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Riesen-Aerger mit Tickets Paris-Zürich !


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Hallo zusammen

 

Ich muss vorwegnehmen, dass sich mein Aerger keinesfalls an Swiss alleine richtet, sondern generell an die (europäischen) Fluggesellschaften, da die folgende Praktik offenbar gang und gäbe ist. Trotzdem verstehe ich sie nicht und finde sie extrem ungerecht. Mir ist also folgendes passiert:

 

Ich wollte von Paris nach Zürich fliegen, um von meinem Wochenende zurückzukehren. Weil die Hinfahrt im Auto stattfand und ein one-way-Ticket (für den Rückflug) extrem teuer war, hatte ich im Voraus einfach einen Hin- und Rückflug gebucht (230 CHF). Als ich mich gestern nach dem besagten Wochenende schliesslich beim Checkin-Swiss-Schalter in Paris-CDG für den Rückflug gemeldet habe, wurde mir mitgeteilt, dass meine ganze Reservation und somit auch das Ticket annuliert worden sei, da ich beim Hinflug nicht dabei war !!! Um doch noch rechtzeitig nach Hause fliegen zu können, habe ich ein Ticket für 506 Euros (!!!) kaufen müssen. Das Resultat vom Ganzen: die 230.- von meinem ursprünglichen Ticket gingen also verloren und zusätzlich musste ich noch 506 Euros berappen. Das heisst, der Flug Paris-Zürich hat mich gestern über 1'000 CHF gekostet! Das ist eine extrem schmerzliche Erfahrung...

 

Die meisten von Euch werden jetzt sicher sagen, dass dies halt tasächlich so sei usw. Offenbar wird dies tatsächlich so gehandhabt. Bei Air France und co. wäre es auch so gewesen. Irgendwann mal habe ich in den Bestimmungen (unter 100 anderen Paragaphen - aber wer liest diese schon) tatsächlich ein Hinweis gefunden, wonach die Fluggesellschaft berechtigt sei, den ganzen Flug zu annulieren falls man beim Hinflug nicht anwesend ist und die Gesellschaft nicht vorinformiert hat).

 

Es ist also mein Fehler: ich hätte Swiss informieren sollen oder einen Retourflug von Paris aus buchen sollen (im Nachhinein ist man immer gescheiter).

 

Trotzdem finde ich diese Bestimmung aber extrem ungerecht! Es grenzt meiner Meinung nach an Rechtsmissbrauch. Wenn ich für eine Dienstleistung zahle, habe ich ein Anrecht auf diese Dienstleistung. Meinen Platz habe ich ja bezahlt. Egal ob ich anwesend bin oder nicht. Das ist überall so. Bei den SBB oder für eine Veranstaltung oder bei einem Konzert kann ich auch erst in der zweiten Hälfte auftauchen! Ich verstehe dies also schlicht nicht und dies ist in meinen Augen nur ein Mittel, um mehr Geld in die Kassen zu spülen! Mit dieser blödsinnigen und ungerechten Bestimmung hat Swiss somit (was mein Fall betrifft) das Vierfache Geld meines ursprünglichen Tickets kassiert. Verstehen hätte ich es, indem man mir die Umtriebe (unnötiges Warten) verrechnet hätte aber doch nicht so.

 

Frage an Euch: lohnt sich ein Brief an den Kundenservice überhaupt oder ist es aussichtlos, dass ich irgendwelche Entschädigung kriege? Und falls es wirklich so ist, dann lassen wir uns als Passagier wirklich über den Tisch ziehen...so schade wie es nunmal ist.

 

Was ist eure Meinung dazu ?

 

Gruss,

François

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Tut mir leid für Deinen Aerger und Deine Mehrkosten. Aber wie Du schreibst, ist diese Praxis bei praktisch allen Airlines usus. In Deutschland sind diesbezüglich diverse Klagen hängig. Fakt ist aber, dass die Airline davon ausgeht, dass wenn jemand den Hinflug nicht angetreten hat, auch nicht zurückfliegt, da er ja dann nicht am Zielort ist. Wie Du auch schreibst, ist dies in den entsprechenden AGB so festgehalten. Wie kundenfreundlich dies ist, muss jeder selbst entscheiden. Die Airlines stellen sich auf den Standpunkt, dass Du versucht hast, unter falschen Voraussetzungen einen billigeren Flugtarif zu erhalten und dies so sanktioniert wird.

 

Denke aber nicht, dass Du mit einer Beschwerde gross Chancen hast. Die einzige Möglichkeit wäre ein entsprechender Beschluss auf EU-Niveau, welchen wir in der Schweiz dann ganz autonom nachvollziehen...

 

Gruss

Michael

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Zu diesem Fall (Hinflug nicht angetreten, Rückflug automatisch storniert, obwohl dieser vom PAX genutzt werden wollte) gibt es seit kurzem eine Judikatur.

 

Das ist zwar nicht das was ich wollte, ein Beispiel aus dem Jahr 2006.

 

Hier ist noch etwas.

 

Das hier hatte ich noch in meinem "Passivspeicher".

 

Gewisse Flughafengebühren, Kerosinzuschläge, etc. müssen ohnehin in jedem Fall rückerstattet werden und sei es ein noch so günstiger, "nicht erstattungsfähiger" Flug gewesen.

 

Vielleicht hilft das...

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Hi!

Das nächste Mal buchst du einfach Paris-Zürich-Paris. Wenn dir dann per Zufall :005: was dazwischen kommt, und du nicht zurück nach Paris fliegen kannst, annullierst du den Flug einfach. Wichtig ist aber, dass du den Flug ANNULLIERST! Es ist Unfair, (Wartelisten usw.) einfach nicht am Flughafen aufzutauchen.

 

Wir haben aber oft das Gefühl, dass die Airlines richtig Freude haben, Flüge nach "No Show" zu annullieren. Die warten richtig darauf!

 

Gruss Christoph / A380

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Zu diesem Fall (Hinflug nicht angetreten, Rückflug automatisch storniert, obwohl dieser vom PAX genutzt werden wollte) gibt es seit kurzem eine Judikatur.

 

Das ist zwar nicht das was ich wollte, ein Beispiel aus dem Jahr 2006.

 

Hier ist noch etwas.

 

Das hier hatte ich noch in meinem "Passivspeicher".

 

Gewisse Flughafengebühren, Kerosinzuschläge, etc. müssen ohnehin in jedem Fall rückerstattet werden und sei es ein noch so günstiger, "nicht erstattungsfähiger" Flug gewesen.

 

Vielleicht hilft das...

 

Hallo,

 

Wouaw! Das ist aber interessant! Haargenau mein Fall! Somit bestehen gute Chancen, etwas von der Swiss zu erhalten. Offenbar soll es also rechtswidrig sein...ha, habe ich mir doch gedacht!

 

Gruss,

François

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Abgesehen von der ganzen rechtlichen Situation, die Du erst im Nachhinein aufarbeitest: Hast Du vor Ort in CDG, unmittelbar als das 500€-Preisschild aufleuchtete, nicht an ein alternatives Verkehrsmittel gedacht? Eisenbahn, Oneway-Mietwagen?

 

Abgesehen davon, wenn der Preis bezahlt ist, würde ich auch den Anspruch auf die Leistung erheben. Meist sind es ja zwei Einzelpreise (gerade auch bei Swiss), die sich zu einem "Retour-Flug" addieren (man sollte den Begriff in diesem Fall abschaffen, da unzutreffend). Wir leben zudem in einer hochmobilen Welt, da sollte man nicht einfach annehmen, dass die Person nicht doch am Abflugort ist. Vielleicht wäre der Fall bei Zürich-Panama anders, aber Paris ist ja gleich ums Eck.

 

Viel Glück und berichte uns!

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Meist sind es ja zwei Einzelpreise (gerade auch bei Swiss), die sich zu einem "Retour-Flug" addieren (man sollte den Begriff in diesem Fall abschaffen, da unzutreffend).

Diese "zwei Einzelpreise" bekommt man aber nur, wenn man einen Retourflug bucht. Von daher trifft der Begriff schon zu. Retour- und Onewayflüge sind unterschiedliche Produkte, so wie zum Beispiel auch Retourflüge über ein Wochenende ein anderes Produkt darstellen können als solche am selben Tag.

 

Wouaw! Das ist aber interessant! Haargenau mein Fall! Somit bestehen gute Chancen, etwas von der Swiss zu erhalten. Offenbar soll es also rechtswidrig sein...ha, habe ich mir doch gedacht!

 

Nicht ganz, denn zum einen:

 

Oetterli weiss aber auch, dass es Fälle gibt, in denen Kunden den Hinflug bewusst nicht antreten, um so einen günstigeren Flugpreis zu erlangen. «Solchenfalls gibt es keinen Anspruch auf Vermittlung.»

 

Zum anderen:

Eine Probebuchung auf der Swiss-Website zeigt unmittelbar vor Abschluss der Buchung folgenden Kasten

swiss.jpg

in dem deutlich darauf hingewiesen wird, sich insbesondere die Bestimmungen zur Reihenfolge und Verwendung der Flugcoupons (Artikel 3, Absatz 3.3) durchzulesen und per Klick zu bestätigen. Es geht also nicht um eine Klausel, die unter "100 anderen Paragraphen" versteckt ist.

 

Daher - auch wenn ich mich damit jetzt nicht unbedingt beliebt mache - würde ich an Deiner Stelle den Grund für den "Riesen-Ärger" weniger bei der Swiss als bei mir selbst suchen. Verbraucherschutz ist eine richtige und wichtige Angelegenheit, sollte aber nicht als Vollkaskoversicherung gegen eigene Nachlässigkeit dienen.

 

 

Gruss,

Thomas

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Hallo François,

 

das ist mehr als ärgerlich. Ich hatte vor drei Jahren so eine Situation mit einem Kollegen un d wir haben das Problem so gelöst, dass wir zeitig am Flughafen bescheid gegeben haben, dass der Hinflug nicht angetreten werden kann, da der Kollege aus dringlichen Gründen doch mit einem anderen Verkehrsmittel zum Ziel musste, er den Rückflug aber auf jeden Fall antreten wird. Das wurde dann aufgenommen und es gab kein Problem beim Rückflug. Es war seiner zeit übrigens Lufthansa.

Es kann ja immer mal vorkommen, dass eine wichtige Person (Arzt, Monteur, Servicdemann, etc.) zu einem Notfall gerufen wird und da bleibt keine Zeit.

 

Gruß, Robert

 

Ps: die Gebühren für den nicht angetretenen Flug müsstest Du auf jedenfall erstattet bekommen. Am Besten mehrfach einfordern. (Email, Brief, Telefonisch)

 

Hallo zusammen

 

Ich muss vorwegnehmen, dass sich mein Aerger keinesfalls an Swiss alleine richtet, sondern generell an die (europäischen) Fluggesellschaften, da die folgende Praktik offenbar gang und gäbe ist. Trotzdem verstehe ich sie nicht und finde sie extrem ungerecht. Mir ist also folgendes passiert:

 

Ich wollte von Paris nach Zürich fliegen, um von meinem Wochenende zurückzukehren. Weil die Hinfahrt im Auto stattfand und ein one-way-Ticket (für den Rückflug) extrem teuer war, hatte ich im Voraus einfach einen Hin- und Rückflug gebucht (230 CHF). Als ich mich gestern nach dem besagten Wochenende schliesslich beim Checkin-Swiss-Schalter in Paris-CDG für den Rückflug gemeldet habe, wurde mir mitgeteilt, dass meine ganze Reservation und somit auch das Ticket annuliert worden sei, da ich beim Hinflug nicht dabei war !!! Um doch noch rechtzeitig nach Hause fliegen zu können, habe ich ein Ticket für 506 Euros (!!!) kaufen müssen. Das Resultat vom Ganzen: die 230.- von meinem ursprünglichen Ticket gingen also verloren und zusätzlich musste ich noch 506 Euros berappen. Das heisst, der Flug Paris-Zürich hat mich gestern über 1'000 CHF gekostet! Das ist eine extrem schmerzliche Erfahrung...

 

Die meisten von Euch werden jetzt sicher sagen, dass dies halt tasächlich so sei usw. Offenbar wird dies tatsächlich so gehandhabt. Bei Air France und co. wäre es auch so gewesen. Irgendwann mal habe ich in den Bestimmungen (unter 100 anderen Paragaphen - aber wer liest diese schon) tatsächlich ein Hinweis gefunden, wonach die Fluggesellschaft berechtigt sei, den ganzen Flug zu annulieren falls man beim Hinflug nicht anwesend ist und die Gesellschaft nicht vorinformiert hat).

 

Es ist also mein Fehler: ich hätte Swiss informieren sollen oder einen Retourflug von Paris aus buchen sollen (im Nachhinein ist man immer gescheiter).

 

Trotzdem finde ich diese Bestimmung aber extrem ungerecht! Es grenzt meiner Meinung nach an Rechtsmissbrauch. Wenn ich für eine Dienstleistung zahle, habe ich ein Anrecht auf diese Dienstleistung. Meinen Platz habe ich ja bezahlt. Egal ob ich anwesend bin oder nicht. Das ist überall so. Bei den SBB oder für eine Veranstaltung oder bei einem Konzert kann ich auch erst in der zweiten Hälfte auftauchen! Ich verstehe dies also schlicht nicht und dies ist in meinen Augen nur ein Mittel, um mehr Geld in die Kassen zu spülen! Mit dieser blödsinnigen und ungerechten Bestimmung hat Swiss somit (was mein Fall betrifft) das Vierfache Geld meines ursprünglichen Tickets kassiert. Verstehen hätte ich es, indem man mir die Umtriebe (unnötiges Warten) verrechnet hätte aber doch nicht so.

 

Frage an Euch: lohnt sich ein Brief an den Kundenservice überhaupt oder ist es aussichtlos, dass ich irgendwelche Entschädigung kriege? Und falls es wirklich so ist, dann lassen wir uns als Passagier wirklich über den Tisch ziehen...so schade wie es nunmal ist.

 

Was ist eure Meinung dazu ?

 

Gruss,

François

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Es grenzt meiner Meinung nach an Rechtsmissbrauch.

 

Von Rechtsmissbrauch kann man hier nicht sprechen, dein Fall wiederspiegelt vielmehr die Problematik allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil. Dort gibt es eine sogenannte (ungeschriebene) Ungewöhnlichkeitsregel, die besagt, dass ungewöhnliche Bedingungen für die schwächere Vertragspartei nicht bindend sein sollen.

Es lässt sich also zuerst darüber streiten, ob diese Regel ungewöhnlich ist (einige Gerichte in Deutschland haben dies bejaht), aber alleine die Tatsache, dass sehr viele airlines diese Regel in den AGBs haben, lässt auch andere Schlüsse zu. Zudem gilt die Ungewöhnlichkeitsregel nicht, wenn dich der Vertragspartner ausdrücklich darauf aufmerksam macht (so wie es die Swiss gemacht hat).

 

Sicher eine bittere Pille für dich, aber man kann nicht jemanden als rechtswidrig bezeichnen, nachdem man selber etwas geschummelt hat.

 

Gruss

Thomas

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Wichtig ist aber, dass du den Flug ANNULLIERST! Es ist Unfair, (Wartelisten usw.) einfach nicht am Flughafen aufzutauchen.

 

Warum? Jemand auf der Warteliste freut sich über dein nichterscheinen!

 

Christian

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swiss.jpg

In der Tat, habe ich gerade auch "entdeckt"... Dem ist natürlich kaum etwas entgegenzusetzen...

 

Diese "zwei Einzelpreise" bekommt man aber nur, wenn man einen Retourflug bucht.
Nun, der Preisunterschied interessiert mich nicht, wenn ich einen Flug buche. Ich gehe ja nicht jedes Mal schauen, wieviel mehr denn der Oneway kosten würde. Der Buchungsprozess mit der freien Wahl zweier Flüge zu vielfach unterschiedlichen Preisen erinnert eher an das Bestellen zweier Bücher als einer zweibändigen Sammelausgabe.

 

Aber anyway, das spielt keine Rolle mehr... Der Zug ist - wörtlich - abgefahren...

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Ich muss vorwegnehmen, dass sich mein Aerger keinesfalls an Swiss alleine richtet, sondern generell an die (europäischen) Fluggesellschaften, da die folgende Praktik offenbar gang und gäbe ist. Trotzdem verstehe ich sie nicht und finde sie extrem ungerecht.

 

Ob es gerecht, oder ungerecht ist, darüber lässt sich sicher streiten. Fakt ist aber, dass es halt für die heutigen "Geiz ist geil"-Einstiegspreise auch Passagiere braucht, die einen Haufen Geld für ein Ticket ausgeben. Und dieses Geld nimmt man halt von v.a. Berufsleuten, welche am ehesten Tickets ohne Mindestaufenthalt oder Oneway-Tickets benötigen.

 

Mehr als die Swiss es tut, kann man jedenfalls nicht auf diese Bedingungen hinweisen. Wenn der Flug aber über eine Partnerseite (z.B. ebookers) gebucht worden ist, wäre es etwas anderes, denn dort ist es manchmal wirklich schwierig, diese Bestimmungen zu finden...

 

Gruss, Ernst

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Es war viele Jahre gängige Praxis - auch für Reisebüro - den günstigeren Retourflug anstelle des teureren One Way zu buchen und den Hinflug bzw. den Rückflug verfallen zu lassen. Die Airlines verloren Geld, hockten auf leeren Plätzen und gehen seit einem Jahr rigoros vor: Stornierung, Nachbelastung oder neues One Way Ticket kaufen. Viel Glück beim Rückfordern von Flughafen- u. Sicherheitstaxen! Würde den administrativen Zeitaufwand behaglicher mit Wein, Weib und Gesang kompensieren. Da kommt in den nächsten 100 Jahren eh kein Geld zurück. Gerichtsurteile und röhrende Aufschreie von Konsumentenschützern hin oder her. PS: Die Arline betreiben. Warum nicht? Muss aber Vorschuss bezahlt werden, auch von Schnäppchenjägern!

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Auch wenn das Verhalten der Airline vorherzusehen war und rechtlich wohl auch korrekt ist, würde ich die Airline diesbezüglich anschreiben. Wenn derselbe Punkt oft genug angemeckert wird, besteht ja vielleicht eine Chance, daß die Praxis etwas geändert wird, z.B. durch noch deutlichere Hinweise, durch Anrechnung des bereits entrichteten Flugpreises auf das nun erneut zu buchende Ticket oder meinetwegen auch durch das Angebot gegen einen kleinen Aufpreis die Flüge diesbezüglich zu entkoppeln. Der Versuch ist es allemal wert.

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Markus "Tomcat"

Alfred - ich glaube schon dass es ein Riesenunterschied ist ein Retourticket zu buchen und nur den HINFLUG zu nutzen (mache ich häufig, was will die Airline auch dagegen tun), oder nur den RUECKFLUG zu nutzen (würde selbst ich mit meiner grossen Klappe mir nicht trauen).

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Auch wenn das Verhalten der Airline vorherzusehen war und rechtlich wohl auch korrekt ist, würde ich die Airline diesbezüglich anschreiben. Wenn derselbe Punkt oft genug angemeckert wird, besteht ja vielleicht eine Chance, daß die Praxis etwas geändert wird, z.B. durch noch deutlichere Hinweise, durch Anrechnung des bereits entrichteten Flugpreises auf das nun erneut zu buchende Ticket oder meinetwegen auch durch das Angebot gegen einen kleinen Aufpreis die Flüge diesbezüglich zu entkoppeln.

 

An der Praxis wird sicherlich nichts geändert, weil sich vermutlich vor allem Leute melden würden, die bewusst einen Hin- und Rückflug buchen, auch wenn sie nur ein Oneway-Ticket brauchen. Entkoppelte Tickets gegen Aufpreis gibt es bereits, die Flex-Tickets. Nur, der "Aufpreis" ist halt dann nichts mehr für Schnäppchenjäger...

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Vielleicht als kleine Aufmunterung:

 

Die Taxen aus deinem 230.- Ticket kannst du zurückverlangen. Das ist zwar ein bisschen Papierkrieg aber das kann sich ja trotzdem lohnen.

 

PS: Für Oneway Paris-Zürich gibt es wohl kaum eine vernünftige Alternative zum Zug. Weder ist man irgendwie schneller noch (viel) günstiger.

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Warum? Jemand auf der Warteliste freut sich über dein nichterscheinen!

 

Christian

 

Damit dieser sich aber freuen kann, sollte der bereits am Flughafen sein :005:

Wartelisten können ja auch einige Tage vor Abflug bestätigt werden.

 

Gruss Christoph

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Hallo François

 

Statt hier Paragraphen und AGB's aufzuführen, möchte ich Dir gerne mal die "Andere Seite" näher bringen.

 

Wenn Du ein Ticket buchst, wird für Dich ein Platz reserviert (darauf bestehst Du ja sicher auch). Deshalb wirst Du am Gate von der Crew erwartet. Tauchst Du nicht auf, macht man sich natürlich Gedanken.

 

Zunächst wird abgeklärt, ob Du vielleicht ein "Anschlusspassagier" bist, dessen Flug nach ZRH sich verspätet hat. Wenn das der Fall ist, warten wir (Crew und Passagiere) netterweise auf Dich und nehmen dafür eine Verspätung in Kauf (Schatz, ich komme heute etwas später nach Hause...).

 

Ist das nicht der Fall, wird abgeklärt, ob Dein Gepäck schon eingechecked wurde, Du aber noch nicht am Gate bist, da Du noch im Duty Free herumtrödelst. Wenn das der Fall ist, müssen die armen Ramper Dein Gepäck im Frachtraum suchen und ausladen. Das dauert eine ganze Weile, denn Dein Gepäck liegt zuhinterst, zuunterst. Wenn das endlich geschafft ist, rufen wir eiligst für die Start-up clearance. Doch dann heisst es: "Sorry, you missed your slot. New slot will be in one hour". Na toll! Der einzige Vorteil dabei ist, dass wir nun genug Zeit haben, ein neues Loadsheet zu erstellen, bzw. einen Last Minute Change zu machen. (Schatz, es wird noch später heute Abend...)

 

Wenn das auch nicht der Fall ist, war die ganze Mühe umsonst. Der Slot wurde vielleicht ebenso verpasst, nur weil sich - wieder mal - jemand nicht abgemeldet hat.

 

Zudem geht die Airline davon aus, dass jemand, der nicht nach Paris fliegt, auch nicht in Paris ist und deshalb auch nicht nach Zürich zurückfliegt. Logisch, oder?

 

Du siehst, ein kurzer Anruf hätte genügt um Dir und auch uns Ärger und Kosten zu ersparen. Das macht man so, weil es anständig und nett ist, gell? :008:

 

Ich wünsche Dir weiterhin gute und schöne Flüge.

 

Gruss Urs

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Markus "Tomcat"

Ein Flieger der auf einen Pax wartet der noch nicht eingecheckt hat, Urs?

 

Das ist mir in meiner Paxkarriere weder diesseits noch jenseits des grossen Wassers NOCH NIE passiert.

 

:eek:

 

Und von wegen "Wenn Du ein Ticket buchst, wird für Dich ein Platz reserviert" ... auch das halte ich für ein Gerücht.

 

Warum gibt's dann immer wieder overbooking???

 

:009:

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Zunächst wird abgeklärt, ob Du vielleicht ein "Anschlusspassagier" bist, dessen Flug nach ZRH sich verspätet hat. Wenn das der Fall ist, warten wir (Crew und Passagiere) netterweise auf Dich und nehmen dafür eine Verspätung in Kauf (Schatz, ich komme heute etwas später nach Hause...).

 

Wie Markus schon zutreffend gesagt hat, geht es hier ja um einen Passagier, der nicht eingecheckt hat. Die Flüge warten deshalb sicher nicht.

 

Dass es unmögliche Passagiere gibt und Flüge aufhalten, das ist wahr. Wenn aber ein Anschluss zu spät ist, ist dies sicher der Fluggesellschaft zuzuschreiben. Das hat nichts mit "netterweise" zu tun, sondern mit Kundenservice. Dazu gehört es sich auch für Mitarbeiter, ab und zu zu spät nach Hause zu kommen. Ansonsten ist man als Diensleistungserbringer am falschen Platz...

 

 

Gruss

Thomas

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Alfred - ich glaube schon dass es ein Riesenunterschied ist ein Retourticket zu buchen und nur den HINFLUG zu nutzen (mache ich häufig, was will die Airline auch dagegen tun), oder nur den RUECKFLUG zu nutzen (würde selbst ich mit meiner grossen Klappe mir nicht trauen).

Alles schon erlebt, lieber Markus. Du hattest bis jetzt einfach Glück.

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Markus "Tomcat"
Alles schon erlebt, lieber Markus. Du hattest bis jetzt einfach Glück.

 

Du meinst wenn ich ein Retourticket buche und nur den Hinflug nutze? Was hat das mit Glück zu tun? Was kann die Airline denn machen wenn ich den Rückflug nicht antrete??? Nachberechnen? Oder mich mit Handschellen zum Mitflug zwingen?

 

:005:

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Zudem geht die Airline davon aus, dass jemand, der nicht nach Paris fliegt, auch nicht in Paris ist und deshalb auch nicht nach Zürich zurückfliegt. Logisch, oder?

Wie weiter oben dargelegt, Urs: Nein, nicht logisch! In 4h ist man mit dem Zug da. Wenn etwas dazwischen kommt und man den nächsten Zug/ein Mietauto nimmt, dann kann man physisch den Rückflug sehr wohl trotzdem antreten. Paris ist ein schlechtes Beispiel um damit eine Logik beweisen zu wollen. Für Panama, siehe oben, ist die Annahme eher berechtigt.

 

Aber natürlich wird die Swiss Paris genau gleich wie Panama behandeln. Und im Grunde genommen, wenn es dick und fett geschrieben steht, ist dem nichts entgegenzusetzen. Der Kunde sitzt nicht immer am längeren Hebel. Eine Schnäppchenjagd soll auch mal in die Hose gehen dürfen.

 

"Lehrblätz" heisst der fachmännische Ausdruck und 500€ sind der Preis, der für diese Art "Produkt" sehr wohl im Rahmen liegt. S'soll ja wehtun, oder? ;)

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