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Zollbestimmungen für die Einreise aus den USA in die Schweiz


markus

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Aktuell ist ja der Dollar Kurs sehr günstig und shopping in den USA sehr interessant :)

 

Nun stellt sich die Frage: Wieviel Waren darf ich aus den USA in die Schweiz zollfrei einführen. In diesem Zusammenhang auch die 2. Frage: welche Zollgebühren kommen auf mich zu wenn ich "zuviel" dabei habe und somit diese dem Zoll angeben werde?

 

Ich habe zu diesem Thema auf den Seiten der Zollverwaltung etwas gestöbert aber finde keine wirklich klaren Antworten darauf.

 

Wichtig: Bei meiner Frage geht es um Artikel wie Kleidung und Elektronik und nicht um Alkohol und Tabakwaren.

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Zoll- und Steuerfreie Importe pro Person

Persönlich gebrauchtes Reisegut

Gebrauchtes, persönliches Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

 

Reiseproviant

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag sind erlaubt.

 

Bargeld

Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.

 

Tabak und Spirituosen:

Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren

 

* 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak

* 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.)

 

 

Andere Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.00 pro Person abgabenfrei.

 

Quelle:

 

http://www.myswitzerland.com/de/reisen/reiseinformationen/einreise/einfuhrbestimmungen.html

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Ok ich wohne ja in der Schweiz und führe egentlich nichts mehr aus... :)

 

Was kostet denn das Verzollen von Waren über den 300.- pro Person? Nur die Mehrwersteuer oder auch noch Zollgebühren?

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Also: Alles was du "für den Gebrauch während der Reise" kaufst, musst du nicht verzollen. Das ist noch so praktisch. Wir wollten damals Kleider und Kameraspeicherkarten verzollen und der Zöllner hat dann gesagt, wenn wir die Kleider schon einmal getragen hätten, seien sie nicht zu verzollen. Dasselbe auch für die Speicherkarten und den neuen MP3-Player.

 

Ich glaube, pro Person dürfen zollpflichtige Waren im Wert von 300.- frei eingeführt werden.

 

Ich hoffe ich konnte dir helfen, Quellen find ich auch keine...:004:

 

EDIT: Zu langsam...

Ja, auch Zollgebühren!

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Hallo Markus,

 

jetzt hab ich mir mal die Seite der Zollverwaltung angesehen. So schwer verständlich ist diese doch garnicht!?!

 

Also laut meiner Interpretation sehe ich folgendes:

 

Im Ausland abgabenfrei einkaufen:

 

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

 

Hört sich ziemlich "schwammig" an. Aber so lange die Klamotten schon einmal getragen bzw beutzt worden sind (offensichtlich). Dann wird dies wohl kein problem darstellen.

 

Andere Waren

Andere Waren des Reiseverkehrs sind bis zu einem Gesamtwert von Fr. 300.- pro Person abgabenfrei.

Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von Fr. 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.

 

Also aufpassen bei produkten die eindeutig zusammengehören.

 

 

Abgaben

Waren des Reiseverkehrs, welche die Wertfreigrenze von Fr. 300.-- übersteigen und damit grundsätzlich abgabenpflichtig sind, können zollfrei eingeführt werden (Ausnahmen: alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist die Mehrwertsteuer von 2.4 % resp. 7.6 % des Wertes zu entrichten.

 

Also wenn mehr eingeführt wird ist nur die Merhwertsteuer zu zahlen!

 

Quelle:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de

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Hallo Sebastian

 

Vielen Dank für die super Ausführungen.

 

Klar ist das mit den 300.-. Auch die Info dass keine Zollgebühren sondern nur die Mehrwertsteuer zu bezahlen ist. Ich bin oder war mir halt nicht sicher ob es nur die Mehwertsteuer ist die zu entrichten ist. Ich meinte da kommen noch weitere Gebühren dazu.

 

Das mit den "getragenen Artikeln" ist schon sehr schwammig und wäre interessant zu wissen wie das wirklich gehandabt wird. Eine im Urlaub getragene Lederjacke zählt da sicher nicht dazu :)

Oder der benutzte Ipod evtl??? :)

 

Wäre interessant wie das in der Praxis bewertet/ausgelegt wird.

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Habe ich gesehen... kann das aber so nicht ganz glauben.... bist du dir sicher dass ich auch einen elektronischen Artikel nur einmal benutzen muss und schon ist dieser zollfrei?

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Als wir von Vancouver zurückgekommen sind haben wir verzollt. Wir mussten den jeweiligen Warenwert der höher als 300.- war mit der MwSt. verzollen. Ich hatte für ca. 800.- eingekauft minus 300.- macht 500.- und auf den Betrag 7.6% MwSt. die ich entrichten musste.

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Nur was nebenbei:

 

Zitat von Tigerstift

Bargeld

Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.

 

Es besteht durchaus eine Einfuhrbeschränkung - max. 10'000$, alles was darüber ist, muss angemeldet werden!

 

@Markus: Das wäre wohl erst für den "umfangreichen" Shoppingtrip wichtig! :005:

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Naja sooooo umfangreich ist es nicht geplant. :)

 

Das mit den zu bezahlenden 7.6% Mwst scheint tatsächlisch nun so zu sein. Danke Tobi für deinen "Erfahrungsbericht".

 

Nun wäre noch zu klären wie das gehandhabt wird mit dem Thema "benutzte/getragene" Artikel. Das ist doch noch sehr sehr "elastisch" auszulegen.

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Habe ich gesehen... kann das aber so nicht ganz glauben.... bist du dir sicher dass ich auch einen elektronischen Artikel nur einmal benutzen muss und schon ist dieser zollfrei?

 

 

Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

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Habe ich gesehen... kann das aber so nicht ganz glauben.... bist du dir sicher dass ich auch einen elektronischen Artikel nur einmal benutzen muss und schon ist dieser zollfrei?
Nein, natürlich nicht – relevant ist, was man als in der Schweiz wohnender Reisender bei der Ausreise mitgenommen hat (siehe oben). Ein iPad beispielsweise, das man bei der Ausreise aus der Schweiz dabei hat, muss man bei der Wiedereinreise in die Schweiz nicht deklarieren, das in den USA gekaufte iPad, egal ob schon gebraucht oder nicht, hingegen schon.

 

Ob neben der Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer) auch noch Zoll anfällt, hängt von den jeweiligen Waren ab. Elektronikprodukte und Kleider, wie sie Schweizer Touristen typischerweise in den USA kaufen, unterliegen üblicherweise keinen Zollabgaben.

 

Gruss, Martin

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Genau so habe ich das auch vermutet. Konnte mir nocht vorstellen dass man etwas nur im Ausland benutzen muss um es zollfrei einzuführen.

 

Bei nur 7.6% Mwst ist es immer noch interessant die Koffer zu füllen und die Ware offiziell anzugeben und die Mwst zu bezahlen. Das rentiert noch lange beim aktuellen Dollarkurs.

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Bei nur 7.6% Mwst ist es immer noch interessant die Koffer zu füllen und die Ware offiziell anzugeben und die Mwst zu bezahlen. Das rentiert noch lange beim aktuellen Dollarkurs.

Absolut und ich würde auf jeden Fall richtig deklarieren, alles was in den USA gekauft wurde mit den oben genannten 7,6% (nach 300 CHF Freigrenze). In den USA lohnt sich auch bei größeren Einzelanschaffungen (z.B. iPad) detax wie ihr das aus Deutschland etc. kennt.

 

Wenn nicht deklariert wird und du erwischt wirst können bis zu 20*7,6% erhoben werden...ich hatte da schon einmal Diskussion/Verhandlung mit einen Zollbeamten :005: Aus USA Einreisende werden gerade jetzt gerne heraus gepickt!

 

Nick

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Als wir von Vancouver zurückgekommen sind haben wir verzollt. Wir mussten den jeweiligen Warenwert der höher als 300.- war mit der MwSt. verzollen. Ich hatte für ca. 800.- eingekauft minus 300.- macht 500.- und auf den Betrag 7.6% MwSt. die ich entrichten musste.

 

so wurde mir das stets vom Zöllner erklärt:

 

Zollfrei heisst aber nicht automatisch abgabenfrei. Eingeführte Ware ist nämlich bereits in kleinen Mengen mehrwertsteuerpflichtig. Der Freibetrag beträgt nur gerade 300 Franken. Wer wertvollere Ware einführt, zahlt grundsätzlich 7,6 Prozent Mehrwertsteuer. Der niedrigere Satz von 2,4 Prozent gilt beispielsweise für Lebensmittel und Bücher. Zu beachten ist:

- Einzelne Gegenstände, die teurer sind als 300 Franken, dürfen nicht den Freigrenzen mehrerer Personen zugeordnet werden. Das bedeutet zum Beispiel für zwei gemeinsam Reisende: Ein Gegenstand mit einem Wert von 400 Franken ist mehrwertsteuerpflichtig, zwei Gegenstände mit einem Wert von je 200 Franken sind mehrwertsteuerfrei.

- Angenommen, der Wert der einzuführenden Ware beträgt 350 Franken, dann wird die Mehrwertsteuer nicht nur auf 50 Franken, sondern auf den gesamten 350 Franken fällig.

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Ja Markus, leider stimmt meine Version, dies sind meine Erfahrungen von etlichen Einfuhren (persönliche Einfuhr von diversen Waren per Auto über den Deutschland-Schweiz-Zoll).

Es ist nur so, dass wenn mehrere Personen mitreisen, und Du verschiedene Einkäufe, also solche unter 300.- CHF hast, werden diese dann auf die Mitreisenden verteilt, sind also abgabenfrei.

 

Gruss Walti

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Nicht der Betrag von 300.- wird abgezogen, sondern Ware bis zu einem Gesamtwert von 300.-. Die darf logischerweise nicht mehr Wert als 300.- haben.

 

Ist eine Ware im Wert höher als 300.- kann nichts abgezogen werden.

 

Ist der Gesamtwet höher als 300.- kann Ware im Gesamtwert bis CHF 300 vom Gesamtwert abgezogen werde (Zulässig, abgabefreie Menge/Person/Tag) welche einer Person abgabefrei zugesprochen wird.

 

Es kann nicht einfach 300.- abgezogen werden. Die Ware ist immer ein Ganzes. Oder der Einzelpreis einer Ware kann nicht zerlegt werden.

 

Es können auch keine Bausätze oder Dinge die zusammengehören auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.

 

Aber das steht ja alles dort...

 

Vielleicht hier noch aufpassen, falls durch Zollfrei spazieren möchtest

 

Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte (ohne Käse und Quark), Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten

 

Oder Souvneirs die aus Materialien (Tiere/Pflanzen) hergestellt sind, die bei uns geschützt sind!

 

Im Zweifelsfalle durch "Ware zu verzollen" laufen. Ist besser als eine Busse kassieren.

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Hier dürfte der Staat ruhig einmal mit der Teuerung mitziehen.

Also wenn ein Laptop vor 10 Jahren 6'000 Fr kostete und jetzt ein gleichwertiger Laptop für 600 Fr erhältlich ist, müsste man die Negativteuerung anpassen? :005:

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Vielen Dank für die Infos.

 

Dass wir bei "rot" durchlaufen und verzollen werden ist selbstverständlich.

Nur das mit den 300.- begreiffe ich nicht zu 100 Prozent.

 

Wenn ich Waren über 300.- mitführe bezahle ich für die ersten 300.- keine Mwst da im Freibetrag?

 

Habe ich nur eine Ware dabei die als ganzes über 300.- kostet dann bezahle ich auf alles die Mwst?

 

Ist diese Aussage so korrekt?

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@Markus

 

Zumindest ich versteh das so. Würde ich ein Seich erzählen hätte man hier bestimmt interveniert. Nicht meinetwegen - ich wills ja eh immer besser wissen - aber deinetwegen.

 

zB Zwei Waren gehen durch den Zoll a 150.- und 150.05, die 150.05 sind Mwst-frei und die anderen 150.- taxisch zu berappen. Wenn's der Zöllner umgekehrt macht, hat er dich um 0.076 x CHF 0.05 geprellt.

 

Wärens 150.- und 150.- überstiege es nicht die 300.-.

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Nein falsch! ab null die 7,6%, ausser es wären 2 Personen.

Dann ist aber beides abgabefrei.

Anderes Beispiel: Waren in verschiedenen Posten unter 300.-CHF, Gesamtwert 1000.- CHF

2 Reisende

Der Posten mit dem am nähesten bei 300.- gelegenen Wert wird der einen Person zugeschlagen und bleibt abgabenbefreit

Der ganze Rest muss aber zu 7,6% MwSt. bezahlt werden.

 

Gruss Walti, grenzwertiger Grenzgänger:cool:

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Wenn wir also zu 2. reisen und für mehr als 600.- Chf einkaufen (was in NY wohl sicher so sein wird :) ) dann wird der Mehrwertsteuersatz auf den ganzen Betrag erhoben.

 

Jetzt habe auch ich es begriffen :)

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