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Unfaire Flugpreise - Swiss benachteiligt Schweizer


Flying-Andy

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Interessant nur dass die groessere Anzahl Airlines (prozentual) in den regulierten Jahren Verluste geschrieben haben als in den deregulierten. Damals bezahlten dann allerdings die Steuerzahler die Quittung.

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Interessant nur dass die groessere Anzahl Airlines (prozentual) in den regulierten Jahren Verluste geschrieben haben als in den deregulierten. Damals bezahlten dann allerdings die Steuerzahler die Quittung.

 

Damals? Schau mal nach Österreich...

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Das ist doch alles ziemlich simpel und einfach, denn die Reihenfolge ist klar:

 

Zuerst war da das Recht - in unserem Fall das Obligationenrecht und dort das Werkvertragsrecht..

 

Erst dann war da die Airline, die sich überlegt, wie sie Beförderungsverträge (=Werkvertrag) maximal zu ihrem Vorteil gestaltet.

 

Das mag sie tun, so ist das nun mal im Wirtschaftsleben. Sie muss sich nur in den Grenzen des geltenden Rechts bewegen, denn eine Fluggesellschaft ist als Teilnehmer am Rechtsleben nichts anderes als der Handwerker, der zu mir nach Hause kommt und meinen Boden fliest, meine Autowerkstatt, die mein Auto ausbeult oder wer auch immer. Das wird zwar gerne in Airlinekreisen anders gesehen, quasi als ob Airlines irgendwie über dem für sie lästigen Recht stehen, ist aber natürlich nicht so.

 

Wenn ich mich nun als Airline dafür entscheide, zur Maximierung der Gewinne im Rahmen meines Geschäftsmodells die Grenzen des geltenden Rechts zu verlassen, ist das eine unternehmerische Entscheidung. Auch gut, das passiert in anderen Branchen ebenfalls und ist nicht ungewöhnlich.

 

Ich darf mich aber nicht beklagen, wenn ich irgendwann wieder in die Schranken des Rechts zurückverwiesen werden. Dann zu jammern, dass mein Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert (was ohnehin Blödsinn ist, fliegen kann ich weiterhin, lediglich nicht mehr Gewinne maximieren), ist in etwa so überzeugend wie wenn ein notorischer Ladendieb mit teuherzigem Augenaufschlag zu Protokoll gibt, er habe doch noch nie an der Kasse bezahlt und wisse leider nicht, wovon er jetzt leben solle. Andersherum wird ein Schuh daraus: Die Airlines sollten froh sein, dass sie jahrelang nicht erwischt worden sind, wie sie systematisch gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Und das Recht ist nun mal so wie es ist. Ich würde auch gerne keine Steuern zahlen, innerorts mit dem Auto schneller fahren als ich darf und unbegrenzt mangelhafte Waren umtauschen können etc. So ist das Recht aber nun mal nicht, und alle meine Versuche, eine Regierung an die Macht zu wählen, die mir das Recht so schreibt, wie es für meine persönlichen Bedürfnisse ideal ist, sind leider bislang gescheitert. Deshalb muss ich mich leider darauf einrichten, dass nicht alles so funktioniert, wie ich es gerne hätte.

 

Kurzum: Es sollten nicht Ursache und Wirkung verdreht werden.

 

 

Gruss,

Mathias

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Uiuiui, was hab ich hier bloss angestellt, so ein Riesen-Thread wurde jetzt schon draus :005:

 

Ich hab mir all Eure Argumente, ob dafür oder dagegen, eingehend durchgelesen.

 

Ich bin für meinen Teil zur Auffassung gekommen, dass die gesammte Preispolitik, praktisch aller Airlines gar nicht mehr viel mit der Realität zu tun hat. Hier gehts wirklich nur noch rein darum, sich gegenseitig noch den letzten verbleibenden Kunden "abzujagen".

 

Dieser Preiskampf ist dabei, meines Erachtens aber völlig ruinös und endet früher oder später für praktisch alle Mitbewerber im totalen finanziellen Fiasko.

 

Das ganze erinnert doch frappant an den Preiskampf der Telecombranche in welcher auf praktisch die gleich Art geworben wird.

 

Ob dieses Geschäftsgebaren auf lange Zeit durch zu halten ist, erlaube ich mir jetzt mal zu bezweifeln, denn irgendwann ist ja die "Bottom line", "Ground Zero" erreicht und dann kommt wahrscheinlich nur noch die grosse Frage "And what now ?" :confused:

 

Na ja, ich werd jetzt mal Tee trinken und das ganze aus sicherer Entfernung weiter beobachten. :D

 

Es grüsst der jetzt noch mehr verwirrte

Andy :005:

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Das ist doch alles ziemlich simpel und einfach, denn die Reihenfolge ist klar:

 

Zuerst war da das Recht - in unserem Fall das Obligationenrecht und dort das Werkvertragsrecht..

 

Erst dann war da die Airline, die sich überlegt, wie sie Beförderungsverträge (=Werkvertrag) maximal zu ihrem Vorteil gestaltet.

 

Nicht ganz richtig. Zuerst war da das Internationale Transportrecht, von der damaligen IATA in langen, muehsamen und zaehen Verhandlungen festgelegt und fuer saemtliche Airlines der Welt gueltig.

 

Dann kam die Liberalisierung.

 

Jetzt kommen Konsumenten (und ein katonales Gericht, also nichts wirklich wichtiges) und versuchen geltende Praxis mit dem Gesetz zu seinen gunsten zu aendern.

 

Frueher war das Produkt klar definiert: man fliege den Kunden von A nach B. Distanz von A nach B ist x, demzufolge kostet das ticket x mal y, egal wie genau dann geflogen wird. Dann kam die Liberalisierung und damit war die Presigestaltung der Airline ueberlassen. Inzwischen haben einige ganz wenige Airlines beschlossen, sie verkaufen nur noch Destinationen die sie als Einzelflug anbieten. Und neuerdings kommt ein gericht zum Schluss dass genau dieses letztere nun doch bitte sofort von allen so gehandhabt werden soll, schliesslich stehe es so im Befoerderungsvertrag und das sei jetzt so.

 

Ursache und Wirkung! Nur weil ein paar LCCs ihr eigenes Produkt stark vereinfacht haben sollen bitte alle anderen ihr eigentliches Produkt aendern? Ah, ja, das Gesetz soll ja zuerst da gewesen sein.... tsssssss

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Das ist doch alles ziemlich simpel und einfach, denn die Reihenfolge ist klar:

 

Zuerst war da das Recht - in unserem Fall das Obligationenrecht und dort das Werkvertragsrecht..

 

Erst dann war da die Airline, die sich überlegt, wie sie Beförderungsverträge (=Werkvertrag) maximal zu ihrem Vorteil gestaltet.

 

Das mag sie tun, so ist das nun mal im Wirtschaftsleben. Sie muss sich nur in den Grenzen des geltenden Rechts bewegen, denn eine Fluggesellschaft ist als Teilnehmer am Rechtsleben nichts anderes als der Handwerker, der zu mir nach Hause kommt und meinen Boden fliest, meine Autowerkstatt, die mein Auto ausbeult oder wer auch immer. Das wird zwar gerne in Airlinekreisen anders gesehen, quasi als ob Airlines irgendwie über dem für sie lästigen Recht stehen, ist aber natürlich nicht so.

 

Wenn ich mich nun als Airline dafür entscheide, zur Maximierung der Gewinne im Rahmen meines Geschäftsmodells die Grenzen des geltenden Rechts zu verlassen, ist das eine unternehmerische Entscheidung. Auch gut, das passiert in anderen Branchen ebenfalls und ist nicht ungewöhnlich.

 

Ich darf mich aber nicht beklagen, wenn ich irgendwann wieder in die Schranken des Rechts zurückverwiesen werden. Dann zu jammern, dass mein Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert (was ohnehin Blödsinn ist, fliegen kann ich weiterhin, lediglich nicht mehr Gewinne maximieren), ist in etwa so überzeugend wie wenn ein notorischer Ladendieb mit teuherzigem Augenaufschlag zu Protokoll gibt, er habe doch noch nie an der Kasse bezahlt und wisse leider nicht, wovon er jetzt leben solle. Andersherum wird ein Schuh daraus: Die Airlines sollten froh sein, dass sie jahrelang nicht erwischt worden sind, wie sie systematisch gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Und das Recht ist nun mal so wie es ist. Ich würde auch gerne keine Steuern zahlen, innerorts mit dem Auto schneller fahren als ich darf und unbegrenzt mangelhafte Waren umtauschen können etc. So ist das Recht aber nun mal nicht, und alle meine Versuche, eine Regierung an die Macht zu wählen, die mir das Recht so schreibt, wie es für meine persönlichen Bedürfnisse ideal ist, sind leider bislang gescheitert. Deshalb muss ich mich leider darauf einrichten, dass nicht alles so funktioniert, wie ich es gerne hätte.

 

Kurzum: Es sollten nicht Ursache und Wirkung verdreht werden.

 

 

Gruss,

Mathias

 

 

Sorry, aber da "lupfts mer de deckel":001::001::001:

Was soll eigentlich die Story von den geldabzockenden, gewinnmaximierenden Airlines? Schon mal die Wirtschaftsberichte der letzten zwanzig Jahre über die Airline-Industrie gelesen? Schon mal mitbekommen wie die Flugtarife real und im Verhältnis zu den Einkommen in den letzten fünfzehn Jahren nur noch abwärts gehen??? Klar die perversen Gewinnmaximierer aus der Airline-Industrie sind ja mittlerweile so gemein. So etwa denkt ein Arbeitskollege von mir, der sich an die 80-Franken-Tarife gewöhnt hat, und jetzt, oh Schreck, 330 Franken über Pfingsten nach Barcelona zahlen muss.

Schauen wir doch den Realitäten mal ins Auge: Wer den Flug Frankfurt-Zürich-Cairo bucht weil er viel günstiger ist als der Direktflug, aber meint er könne nun einfach von Zürich aus zusteigen ist im besten Fall ein Schlitzohr. Auch derjenige welcher innerhalb Europas ein Return-Ticket bucht, aber von vornherein weiss, dass er die Hinreise nicht antritt, weil es so billiger ist, kann nicht die moralische Unfehlbarkeit für sich reklamieren.

 

Kurzum: deine Laudatio für das Recht überzeugt mich ganz und gar nicht.

 

Nun habe ich fertig und wünsche dir einen schönen Abend:008:

 

Paul

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Die ganze Aufregung ist doch umsonst.

Es hat ja für jeden einen Flug dabei, ein günstiges Angebot für umsteigewillige und preisbewusste und Direktflüge für die Anderen.

Ich hatte vergangenen Herbst auch die Wahl zwischen 1000.- ZRH-LAX mit umsteigen oder 1800.- direkt. Da ich umsteigen auf langen Flügen gar nicht schätze, habe ich mich für die Premiumleistung entschieden und auch die Preisdifferdenz berappt.

 

Übrigens, der Flieger war voll.

 

Fazit: Jeder hat die Wahl, kann für sich abschätzen wie viel er für einen Flug bezahlen will und sich dann die passende Airline aussuchen. Manchmal muss vileicht das Patriotenherz zuhause bleiben, dafür liegt man im Budget.

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Lieber Paul, Du vergisst, dass viele schlaue Bürger nur das kopieren, was der Staat vormacht.

Stichwort: unmoralisches lease and lease back (Zürcher Trams, RhB, BLS etc.)

So viele zur "Moral" oder "Gig":005:

 

Gruss Walti

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Hallo allerseits,

 

Das einzige was ich immer noch nicht verstehe (und wohl nie verstehen werde solange dieser Unsinn weiter betrieben wird) ist wieso meine test-Buchung fuer einen One-way flug ATH-LHR am 29APR auf 919.57 Euro, und der selbe Flug, ATH-LHR am 29APR, mit Rueckflug knappe 12 Stunden spaeter nur auf 399.35 Euro kommt. Sowohl ich, als auch jeder andere der solch einen One-way braucht wird garantiert den Return buchen, und wird dan zum no-show - man merke: es geht NICHT um einen One-way der ein par Tage zuvor gebucht wird, sondern ueber 2 monate im Voraus...

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Nicht ganz richtig. Zuerst war da das Internationale Transportrecht, von der damaligen IATA in langen, muehsamen und zaehen Verhandlungen festgelegt und fuer saemtliche Airlines der Welt gueltig.

 

Die IATA ist ein privatrechtlicher Verein (nämlich ein Zusammenschluss von Luftfahrtunternehmen), nicht anders als ein Taubenzüchter- oder Fußballverein. Vereine können verbindliches Recht nur für ihre Vereinsmitglieder, die sich diesem freiwillig durch Mitgliedschaft unterworfen haben, festsetzen.

 

Falls Du auf das Warschauer bzw. das Montrealer Übereinkommen anspielen solltest, was ich vermute, setzen diese nicht (ebenso wie z.B. die EU-Fluggastrechteverordnung) das nationale Recht außer Kraft. Sie setzen vielmehr den Abschluß eines Beförderungsvertrages bzw. Frachtvertrages voraus und regeln daraus resultierende Folgefragen.

 

 

 

Und neuerdings kommt ein gericht zum Schluss dass genau dieses letztere nun doch bitte sofort von allen so gehandhabt werden soll, schliesslich stehe es so im Befoerderungsvertrag und das sei jetzt so.

 

Nein, es steht nicht im Beförderungsvertrag, sondern im Gesetz. Wenn ich einen Sechserpack-Äpfel kaufe, weil das billiger ist als drei einzelne Äpfel, ist es mir völlig freigestellt, ob ich die drei für mich überflüssigen Äpfel nutze oder nicht. Bezahlt habe ich alle sechs. Dass der Supermarkt aus irgendwelchen geschäftspolitischen Gründen auch drei Äpfel zu einem höheren Preis als sechs Äpfel verkauft, ist nicht mein Problem, weil ich ja die sechs Äpfel gekauft habe. Und nein, das ist nicht was ganz anderes, das ist genau der rechtliche Kern des Problems, das man aus rechtlicher Sicht eben abstrakt betrachten muss. Es gibt kein Sonderrecht für Airlines.....

 

Kurzum: deine Laudatio für das Recht überzeugt mich ganz und gar nicht.

 

....was wohl verbreitet anders gesehen wird. Ich verstehe Dich also so, dass Airlines sich im rechtsfreien Raum bewegen dürfen?

 

 

 

Im übrigen brauchen wir kein Mitleid mit irgendwelchen Airlines haben und so zu tun, als ob rechtswidrige Klauseln quasi in Notwehr verwendet werden, um den Ruin der Airline abzuwenden. Diese Klauseln gab es schon, als es den Airlines blendend ging, und sie werden auch von Airlines verwendet, die heute noch beste Gewinne machen (Lufthansa). Kein Mensch würde es für normal halten, wenn die darbende Autoindustrie, nur weil es ihr schlecht geht, plötzlich Käuferrechte rechtswidrig beschränken würde. Nur Airlines sollen offenbar, sobald es um das Einhalten simpelster Rechtsvorschriften geht, unter Naturschutz stehen und man darf noch nicht mal kritisch Nachfragen, ohne direkt was auf die Mütze zu bekommen.

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Mal eine Frage an diejenigen, die sich von den Airlines "abgezockt" fühlen:

 

Einfaches Beispiel: 100 Passagiere, 30 davon ZRH-HKG für 1000EUR, 70 FRA-ZRH-HKG für 700EUR. Macht einen Durchschnittsertrag von 790 EUR pro Passagier.

 

Wenn nun die Airlines gezwungen werden, die ZRH-Passagiere tariflich gleich zu behandeln wie die FRA-Paxe, ergäbe das eine Senkung des Durchschnittsertrags um 90EUR oder 11%.

 

Was würde passieren?

 

1) Dass die Airlines das einfach hinnehmen? Der Blick in die Geschäftsberichte beantwortet diese Frage.

 

2) Dass die Airlines die Preise für die FRA-Passagere erhöhen? Dann wird der Nonstop-Flug aber attraktiver und der Swiss würde plötzlich ein guter Anteil der Transfer-Paxe wegbleiben, so dass einige Strecken eingestellt werden müssten. Die ehemaligen Nonstop-Passagiere auf diesen Strecken müssten dann eben über ausländische Hubs umsteigen, dank der neuen Regelung aber ebenfalls zu höheren Preisen als früher.

 

Kurzum: Fast jeder würde mehr bezahlen und das Angebot an Flügen wäre dünner. Ich wäre gespannt auf das Gejammer - auch hier im Forum - wenn das passieren würde..

 

Gruss,

Thomas

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Die IATA ist ein privatrechtlicher Verein (nämlich ein Zusammenschluss von Luftfahrtunternehmen), nicht anders als ein Taubenzüchter- oder Fußballverein. Vereine können verbindliches Recht nur für ihre Vereinsmitglieder, die sich diesem freiwillig durch Mitgliedschaft unterworfen haben, festsetzen.

 

Falls Du auf das Warschauer bzw. das Montrealer Übereinkommen anspielen solltest, was ich vermute, setzen diese nicht (ebenso wie z.B. die EU-Fluggastrechteverordnung) das nationale Recht außer Kraft. Sie setzen vielmehr den Abschluß eines Beförderungsvertrages bzw. Frachtvertrages voraus und regeln daraus resultierende Folgefragen.

 

 

 

 

 

Nein, es steht nicht im Beförderungsvertrag, sondern im Gesetz. Wenn ich einen Sechserpack-Äpfel kaufe, weil das billiger ist als drei einzelne Äpfel, ist es mir völlig freigestellt, ob ich die drei für mich überflüssigen Äpfel nutze oder nicht. Bezahlt habe ich alle sechs. Dass der Supermarkt aus irgendwelchen geschäftspolitischen Gründen auch drei Äpfel zu einem höheren Preis als sechs Äpfel verkauft, ist nicht mein Problem, weil ich ja die sechs Äpfel gekauft habe. Und nein, das ist nicht was ganz anderes, das ist genau der rechtliche Kern des Problems, das man aus rechtlicher Sicht eben abstrakt betrachten muss. Es gibt kein Sonderrecht für Airlines.....

 

 

 

....was wohl verbreitet anders gesehen wird. Ich verstehe Dich also so, dass Airlines sich im rechtsfreien Raum bewegen dürfen?

 

 

 

Im übrigen brauchen wir kein Mitleid mit irgendwelchen Airlines haben und so zu tun, als ob rechtswidrige Klauseln quasi in Notwehr verwendet werden, um den Ruin der Airline abzuwenden. Diese Klauseln gab es schon, als es den Airlines blendend ging, und sie werden auch von Airlines verwendet, die heute noch beste Gewinne machen (Lufthansa). Kein Mensch würde es für normal halten, wenn die darbende Autoindustrie, nur weil es ihr schlecht geht, plötzlich Käuferrechte rechtswidrig beschränken würde. Nur Airlines sollen offenbar, sobald es um das Einhalten simpelster Rechtsvorschriften geht, unter Naturschutz stehen und man darf noch nicht mal kritisch Nachfragen, ohne direkt was auf die Mütze zu bekommen.

 

 

Hallo Mathias

 

Weder wünsche ich, dass sich die Airlines in einem rechtsfreien Raum bewegen, noch ist es verboten kritisch nachzufragen. Und es ist offensichtlich das es bei den kaufrechtlichen Bestimmungen von Tickets erhebliche Grauzonen gibt, welche die Airlines (genau gleich wie Reisebüros oder Direktbucher) versuchen schamlos zu ihren Gunsten auszunutzen. Dies abschliessend zu beurteilen oder zu bewerten ist für mich unmöglich. Weder bin ich Jurist, noch kenne ich mich detailiert in den verschiedenen Gesetzestexten aus (das OR in meinem Büchergestell lasse ich mal aus..).

Nur ist es einfach nicht so wie du es darstellst: wir haben in Deutschland mehrere und in der Schweiz gerade mal ein Urteil zu dem betreffendem Problemkreis. Es handelt sich dabei jeweils um ganz spezifische Fälle. Nicht mehr oder weniger. Nur weil Konsumentenorganisationen diese Urteile in ihrem Sinne interpretrieren heisst das noch gar nichts. Wenn wir vielleicht in ein paar Jahren in der Schweiz einen Bundesgerichtsbeschluss dazu haben, wird die Sache klarer zu beurteilen sein. Bis dahin kannst du behaupten was du willst und die Airlines machen ebenfalls was sie wollen.

 

Tschüss

 

Paul

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Lieber Paul, Du vergisst, dass viele schlaue Bürger nur das kopieren, was der Staat vormacht.

Stichwort: unmoralisches lease and lease back (Zürcher Trams, RhB, BLS etc.)

So viele zur "Moral" oder "Gig":005:

 

Gruss Walti

 

Hallo Walti

 

Zur "Moral" noch folgendes: die Stadt Zürich hat ihre lease back-Geschichten vor rund 15 Jahren, als es der Stadtkasse ziemlich schlecht ging, massenweise aufgezogen. Und alle fanden es toll. Später konnte man sich von den Schmuddeleien wieder vermehrt trennen. Man hatte mittlerweile zwei potente und generöse Pimps gefunden: UBS und CS.

 

Wurde man nun moralischer oder unmoralischer?:005:

 

Liebe Grüsse

 

Paul

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Die IATA ist ein privatrechtlicher Verein (nämlich ein Zusammenschluss von Luftfahrtunternehmen), nicht anders als ein Taubenzüchter- oder Fußballverein. Vereine können verbindliches Recht nur für ihre Vereinsmitglieder, die sich diesem freiwillig durch Mitgliedschaft unterworfen haben, festsetzen.

 

Das ist die IATA heute. Damals nach der Gruendung war die IATA alles andere als nur ein Verein. IATA Mitarbeiter geniessen noch heute je nach Stellung diplomatischen Status. Fuehrungsmitglieder der FIFA im ueberigen auch, und das ist ja auch 'nur' ein 'Verein'...

 

Tatasache ist auch dass die Staaten (also die vereinigten Gesetzgeber) die Carrier damals gezwungen haben das Tarifkorset der IATA einzusetzen, es ging ja schliesslich um den oeffentlichen Verkehr.

 

Sorry, das ganze halbjuristische Argumentieren hier und durch Konsumentenorganisationen geht mir auf den Wecker. Tatsache ist und bleibt, FRA-CAI ist nicht gleich ZRH-CAI und wer jetzt tatsaechlich darauf herumreiten will dass dem so sein muss soll das doch so tun wie er will. Er wird eines Tages dann bei Vertragsabschluss feststellen muessen dass spezifisch erwaehnt werden wird dass man ihm sein genaues Routing erst beim Check-In am Flughafen mitteilen wird. Dann kann er noch lange spekulieren wo er wann wie einsteigen koennte um mit formaljuristischen Heimlifeissgedanken den Carrier auszutricksen.

 

In MEINER Lesart ist der KUNDE, der dank solch formaljurischtischen Quatsch versucht sich einen besseren Preis zu verschaffen mit dem Banker der seine Boni erstreitet gleichzusetzen, und nicht die Airline!

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Dann kann er noch lange spekulieren wo er wann wie einsteigen koennte um mit formaljuristischen Heimlifeissgedanken den Carrier auszutricksen.

 

In MEINER Lesart ist der KUNDE, der dank solch formaljurischtischen Quatsch versucht sich einen besseren Preis zu verschaffen mit dem Banker der seine Boni erstreitet gleichzusetzen, und nicht die Airline!

In meiner Lesart bettelt jede Airline deren Preispolitik absolut willkürlich und unlogisch ist, und auf deren Kleingedrucktes wirklich nur ein jurist kommen kann darum, dass ein Kunde das ausnutzt. Um nochmal den Zeitablauf aufzugreifen, todsicher war erst das Kleingedruckte und die irrsinnige Preisgestaltung. Sonnst hätte es nämlich niemand gewagt so etwas einzuführen, da ja niemand sich dran gehalten hätte. Und dann waren erst die Kunden die kreativ geworden sind. Das Kleingedruckte ist sicher keine Reaktion auf die Kunden, sondern eine Vorsorgemaßnahme da man mit logischem Kundenverhalten gerechnet hat. Es ging immer darum, Gewinn zu maximieren, nicht die Ticketpreise an die tatsächlichen Kosten anzupassen.

Wenn dann ein Kunde zu ungeschickt ist, es unauffällig auszunutzen (sogeannnte "über Kreuz Tickets" buchen), und eben nur 60% spart statt 80%, dafür aber absolut wasserdicht, dann ist er doch selbst schuld.

 

Wir mixen hier aber auch zwei verschiedene, nicht ohne weiteres vergleichbare Sachverhalte:

 

Wer einen One-Way Flug braucht, und dafür verdamt viel Geld zahlen müsste, der bucht eben einen Returnflug für manchmal nicht einmal 10% des Preises (und spätestens bei derartigen Dimensionen kommen auch juristische Begriffe wie "Wucher" und "Sittenwiedrig" ins Spiel), und lässt den Rückflug verfallen. So spart die Airline auf dem Rückflug Sprit, das Check-In geht schneller, und da nicht eingecheckt wurde, wartet auch kein Flieger auf einen.

(Um es ganz klar zu sagen natürlich ist ein One-Way Ticket teurer als als ein halbes Returnticket, es verursacht statistisch geringere Flugzeugauslastung und die Kosten für das Ausstellen des Tickets sind unabhängig von der Anzahl der Legs. Wenn ein One-Way Ticket 60-70% eines Returntickets kostet, dann geht das voll in Ordnung. Wenn ein One-Way-Ticket über 500% eines Returntickets kostet, dann ist das nicht nur formaljuristisch Wucher)

Wer von A nach B will, aber von C über A nach B bucht (auch so kann man mal eben locker 70% einsparen), der sorgt bei der Airline für Zusatzaufwand, da ja nun am überlasteten Hub eingecheckt wird, statt am leeren Provinzflughafen (dabei sind meist sowohl Löhne, als auch Stellfläche für Checkinschalter als auch die Securitygebühren am Hub teurer). Ausserdem verwirrt man die Computerprogramme, und manuelle Nacharbeit ist nötig.

In der Oper lässt dich ja auch niemand nach der Pause rein, nur weil du die Musik in 3. und 4. Akt schöner findest als die Ouvertüre und die ersten zwei Akte. Aber der Vergleich hinkt nun auch schon wieder.

 

Die Lösung wäre so traumhaft einfach: Jedes Leg hat seinen festen Preis je nach Wochentag, Tageszeit und Vorlauf bei der Buchung, und es ist ****egal wie viel Zeit zwischen den Legs liegt, bzw. wie viele man zusammen bucht. Aber das ist eben keine "moderne" Tarifstruktur. Nur ein Kunde, der völlig verwirrt wird, bucht teuer und glaubt immer noch ein Schnäppchen gemacht zu haben.

Das macht Airline und Kunde glücklich.

 

Gruß

Ralf

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Wenn ein One-Way-Ticket über 500% eines Returntickets kostet, dann ist das nicht nur formaljuristisch Wucher)

Du solltest bei der Betrachtung aber nicht vergessen, dass das "500% teurere" Onewayticket im Gegensatz zum reduzierten Returntarif in der Regel vollkommen flexibel ist. Das heisst, Du kannst es kostenfrei annulieren, umbuchen - und das ganze bis kurz vor Abflug. Ein Billig-Returnticket kannst Du bei Nichtbenutzung lediglich wegwerfen. So gesehen auch wieder zwei vollkommen verschiedene Produkte und damit KEIN Wucher. Es handelt sich beim Oneway nicht um ein 500% überteuertes Ticket, sondern beim Superspar-Returnticket um einen über 80% rabattierten Tarif. So rum wird ein Schuh draus. Fliegen ist nun mal teuer.

Beim Bäcker bekomme ich 5 Minuten vor Ladenschluss die Brötchen zum halben Preis (oder sogar noch weniger), da er sie sonst wegwerfen muss. Soll ich dann schon morgens in den Laden gehen und 50% Rabatt fordern, weil abends erfahrungsgemäss immer Brötchen übrig bleiben? Und bei Ablehnung meines Angebots von Wucher und 100% überteuerten Preisen sprechen?

 

Die Lösung wäre so traumhaft einfach: Jedes Leg hat seinen festen Preis je nach Wochentag, Tageszeit und Vorlauf bei der Buchung, und es ist ****egal wie viel Zeit zwischen den Legs liegt, bzw. wie viele man zusammen bucht. Aber das ist eben keine "moderne" Tarifstruktur.

Prinzipiell eine gute Idee - nur: Wie will dann z.B. eine Swiss einen Kunden aus Frankfurt zum Flug über Zürich bewegen, wenn ein schlechteres Produkt (FRA-ZRH-HKG in 16 Stunden mit Risiko, den Anschluss zu verpassen, das Gepäck zu verlieren etc.) dadurch mehr kostet als das besser Produkt, der Nonstopflug FRA-HKG in 12 Stunden? Wenn diese Kunden dann wegbleiben und durch neue Schweizer Lokalkunden (ex-Umsteiger in CDG/FRA/AMS...) nur teilweise kompensiert werden können - was passiert dann mit dem Nonstop-Streckennetz ab Zürich - sowohl Langstrecke als auch ehemalige Feeder?

 

Gruss,

Thomas

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Dass der Supermarkt aus irgendwelchen geschäftspolitischen Gründen auch drei Äpfel zu einem höheren Preis als sechs Äpfel verkauft, ist nicht mein Problem(...)

 

Nenne mir doch bitte nur ein einziges konkretes Beispiel, wo dies auch wirklich so gehandhabt wird ausser bei den Airlines? Und vor allem nenne mir ein Beispiel wo die Kunden so blöd wären, für 3 Aepfel (oder eine andere Ware bzw. Produkt) mehr zu bezahlen als für die 6 genau gleichen? Es kann zwar sein, dass gewisse Aepfel mal besonders günstig sind (Aktion) oder dass 6 Aepfel nicht das doppelte von 3 Aepfeln kosten...aber die Logik der Airlines ist eine andere, die gegen jeden gesunden Menschenverstand stösst. Ich kenne ürbigens niemand in meinem Umfeld, der dies auch nachvollziehen kann.

 

Ich habe ein einziges mal erlebt, dass die Pizza XL weniger kostete als die Medium. Da hat mir der Verkäufer aber selber sogar empfohlen, eher die grosse zu nehmen. Das heisst, wenn man sich so entscheidet, wird man auch nicht bestraft! Ausser eben bei den Airlines. Aber nicht mehr für lange hoffentlich!

 

Gruss,

François

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Es handelt sich beim Oneway nicht um ein 500% überteuertes Ticket, sondern beim Superspar-Returnticket um einen über 80% rabattierten Tarif.

 

Das ist genau der Beweis, dass an dieser Preipolitik etwas Faules dran ist...ein Hin- und zurück (mit je genau den gleichen Bedingungen, ob mit oder ohne Annulierung, First class oder economy usw.) ist nämlich immer noch mehr wert als ein einfacher Hinflug. Man kann es drehen wie man will. Es geht schlussendlich nie auf. Deshalb -> faules Geschäftsmodell, das hoffentlich bald korrigiert wird. Die Finanzwelt lässt grüssen :005:

 

Gruss,

François

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Ich habe ein einziges mal erlebt, dass die Pizza XL weniger kostete als die Medium. Da hat mir der Verkäufer aber selber sogar empfohlen, eher die grosse zu nehmen. Das heisst, wenn man sich so entscheidet, wird man auch nicht bestraft! Ausser eben bei den Airlines. Aber nicht mehr für lange hoffentlich!

 

Ich komme wieder mit unserer Versicherung (nur weil ich mich da auskenne). Es gibt auch bei uns durchaus Versicherungslösungen, die teuerer sind als andere, aber deutlich weniger Leistungen beinhalten. Dies wird jedoch nicht explizit kommuniziert, steht jedoch in den AVB geschrieben.

 

Beispiel: Die teuerste Motorfahrzeugversicherung (Vollkasko) unseres Unternehmens ist eigentlich jene mit den bescheidesten Leistungen. Trotzdem verkauft die sich super. Was ist jetzt daran fair? Eigentlich nur, dass diese welche die AVB lesen, bevorteilt werden...

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Das ist genau der Beweis, dass an dieser Preipolitik etwas Faules dran ist...ein Hin- und zurück (mit je genau den gleichen Bedingungen, ob mit oder ohne Annulierung, First class oder economy usw.) ist nämlich immer noch mehr wert als ein einfacher Hinflug.

 

Ein Returntarif mit denselben Bedingungen wie ein Oneway-Normaltarif ist in der Regel teurer als der Oneway. Wenn das Returnticket billiger ist, hat es eben eingeschränkte Bedingungen. Dafür ist es ja eben auch billiger. Was ist daran faul?

 

Gruss,

Thomas

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Du solltest bei der Betrachtung aber nicht vergessen, dass das "500% teurere" Onewayticket im Gegensatz zum reduzierten Returntarif in der Regel vollkommen flexibel ist.

Dieser Vergleich hinkt natürlich auch schon wieder ohne Ende. Natürlich hat ein One-Way-Ticket keine Minestaufenthaltsdauer, das Return Ticket in einigen Tarifen aber schon. So manche "flexibilität" ist daher im One-Way-Ticket automatisch mit drin.

Ansonsten spreche ich schon von prinzipell gleichen Tickets, also selbe Bedingungen bezüglich Sturno und Umbuchung. Ausserdem kann man locker die €50 Stornogebühr akzeptieren, wenn das Ticket dafür €4000 billiger ist. Und im Einzelfall reden wir hier von derartigen Preisunterschieden!

Ich habe schon mehr als einmal Tickets unter Ausnutzung des Tarifystems gebucht, und damit schon ein Vermögen gespart (locker in Jahresgehältern zu rechnen!). Dabei habe ich nie schlechtere Tarifbedingungen akzeptieren müssen (hätte ich auch nicht gedurft, da Dienstreisen... und da musste Sorno immer kostenfrei möglich sein).

 

Gruß

Ralf

(der Montag morgen mal wieder mit einem "gepfuschen" Tarif billig für die Woche nach England fliegt, vollflexibel für gut €160)

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Ralf,

es freut mich, dass es ab Köln offenbar möglich ist, vollflexibel für 160EUR nach England zu fliegen. Hierzulande bekommst Du für 160EUR ein Retourticket nach London, was Du Wochen bis Monate im Voraus buchen musst und bei Nichtgebrauch einrahmen und an die Wand hängen kannst. Kurzfristige Buchung nicht möglich, Umbuchung oder Stornierung ebenfalls nicht (Stornogebühr = 100%). Wie soll man das mit einem vollflexiblen Oneway for 300EUR vergleichen können?

Gruss,

Thomas

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Ein Billig-Returnticket kannst Du bei Nichtbenutzung lediglich wegwerfen. So gesehen auch wieder zwei vollkommen verschiedene Produkte und damit KEIN Wucher.

 

Eine kleine Ergänzung dazu, weil es nicht korrekt ist. Einer meiner Reisepartner war leider verhindert und ich musste das günstige Ticket annullieren. Wir kriegen von SWISS nun die Flughafen- und Sicherheitsgebühren zurück.

 

Preis Ticket: 240 Fr. - 150 (!) Gebühren = 90 Franken Verlust

 

;)

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Ja, die Gebühren werden rückerstattet, da diese nicht zugunsten der Airline sind. Und wenn du den Flug nicht antrittst, hast du Anrecht auf Rückerstattung der Gebühren. Bei Swiss funktioniert das relativ einfach, bei gewissen Airlines muss man da wohl etwas hartnäckiger sein. In jedem Fall muss der Kunde aktiv werden.

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