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Heli- Landeunfall in LSZG


wegiera

Empfohlene Beiträge

Die untenstehenden Zeilen wurden vom BAZL an eine lange Liste von Aviatikadressen versandt.

Auf einen Kommentar meinerseits verzichte ich bewusst :003:

 

Liebe Grüsse

 

Andy

 

Helikopteroperation -Benutzung von mobilen Plattformen

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 18. Juni 2008 ereignete sich in Grenchen während eines Landemanövers eines Helikopters

auf eine mobile Helikopter-Plattform ein Flugunfall. Mobile Helikopter-Plattformen werden

auf mehreren Flugplätzen und Heliports u.a. zur Verschiebung der Helikopter zwecks Betankung oder Hangarierung eingesetzt.

Das BAZL stellt fest, dass:

-die meisten sich im Einsatz befindenden mobilen Plattformen weder nach luftfahrtspezifischen

Kriterien geprüft noch zugelassen wurden. Somit sind deren Wirkungen auf die Helikopter

hinsichtlich möglicher Vibrationen sowie Schwingungen (Resonanz) nicht bekannt und typenspezifische Anforderungen bezüglich der erforderlichen Dimension (Fläche) nicht definiert worden.

-aufgrund der Eigenschaften mobiler Plattformen (u.a. Fläche) diese für die Landemanöver besonders hohe Anforderungen an die Piloten stellen. Dadurch ist deren Benutzung mit einem erheblichen zusätzlichen Risiko verbunden.

Aus diesen Gründen beabsichtigen wir, die Benützung dieser Plattformen sofort und solange zu verbieten, bis die damit verbundenen Risiken umfassend und unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte von uns beurteilt worden sind.

Gestützt auf Art. 15 des Luftfahrtgesetzes hat das BAZL bei drohender Gefahr diejenigen Massnahmen anzuordnen, welche in verhältnismässiger Art und Weise die Beseitigung dieser

Gefahr sicherstellen. In solchen Fällen kann das BAZL gemäss Art. 30 Abs. 2 Ziff. e des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) ohne Anhörung der Betroffenen die entsprechenden Anordnungen erlassen.

Wir möchten Ihnen aber vor dem Erlass eines entsprechenden Verbots mit einer kurzen Frist die Gelegenheit geben, sich vorläufig zu einem solchen Verbot zu äussern. Nach Ablauf der Frist werden wir eine entsprechende Verfügung erlassen und Ihnen genügend Zeit geben, um sich eingehend zum Verbot zu äussern.

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Tolle Idee vom BAZL. Ich wäre auch dafür, dass man Kerosintanks verbietet. Es sind mir nämlich Fälle bekannt, wo Wasser im Tank zum Absturz geführt hat. Hö? :009:

 

Mich nimmts Wunder, wie man bei einem allfälligen Vebot in Schindellegi bei Fuchs die Helis aus dem Hangar zieht. :005:

 

Dass man die Plattformen prüfen will und Regelungen einführt, finde ich noch einigermassen sinnvoll. Denn wer schon Plattformen an gewissen Orten gesehen und schon benutzt hat, weiss wovon ich spreche...

 

Aber ein "wir verbietens jetzt mal, danach schauen wir" find ich ... um es so auszudrücken... etwas übertrieben.

 

Gruss

Rolf

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Danke Andy

 

Wie lange soll diese "kurze Frist" sein? Wurde das auch bekannt gegeben?

 

Gruess Patric

 

Die Frist ist bis am 19.07.2008 (10 Tage ab Versanddatum) angegeben :001:

 

Liebe Grüsse

Andy

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Andi Rotorchopf

Hoi zäme,

 

BAZL wird Aufgrund der laufenden Untersuchungen und deren Erkenntnissen diese Weisung erlassen haben (Grenchen + Samedan)...

Ich wäre auch dafür, dass man Kerosintanks verbietet. Es sind mir nämlich Fälle bekannt, wo Wasser im Tank zum Absturz geführt hat. Hö?

Bitte genauer erläutern: Wer nicht drainen will muss fühlen...

Oder derjenige der für die Tankanlage verantwortlich ist hat gepatzt... regelmässige Probennahme, Wassergehalt, Schlammbildung versäumte Reinigung...

Mich nimmts Wunder, wie man bei einem allfälligen Vebot in Schindellegi bei Fuchs die Helis aus dem Hangar zieht.

Jeder Heli hat eine Einrichtung und die dazugehörigen 'ground handling wheels'; vom R22 bis BK117... und ein Pilot mit etwas Schmalz... (Sitterdorf hat einen Slope vom Hangar weg und ich hab die 206er viel allein 'versorget') ausser in einem tiefen Kiesbett.

Wie angetönt hat dieser Heli ein relativ unruhiges Verhalten im Bodeneffekt, aerodynamisch bedingt.

...nicht aerodynamisch, sondern am System (rechts rücklaufender Hauptrotor, Heckrotor rechts drückend hängt den Heli Rechts tief; hier sitzt der Pilot auf der schlechten Seite -> analog umgekehrt Hughes und Enstrom. Dazu kommt beim Ecureuil, dass die Starflexkonstruktion nicht vom Mast völlig entkoppelt ist (Schlag/Schwenk zu indifferent) und somit eine schädliche präzessive Einflussnahme von Rumpfschwankungen in sich birgt; vor allem wenn Querbewegungen anstatt mit Pedalsteuerung durch Sidestick pariert werden... dazu kommt die Vorspannung (5°) der Elastomerlager. Dauphin hat, obwohl sehr ähnliche Konstruktion aber durch höhere Blattmasse (4-Blatt) mit Fenestron, weniger dieses Problem (Dämpfung über die Blattwurzel). EC120 hat dieses Problem (gedämpfte Schwenklager der Blätter und den Heckrotor [wie Dauphin -> Fenestron] in der Mitte des Rumpfes [schwerpunktnahe], nochmals reduziert).

 

Was nicht versagt muss nicht unbedingt gut sein...

 

Fazit: Ich finde es nicht schlecht, dass die Qualitäten der Plattformen definiert werden und deren 'Requirements' endlich Hand und Fuss kriegen

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Andy, da Du ja selber offensichtlich nicht fliegst, drückt es Dich auch nicht im Portemonnaie, wenn nun auch noch das Hinterletzte für teures Geld zertifiziert werden muss...

 

Philip, Du meintest wohl Andi, der Andy fliegt sehr wohl ;)

 

Liebe Grüsse

 

Andy

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Hallo Andi

 

Bitte nicht alles allzu ernst nehmen... das mit den Kerosintanks war nicht ganz so ernst gemeint. Ich wollte damit nur zeigen, dass man aufgrund eines Zwischenfalls nicht gleich ganze Systeme verbieten sollte. Denn wie du sagts liegts oft an der Bedienung, nicht am System (Ldg auf Plattform, Drain...).

 

Dass man die Plattformen prüfen will, finde ich auch nicht verkehrt. Aber gleich verbieten bis auf weiteres, naja...

 

Wie du in Schindellegi die Helis mit den Ground handling wheels hangarieren willst, musst du mir mal vorführen. Die passen nämlich nur seitwärts rein. 90 Grad drehbare wheels wären neu für mich. :005:

 

Hinzu kommt beim Ecureuil aber meines wissens auch die ungünstige Anströmung des Tailbooms im Bodeneffekt. Dank der "Toblerone" am Heckausleger ab B3 ist das etwas entschärft. Habe ich im Kopf, bin aber nicht sicher. Dieses Problem ist dann schon aerodynamisch bedingt. Deshalb fliegt das Ding HOGE auch einiges stabiler als HIGE. oder?

 

Aber ich tu die Ecureuil weder schrauben noch fliegen. :009:

 

Gruss

Rolf

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Ja, in Schindellegi fliegen wir nun Seitwärts in den geöffneten Hangar ... :005:

 

... ein Scherz am Rande

 

Gruess Marcel

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Andi Rotorchopf

Sali zäme,

Ich wollte damit nur zeigen, dass man aufgrund eines Zwischenfalls nicht gleich ganze Systeme verbieten sollte.
Wer mag sich noch erinnern, als das BAZL die Robinson R22 (Bericht) gegroundet hatte. Das Ganze war auch sehr umstritten (Röbelifreunde/Röbeliverteufler), aber nachdem alle Maschinen mit Governor ausgerüstet wurden (bisher Aufpreispflichtig) und jeder Pilot ein safety awareness training absolviert hatte beruhigte sich die Branche wieder (auf alle Fälle jene die mit R22 operierten).

 

Ich bin auch kein Freund ellenlanger (und teuren) Zertifizierungen, aber wenigstens Richtlinien von Operation und Konstruktionseigenschaften sollten geschaffen werden z. B. Dimensionen, Festigkeit, Absenkbarkeit, Windsack in geeigneter Distanz, Abstand zu Gebäuden (Ui, könnte in Schindellegi eng werden)... aber auch die Verpflichtung an den Betreiber, die Plattform gegebenenfalls so in den Wind zu drehen, dass nicht mit Rückenwind oder in critical wind azimuth area gelandet werden muss... (Schlussendlich muss sich der Pilot eben weigern; er ist verantwortlich ob die Landestelle geeignet ist oder nicht).

...nur seitwärts rein. 90 Grad drehbare wheels wären neu für mich.
...wird dementsprechen quer zur Plattform gelandet, oder sind die Räder wie beim Migroswägeli (Einkaufswagen) voll drehbar?

 

1358310.jpg Sollte mit "Toblerone" das metallene Teil knapp hinter dem Turbinenauslass auf dem Tailboom gemeint sein? Dies wäre ein Hitzeschild für die Verkleidung der Heckrotorwelle...

Ich bleibe bei meiner Version mit der mechanischen Ursache...:cool: vorallem bei wenig Leistungsbedürfnis (wenig Einstellwinkel); Leicht, Kalt und Bodeneffekt...

Deshalb fliegt das Ding HOGE auch einiges stabiler als HIGE. oder?
...genau :008:

 

@swanikanu: Wenn Du ab genügend höhe seitwärts in den Hangar autorotierst, kannst Du die 2 Minuten Abkühlen sparen:007:

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Sali du

 

Da kommen wir uns langsam näher... :005:

 

Ich begrüsse es auch, wie schon oben erwähnt, wenn man sich Gedanken über die (zum Teil unsäglichen) Plattformen macht. Nur übertreiben sollte man nicht... aber grundsätzlich einverstanden.

 

Eigentlich ist es nicht entscheiden, WIESO das Ecureuil so nervös wird im Bodeneffekt. Das ist ein Problem des Herstellers. Uns muss nur kümmern, DASS es nervös wird und WIE damit umzugehen ist. Den Heli auf den Boden knallen (wie man das leider oft sieht) ist nicht die Lösung (wie man hier sieht...).

 

Danke für den Vergleich mit den Migroswägeli. :005:Ich meinte nicht die Räder an der Plattform. Ich sprach von Ground Handling Wheels, den Dingern direkt an den Kufen des Helis. Und da habe ich noch nie welche gesehen, die sich drehen lassen. Wenn man in Schindellegi die Helis damit hangarieren will (seitwärts), wäre das aber Voraussetzung. :005:

 

Es sei denn man autorotiert in den Hangar... :008:

 

Gruss

Rolf

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Andi Rotorchopf

Sali zäme,

 

Jaja ich kenne die Rädli schon; hab die amigs auch zum Tanken nach Grenchen (da gabs noch den Sprit ab den alten Tankwagenanhängern...)mitgenommen und sind für Seitwärtsbewegungen nicht Tauglich.

 

Achtung Geheimtrick: Rädli montieren, von einem Helferlein am Hecksporn den Heli so aufrichten, dass die Kufen parallel zum Boden stehen; jetzt extralangen Palettrolli von der Seite her unter den Kufen durch und zwar so, dass die Rädli zwischen die Gabeln gelangen (tip- top im C.G.); hochpumpen und ab dafür... vor allem wenn der Heli Wartungsfällig wird und der Unterhaltsbetrieb auf eine grössere Geldsumme wartet und mit schrauben erst beginnt, wenn der Rubel gerollt ist.... bis dahin kam er auf diesem Weg in eine dunkle Ecke des Hangars und ich mit dem Zug nach Hause...

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  • 4 Wochen später...
Jonathan Brandt

Entwarnung - Verbot von Landebühnen

 

Aufgrund eines Schreibens sieht der BAZL vor, dass Heli-Flugbetriebe weiterhin auf Plattformen landen können. Der Betrieb von Landebühnen muss allerdings im FOM oder OM geregelt sein (Mindesterfahrung, Schulungsnachweis, etc...).

 

Der Einsatz von Landebühnen im öffentlichen Betrieb jedoch (sowie damals in Grenchen), wird nicht mehr erlaubt sein.

 

Meiner Meinung nach eine sinnvolle und zweckmässige Lösung.

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Das bestraft aber private Halter (z.B.in Grenchen) hart!

Wie sollen die Ihre Helis hangarieren?

 

Eine Erlaubnislösung wäre eine gerechtere Entscheidung gewesen.

 

Quasi (rein rhetorisch) darf jeder Flugschüler weil er in einem Flugbetrieb seine Ausbildung erhält, im Rahmen seiner Ausbildung auf der Plattform landen, ein gestandener privater Helipilot schaut in die Röhre?

 

Das kann es doch auch nicht sein?

Sind ja fast deutsche Verhältnisse. :rolleyes:

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Jonathan Brandt
Das bestraft aber private Halter (z.B.in Grenchen) hart!

QUOTE]

 

Deine Interpretation dieser Regelung ist meiner Meinung nicht ganz richtig. Wenn du für deine eigene Maschine eine Bühne verwendest (nicht öffentlich), solltest du kein Problem haben, diese auch einzusetzen.

 

Aus Erfahrung kann ich jeden Heli-Pilot dazu ermutigen ein Bühnentraining freiwillig zu absolvieren. Dies verbessert die Landetechnik, sodass Präzisionslandungen stresslos bewältigt werden können. Wer natürlich Präzisionslandungen gut beherrscht, kann auch Landungen in schwierigem Gelände auch besser bewältigen....es bringt also nur Vorteile.

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  • 3 Wochen später...
Entwarnung - Verbot von Landebühnen

 

Aufgrund eines Schreibens sieht der BAZL vor, dass Heli-Flugbetriebe weiterhin auf Plattformen landen können. Der Betrieb von Landebühnen muss allerdings im FOM oder OM geregelt sein (Mindesterfahrung, Schulungsnachweis, etc...).

 

Der Einsatz von Landebühnen im öffentlichen Betrieb jedoch (sowie damals in Grenchen), wird nicht mehr erlaubt sein.

Das BAZL hat die erwähnte vorläufige Regelung nun offiziell kommuniziert und schreibt unter anderem:
So dürfen Helikopterplattformen auf Flugplätzen bis auf weiteres nicht mehr öffentlich, das heisst für alle Piloten, zugänglich sein. Helikopterfirmen oder -piloten, die den Nachweis erbringen, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, können solche Plattformen jedoch weiterhin verwenden. Neben einer technisch geeigneten Plattform braucht es ausreichende Kenntnisse im Umgang mit solchen Anlagen, grosse Erfahrung und eine sorgfältige Einweisung der Piloten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bewilligt das BAZL die Benutzung einer Plattform. Das Amt behält sich vor, diese Einschränkungen zu überprüfen, wenn neue Erkenntnisse zum Betrieb von Helikopterplattformen vorliegen.
Gruss,

Martin

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  • 3 Jahre später...

Die Ecureuil mit der Immatrikulation HB XVB ist an Air Glaciers verkauft worden.

Aus welchem Grund und zu welchen Zwecken auch immer.Dass der Heli wieder komplett neu aufgebaut ist, ist natürlich auch möglich.Aber warum ist er immer noch in den Farben der Heliswiss???

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