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Begrenzung Haftung mit Flugschein


Michael B

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Guete Morsche zusammen

 

Hat jemand schon mal den Vergleich gezogen zwischen dem Mitnehmen von Personen mit dem Flugzeug und dem Mitnehmen von Personen im Auto?

 

Würde mich mal interessieren, wie es da so haftungsmässig aussieht.

 

(Man nimmt ja häufiger Personen mit dem Auto mit, oder....?)

 

Gruess Jimmy

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wowowow... mal langsam....

 

1. richtig, eine gute Frage, ob sich die VerUNsicherung des Paxen wirklich lohnt. Entpsrechend gilt die Pflicht ja auch nur bei gewerblichen Flügen. (Und so leid es mir tut, für mich gilt dieser Passus also sicherlich nicht, habe kein CPL).

 

2. Ob die Verzichtserklärung "förig" ist, mag ich bezweifeln. Im Fakt ist es ja so, dass entweder wir tot sind (i.d.R. mit Paxen) - oder wir überleben, weil wir entweder Glück gehabt haben, oder der Unfall nur leicht war. Bei letzterem Fall könnte durchaus ein nur "leichtes Verschulden" der Fall sein - Richtig ist: Hier darüber zu diskutieren ist müssig, da dies von Fall zu Fall neu beurteilt wird. Und der Ausgang auch vom vertretenden Anwalt abhängt ;)

 

3. Frage an den Anwalt (sofern hier einer liest): Ab wann kann eine Verzichtserklärung als nichtig bezeichnet werden??

Ich gehe guten Rechts davon aus, dass wenn ich den Paxen eine Verzichtserklärung unterschreiben lasse, und ihm erkläre, was dies für Folgen haben kann, dass ich mich auf diese Verzichtserklärung stützen können sollte. Sonst wäre dieser Passus ja total für die Katz...(und Heinz hätte recht: ich könnte dem Paxen genausogut die neusten Migrosaktionen vorlesen)

 

4. Richtig, wir haften in jedem Fall unbegrenzt. ABER: für mich macht es einen grossen Unterschied, ob ICH beweisen muss, dass ich keinen "Seich" gemacht habe (Fall mit Paxschein), oder ob der PAX beweisen muss, dass ich einen "Seich" gemacht habe (Fall ohne Paxschein). Und diese "Fiesheit" ist der zentrale Punkt!! und hier müssen wir "älteren" Piloten auch aus dem festgesetzten Denkmuster raus: Paxschein und ich bin safe :001: FALSCH

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Hallo

 

 

Ab wann kann eine Verzichtserklärung als nichtig bezeichnet

die klare Definition ist die, dass wenn eine Abrede unter Parteien vereinbart wird, die gegen Gesetz verstösst, ist sie nicht, also ungültig. Du (oder deine Erben) kannst demnach in keinem Falle eine von Paxen unterzeichnete Verzichtserklärung geltend machen, da diese so den gesetzlichen Haftungsbestimmungen wiederspricht. Dies ist übrigens nicht nur im Luftrecht so.

 

 

ob ICH beweisen muss, dass ich keinen "Seich" gemacht habe (Fall mit Paxschein), oder ob der PAX beweisen muss, dass ich einen "Seich" gemacht habe

nach neuem Recht geht es gar nicht darum, ob mit oder ohne Paxschein (Migros-Aktion 3 für 2). Die Beweis-(Ent)-last wurde neu dem Verursacher überbunden, ob CPL, PPL, ATPL, Migros-Aktion oder doch etwa Ford Taunus. Du kannst da mit nichts etwas abändern.

 

 

Gruss

Heinz

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die klare Definition ist die, dass wenn eine Abrede unter Parteien vereinbart wird, die gegen Gesetz verstösst, ist sie nicht, also ungültig. Du (oder deine Erben) kannst demnach in keinem Falle eine von Paxen unterzeichnete Verzichtserklärung geltend machen, da diese so den gesetzlichen Haftungsbestimmungen wiederspricht. Dies ist übrigens nicht nur im Luftrecht so.

 

das habe ich auch so verstanden, nach meinem Rechtsverständnis leuchtet das ein. So ist eine Verzichtserklärung entsprechend auch ungültig bei Todesfall des Paxen. Ist er nicht tot, so gilt sie aber nach wie vor. Es ist schliesslich ein Papier, das ein Erwachsener (oder dann sein gesetzlicher Vertreter) unterschrieben hat. Denn, was sollte an einer Verzichtserklärung rechtswidrig sein?

Abgsehen davon habe ich "meine" Verzichtserklärung von Roland Müller, seines Zeichens einer der bekanntesten Luftfahrtiuristen in der Schweiz... Und die Idee mit der Verzichtserklärung habe ich von ihm...

Für mich persönlich gilt dies als eine rechtlich gültige Möglichkeit, solang kein Gericht da gegen spricht.

 

 

nach neuem Recht geht es gar nicht darum, ob mit oder ohne Paxschein (Migros-Aktion 3 für 2). Die Beweis-(Ent)-last wurde neu dem Verursacher überbunden, ob CPL, PPL, ATPL, Migros-Aktion oder doch etwa Ford Taunus. Du kannst da mit nichts etwas abändern.

 

Was verstehst Du unter Verursacher?

 

Blödes Beispiel: Ich rolle am Boden Richtung holdingpoint. Ein anderer rollt in mein Flugzeug hinein, auf der Seite des Paxen - welcher dabei Mittelschwer verletzt wird (20% IV). Ich hätte aufgrund der Rollwegmarkierung Vortritt gehabt. Eigentlich ist der Fall klar. Der Verursacher ist derjenige, welcher mir den Vortritt abgeschnitten hat.

 

Durch die Kausalhaftung bin ich aber mal (ob schuldig oder nicht) haftbar bis 100k SZR. Alles was über den Betrag rausgeht, wird nun heikel:

- Fall MIT Paxschein:

ICH muss beweisen, dass ich Vortritt gehabt habe!

- Fall OHNE Paxschein:

Der PAX muss beweisen, dass ich im Unrecht gewesen bin (z.B. Rollanweisung des Towers nicht richtig beachtet)

 

Habe ich einen Paxschein aufgefüllt, und kann nicht beweisen, dass ich Vortritt gehabt habe, dann bin ich der Schuldige.

Habe ich keinen Paxschein ausfüllen lassen, muss mir der Pax mein Verschuldgen nachweisen können... mach mal... das ist dann genauso schwer wenn nicht noch schwerer, mir das nachzuweisen, wie es für mich schwer ist, zu beweisen, dass ich Vortritt gehabt hätte... (bei diesem Beispiel wäre es nun einfacher - der geneigte Leser darf sich gerne schwierigere Beispiele ausdenken).

 

Dies steht übrigens auch so im Artikel von Roland Müller in der neuen AeroRevue (p.40ff).

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Hallo zusammen,

 

Kein einfaches thema diese versicherungen,ich kann ja auch mit einem Auto nach Bern fahren, unterwegs noch zwei Pax mitnehmen und danach hochgehen lassen.

Wie es schon oft gemacht wurde von terroristen.

 

Ich vermute einfach mann will die Privatfligerei abschaffen.

 

Gruss Hansjörg

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Und diese "Fiesheit" ist der zentrale Punkt.
Dominic Du hast es erfasst. Dies ist nicht nur unüblich, sondern in meinen Augen absolut sittenwidrig. Es gibt keinen Lebensbereich in zivilisierten Staaten soweit mir bekannt, wo diese Umkehrung existiert.

 

Mit der Verzichtserklärung wird folgendes bewirkt:

 

1. Die Beweislast geht dahin, wo sie anständigerweise gehört, zum Geschädigten.

 

2. Bei Unfällen mit leichter Fahrlässigkeit (und dies werden wahrscheinlich die überaus meisten sein) wird der Haftungsanspruch durchaus ausbedungen. Der Geschädigte muss dann beweisen, dass der Pilot grobfährlässig gehandelt hat.

 

Bei offensichtlicher oder durch ein Gericht festgestellter Grobfahrlässigkeit haftet der Pilot unbeschränkt, Verzichtserklärung hin oder her.

 

Ich bin durchaus bereit, dies alles meinen Mitfliegern jeweils zu erklären und sie unterschreiben zu lassen, auch wenn ich mich jetzt so hoch versichern werde, dass kaum je ein Schweizer Gericht die volle Vericherungssumme einem Geschädigten zusprechen wird.

 

Voricht mit Ausländern, insbesonder USA Amerikanern! Die Möglichkeit besteht durchaus, dass sie in ihrem Heimatland vor Gericht gehen können und via Rechthilfegesuch in der Schweiz locker 100 Mio beim Piloten einfordern könnten. Nicht umsonst untersagen alle Kanadischen Versicherungen ihren "normal" versicherten Piloten ausdrücklich, Bürger der USA in ihren Flugzeugen mitzunehmen.

Am besten hält man daher den Gerichtstand auch gleich noch auf dem Blatt mit der Verzichtserklärung fest.

 

Hans

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Am besten hält man daher den Gerichtstand auch gleich noch auf dem Blatt mit der Verzichtserklärung fest.

 

mmmm :confused: gilt das??

 

wenn ja :D dann gehört das ab sofort zum "kleingedruckten" in meiner Verzichtserklärung!

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Hallo

 

1. Ist nach neuem Recht "leichtes Verschulden" immer noch gleich definiert wie früher, d.h. es liegt keine "grobe Fahrlässigkeit" vor? (also entweder "kein fuel mehr", "Verwandtenflug", Alkohol und ... was war der 4. Punkt?)

 

2. Es gab doch da mal einen Unfallbericht (Experimental in Lodrino), wo man Alkoholspuren in der Leiche des Piloten gefunden hat, wobei man allerdings nicht feststellen konnte, ob dies vom Verwesungsprozess kam, oder ob der Pilot noch ein Glässchen Wein getrunken hat.

Mit anderen Worten, die Hinterbliebenen des Piloten können nicht beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt! Aaauuaaa! Konsequenzen?

 

Vielen Dank für allfällige Antworten.

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Hmm...langsam kommt bei mir Licht in dieses dunkle Thema... Was ich mir immer noch überlegen muss, ist, wie man sowas halbwegs verständlich den Paxen mitteilt, ohne dass es entweder lächerlich oder angsteinflössend tönt...

 

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dürfen wir mit HB-Flugzeugen aber ab sofort legal Passagiere im Ausland transportieren, oder? Diese Problematik wurde ja schon >hier<

besprochen. Ist diese Verzichtserklärung auch im Ausland legal und kann diese auch von Nicht-Schweizerbürgern unterzeichnet werden?

Fragen über fragen, ich weiss...

 

@ Dominik: Ich glaub, du meinst diesen Bericht , oder?

4. Punkt: Performance-Rechnung / Überladen?

 

Grüessli Chregu

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Liebe Kollegen,

 

Mir scheint, die Diskussion dreht sich im Kreis. Neue Gesetze und Verordnungen sind zwar für alle immer schwierig in das bestehende Schema zu integrieren - speziell im Bereich Luftrecht, wo die Situation doppelt kompliziert ist. Das ist auch für mich als Jurist oft nicht einfach. Ich verstehe allerdings nicht, wieso man bereits geklärte Fragen in diesem Thread ignoriert, um erneut die "Tatbestände" des unentgeltlich nichtgewerblichen, entgeltlich gewerblichen und unentgeltlich gewerblichen Fluges zu vermischen.

 

Zum Thema Beweislast und Parallelen zum Strassenverkehrsrecht:

 

SVG Art. 59

1 Der Halter wird von der Haftpflicht befreit, wenn er beweist,

dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden

des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde ohne

dass ihn selbst oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein

Verschulden trifft und ohne dass fehlerhafte Beschaffenheit des

Fahrzeuges zum Unfall beigetragen hat.

2 Beweist der Halter, der nicht nach Absatz 1 befreit wird, dass

ein Verschulden des Geschädigten beim Unfall mitgewirkt hat,

so bestimmt der Richter die Ersatzpflicht unter Würdigung aller

Umstände.

3 ...70

4 Nach dem Obligationenrecht 71 bestimmt sich:

a. die Haftung im Verhältnis zwischen dem Halter und dem

Eigentümer eines Fahrzeuges für Schaden an diesem

Fahrzeug;

b.72 die Haftung des Halters für Schaden an den mit seinem

Fahrzeug beförderten Sachen, ausgenommen an Ge-genständen,

die der Geschädigte mit sich führte, na-mentlich

Reisegepäck u. dgl.; vorbehalten ist das Trans-portgesetz

vom 4. Oktober 1985 73 .

Ermässigung oder Aus- schluss der Halterhaftung

 

 

Hans? Wir haben darüber ja am tel. bereits gesprochen...

 

Ganz offensichtlich lässt Ihr in der Diskussion immer noch ausser Acht, dass zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Flügen eine komplett andere Rechtslage vorherrscht.

 

Heinz, Dein Statement " Die Leistungen sind nunmal neu gesetzlich geregelt und die kannst du mit keinem 'Schein' abändern" ist daher falsch. Das Vermögen und Unvermögen einer Verzichtserklärunge wurde ja angedeutet.

 

Auch die Aussage von Valkyrier, bzw. von seiner Fluggpruppe, sind eben genau nicht uneingeschränkt zutreffend. Bei den unentgeltlichen Flügen gilt Obligationenrecht - dass nun mit der neuen LFV dort andere Versicherungobligatorien eingeführt wurden, hat mit dieser Problematik nichts zu tun.

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Ganz offensichtlich lässt Ihr in der Diskussion immer noch ausser Acht, dass zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Flügen eine komplett andere Rechtslage vorherrscht.

Ich hoffe da war nicht ich gemeint? So wie ich hier lese, haben das aber auch alle andern verstanden: Bei den Verzichtserklärungen geht es immer nur um die gänzlich unentgeldlichen Flüge.

 

Eine 1:1 Behandlung mit den Regeln des Strassenverkehrsgesetzgebung sehe ich a priori nicht. Wäre dem so, so wären die Haftpflichversicherungen des Halters für einen Piloten, der ein solches Flugzeug mietet, praktisch wirkungslos. Da aber in allen privaten Haftpflichtversicherungen immer explizit Schäden aus der Führung mit einem Luftfahrzeug ausgeschlossen sind, wäre ein solches Risiko auf gar keine Weise für einen Charterpiloten versicherbar.

 

Ich glaube nicht, dass das der Gesetzgeber so gewollt hat und auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ich gestern per Post von meiner Versicherung (Allianz) erhalten habe, deuten in keiner Weise darauf hin, dass dies so sein könnte.

 

Hans

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Hallo

 

ich möchte mal den Text von Dr. Roland Müller hier einkopieren:

 

Wird ein privater Flug ohne Entgelt, also aus reiner Gefälligkeit ausgeführt, so kann kein Flugschein

ausgestellt werden. Sollte dennoch ein Flugschein ausgestellt werden, so hat er keine Wirkung.

Um die Haftung zu beschränken, kann bei unentgeltlichen Privatflügen jedoch eine Verzichtserklärung

des Passagiers im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verlangt werden. Damit

kann die Haftung für leichtes Verschulden wegbedungen werden.

Abgesehen davon, dass zahlreiche Passagiere keine solche Verzichtserklärung unterschreiben,

muss an dieser Stelle ausdrücklich auf die begrenzte Wirkung einer Verzichtserklärung hingewiesen

werden. Gegenüber den Hinterbliebenen eines getöteten Passagiers ist die Verzichtserklärung

im Hinblick auf Versorger- und Genugtuungsansprüche wirkungslos!

 

 

Und hier sehe ich das Problem :

im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

 

du musst im 'Ernstfall' erst einen Richter finden, der den Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdefiniert. Zudem wäre da noch das 'leichte Verschulden', mehr Gummi gibt es gerade in Haftpflichtfragen der Fliegerei nicht.

 

Weshalb wohl wurden die gesetzlichen Bestimmungen verschärft??? wohl sicher nicht, um die Paxen in den Regen zu stellen und den Piloten zu schützen. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Verzichtserklärung im 'Ernstfall' rein gar nichts bringt, bis mir ein Gerichtsurteil das Gegenteil beweist. Nur, dies werde ich wohl nicht mehr erleben.

 

Gruss

Heinz

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Hallo Heinz

 

Vielleicht kannst Du auch noch den Teil des Artikels mit dem Untertitel "Flugscheine auch in Zukunft ausfüllen" hier hineinkopieren (erste 7 Zeilen).....Er bezieht sich ausdrücklich auch auf den unentgeltlichen privaten Passagiertransport und widerspricht 100% den anderen Aussagen des PD.Dr.jur. Bin ICH blöd ? :confused: :001:

 

"dürfen nicht ausgestellt werden"........." "Flugschein nicht möglich"...

 

gleicher Autor, gleicher Artikel :

 

Frage ob weiterhin Flugscheine auszufüllen sind. .....mit einem klaren "JA" beantwortet........

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Salü Chris

 

Meinst du dies im Zusammenhang mit dieser Zusammenfassung:

Flugschein.jpg

 

Dieser Widerspruch ist mir auch aufgefallen :confused:

 

Grüessli Chregu

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Dominic Windisch

Hoi zäme

 

nun, es ist, m.E. kein Widerspruch, sondern nur einfach äusserst unglücklich formuliert. Für den "unsicheren" Leser scheint es tatsächlich so zu wirken, wie wenn nun ein Flugschein für entgeltliche und unentgeltliche Flüge ausgefüllt werden müsste.

 

Nach dem ganzen Rest des Textes inklusive der schönen Zusammenfassung (danke Chregu) ist es klar so, dass ein Flugschein NICHT für private unentgeltliche Flüge gilt (das war bisher übrigens auch schon so!), da er hier im dem Sinne rechtswidrig ist und nicht rechtskräftig.

 

Um ganz sicher zu gehen, habe ich gerade eine E-Mail an Roland Müller geschrieben und um Bestätigung gebeten, dass hier lediglich unglücklich formuliert worden ist. Eine (hoffentlich) Antwort werde ich hier gerne posten...

 

schönes WE

(und ja, so langsam dreht es sich wirklich im Kreis... auf der anderen Seite: Lieber sicher gehen als nachher blöd dastehen!)

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Dieser ganze Versicherungswirwar wo ist der gesunde Menschenverstand geblieben auf was alles wir den Pax informieren müssen oder sollten und wie lange dauert es noch bis wir den Pax aufmerksam machen müssen ob er das Testament schon gemacht hat betreffs Flugschein.

 

Gruss Hansjörg

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Untertitel "Flugscheine auch in Zukunft ausfüllen" ....Er bezieht sich ausdrücklich auch auf den unentgeltlichen privaten Passagiertransport und widerspricht 100% den anderen Aussagen des PD.Dr.jur. Bin ICH blöd ? :confused: :001:

 

"dürfen nicht ausgestellt werden"........." "Flugschein nicht möglich"...

 

gleicher Autor, gleicher Artikel :

 

Frage ob weiterhin Flugscheine auszufüllen sind. .....mit einem klaren "JA" beantwortet........

 

 

 

Man darf sie nicht ausstellen ,("dürfen nicht ausgestellt werden") ABER die Frage ob weiterhin Flugscheine auszufüllen sind muss mit einem klaren "JA" beantwortet werden ..... Wer kann den betreffenden Teil des Artikels hierhinein kopieren ?

 

 

 

"unglücklich formuliert".......... :001: Wenn etwas nicht ausgefüllt werden darf, aber die Frage, ob dasselbe weiterhin auszufüllen ist mit einem klaren JA beantwortet werden muss, dann :confused: :001: :confused: :001: :confused:

KLARER WIDERSPRUCH......oder nicht.....oder doch........entweder bin ich blöd, oder der PD Dr.jur. ist für mich und mein Hirn zu gescheit :cool:

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Ich möchte allen beteiligten ein schönes und erholsames Wochenende

wünschen, Heinz Richner,Old chris ,Hans Fuchs und natürlch mir selber und allen Forumsmitglieder.

 

Ich wünsche mir wie alle Piloten d ;) ass die AVGAS Preise ^Fallen und wir alle die freude am fliegen behalten und die Ehefrauen unser anliegen untermauern.

 

Grüsse an euch alle denkt positiv gruss Hansjörg

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Frage ob weiterhin Flugscheine auszufüllen sind. .....mit einem klaren "JA" beantwortet........

 

Telefonische Rückfrage bei meiner Versicherung.

Antwort: "... kann mit einem klaren "NEIN" beantwortet werden ..."

 

Jetzt reichts mir langsam. :mad:

Anfang der Woche geht ein Schreiben an MEINE Versicherung. Ich werde darum bitten, MIR eine rechtsverbindliche Auskunft

mit Referenz auf MEINE Versicherungspolice zu kommen zu lassen.

Mit gesunden Menschenverstand müsste das doch möglich sein .... :confused:

 

Grüessli

Joachim

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Hallo zusammen

 

Meinereiner kommt bei diesem ganzen Gesetzes- und Verordnungsmist nicht wirklich mit...! Flugschein ausfüllen, Flugschein nicht ausfüllen, Verzichtserklärung unterschreiben lassen oder nicht... Bahnhof! Bin ich ein Gesetzes-Gelehrter???

 

Das einzige was ich verstehe:

 

Wenn was passiert, ein PAX wirklich geschädigt ist und wir das noch erleben dürfen, ist unsereiner im Arsch - den Rest des Lebens und das nicht nur psychisch sondern jetzt auch noch finanziell !

 

Meine Meinung! Und nun Bahn frei für weitere (un)verständliche Diskussionen...

 

Gruss

ilsnicco.gif

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Jetzt reichts mir langsam.

Anfang der Woche geht ein Schreiben an MEINE Versicherung. Ich werde darum bitten, MIR eine rechtsverbindliche Auskunft

mit Referenz auf MEINE Versicherungspolice zu kommen zu lassen.

Ja will mir den gar keiner glauben? :rolleyes:

Nochmals: Für unentgeltliche Flüge werden sicherlich keine Flugscheine ausgestellt, auf denen ein Hinweis zur Art und Weise der Haftung (kausal bis 100'000 SZR etc.) enthalten ist.

 

In einigen Wochen werde ich dazu voraussichtlich ein ganz kurzes paper auf meiner HP publizieren, wo die Änderungen für Piloten erklärt sind. Eigentlich war ich aber der Ansicht, dass man auch hier die Fragen schon beantwortet hat - nur wurden sie nun alle zwei Tage neu aufgeworfen und von irgendjemandem wieder anders beantwortet. :)

 

Gruss,

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Ja will mir den gar keiner glauben? :rolleyes:

 

Philip, ich möchte Dir nicht zu nahe treten. :)

Aber .... Deine Aussage ist solange unmassgebend und unwirksam, solange es Differenzen in den Aussagen offizieller Stellen gibt.

Insbesondere in den Aussagen der Versicherer und dem Gesetzgeber, hier vertreten durch das BAZL.

Das kann man nunmal nicht wegschlecken.

 

Nichts für ungut ... ;)

 

Grüessli

Joachim

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Möchte Dir auch nicht zu Nahe treten, Joachim, aber wer sind denn diese offiziellen Stellen? :) Und welche von denen haben sich denn in welche Widersprüche verwickelt?

 

Und übrigens konnte sogar ICH mir mit meiner unmassgebenden Meinung bereits vor höchsten Stellen bescheinigen lassen, dass das BAZL (in anderer Angelegenheit) rechtlich einen Holzweg beschreitet...

 

Auch nichts für ungut... :rolleyes:

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Und übrigens konnte sogar ICH mir mit meiner unmassgebenden Meinung bereits vor höchsten Stellen bescheinigen lassen, dass das BAZL rechtlich einen Holzweg beschreitet...

 

Na siehst Du, Philip.

 

Was wollen wir denn letztlich alle?

1. Das kein Unfall eintritt

2. Wenn doch, wollen wir nur zweifelsfrei wissen, wer, was, wann und wieviel bezahlen muss.

 

Und wer kann mir das sagen? Richtig, mein Vertragspartner ... die Versicherung.

 

Zusatzfrage Philip:

Könnte es Sinn machen (Versicherungstechnisch) meinen Heli in eine AG oder GmbH einzubringen?

 

Grüessli

Joachim

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2. Wenn doch, wollen wir nur zweifelsfrei wissen, wer, was, wann und wieviel bezahlen muss.

 

Und wer kann mir das sagen? Richtig, mein Vertragspartner ... die Versicherung.

Du bist Halter, insofern auch direkter Vertragspartner der Versicherung. Und wie sieht es mit den Piloten aus, die bei einer Flugschule mieten?

 

Bzgl. Auskunft bei der Versicherung: Als ich kürzlich angerufen habe um zu fragen, wie man ohne neue Flugscheinblöcke nun zu handeln habe hat man mir gesagt, man solle gar keinen ausfüllen. Habe den Gesprächspartner dann darauf hingewiesen, dass man gemäss LTrV aber einen solchen auszufüllen HAT.

 

:009:

 

Soviel zu Deine "zweifelsfreien" Auskünften... :006:

 

Gruss

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