese Treibstoffe steuerlich gleich behandelt wie solche für Privatflüge im Inland. Der Bundesrat sieht keinen Grund, durch den Verzicht auf die Steuer Privatflüge ins Ausland weiterhin zu subventionieren.

 

Der Bundesrat ist unverändert der Ansicht, dass grundsätzlich auf dem gesamten Flugtreibstoff eine Abgabe erhoben werden sollte. Eine wesentliche Prämisse bei luftverkehrspolitischen Entscheiden ist jedoch die internationale Verflechtung des Luftverkehrs. Die Schweiz hat sich insbesondere an den Chicagovertrag aus dem Jahre 1944 zu halten, welcher die Steuerbefreiung des internationalen Flugverkehrs regelt.

 

Auch die Befreiung der inländischen Anschlussflüge im Linienverkehr von der Mineralölsteuer ist in diesem Kontext zu sehen. Damit wurde eine Angleichung an die ausländische Praxis vorgenommen und ein Wettbewerbsnachteil beseitigt.

 

Ich bin überzeugt, dass die beschlossene Massnahme die Pilotenausbildung in der Schweiz nicht beeinträchtigt, unterlagen Treibstoffe für Privatflüge im Inland doch bisher schon der Mineralölsteuer.

 

Ich danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-Rudolf Merz

 

 

Meine erneute Antwort:

Danke für Ihre Antwort, die mich in keinster Weise befriedigt noch überzeugt und welche nur hervorhebt, wie unüberlegt dieser Schnellschuss eines in keinen Zusammenhängen denkenden Beamten in Bern ist. Dieser Entscheid ist meiner Meinung nach verfassungswidrig, da gewisse Flüge willkürlich und ohne jeglichen Grund zur Unterscheidung zollfreien Treibstoff erhalten, andere nicht.

 

Jeder Geschäftsflug eines Flugzeugeigentümers muss nun verzolltes Benzin tanken. Die Swiss hingegen darf sogar innerschweizerisch zollfrei tanken. Hierfür gibt es überhaupt keinen ersichtlichen Grund, ausser der völlig willkürlichen Bevorzugung einer Fluggesellschaft, welcher ich bereits in Form von Steuergeldern genügend hinterhergeworfen habe. Es wird für die Swiss ein Vorteil geschaffen, sämtliche anderen inländischen Flugzeugeigner werden grundlos benachteiligt und schamlos abgezockt.

 

Auch ist es mit unserem Verständnis von einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar, eine solche Änderung in einer derartigen Nacht- und Nebelaktion ohne vorherige Konsultation von Betroffenen (Verbänden) einzuführen. Allerdings erstaunt mich das heimliche Vorgehen nicht, da ja ansonsten mit grossem Widerstand hätte gerechnet werden müssen und die Mehreinnahmen, um welche es letztlich geht, zumindest hinausgezögert worden wären.

 

Ihre weitere „Begründung“, dass die Pilotenausbildung in der Schweiz nicht beeinträchtigt werde, zeugt davon, dass von der Materie wenig Verständnis vorhanden ist: Jeder Vermieter (auch Flugschulen) wird nun zu einer Erhöhung des Mietpreises gezwungen, da die Kosten für den Treibstoff meist darin enthalten sind und sich diese bisher durch eine Mischrechnung eben durch gewisse Auslandflüge niedriger halten liessen.

 

Dazu kommt die unverständliche Tatsache, dass die gesamten Einnahmen nicht einmal der Fliegerei zugute kommen, sondern wahrscheinlich für irgendwelche linken Projekte verschleudert werden. Wahrlich ärgerlich!

 

Fliegergrüsse

Flavio

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Flavio, recht herzlichen Dank für die Info.

 

Es war fast zu erwarten.

Die Antwort ist in der Substanz eine gebetsmühlenartige Null-Antwort :mad:

 

Grüessli

Joachim

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Eine derartig nichtssagende Antwort von unserem Bundesrat hätte ich auch voraussagen können. Schliesslich wird man nicht Bundesrat, wenn man mit seinen Reden oder Briefen etwas aussagt. :005:

 

Immerhin hoffe ich mal, dass deine ziemlich scharf formulierte Antwort etwas auslöst. Vielleicht bekommt es unser Merz wirklich persönlich zu Gesicht.

 

Ich denke mal, es ist etwas zu spät um noch ein weiteres Exemplar deines Protestbriefes zu schicken. Wenn ich schon früher hier dabei gewesen wär, hätt ich sicher auch mitgemacht. :002:

 

Gruss

Michi

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