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Urteil: Rückflugticket bleibt auch bei Hinflugstorno gültig


tamiko

Empfohlene Beiträge

  • 10 Monate später...
Ein weiteres Verfahren gegen die Lufthansa ist laut vzbv anhängig.
Im erwähnten Verfahren erging nun ein Urteil des Kölner Landgerichts:
Tritt ein Reisender seinen Hinflug nicht an, kann er nicht ohne weiteres vom Rückflug ausgeschlossen werden. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Köln, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin mitteilte. Der vzbv hatte in einer von mehreren Musterklagen gegen eine Cross-Ticketing-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Lufthansa geklagt.
(via http://www.vzbv.de/go/presse/1084/index.html und einen Tipp von Arie)

 

Gruss,

Martin

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Diese Thematik ist ohne Zweifel sehr spannend, da sehr praxisrelevant. Ich habe mich einmal sehr ausführlich in einem anderen Beitrag in diesem Forum zu diesem Thema geäussert, weshalb ich nur noch anfügen möchte, dass in der Schweiz ein solcher Fall grundsätzlich anders beurteilt wird als in Deutschland, weil die Problematik mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (in denen die oben erwähnten Klauseln meistens stehen) eher konsumentenunfreundlich ausgestaltet sind.

 

Da wir hier in einem Schweizer Forum sind, sollte zumindest darauf hingewiesen werden.

 

 

Gruss

Thomas

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  • 4 Wochen später...

… das nächste deutsche Urteil (mehrheitlich) zugunsten der Flugpassagiere, dieses Mal vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am heutigen 18. Dezember 2008:

In einer heute verkündeten Entscheidung hat das Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Wesentlichen bestätigt, in dem einer britischen Fluggesellschaft geboten wird, es zu unterlassen, die folgende Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:

 

"Wenn Sie nicht alle Flight Coupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit."

 

Die beklagte Fluggesellschaft bietet Zubringerflüge zum Flughafen London-Heathrow an, von dem aus sie Langstreckenflüge durchführt. Um letztere besser auslasten zu können, transportiert sie interessierte Passagiere von anderen Flughäfen mit Zubringerflügen nach London. Hierbei verwendet sie teilweise Tarife, in denen derartige Umsteigeverbindungen zu niedrigeren Preisen angeboten werden als der Direktflug von London aus. Mit der beanstandeten Klausel will die Fluggesellschaft verhindern, dass nur am Direktflug interessierte "Schnäppchenjäger" den billigeren Tarif wählen, indem sie einen Zubringerflug mitbuchen, diesen aber nicht in Anspruch nehmen (sog. Cross-Border-Selling).

 

Darüber hinaus bietet die Fluggesellschaft für Touristen Hin- und Rückflüge mit längerer Mindestaufenthaltszeit wesentlich günstiger an als bei von Geschäftsleuten nachgefragten Beförderungen, bei denen der Rückflug sofort angetreten werden kann. Mit der beanstandeten Klausel soll insoweit verhindert werden, dass ein Passagier den teureren Tarif umgeht, indem er zwei Flugscheine jeweils mit Mindestaufenthaltszeit erwirbt und aus jedem ein Segment "abfliegt" (sog. Überkreuzbuchen).

 

Gegen die Klausel hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt. Seiner Meinung nach benachteiligt die Klausel die Passagiere unangemessen.

 

Wie schon das Landgericht gab ihm nun auch das Oberlandesgericht insoweit Recht. Nach Auffassung des zuständigen 16. Zivilsenats ist die Klausel unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sei, indem sie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung störe. Der Verbraucher zahle eine bestimmte Vergütung, damit er zu einem bestimmten Zielort transportiert werde. Diese Leistung werde nicht unmöglich, wenn der Passagier bestimmte Teilstrecken nicht abfliege. Bei dieser Sachlage aber müsse ihn die Fluggesellschaft - wie vertraglich vereinbart - über die restliche Strecke an den Zielort befördern. Die Klausel verstoße gegen diese gesetzliche Wertung, weil sie das Ziel habe, den Reisenden unter Fortbestand des Vergütungsanspruchs seines Weitertransportanspruchs zu berauben. Sie wolle erreichen, dass der Fluggast ein neues Flugticket erwerben muss, obwohl er den vollen Flugpreis für die Gesamtstrecke bereits gezahlt habe, während andererseits die Fluggesellschaft in der Lage sei, den freigewordenen Sitzplatz an einen anderen Interessenten zu "verkaufen". Hierdurch werde der Verbraucher unangemessen benachteiligt.

 

Die Kompetenz der deutschen Gerichtsbarkeit, das Verbot der Klausel auszusprechen, erstrecke sich allerdings auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit das Landgericht noch ein uneingeschränktes (weltweites) Verbot ausgesprochen hatte, war dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts entsprechend abzuändern.

 

 

Das Oberlandesgericht hat gegen seine Entscheidung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

(via http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/845/845400e3-a672-e11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm)

 

Gruss,

Martin

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Auf der Seite des Landgerichtes ist jedoch nicht nichts publiziert. Weis jemand von wo man das Urteil sonst bekommt?

 

In Rechtsdatenbanken wie zB Beck Online, wenn ich mich nicht ganz vertan hab, dann müsste das Urteil vom 14. Dez. unter folgender Geschäftszahl zu finden sein: 2-2 O 243/07

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  • 4 Wochen später...
[…]

 

Gute Nachricht für Schweizer Fluggäste: Das Zivilgericht Basel-Stadt hat Swiss per Urteil verpflichtet, eine Passagierin zu entschädigen. Swiss hatte die Frau zu Unrecht gezwungen, trotz gültigem Retourticket für den Rückflug ein zweites Mal zu bezahlen.

 

Swiss hatte gestützt auf eine Klausel auf dem Ticket behauptet, dieses sei für den Rückflug nach Paris ungültig, weil die Frau den Hinflug in die Schweiz verfallen liess.

 

[…]

 

In dem vom K-Tipp unterstützten Musterprozess hat erstmals ein Schweizer Gericht die Klausel als ungültig bezeichnet. Laut Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 2. Dezember muss Swiss der Passagierin die Kosten von 452 Franken für jenes Ticket zurückerstatten, das diese wegen des verweigerten Rückflugs kaufen musste. Dazu kommt eine Parteientschädigung von 175 Franken. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

 

[…]

K-Tipp-Merkblatt zum Thema: http://www.ktipp.ch/downloadfile/1035232 (PDF)

 

Martin

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  • 6 Monate später...
… das nächste deutsche Urteil (mehrheitlich) zugunsten der Flugpassagiere, dieses Mal vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am heutigen 18. Dezember 2008:(via http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/845/845400e3-a672-e11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm)

 

Gruss,

Martin

 

Und nun wieder ein Urteil des OLG Köln, das in die entgegengesetzte Richtung (auch der Vorinstanz) geht und die Haltung der Airlines unterstützt :

 

Nach einem am 31.07.2009 verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln darf die Deutsche Lufthansa AG ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, bei ihr gebuchte Flüge hinsichtlich der gesamten Beförderungsstrecke und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. (...)

Die Lufthansa biete Flugreisen zu Preisen an, deren Höhe sich nicht allein an der Länge der Flugstrecke, sondern auch an anderen Kriterien, wie dem Datum der Reise und den Marktverhältnissen am Abflugort orientiere. Das Tarifsystem biete findigen Fluggästen indes Möglichkeiten, es mit Cross Ticketing oder Cross Border Selling zu umgehen und die Fluggesellschaft so "auszutricksen". Die Gesellschaft offeriere ihre Flüge zu einem bestimmten von ihr festgelegten Preis. Sie bringe damit zum Ausdruck, zu welchen Konditionen sie bereit ist, den Fluggast an dem von diesem bestimmten Tag in der von ihm gewählten Klasse an den ausgesuchten Zielflughafen zu befördern, und mache deutlich, dass sie nicht willens ist, den Fluggast zu für diesen günstigeren Konditionen, also insbesondere zu einem niedrigeren Flugpreis, auf der gleichen Strecke reisen zu lassen. Daher stelle es eine berechtigte Wahrnehmung ihrer Interessen dar, wenn die Gesellschaft versuche, das Unterlaufen ihrer Tarifstruktur zu verhindern. Der Kunde, der von Anfang an das Ticket nur teilweise nutzen wolle, verdiene auch keinen Schutz.

 

Die Pressemitteilung ist hier nachzulesen: http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php . Das Urteil erscheint in ca 2 Wochen auf http://www.nrwe.de , Aktenzeichen 6 U 224/08. Vielleicht geht die Geschichte jetzt mal zum Bundesgerichtshof, wenn die Verbraucherzentralen Revision einlegen?

 

Gruss,

Thomas

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die Haltung der Airlines unterstützt
Mooooooment, so ganz sagt das Urteil das nicht aus. Hier urteilen die Richter, man dürfe kein Ticket von vorneherein mit der Absicht erwerben, die Tarifstruktur zu unterlaufen. Es geht hier um Interessenwahrung der Airline und ihre Freiheit der Preisgestaltung. Wenn ich den Abflug verpasse (nachweislich), hat dieses Urteil keine Relevanz.
Der Kunde, der von Anfang an das Ticket nur teilweise nutzen wolle, verdiene auch keinen Schutz.
Der Kunde, der unverschuldet einen Teil seines Tickets nicht nutzt, verdient also sehr Wohl den Schutz.

 

Eine Airline die mir in so einem Fall das Rückflugticket storniert, storniert jedenfalls definitiv ihr allerletztes Ticket, das sie mir je verkauft hat!

 

Gruß

Ralf

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Wenn ich den Abflug verpasse (nachweislich), hat dieses Urteil keine Relevanz.

 

Richtig, aber wenn Du in diesem Thread nach weiter oben schaust oder in andere vergleichbare Diskussionen (auch) hier im Forum, dann wirst Du sehen, dass die Anzahl derer, die den ersten Flug nachweislich verpasst haben, deutlich geringer ist als die Anzahl der "Sparfüchse", die bewusst die Tarifbestimmungen umgehen, um an ein billigeres Ticket zu kommen. Und genau um die geht es.

 

Gruss,

Thomas

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Forum, dann wirst Du sehen, dass die Anzahl derer, die den ersten Flug nachweislich verpasst haben, deutlich geringer ist als die Anzahl der "Sparfüchse", die bewusst die Tarifbestimmungen umgehen, um an ein billigeres Ticket zu kommen.

 

Naja, aber wirklich logisch erklären kann mir ja auch niemand, warum ein Retourticket wesentlich billiger sein kann als ein einfaches.

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Naja, aber wirklich logisch erklären kann mir ja auch niemand, warum ein Retourticket wesentlich billiger sein kann als ein einfaches.

 

Verbilligte Retourtarife haben in der Regel strengere Konditionen also Oneway-Tickets. Es handelt sich daher um ein unterschiedliches Produkt, welches die Airline - wie es ja auch das OLG Köln beschrieben hat - nur unter gewissen Bedingungen verkauft. Aber Du sagst es ganz richtig, es ist nicht das Oneway-Ticket, das unverschämterweise teurer ist als ein Retourflug, sondern es ist der Retourflug, der erfreulicherweise vergünstigt ist.

 

Aber wir hatten dazu schon endlose Diskussionen...

 

Gruss,

Thomas

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Verbilligte Retourtarife haben in der Regel strengere Konditionen also Oneway-Tickets.
Das ist nur zum Teil richtig, oft erfüllen Oneway-Tickets nämlich diese Konditionen auch. Meist sind die Konditionen nämlich Stornierbarkeit/Umbuchbarkeit und Ausstellungsdatum des Tickets, das kann man locker auch für Oneway erfüllen, nur da bringt es einem nichts. Und eine Mindestaufenthaltsdauer ist bei Oneway ja auch kein Problem, ich bleibe ja länger als 3 Tage, nämlich voraussichtlich ein Jahrhundert lang... Die Mindestaufenthaltsklausel ist ohnehin Unfug, da ist es 5x teurer Montag morgen auf einer Rennstrecke im knallvollen Flieger zu fliegen, und Montag Abend im leeren wieder zurück, als wenn man Freitag abend im wiederum knallvollen Flieger einen Sitz haben möchte. Mir kann niemand erklären, das es für die Airline unwirtschaftlicher ist, mich in einem fast leeren Flieger zu transportieren (der mit mir drin dann nicht ganz mehr so leer ist, und ja sowieso fliegt, man braucht ihn ja am Ausgangsflughafen am nächsten Morgen wieder) als mich in einem ausgebuchten Flieger zu transportieren (und daraufhin irgendwie ein Ticket weniger zu verkaufen, da der Sitz ja sonst sicher anderweitig verkauft worden wäre).

Wenn ein Returnticket X% billiger wird, wenn ich das Ticket innerhalb von 24 Stunden nach reservierung ausstelle, warum wird ein Onewayticket da nicht billiger? Wenn ein Returnticket Y% billiger wird, wenn ich das Ticket mehr als 30 Tage vor Abflug ausstellen lasse, warum dann nicht bei einem Onewayticket? Wenn ein Returnticket Z% billiger wird, wenn ich auf Stornierbarkeit/Umbuchbarkeit verzichte (oder bereit bin dafür extra zu bezahlen), warum geht das für Onewaytickets nicht?

Es bleibt dabei, die Preisgestaltung ist pure Willkür, jeder Versuch sie zu rechtfertigen ist müßig. Aber jeder hat das Recht auf willkürliche Preisgestaltung, das ist Teil der Gewerbe- und Vertragsfreiheit. Wer´s nicht mag, der fliegt halt mit anderen Airlines, bei Billigfliegern z.B. ist Oneway ja kein Problem, im Gegenteil, bei denen ist es oft schwerer für den Rückflug auch wieder ein Schnäppchen zu ergattern. Ich splitte sehr oft meine Billigflugreisen (Return) auf zwei Oneway-Tickets bei zwei Airlines (z.B. hin mit Germanwings, zurück mit Air Berlin). Passt ausserdem auch noch besser von den Abflugzeiten her.

 

Aber Onewaytickets bzw. Rückflug verfallen lassen war ja auch gar nicht Bestandteil der Gerichtsverhandlung. Ich warte auf den Tag, an dem einem die Airlines nachträglich ein Onewayticket berechnet, wenn man einen Rückflug nicht antritt... Dank Lastschriftverfahren geht sowas ja oft problemlos.

 

Aber wir hatten dazu schon endlose Diskussionen...
Oh, dann bin ich lieber still :005:

 

Gruß

Ralf

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Verbilligte Retourtarife haben in der Regel strengere Konditionen also Oneway-Tickets. Es handelt sich daher um ein unterschiedliches Produkt, welches die Airline - wie es ja auch das OLG Köln beschrieben hat - nur unter gewissen Bedingungen verkauft. Aber Du sagst es ganz richtig, es ist nicht das Oneway-Ticket, das unverschämterweise teurer ist als ein Retourflug, sondern es ist der Retourflug, der erfreulicherweise vergünstigt ist.

 

Aber wir hatten dazu schon endlose Diskussionen...

 

OK, endlose Diskussionen will ich nicht. Aber es ist einfach am Kunden vorbei sowas zu machen. Dann soll die Airline den Oneway auch unter 'strengeren Konditionen' anbieten. Was soll das überhaupt? Ich nehm an es geht um umbuchen etc. Das brauch ich nicht.

Ich bin auch der Letzte, der was gegen die Flugpreise sagt, aber eben, es ist schon schwer sich da *nicht* verarscht zu fühlen. Grad kürzlich hätte ein Kollege fast den 3-fachen Preis bezahlt für Oneway als dann für Retour.

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So, dann werde ich auch mal meinen Senf zu dem Theme abgeben. Obwohl auch ich als Konsument von den Crossorders profitieren könnte kann ich die Fluggesellschaften gut verstehen, die so etwas verbieten.

 

Grundsätzlich gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder man bietet einen Flug auf der gleichen Verbindung immer auch zum gleichen Preis an, oder man passt den Preis eben nach Angebot und Nachfrage an.

Zweitere Variante ist heute üblich. Dann kann man sich doch aber als Konsument nicht beschweren, wenn die Fluggesellschaft einen nicht mehr mitnehmen will, wenn man die gebuchte Reise teilweise entfallen lässt. Wer sich ein besonders günstiges Angebot raus sucht, der muss sich dann auch an die gebuchte Reihenfolge halten. Alles andere ist doch Rosinenpickerei. Wenn man einen Zwischenflug nicht braucht, dann darf man ihn eben nicht buchen. Ist doch eigentlich ganz einfach.

 

Im Grunde ist das doch auch jedem klar. Jeder der eine Crossorder bucht, um an einen besseren Preis zu kommen, der ist sich doch auch bewusst, dass er damit die Fluggesellschaft gewissermaßen verarscht. Es wird vorgespielt, dass man eine Reise in einer bestimmten Reihenfolge zu bestimmten Zeiten bestreiten will obwohl man das in Wirklichkeit (meist) von Anfang an gar nicht vorhat.

Das die Fluggesellschaften sich das nicht gefallen lassen wollen, finde ich alles andere als verwunderlich.

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Im Grunde ist das doch auch jedem klar. Jeder der eine Crossorder bucht, um an einen besseren Preis zu kommen, der ist sich doch auch bewusst, dass er damit die Fluggesellschaft gewissermaßen verarscht. Es wird vorgespielt, dass man eine Reise in einer bestimmten Reihenfolge zu bestimmten Zeiten bestreiten will obwohl man das in Wirklichkeit (meist) von Anfang an gar nicht vorhat.

Das die Fluggesellschaften sich das nicht gefallen lassen wollen, finde ich alles andere als verwunderlich.

 

Ach ja? Stell dir vor du bestellst ein Menu, isst aber nur den Hauptgang. Klar, dass man dir den Hauptgang auch nicht serviert, dich aber das ganze Menu bezahlen lässt.

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Grundsätzlich gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder man bietet einen Flug auf der gleichen Verbindung immer auch zum gleichen Preis an, oder man passt den Preis eben nach Angebot und Nachfrage an.

Zweitere Variante ist heute üblich.

Eben nicht, siehe oben. Wenn du den Rückflug an einem Tag hoher Nachfrage machst (Freitag Nachmittag Rückflug, immer voll), dann bist du um den Faktor 3-5 billiger als wenn du schon Montag Abend wieder zurückfliegst (keine Nachfrage, flieger immer fast leer). Die Tasache, das 3 Tage zwischen den Flügen liegt, hat nichts mit Nachfrage zu tun. Es ist eben so, das Eintagesflüge (morgens hin, abends zurück) nun mal 99% von Geschäftsleuten gebucht werden, die geben die Kosten sowieso weiter, lassen eine Sekretärin den Flug buchen und kennen daher den Preis nicht mal etc. Von denen kann man es halt nehmen. Flüge über einen längeren Zeitraum und mit Wochende dazwischen etc. werden zu 99% von Privatpersoenen gebucht, die vergleichen Prese und man muß attraktive Angebote machen. Mit Angebot und Nachfrage auf den speziellen Flügen hat das rein gar nichts zu tun.

 

Stell dir vor du bestellst ein Menu
z.B. bei dem Amerikanischen Feinschmeckerrestaurant Mc Donalds, bestellst du ein BigMac und eine Fritten und das ist 2 Euro teurer als ein BigMac Menue mit BM, Fritten und einer Cola, dann bestellst du halt das Menu und schmeisst die Cola gleich auf dem Weg zum Tisch schon wieder in den Müll, und isst nur was du willst zum günstigst möglichen Preis. Damit das nicht so ist, ist das Menu zwar viel billiger als alle 3 Produkte einzeln, aber gerade 10 Cent teurer als die Kombination der billigsten 2 Komponenten. Das ist dann faire Preisgestaltung die Sinn macht und nachvollziehbar ist.

Es ist völlig OK wenn eine Airline Zubringerflüge für 10 Cent anbietet, aber vera*****sche hoch zehn wenn die gewünschte Route plus Zubringerflug nur 30% dessen kostet, was die gewünschte Route allein kostet, dann ist das unredlich, aber rechtmäßig.

 

Gruß

Ralf

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Es ist völlig OK wenn eine Airline Zubringerflüge für 10 Cent anbietet, aber vera*****sche hoch zehn wenn die gewünschte Route plus Zubringerflug nur 30% dessen kostet, was die gewünschte Route allein kostet, dann ist das unredlich, aber rechtmäßig.

 

Das kannst Du aber defintiv nicht mit BigMac Menu vergleichen... Dass ein Flug A plus Zubringerflug B manchmal günstiger ist als nur der Flug A allein ist wirtschaftlich logisch. Die Person, welche z.B. BUD-ZRH-LHR bucht, nimmt einen wesentlichen Nachteil in Kauf, nämlich eine längere Reisezeit, zudem ist eventuell das Preisniveau in dem Land auch nicht dasselbe. Damit diese Person überhaupt bucht, muss der Preis halt tiefer sein, ja und vielleicht sogar tiefer als ZRH-LHR...

 

Genauso kannst Du wahrscheinlich einen günstigeren Flug als Alternative für ZRH-LHR finden, der führt dann halt vielleicht via Rom oder Wien mit den bekannten Nachteilen...

 

Diejenigen, die solch ein System bekämpfen, vergessen oft, dass viele Flüge bei Netzwerkairlines nur wegen solchen Transitpassagieren zustandekommen, oder glaubt jemand im Ernst, dass man mit reinen Lokalpassagieren z.B. 3 tägliche Flüge nach Budapest, Prag etc. oder 3 tägliche Flüge nach New York füllen könnte?

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Ach ja? Stell dir vor du bestellst ein Menu, isst aber nur den Hauptgang. Klar, dass man dir den Hauptgang auch nicht serviert, dich aber das ganze Menu bezahlen lässt.

 

Jetzt vergleichst Du aber wirklich Äpfel mit Birnen. Dem Restaurantbesitzer ist es (zumindest aus wirtschaftlicher Sicht) herzlich egal ob du das Essen was Du bezahlt hast isst oder eben nicht. Bei einer Airline ist das ein wenig anders. Ein Passagier muss irgendwie zurück kommen und die Airline hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Passagier dies auf dem Weg macht, wie er es auch gebucht hat. Ansonsten wären die guten Angebote ja schließlich auch gar nicht finanzierbar.

 

Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man sich als Passagier ernsthaft darüber aufregen kann, dass die Airlines einen nicht weiter mitnehmen wollen, wenn man sich selbst dazu entschlossen hat, den Flug nicht so wie gebucht anzutreten.

Jeder kann sich doch selbst aussuchen was er bucht. Dazu kommt dann auch noch, dass man entgegen seines Buchungsverhalten nicht am "Vertrag" festhält und einfach bei einem Teil der Strecke fernbleibt. Dann darf man sich aber doch bitte nicht darüber aufregen, wenn die Fluggesellschaft dann auch keine Lust mehr hat den betreffenden Passagier weiter zu befördern.

 

Das sind mir die Allerliebsten. Selbst nicht an die Absprachen halten und dann erwarten, dass der Vertragspartner treu bleibt. Und das dann auch noch zu den eigenhändig geänderten Bedingungen. Wo kommen wir denn da hin?

 

Vertrag ist nun mal Vertrag. Ich finde die Verbraucherschützer schießen hier ein wenig über´s Ziel hinaus. Zumal die Verbraucher ja in der Regel erhöhten Aufwand in Kauf nehmen um an die günstigen Tickets zu kommen. Die werden einem ja nicht aufgeschwatzt wie Caféfahrten oder dergleichen. Jeder der so etwas bucht, weiß genau worauf er sich einlässt. Er macht die Buchung ja schließlich selbst absichtlich komplizierter als sie eigentlich ist. Ich frage mich, wo da das Schutzbedürfnis für die Verbraucher liegt?

 

Aus juristischer Sicht kann ich mir kaum vorstellen, dass der BGH (obwohl in den letzten Jahren sehr verbraucherfreundlich) dieses Spielchen mitmacht.

 

Und falls doch, dann hätte das eben zur Folge, dass es entprechende Angebot einfach so nicht mehr geben wird. Wem damit geholfen ist, darf mir gern mal jemand erklären.

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zudem ist eventuell das Preisniveau in dem Land auch nicht dasselbe. Damit diese Person überhaupt bucht, muss der Preis halt tiefer sein
Davon rede ich ja noch nichtmal, natürlich ist ein Flug BUD-ZRH-LHR nochmal viel billiger, wenn ich ihn in Ungarn buche, als wenn ich BUD-ZRH-LHR bei der selben Airline in der Schweiz buche. Das war der "cross border selling" aspekt im Urteil. Das ist sicher auch ungerecht, aber wenigstens noch zu rechtfertigen.

Allerdings musst du mir erklären, warum z.B. Germanwingsflüge (meinethalben CGN-STN) auf der deutschen Homepage etwa 50% teurer sind, als auf der englischen? Seit wann ist das Lohn-/Preisniveau in England günstiger ?

(mit der BMI Homepage ist es dann umgekehrt, für die sind die deutschen Kunden die "armen" denen man Sonderpreise gewähren muss, aber das wird sich bald umdrehen, da BMI ja jetzt deutsch ist...), oder warum is VIE-PRG-LHR mit CSA gekauft in Östereich so viel billiger als PRG-LHR mit CSA gekauft in dr Tschechischen Republik ? Am höheren Lohnniveau in Tschechien wird es ja wohl kaum liegen. (zum Glück war ich in Jihlava ohnehin auf halber Strecke zwischen Wien und Prag, da bin ich halt 200km nach süden gefahren und billig geflogen, statt 200km nördlich zu fahren und teuer zu fliegen).

 

Es gibt nur genau einen einzigen Grund für all diese Regelungen: Gewinnmaximierung. Man kann es Versuchen wie man will, mit Logik und echten Argumenten kann man immer nur einen Bruchteil der Regelungen begründen.

 

glaubt jemand im Ernst, dass man mit reinen Lokalpassagieren z.B. 3 tägliche Flüge nach Budapest, Prag etc. oder 3 tägliche Flüge nach New York füllen könnte?
Natürlich nicht, denn die Lokalpassagiere nehmen diese (teuren) Flüge ja nicht, sondern fliegen eben über Paris, Amsterdam oder Kopenhagen über den Atlantik. Ich bin noch nie aus Deutschland direkt in die USA geflogen, das ist doch viel zu teuer. Die Momentane Regelung sorgt dafür, das die Flugzeuge alle voll mit Passagieren sind, die lieber einen viel einfacheren Flug genommen hätten, sich aber aus Kostengründen den komplizierten aussuchen mussten. Gerade auch Geschäftsleute müssen bei so teuren Flügen Kostenvergleiche vorlegen, und dann geht es eben immer mit einem Ausländischen Carrier und Zubringerflug über den Teich. Den Direktflug bekommt man nicht genehmigt. Nur bei innereuropäischen Flügen rechnen sie die (teuren) Direktflüge, da sie eine Übernachtung einsparen. Bei Transatlantikflügen machen die 2 Stunden mehr den Kohl nicht fett, da plant man ja eh nicht aus dem Flugzeug direkt ins Meeting zu gehen. Aber um diese Leute zu binden gibt es ja Firmenverträge, und man zahlt sowieso nochmal weniger.

 

Gruß

Ralf

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oder warum is VIE-PRG-LHR mit CSA gekauft in Östereich so viel billiger als PRG-LHR mit CSA gekauft in dr Tschechischen Republik ? Am höheren Lohnniveau in Tschechien wird es ja wohl kaum liegen.

 

Weil man VIE-PRG-LHR niemals buchen würde, wäre diese Verbindung teurer als Direktflüge VIE-LHR, die Opportunitätskosten sind einfach zu hoch und müssen mit günstigerem Ticketpreis wieder ausgeglichen werden. Vermutlich ist aber PRG-VIE-LHR mit Austrian wieder günstiger als der Direktflug PRG-LHR mit CSA.

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Eben nicht, siehe oben. Wenn du den Rückflug an einem Tag hoher Nachfrage machst (Freitag Nachmittag Rückflug, immer voll), dann bist du um den Faktor 3-5 billiger als wenn du schon Montag Abend wieder zurückfliegst (keine Nachfrage, flieger immer fast leer). (...)

Mit Angebot und Nachfrage auf den speziellen Flügen hat das rein gar nichts zu tun.

Doch.. Du wirst auf dem knallvollen Freitag-Nachmmittagsrückflug im Zweifel gar keinen Platz in einer günstigen Buchungsklasse bekommen, da diese zu solchen Zeiten erheblich limitiert sind.

 

Was Dein Beispiel VIE-PRG-LHR vs. PRG-LHR angeht, so sind dies eben zwei unterschiedliche Märkte. Aus VIE hat man mehr Möglichkeiten, ausserdem wird der Direktflug als höherwertig gegenüber der Umsteigeverbindung betrachtet. So kann man eben noch zusätzliche Passagiere auf den PRG-LHR-Flug bekommen, der ansonsten unter Umständen gar nicht rentabel zu betreiben wäre. Man könnte natürlich auch darauf verzichten und die Hälfte der Flüge (insbesondere Zubringer- und Direktverbindungen auf dünneren Routen) wegstreichen. Schade dann eben nur für den Kunden, der gerne von A nach B kommen möchte und es nicht mehr kann.

 

Den Airlines ständig "Gewinnmaximierung" vorzuhalten finde ich unzutreffend. Kaum eine Branche hat geringere Margen und muss Gerätschaften im Wert von mehreren Milliarden Euro vorhalten, um dann mit diesen Langfristinvestments von den Launen einzelner Passagiere abhängig zu sein. Es geht eher um eine Kostenminimierung. Ansonsten zeige mir bitte jemand die grossartigen Gewinne der Airlines und deren gigantischen Margen zwischen Kosten und Erträgen.

 

Gruss,

Thomas

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Doch.. Du wirst auf dem knallvollen Freitag-Nachmmittagsrückflug im Zweifel gar keinen Platz in einer günstigen Buchungsklasse bekommen, da diese zu solchen Zeiten erheblich limitiert sind.
Glaub mir, ganz ohne Zweifel bekomme ich ständig solche Flüge. Ich habe für FRA-TLS hin Montag morgen zurück Freitag Abend in den letzten 3 Jahren nie mehr als € 300.- bezahlt (bei restlos vollen Flugzeugen, etwa 3-4 Wochen vorher gebucht, nicht stornierbar, gegen Gebühr umbuchbar, ausgestellt binnen 24 Stunden ab Reservierung), für Flüge Dienstag morgen hin und Dienstag abend zurück (oder meinetwegen auch Mittwoch hin und zurück)allerdings jedesmal um die € 1200.- (in angenehm leeren Flugzeugen, da es nicht anders zu haben war zu relativ flexiblen Konditionen, allerdings auch nicht frei stornierbar).

 

Den Airlines ständig "Gewinnmaximierung" vorzuhalten finde ich unzutreffend. Kaum eine Branche hat geringere Margen
Volle Zustimmung. Da gäbe es andere Branchen die mit mehreren 100% Gewinnmarge kalkulieren, z.B. die Musikindustrie (ich habe in den 90ern mal eine Führung in der CD-Fabrik von RSA gemacht, damals wurde uns gesagt der Herstellungspreis der Durchschnitts-CD kostet 2.30 DM inclusive Künstergagen, Studio, Abmischen, CD pressen, Coverdesign etc. allerdings noch ohne Ladenmieten, Verkäuferlohn etc. Im Laden kostet sie dann DM 20.-)

Also nenne ich es zutreffender "versuchte Gewinnmaximierung", denn wie gesagt zum Gewinn machen gehört halt auch ein Kunde, und der fliegt dann eben nicht mit den teuren Flügen. Es zahlt ja auch niemand Listenpreise für Flugzeuge.

Ich halte diese absurden Preisgestaltungen mit Schnäppchen bei denen die Airline satt drauflegt und Abzocktarifen auf Monopolstrecken jedenfalls für völligen Schwachsinn. Die Preisgestaltung bei der Bahn oder bei Aldi ist da nicht anders. Mischkalkulation in Ehren, aber derartige völlig ungerechtfertigte Preisunterschiede haben mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Und wer solche Angebote macht, darf sich über die Nachfrage nicht wundern. Erwarten die Airlines denn allen ernstes, das wir Kunden die teuerste Flugmöglichkeit wählen ? Natürlich nutzen wir alle die Schäppchen wo möglich, wir sind doch nicht blöd. Manchmal sind wir allerdings die dummen, wenn es keine Alternativen gibt, denn da nutzen die Airlines die Zwangslage schamlos aus. Auf Routen oder zu Zeiten wo es nur eine Airline gibt, ist der Preis astronomisch, damit man auf anderen Strecken und zu anderen Zeiten sich die lächerliche Preisschlacht mit der Konkurrenz bieten kann.

 

Ich frage mich, wo da das Schutzbedürfnis für die Verbraucher liegt?

Nicht nur für den Verbraucher! Das Preissystem in der Luftfahrt nützt niemandem. Weder werden die Airlines dabei reich, noch bekommt der Kunde sein Wunschangebot zu einem gerechtfertigten Preis. Es ist einfach ein riesen Aufwand ohne Nutzen, der Kunden ohne die notwendige Ahnung oder in Zwangslage ausnutzt, um andere Kunden mit Schnäppchen zu ködern. Damit motiviert man Leute, die sonst nicht geflogen wären ein Ticket zu kaufen, bei dem die Airline dann drauflegt. Und Kunden die ohnehin fliegen wollen (oder müssen) drängt man auf unlogische, unpraktische, unbequeme Flüge. Tolle Philosophie.

Nur die Passagiere, die gerne fliegen, die gerne mal einmal mehr starten und landen und während irgendwelcher Stopovers exotische Flugzeuge spotten wollen, die profitien wirklich davon. Von daher beschwere ich mich auch nur selten :)

 

Gruß

Ralf

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Natürlich nutzen wir alle die Schäppchen wo möglich, wir sind doch nicht blöd. Manchmal sind wir allerdings die dummen, wenn es keine Alternativen gibt, denn da nutzen die Airlines die Zwangslage schamlos aus.

 

Hm... wenn ein Passagier seinen Wohlstand vermehren will, indem er die Wettbewerbssituation ausnutzt und "Schnäppchen" bucht (auch wenn diese wissentlich gegen die Beförderungskonditionen verstossen), ist er intelligent.

 

Wenn eine Airline ihren Wohlstand vermehren will, indem sie die Wettbewerbssituation auf Strecken ohne Alternative ausnutzt und hohe Preise verlangt, ist sie schamlos?

 

Ist das nicht eine etwas einseitige Sichtweise? Sollte das Konzept von Angebot und Nachfrage nicht in beide Richtungen gelten?

 

Gruss,

Thomas

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