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Team Onyx entschuldigt sich bei Flusi24


Gast twainmarx

Empfohlene Beiträge

Gast twainmarx

 

Einige Flusianer werden sich wohl gefragt haben wieso Flusi24 zurzeit offline ist. Leider wurde Flusi24 von einer Anwaltskanzlei abgemahnt sofort einen Beitrag, welcher vom Team Onyx verfasst wurde, zu löschen.

 

Das Team Onyx und besonders der CEO Marc Goergen entschuldigte sich heute bei Flusi24 mit folgender Stellungnahme,

 

http://www.flyonyx.net/expresso/index.php?option=news&task=viewarticle&sid=232

 

 

Ein gescheiterter Versuch Flusi24 und das Team Onyx gegen einander auszuspielen und beide zu verklagen.

 

Schade wie tief die VA Szene gesunken ist.

 

(bitte keine Fragen wer versuchte das Team Onyx zu verklagen, wir werden dies erst bekannt geben nachdem wir die rechtlichen Schritte geprüft haben, wissen wer es war, tun wir jetzt schon ;)

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Wilko Wiedemann

Mein lieber Marc

 

Zwiste unter euch VA's tragt ihr auch bitte unter euch alleine aus, sowas hat hier nichts zu suchen. Gerade dann, wenn es noch rechtliche Konsequenzen und Begebenheiten mit sich bringt.

 

Team Onyx und deren aufdringliche Eigenwerbung ist dann wieder eine Thema für sich.

 

Zusätzlich bitte ich dich, deine Beiträge hier, gemäss unseren Regeln, wie die anderen User auch, mit deinem Vornamen zu unterschreiben.

 

MfG

 

Wilko

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Gast twainmarx
Zusätzlich bitte ich dich, deine Beiträge hier, gemäss unseren Regeln, wie die anderen User auch, mit deinem Vornamen zu unterschreiben.

 

kein Problem :004:

 

das hat nix mit VA Krieg oder sonst was zu tun, sondern ganz einfach dass niemand glauben soll dass Flusi24 irgendeine Schuld trifft.

 

Rechtliches haben wir nix zu befürchten, da die Anklage aus der Luft gegriffen war und zu keinem Moment als ernsthaft zu betrachten war.

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Habe keine Ahnung, worum genau es hier geht. Dennoch ein paar Worte im Allgemeinen:

Gerade dann, wenn es noch rechtliche Konsequenzen und Begebenheiten mit sich bringt.
Rechtliches haben wir nix zu befürchten, da die Anklage aus der Luft gegriffen war und zu keinem Moment als ernsthaft zu betrachten war.

Eine Abmahnung ist keine Anklage. Ich wäre aber vorsichtig, die Sache einfach so abzuschütteln. Leider sind Abmahnungen in Deutschland sehr leicht zu erreichen, vor allem, wenn es z.B. um geschützte Markennamen und Begriffe geht, an denen viel Geld hängt. Wie z.B. derzeit in Zusammenhang mit der Fussball-WM. Oft wird dabei zwar mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber dennoch sind anwaltliche Abmahnungen ernstzunehmen. Weitere Infos und haarsträubende Fälle auf http://www.abmahnwelle.de .

 

Ich schätze aber auch, dass es für das Flightforum gut wäre, wenn es aus solchen Sachen herausgehalten wird.

 

Gruss,

Thomas

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Gut, jemand hat versucht Onyx zu schaden. Ist zwar unterste Kanone, aber ist an der Tagesordnung - nicht nur in der VA Szene. ABER andere unbeteiligte Dritte mit reinzuziehen, das ist wirklich unterste Schublade und nur noch verabscheuungswürdig. Vorallem wenn es ein Privatprojekt ist. :003:

 

Sorry für die Wortwahl, aber genau diese Worte treffen es für mich auf den Punkt.

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Johannes Müller

Ich glaube ihr (twainmarx + co) habt's immer noch nicht begriffen. Die Veranstalter der WM haben nun einmal alles mögliche (und unmögliche) schützen lassen. Auf der Homepage + auf der "Entschuldigungsseite" steht immer noch ein entsprechender Werbebanner!

 

(von Spreadshirt - bin zu faul, um alles neu zu schreiben :D)

Offensichtlich kannte sich Michael M. nicht aus im Paragraphen-Dschungel der verschlungenen nationalen und internationalen FIFA-Markenrechte.

Wusste er etwa nicht, dass

 

"Deutschland 2006"

"WM 2006"

"World Cup"

"Volunteers 2006"

"Talente 2006 - die FIFA WM in der Schule"

"WM Bier"

"Green Goal"

"FIFA Konföderationen-Pokal"

"Hamburg 2006" oder

"Fan Fest" (sic!) (sick!)

 

unter vielen Anderen (!!! siehe unten) geschützte Marken der FIFA sind?!

 

Wusste er nicht, dass schon allein die Bezeichnung eines Artikels als "WM 2006-Shirt" in den Augen der FIFA ein Verbrechen ist?! Wusste er nicht, dass er für diesen Artikel eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von den FIFA-Anwälten bekommen würde, samt Rechnung im vierstelligen Bereich?

 

Wusste er nicht!

 

Armer Michael M.

 

Er wird sein Ticket wohl auf dem Schwarzmarkt verscherbeln müssen, um wenigstens einen Teil der Anwaltskosten zahlen zu können.

 

Liebe Shop-Partner,

- die FIFA spielt nicht auf Zeit

- die FIFA wird den Fair Play PokalTM nicht gewinnen

- die FIFA hat nichts Besseres zu tun

- Namen und Details wurden geändert, der Rest ist wahr

 

Bei uns entsteht der Eindruck, dass es der FIFA leider nicht nur um den Schutz ihrer Markenrechte geht. Die FIFA könnte uns die konkreten Verstöße genau benennen, dann würden wir sie einfach löschen. Die FIFA nennt uns die konkreten Fundorte aber erst auf Nachfrage und erst, nachdem sie die kostenpflichtigen Abmahnungen an die Shopbetreiber verschickt hat. (Laut FAZ bereits ein halbes Jahr vor WM-Beginn über 1000 Verfahren in über 50 Ländern - die Summe der Anwaltsgebühren könnt Ihr selbst schätzen.)

 

(...)

 

Bitte überprüft Eure Shops und Produkte! Bitte nehmt selbst etwaige von uns übersehene WM-Verweise aus Euren Produkten. Die FIFA-Anwälte googeln schneller als die Polizei.

 

(...)

 

Recherchemöglichkeiten zu nationalen Marken:

Deutsches Patentamt

 

Recherchemöglichkeiten zu europäischen Marken:

Harmonisierungsamt

World Intellectual Property Organization

 

Den Krimi FIFA gegen Ferrero mit Hintergrundinfos findet Ihr bspw. bei Die Zeit.

 

Gruss

Johannes, der immer ganz brav ist :D

 

Bsp "WM" + aktuelles Jahr, ist geschützt für ...

Unbelichtete Filme; Gerbstoffe; künstliche Süßungsmittel; Diapositive; Torf (Dünger); Kosmetika; Seifen; kosmetische Badezusätze; Parfums; Kölnischwasser; Vor- und Nachrasurlotionen; Rasiercremes; Shampoos, Haarspülungen; Zahnpasta, Mundwässer; Deodorants und Schweißhemmer für den privaten Gebrauch; Pflegecremes, Hautcremes, Gesichtsreinigungscremes, Makeup-Entferner; Sonnenschutzlotionen für kosmetische Zwecke zur Hautbräunung; Haarlotionen, Haarlacke; Make-ups, Lidschatten, Gesichtspuder, Kosmetikstifte; dekorative Abfüllungen für Kosmetikzwecke; Reinigungs-, Polier-, Spül-, Scheuermittel für Haushaltszwecke; Waschpulver; synthetische Haushaltsreiniger; Schuhpolitur und -cremes; Lederwichse; Kosmetiktücher; Schmiermittel; Motorenöle und -kraftstoffe; Kerzen; Wachse, soweit in Klasse 04 enthalten; pharmazeutische Produkte; medizinischer Kaugummi; Material für Zahnfüllungen, zahntechnisches Wachs; medizinische Hygieneprodukte; Damenhygieneprodukte; Fungizide, Herbizide; Augenmedikamente; medizinischer Tee; medizinische Nahrungszusätze; diätetische Nahrungszusätze für medizinische Zwecke; Babynahrung; Vitaminprodukte; Produkte zur Reinigung und Geruchsverbesserung von Luft, Geruchsverbesserer für Fahrzeuge, Geruchsverbesserer für nichtprivaten Gebrauch, soweit in Klasse 05 enthalten; Sonnenschutzlotionen für pharmazeutische Zwecke; Aluminiumfolie; dekorative Schlüsselanhänger aus Metall; Figurinen aus Metall; Ornamente aus Metall; magnetische Dekorationen; Statuen, Statuetten, Skulpturen aus gewöhnlichem Metall oder Legierungen davon; Spielscheiben ("Pogs") aus Metall; Schmucknadeln und Anstecker aus unedlem Metall; fest angebrachte Serviettenspender aus Metall; Geldklammern aus Metall für Banknoten; Trophäen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft aus gewöhnlichem Metall oder Legierungen davon; Küchenaluminiumfolien, soweit in Klasse 06 enthalten; Maschinen zur Herstellung kohlensäurehaltiger Getränke; elektrische Dosenöffner; elektrische Messer, elektromechanische Maschinen zur Nahrungsmittelherstellung; Haushaltsrührgeräte; elektrische Schneebesen für Haushaltszwecke; elektrische Fruchtpressen für Haushaltszwecke; elektrische Küchenmaschinen; elektrische Mixer für Haushaltszwecke; Geschirrspüler; Haushaltswaschmaschinen; Wäscheschleudern; Bügelmaschinen; Nähmaschinen; Staubsauger und Zubehör, soweit in Klasse 07 enthalten; Bauteile von Kraftmaschinen; (handbetriebene) Handwerkzeuge und -geräte; elektrische oder nichtelektrische Rasierer, einschließlich Rasierklingen; Messerwaren, soweit in Klasse 08 enthalten; Gabeln und Löffel; Haarentfernergeräte; Pinzetten; Lockenstäbe; Küchenscheren; Schraubendreher; Videospiele; Arkadenspiele, soweit in Klasse 09 enthalten; Videospielkassetten; aufgezeichnete Computersoftware einschließlich Software für Spiele; Computerprogramme und -datenbanken, sämtliche vorgenannten Waren der Klasse 09 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Brillen, Sonnenbrillen, Etuis und Bänder für Sonnenbrillen und Brillen; Ferngläser; Magnete und dekorative Magnete; Kompasse; Geräte zur Aufnahme, Übermittlung und Wiedergabe von Bild und Ton; Fernsehgeräte; Radios; Videorecorder; CD-Spieler; DVD-Spieler; Lautsprecher; Kopfhörer; Computer; datenverarbeitende Geräte; Computertastaturen; Computerbildschirme; Modems; elektronische Taschenübersetzer; Diktiergeräte; elektronische Notebooks; Scanner; Drucker; Photokopierer; Faxgeräte; Telephone; Anrufbeantworter; Videotelephone; Zellulartelephone; Rechenmaschinen; Kreditkartengeräte; Bankautomaten; Videokameras, Camcorders; photographische Ausrüstung, Kameras, Projektoren, Blitzlampen (Fotografie), Batterien; elektronische Handspiele ausschließlich zur Verwendung mit Fernsehgeräten; Videospielgeräte; Bildschirmschonerprogramme für Computer; leere digitale oder analoge Ton- und Bildträger, unbespielte Videodisketten, unbespielte Videobänder, unbespielte Magnetbänder, unbespielte Magnetplatten, unbespielte DVDs, unbespielte Disketten, unbespielte optische Disketten, unbespielte Kompaktdisketten, unbespielte CD-ROMs; Hologramme; (codierte) Magnetkarten; Speicherkarten; Mikrochipkarten; magnetische Kredit-, Telefon-, Bankautomaten-, Reise- und Unterhaltungs-, Scheck- und Abrechnungskarten; elektrische Bügeleisen; Sicherheitsalarme; elektronische Verkaufsautomaten; Luftsäcke als Windanzeiger; Entfernungsmessgeräte; Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegeräte; in elektronischer Form, über CD-ROM, Datenbanken oder das Internet gelieferte Veröffentlichungen; private diagnostische Apparate und Geräte für medizinische Zwecke; medizinische Messapparate und -instrumente; Massagegeräte zum privaten Gebrauch; Gymnastikgeräte für medizinische Zwecke; medizindiagnostische Anzeigegeräte; Säuglingsflaschen; Kondome; Stützbandagen; Eis- und Wärmebeutel für medizinische Zwecke; Taschenlampen, insbesondere Blitzlampen; Tischlampen; dekorative Lampen; Lampenschirme; Glühlampen; Glühbirnen; Leuchten; Fahrradlampen; Kühlschränke; Gefriergeräte; Herde; Gasherde; Elektrokocher; Grillgeräte, Küchenherde, Mikrowellengeräte; elektrische Kaffeemaschinen; elektrische Kochkessel; elektrische Brotröster; elektrische Friteusen; elektrische Wäsche- und Haartrockner; Heizgeräte; Luftbefeuchter, Luftreiniger; Wasserfilter; Trinkwasserbrunnen; Ventilatoren (Klimatisierung) oder als Teile von Klimaanlagen; Fahrräder, Motorräder, Automobile, Lastwagen, Wohnmobile, Busse, Kühlfahrzeuge, Flugzeuge und Boote; Ballone, Luftschiffe; Fahrzeugzubehöre, soweit in Klasse 12 enthalten; Sonnenblenden, soweit in Klasse 12 enthalten; Sportfelgen und -reifenabdeckungen, Sitzbezüge, soweit in Klasse 12 enthalten; Fahrzeugabdeckungen; Kinderwagen; Kinderbuggies, Fahrzeugsitze für Babies und Kinder; Fahrzeugkraftmaschinen und -bauteile für Landfahrzeuge; Juwelierwaren; Armbanduhren, Uhren; Medaillons aus Metall, Anhänger aus Edelmetall; Broschen aus Edelmetall; Schmucknadeln (Juwelierware); Krawattenklammern und -nadeln aus Edelmetall; Manschettenknöpfe aus Edelmetall; Gedenkmünzen aus Edelmetall; Becher und Teller aus Edelmetall; Statuen und Skulpturen; Teekannen aus Edelmetall; Spielscheiben ("Pogs") aus Edelmetall; Aschenbecher und Zigarettenetuis aus Edelmetall; dekorative Schlüsselanhänger aus Edelmetall; Siegertrophäen, soweit in Klasse 14 enthalten; Münzen, verkäufliche Team- und Spielernadeln (Juwelierware); Musikinstrumente, Spieldosen; elektrische und elektronische Musikinstrumente; Veranstaltungsprogramme, Veranstaltungsalben, Fotoalben, Autogrammbücher, Eintrittskarten, Sammelkarten, sämtliche vorgenannten Waren der Klasse 16 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Papiertischdecken; Servietten; Tischwäsche aus Papier; Papiertüten; Einladungskarten; Grußkarten; Geschenkpapier; Papierdeckchen und Platzmatten aus Papier; Papier- oder Plastikmülltüten; Tüten zur Nahrungsmittelaufbewahrung; Kaffeefilter aus Papier; Etiketten (nicht aus Textilien), Papierhandtücher; feuchte Papierhandtücher; Toilettenpapier; Papiertaschentücher; Babywindeln aus Papier; Schreibwaren- und Schulbedarf (Apparate ausgenommen); Schreibmaschinenpapier, Kopierpapier, Briefumschläge, Themenblöcke, Notizblöcke, Notizpapier; Schreibpapier, Schmierpapier; Einbandpapier; Ordner, Aktendeckel, Buchhüllen; Malblocks, Zeichenblocks, Spiel- und Rätselbücher; Leuchtpapier; Klebezettel; Krepppapier; Seidenpapier; Büro- und Heftklammern; Papierfahnen; Papierfähnchen; Papierlaternen; Schreibinstrumente; Füller; Stifte; Kugelschreiber; Füllersets; Stiftsets; Filzstifte; Füller mit Rollspitze; Markierstifte; Stempelkissen, Gummistempel; Malkasten; Mal- und Zeichenstifte; Druckformen; gedrucktes Lehrmaterial; Adressenbücher; Tagebücher; Terminkalender; Straßenkarten; Rubbelkarten; Schecks; gedruckte Fahrpläne; Flugblätter und Comic Strips; Autoaufkleber; Aufkleber; Aufkleberalben; Kalender; Poster; Postkarten; Werbeschilder und -transparente und -materialien aus Papier; Bügelbilder; Abziehbilder; Bürobedarf (außer Möbeln); Korrekturflüssigkeiten; Radiergummis; Bleistiftspitzer; Ständer für Schreibutensilien; Büro- und Heftklammern; Reißzwecken; Klebeband für Schreibwaren; Spender für Klebeband; Hefter; Schablonen; Papierscheren; Dokumentenhalter; Klemmtafeln; Notizblockhalter; Bücherstützen; Bücherständer; Stempel; Kredit-, Telefon-, Bankautomaten-, Reise- und Unterhaltungs-, Scheck- und Abrechnungskarten aus Papier oder Karton; Tinte, Kreide, Dekorationen für Stifte und Lineale, soweit in Klasse 16 enthalten; Leder und Lederimitat; Regenschirme; Sonnenschirme; Sporttaschen (andere als diejenige, die Produkten angepasst sind, die sie enthalten sollen); Freizeittaschen; Reisetaschen, Rucksäcke; Transporttaschen; Schultaschen; Gürteltaschen; Handtaschen; ballförmige Taschen aus Leder; Strandtaschen; Koffer; Aktentaschen; Kosmetikkoffer (leer); Toilettentaschen; Schlüsseltaschen; Dokumententaschen; Ausweismäppchen; Brieftaschen; Geldbörsen; Schecktaschen; Kamerataschen; Spiegel; Artikel aus Plastik, soweit in Klasse 20 enthalten; Statuen, Figurinen, Anhängerschilder (uncodiert), z.B. Namensschilder, Schlüsselkarten (uncodiert), Kreditkarten (uncodiert), dekorative Schlüsselanhänger, alle aus Plastik; Sitzkissen und Zubehöre für Automobile, soweit in Klasse 20 enthalten; Möbel; Sitzmöbel für innen und außen; Regale (Möbel); Warenverkaufsstände; Küchenhandtuchspender (nicht aus Metall); Kleiderbügel; aufblasbare Werbeobjekte, soweit in Klasse 20 enthalten; Bücherregale; Ständer für Schreibwaren; Spielscheiben ("Pogs"), nicht aus Metall; Kissen, Schlafsäcke und Trophäen anläßlich der Fußballweltmeisterschaft, soweit in Klasse 20 enthalten; (nicht elektrische) Haushalts- oder Küchenutensilien und -behältnisse, nicht aus Edelmetall oder damit beschichtet; Bierkrüge, Becher, Tassen und Trinkgläser, Platten und Teller, Untersetzer, keines davon aus Edelmetall; Teekannen (nicht aus Edelmetall); isolierte Küchenhandschuhe; Haushaltshandschuhe; Flaschenöffner; Getränkeflaschen; Thermoskannen; nicht elektrische Nahrungs- und Getränkekühler; Spender für Küchenhandtücher (aus Metall); Kämme und Haarbürsten; Zahnseide; Statuen, Skulpturen und Trophäen aus Porzellan, Terrakotta oder Glas, die mit der Fußballweltmeisterschaft im Zusammenhang stehen; Schlafsäcke (gesteppt); Bettlaken; Steppdecken; Überwürfe; Kissenbezüge; Vorhänge; Duschvorhänge; Vorhangstoffe; Handtücher; Badetücher; Geschirrhandtücher; Strandmatten; Decken; Stofftaschentücher; Wandbehänge; Flaggen und Fahnen (nicht aus Papier); Wimpel (nicht aus Papier); Tischwäsche aus Textilien; Etiketten (Stoff); Bekleidung; Schuhe; Kopfbedeckung; Hemden; Strickhemden; Pullover und Trikots; T-Shirts; ärmellose Trikots; Kleider; Röcke; Unterwäsche; Badekleidung; kurze Hosen; lange Hosen; Sweater; Mützen; Kappen; Hüte; Schals; Kopftücher; Schirmmützen; Trainingsanzüge; Sweatshirts; Jacken; Blazer; Regenkleidung; Mäntel; Uniformen; Krawatten; Schürzen; Lätzchen; Schlafanzüge; Kleinkind- und Kinderspielbekleidung; Socken und Strümpfe; Strumpfbänder; Hosenträger; Schweissbänder, Stirnbänder, Handschuhe und Gürtel, soweit in Klasse 25 enthalten; Borten; Quasten; Bänder; Knöpfe; Nadeln; Nähkästchen; Medaillen für Kleidung (mit Ausnahme derjenigen aus Edelmetall); Medaillons und Anstecker für Kleidung (mit Ausnahme derjenigen aus Edelmetall), Broschen für Kleidung; Nadeln für Mützen (mit Ausnahme derjenigen aus Edelmetall); Haarnetze, Haarbänder; Haarnadeln; Haarschleifen oder anderer Haarschmuck; Medaillons aus unedlem Metall für Kleidung; Nadeln aus unedlem Metall; Anstecker aus Plastik; Teppiche, Vorleger, Matten (auch für Autos); Geflechte, Linoleum und andere Materialien zum Belegen eines vorhandenen Bodens; Holzbodenbeläge, Kunstrasen, Fußmatten (nicht Teppiche); Tische für Tischfußball; Stoffpuppen und -tiere; Spielzeugautos; Puzzles; Ballone; aufblasbare Spielzeuge; Spielscheiben ("Pogs"); Fußballausrüstung, nämlich Sportartikel für den Fußballsport, soweit in Klasse 28 enthalten; Fußbälle; Knieschoner; Ellenbogenschoner; Schulterschoner; Schienbeinschoner; Fußballtore; Sporttaschen und -behälter zum Tragen von Sportartikeln; Partyhüte (Spielzeug); Schaumgummihände, soweit in Klasse 28 enthalten; Handschuhe, Schweissbänder und Stirnbänder, soweit in Klasse 28 enthalten; Spiele und Spielzeug; Sportbälle; Brettspiele; handbetriebene elektronische Spiele, andere als diejenigen, die nur für den Gebrauch mit Fernsehgeräten ausgelegt sind; Konfetti, Spielkarten; Fleisch; Fisch; Geflügel; Wild; konservierte Fleischextrakte; gekochtes Obst und Gemüse; Dosenfrüchte und -gemüse; genießbare Öle und Fette; Kartoffelchips; Pommes frites; verarbeitete Nüsse; Marmeladen; eingemachtes Obst und Gemüse; Konfitüren; Milch; Milchprodukte; Molkereiprodukte; Käse; diätische Nahrungszusätze für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen, Fetten, Fettsäuren, unter Beigabe von Vitaminen, Spurenelementen, Mineralstoffen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 29 enthalten; Kaffee; Tee; Kakao; Zucker; Honig; Kaffee-Ersatz; Mehl; Getreidepräparate; Getreide; Brot; feine Backwaren; Kuchen; Kekse; Kracker; Bonbons; Eiskrem; Konfekt; Reis; Maischips; Senf; Essig; (Würz-) Saucen; Gewürze; Salz; Nahrungsmittelzusätze auf der Basis von Kohlenhydraten (nicht für medizinische oder diätetische Zwecke); diätische Nahrungszusätze für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 30 enthalten; Tiernahrung; Grassamen; frische Früchte; frische Beeren; frisches Gemüse; Blumen; Tierstreu; Rasen, Rasenwachstumsgrundlage; Torf (natürlich) und Torfstreu für Tiere; alkoholfreie Getränke; Sirup und Pulver zur Herstellung alkoholfreier Getränke; Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser; andere nichtalkoholische Getränke; Frucht- und Gemüsesäfte; geeiste Fruchtgetränke; Bier, helles Bier; alkoholische Getränke (Bier ausgenommen); Streichhölzer; Feuerzeuge; Zigarettenetuis, Aschenbecher, Raucherartikel aus unedlem Metall; Zigaretten; Tabak; Erstellen von Sportaufzeichnung und Statistiken, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 35 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Betrieb von Stellenvermittlungsagenturen; Dienstleistungen einer Personalvermittlung; Dienstleistungen einer Werbungsveröffentlichungsagentur; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Dienstleistungen einer Werbeagentur über das Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Werbeverbreitung; Vorspannmietdienste; Werbeplatzmietdienste; Vorspannwerbedienste; Dienste für Fernseh- und Radiowerbung; Werbung in Form von Trickfilmen; Dienstleistungen einer Promotionsagentur; Dienstleistungen einer Promotionsagentur für Sport und Öffentlichkeitsarbeit; Marktforschungsdienste; Markterhebungsdienste; Organisation der Werbung für Handelsmessen; Archivierungsdienste für stehende und bewegte Bilder; Werbung für Fußballveranstaltungen; Betrieb eines elektronischen Marktes im Internet durch online-Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung von Waren; Werbungs- und Promotions-Dienstleistungen und Informations-Dienstleistungen, Geschäftsinformations-Dienstleistungen, sämtliche geliefert online aus einer computergestützten Datenbasis oder dem Internet oder einer kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Zusammenstellung von Werbungen zur Benutzung als Webseiten im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Durchführung von Auktionen im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; geschäftliche Administrationsleistungen zur Bearbeitung von Handelsleistungen über das Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Präsentation von Filmen und Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen und/oder Werbezwecken; finanzielle Unterstützung von Sportveranstaltungen, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 36 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Kreditkartendienste; Ausgabe von Kreditkarten; Reisescheckdienste; Finanzierungsdienste; Bankdienste; Kredit- und Darlehensvermittlung; Versicherungsdienste; Leasing- und Mietdienste; Leasing von Bild- und Tonaufzeichnungen; Informationsleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Versicherungsleistungen, online-bereitgestellt aus einer Computer-Datenbasis oder dem Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Homebanking; Internetbanking oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Tankstellendienste, nämlich Schnellreparaturdienste; Fahrzeugreinigung; Schmieren des Fahrzeugs; Fahrzeugwartung; Fahrzeugreparatur; Kommunikations- und Telekommunikationsdienste; Kommunikation durch Mobiltelefone; Kommunikation durch Telex; Kommunikation durch mit Telekommunikationsnetzwerken verbundenen elektronischen Computerterminals, Datenbanken und Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Kommunikation durch Fernschreiber; Kommunikation durch Telefon; Kommunikation durch Telefax; Funkruf; Kommunikation durch Telekonferenz; Bereitstellen von Dienstleistungen zu Fernsehübertragungen, zu Kabelfernsehübertragungen und zu Rundfunkübertragungen; Dienstleistungen einer Presseagentur sowie Informations- oder Nachrichtenübertragungsagentur; Übertragen einer kommerziellen Internetseite über Internet oder über kabellose, elektronische Kommunikationsvorrichtungen; Bereitstellen eines Computer-Zugangs zu "schwarzen Brettern" (Informations- und Annoncenanschlagtafeln) und Echtzeit-Chatforen; Radio- und Fernsehprogramm- und Verbreitungsdienste über das Internet oder kabellosen elektronischen Kommunikationsvorrichtung; elektronische Nachrichtenübertragung; Übertragung von Nachrichten und Bildern über Computer; Betrieb von Chatrooms im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtungen, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 38 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Vermietung von Telefongeräten, Fax und anderen Kommunikationsgeräten; Verschaffung von Zugriff auf fremde Websites im Internet oder über kabellose, elektronische Kommunikationsvorrichtungen; Bereitstellen eines Zugriffs auf private und geschäftliche Einkaufs- und Bestelldienste über Computer und/oder interaktive Kommunikationstechnologien; Telekommunikation von Information (einschließlich Webseiten), Computerprogrammen und anderen Daten; Leistungen des elektronischen Postversandes; Gewährung von Nutzerzugriff auf das Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen zum Internet oder Datenbasen; Bereitstellung von Zugriffen zu Webseiten mit digitaler Musik im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Bereitstellung von Zugriffen zu MP3-Webseiten im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Bereitstellung digitaler Musik über Telekommunikation; Vermietung von Zugriffszeit auf eine zentrale Computer- Datenbank; Betrieb eines Reisebüros, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 39 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Fluglinien-, Bahn-, Bus- und Wohnmobilbeförderungsdienste; Boottransport; Bootsausflugdienste; Fahrzeugmietdienste; Parkplatzdienste; Taxidienste; Frachtversanddienste; Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas oder Elektrizität; Müllbeseitigungsdienste; Beförderung und Zustellung von Zeitungen, Magazinen und Büchern; Post-, Kurier- und Lieferdienste; Lagerdienste; Verteilung von Lösungsmitteln, Paraffin, Wachs, Bitumen und Erdöl, mit Ausnahme von flüssigem Erdgas für Dritte; Entwickeln von Filmen für Spielfilme; Vergrößern von Photographien; Drucken von Photographien, Entwickeln von Filmen für Photographien; Leasen oder Mieten von Maschinen und Geräten zum photographischen Entwickeln, Drucken, Vergrößern oder Endbearbeiten; Änderung, Maß-Anfertigung von Bekleidungsstücken; Druckdienste; Unterhaltung, Wett- und Spieldienste, die sich auf Sport beziehen oder damit in Zusammenhang stehen; Unterhaltungsdienste bei oder im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen; kulturelle Aktivitäten; Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten; Sitzreservierung für Shows und Sportveranstaltungen; interaktive Unterhaltung; Bereitstellung von Informationen im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtungen, nämlich unterhaltungs- und bildungsbezogene Informationen; Online-Bereitstellung elektronischer Veröffentlichungen; Online-Veröffentlichung elektronischer Bücher und Zeitschriften, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 41 nur, soweit sie in Bezug zu oder im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften stehen; Ausbildungsdienste; Vermietung von Sporteinrichtungen; Mietdienste für Audio- und Videoausrüstungen; Produktion von Zeichentrickfilmen; Produktion von Zeichentrick-Fernsehprogrammen; Timing von Sportveranstaltungen; Organisation von Schönheitswettbewerben; Dienstleistungen eines Wettbüros; Durchführung von Gewinnspielen; Durchführung und Organisation von Vorzugsprogrammen für Kunden und Zugangssteuerung bei Sportstadien durch Ausgabe von Sponsorenkarten, welche persönliche Daten des Inhabers enthalten; Bereitstellung digitaler Musik aus dem Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Bereitstellung digitaler Musik aus MP3-Webseiten im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Bereitstellen von Spielen, Computerprogrammen, Computerspielen und elektronischen Spielen über das Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtungen sowie diesbezügliche weitere Leistungen, online-Spieledienste; Organisation von sportlichen Veranstaltungen, nämlich Fußballweltmeisterschaften; Betrieb eines Wettbüros; Dolmetschdienste; Präsentation von Filmen und Bild- und Tonaufnahmen zu kulturellen und/oder Unterrichtszwecken; Vermietung von Filmen und Bild- und Tonaufnahmen; Foto-, Audio- und Videoaufnahmeproduktionsdienste; Vermietung von Zugriffszeiten auf einen zentralen Datenbankrechner; Dienstleistungen eines Computer-Beraters; Datenverarbeitung (Programmieren); Entwicklung von Computersoftware; Lizenzvergabe von geistigen Eigentumsrechten; Computerverleih; Schaffung, Gestaltung und Schreiben, sämtlich für die Zusammenstellung von Webseiten im Internet oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtung; Erstellung und Pflege von Webseiten; Erstellung und Wartung von Computersoftware; Zusammenstellung, Erstellung und Pflege eines Registers von Domain-Namen; Vermietung von Zugriffszeit auf eine Computer-Datenbasis; Bereitstellen von Datenbanken; Betrieb einer Datenbank; Datenbankverwaltungsdienste; Lizenzvergabedienste für Datenbanken; Bereitstellung von Speicherplatz auf Webseiten oder kabellosen, elektronischen Kommunikationsvorrichtungen zur Bewerbung von Waren und Dienstleistungen; Betrieb von Suchmaschinen; Bereitstellen von Getränken und Nahrung, insbesondere mit Fast Food, in Cafeterien und Restaurants; Bedienungsdienste, insbesondere für Getränke und Nahrung; Cateringdienste, Dienstleistungen eines Hotels; Unterkunft- und Verpflegungsdienste; Bereitstellen von Business-Einrichtungen für Unterhaltungszwecke, nämlich Vermietung von Versammlungsräumen; medizinische, zahnmedizinische und klinische Dienste; Arzneimitteluntersuchungen; Damen-, Herrenfriseur- und Schönheitssalondienste; Wach- und Sicherheitsdienste; Uniformverleih.

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Auf der Homepage + auf der "Entschuldigungsseite" steht immer noch ein entsprechender Werbebanner!

Und eben auch hier in der VA-Corner... und wenn die Abmahnung sich tatsächlich auf den geschützten Begriff beziehen sollte, würde ich es für angebracht (und im Interesse des Flightforums) halten, den Beitrag dort zu entfernen.

 

Gruss,

Thomas

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Gast twainmarx

Danke für die Hinweise,

 

alle Werbungen, inklusive dem Tippspiel wurden von den Klägern und deren Anwälte auf jedes Detail abgeklappert und sie konnten nix aber auch garnix gegen Onyx finden. Somit sind unsere Kampagnen sauber.

 

So darf z.b ein Reiseunternehmen nach dem aktuellen Recht schreiben, wir fahren zur WM 2006.

 

Leider versuchen einige Konkurrenten, VAs zu stoppen die mit der WM oder auch andere Mittel neue Piloten überzeugen wollen.

 

Auch der Tippspiel Beitrag ist ohne bedenken zu genießen und jeder ist eingeladen mitzuspielen.

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Johannes Müller
alle Werbungen, inklusive dem Tippspiel wurden von den Klägern und deren Anwälte auf jedes Detail abgeklappert und sie konnten nix aber auch garnix gegen Onyx finden. Somit sind unsere Kampagnen sauber.

Da wäre ich an eurer Stelle nicht so sicher. Wenn ihr dazu noch andere mit hineinzieht (z.B. Foren, Internetprovider), dann finde ich das äusserst primitiv (von EUCH). *IHR* habt die Wahl, entweder an die Grenzen zu gehen (oder sie zu überschreiten -- euer Rechtsanwalt hin oder her) und dabei andere in finanzielle Risiken hineinzuziehen, oder es halt nicht zu machen. Recht haben und Recht bekommen sind halt ganz unterschiedliche Sachen -- und auch wenn man viel Geld ver(sch)wendet (in Rechtsanwälte), bekommt man nicht immer sein vermeintliches Recht.

 

Meiner Meinung nach ist das, was ihr da macht, verantwortungslos.

 

Gruss

Johannes

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alle Werbungen, inklusive dem Tippspiel wurden von den Klägern und deren Anwälte auf jedes Detail abgeklappert und sie konnten nix aber auch garnix gegen Onyx finden. Somit sind unsere Kampagnen sauber.

 

Wenn das alles zweifelsfrei (!) klar ist, warum ist flusi24 dann imer noch offline? Dort macht man sich offenbar mehr Gedanken. Und wer übernimmt die Garantie (und trägt die Kosten der Forenbetreiber), wenn eben doch etwas an der Abmahnung dran sein sollte? Du? Neulich erst sah ich einen Spendenaufruf eines Forenbetreibers, der sich gegen eine Abmahnung wehren wollte. Es ging da bereits, nur die Anwaltskosten betreffend, wenn ich mich recht entsinne um mehrere 1000 EUR... Als ILS-Mitglied würde ich das Vereinsvermögen lieber sinnvoller investiert sehen als in Anwaltskosten.

 

Bei aller Begeisterung für's virtuelle Airlineleben sollte man sich auch im Klaren sein, dass das Verhalten in der unechten Welt auch Auswirkungen in die Realität haben kann.

 

Gruss,

Thomas

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Gast twainmarx
warum ist flusi24 dann imer noch offline?

 

Weil es nicht die erste Abmahnung war die F24 bekommen hat, leider waren zuvor User im Forum unterwegs die deutlich anklagbares Material im Forum hinterliessen und F24 wird sich jetzt genauer mit dem Thema auseinander setzen und sich absichern.

Da es jederzeit wieder vorkommen kann dass andere VAs F24 wegen irgendwas anschwärzen, wofür F24 garnicht kann.

Dann lieber auf nummer sicher gehen.

 

Es wäre falsch die Schuld jetzt mal wieder bei Onyx zu suchen, wir verstossen gegen kein Recht dieser Welt.

 

Hier ging es einfach zur darum dass eine andere VA versuchte Onyx zu stoppen. Es fehlt nur noch dass es bald soweit kommt dass man als VA nicht einmal mehr Airbus in der Flottenübersicht schreiben darf.

VAs sind da um möglichst real die Luftfahrt zu simulieren, es sollte keinesfalls sinn sein die VAs quasi so zu beschneiden dass sie nachher nicht mehr überleben können. Nur weil andere VAs neidisch auf die erfolgreichen sind. Das wäre sehr schade. Denn ohne VAs wäre die Flusiszene recht trist, denke nur daran wieviele VAs an den Freewareentwicklungen der Szene beteiligt waren.

 

Nicht zu vergessen, VAs sind gegründet worden um den Piloten noch mehr Spass am Flusi zu ermöglichen. Dies sollte kein virtueller CEO aus den Augen verlieren.

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Marc,

 

Ein Anwalt (angestiftet von einer anderen VA? Wo leben wir denn??) schickt eine Abmahnung an flusi24 wegen eines Beitrags der Onyx, der die Onyx als offiziellen (virtuellen) Carrier der WM 2006 bezeichnet. Innerhalb weniger Tage *nach* der Abmahnung stellt die Anwaltskanzlei fest, dass der Beitrag der Onyx vollkommen in Ordnung war? Wird so etwas nicht üblicherwiese *vor* der Abmahnung geprüft?

 

Sofern also nicht zweifelsfrei und endgültig klar ist - und Dein Eingangsbeitrag

achdem wir die rechtlichen Schritte geprüft haben
klingt für mich zumindest eben nicht so, würde ich es zum Schutz anderer Forenbetreiber (insbes. des Flightforums) begrüssen, wenn sie von ihren Mitgliedern vor eventuellen Problemen geschützt werden.

 

Ein paar Links zur Illustration:

* 17-Jähriger wird wegen Copyrightverletzung zur Zahlung von 7000EUR verurteilt

* Negative Feststellungsklage eines Forenbetreibers gegen eine Firma, die ihn wegen Äusserungen von Mitgliedern seines Forums abgemahnt hat

 

Auch wenn diese Fälle teilweise anders gelagert sind, zeigen sie doch, dass der Umgang mit Abmahnungen durchaus ernstzunehmen ist.

 

Gruss,

Thomas

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Gast twainmarx
die Onyx als offiziellen (virtuellen) Carrier der WM 2006 bezeichnet.

 

 

Das geht heute sehr schnell so eine Abmahnung zu kriegen, da gibt es Anwälte die den ganzen Tag sonst nix machen, kam auch mal bei Sat1 auf Planetopia.

 

unser slogan ist "official carrier of the team onyx fans", das konnte kein Anwalt einklagen. Darum wurde auch alles wieder zurück gezogen.

Einige Anwälte verschicken Abmahnungen wo sie ganz genau wissen sie kommen nicht mit durch, ganz einfach weil es leute gibt die dann schnell zahlen aus purer angst. Nur bei Flusi24 steht ein kompetentes Team dahinter welches sich mit dem Internetrecht und co auskennt.

 

Ein Anwalt (angestiftet von einer anderen VA? Wo leben wir denn??)

 

Da dazu hat sich die VA Szene leider gewandelt.

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Johannes Müller

Marc, wenn ihr es darauf ankommen lassen wollt, dass die Forumsbetreiber bestraft werden, dann seid ihr einfach unter dem tiefsten niveau.

 

Ihr habt dort die Möglichkeit, gratis für eure Spielchen Werbung zu machen. Als dank schenkt ***ihr*** (nicht irgendwelche Mitspieler!) ihnen eine Abmahnung mit möglichen finanziellen Folgen. Womöglich macht ihr das noch extra, um ein bisschen mehr euren Namen im Forum veröffentlich zu sehen. Tiefer geht's nicht mehr. Deckt ihr zumindest die Kosten?

 

Bravo. Mit solchen kann man nicht einmal Mitleid haben.

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:mad: :mad: :mad:

Marc, es reicht jetzt!

 

Hast du nicht schon genug Schaden angerichtet, jetzt ziehst du auch noch andere VA's mit in den Dreck mit deiner xten verschwoerungstheorie

 

Wie viele von denen hast du jetzt publiziert, und wie viele waren wahr?

Interessiert dich die Antwort? KEINE EINZIGE!

 

The only thing that is obvious is that you are paranoid through and through!

:001: :001: :001:

 

Merkst eigentlich nichts?

 

Your VA's name is mud in every single board!

 

Immer wenn Onyx in Verlegenheit kommt, dann, klarerweise, ist wer anders schuld.

 

Schaemst du dich nicht

 

I hate to break it to you, dude, but you have lost all links to reality!

 

Marc, ich fordere dich im Namen von 1 Forum und mehreren Ex-Piloten auf, deinen Posten zu raeumen!

 

Wie kann es eine VA nur schaffen innerhalb von kuerzester Zeit auf der Beliebtheitsskala von "nicht toll" zu "public enemy no 1" zu sinken?

 

 

Ihr koennt jetzt denken von mir, was ihr wollt, aber das musste mal gesagt werden!

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Hallo zusammen

 

 

Nur mal so in die illustre Runde gefragt: Bin ich der Einzige, der keinen blassen Schimmer hat um was es eigentlich geht. Da werden einem anscheinend Juristen geradezu um die Ohren gehauen, da haben viele angeblich Paranoia...etc. etc.

 

Wenn es tatsächlich um Juristerei geht, dann wäre ich einfach ruhig und würde warten bis sich die Angelegenheit geklärt hat und mindestens 20 cm Gras über die Sache gewachsen ist. :005:

 

Gruss

Bruno

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Gast twainmarx

lieber Simon,

 

danke für deinen netten Worte und danke dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast dass deine Stimme für das ganze Flightforum zählt.

 

Dass du ein Experte in VA Fragen und Rechtfragen bist, dürfte niemandem mehr unbekannt sein. Immerhin lässt du keinen VA Beitrag aus um der Onyx Crew eins rein zu wirgen. Warum auch immer, vielleicht weil zu deiner Onyx Zeit die anderen Piloten sich nicht mit deiner Art und Weise sowie deinen Vorschlägen anfreuen wollten? Ist jetzt auch vergangenheit.

Du als VA Experte kannst gerne im Team Onyx Forum posten dass du mich zum Rücktritt aufforderst, damit hätte ich kein Problem.

 

@Bruno K.

 

Der Beitrag sollte zu keiner Zeit zu einer Diskussion führen, sondern sollte einfach eine Stellungnahme zu einem aktuellen Thema der Flusiszene sein.

 

 

Wenn es tatsächlich um Juristerei geht, dann wäre ich einfach ruhig und würde warten bis sich die Angelegenheit geklärt hat und mindestens 20 cm Gras über die Sache gewachsen ist.

 

 

haben die betroffenden Parteien vor.

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Tja, marc,

 

Warum immer mir die worte im mund verdrehen

 

Ich habe in keinem wort gesagt, welches forum ich meine, und flightforum war das ganz bestimmt nicht.

 

 

Warum ich das tue?

Ganz einfach, weil mich eure art ankotzt

Und vorallem die mangelnde administration

Ich habe min.3 e-mails geschrieben, ihr sollt nicht weiter meine e-mail zuspammen

aber das ist eine andere sache.

 

Ach und meine art und weise,

ihr konntet euch aus dem selben grund nicht mit mir anfreunden wie schon in the latter part mit Hergi, weil ich ehrlich war und immer die wahrheit gesagt habe, tut mir leid, dass ich nie deine Stiefel geleckt habe und alles was du und dein Schosshuendchen Lukas von sich gegeben als heilig angesehen habe.

 

Ausserdem kann ich werbe attacken, wie ihr sie betreibt, nicht ausstehen

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Was haltet ihr davon wenn ihren euren VA-Ex Member Kleinkrieg privat austragt?

 

Deine Argumentation Simon zeugt nämlich auch nicht von sonderlicher Reife. Mag ja sein dass du Recht hast, allerdings solltest du dann noch mal daran arbeiten es niveauvoll in einen Text zu übertragen.

 

 

So Mexico-Iran kommt....

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Du könntest Dich auch mal mit den Kommentaren zurückhalten, Marc.

 

Bitte stellt diesen Quatsch hier sofort ein, ist ja nicht zum Aushalten.

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Gast
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